Autoposer. Bevölkerung vor unnötigem Lärm schützen

ShortId
25.4339
Id
20254339
Updated
19.12.2025 12:58
Language
de
Title
Autoposer. Bevölkerung vor unnötigem Lärm schützen
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat 2023 in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf ein Pilotprojekt mit einem sogenannten «Lärmblitzer» durchgeführt. Das eingesetzte Schallortungssystem wurde bei vier unterschiedlichen Verkehrssituationen getestet. Die gleichzeitig durchgeführten Kontrollmessungen ergaben bei den Lärmspitzen nur eine kleine Abweichung. Im Pilotprojekt wurde nicht untersucht, ob die gemessenen Geräusche von einem unmittelbar vorbeifahrenden Fahrzeug, einem anderen Fahrzeug oder einer anderen Geräuschquelle beeinflusst sind. Ein zweites Pilotprojekt mit dem Kanton Basel-Landschaft wird derzeit ausgewertet.</span></li><li><span>In Umsetzung der Motion&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204339"><u><span>20.4339</span></u></a><span>&nbsp;UREK-N «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» hat der Bundesrat am 16. Oktober 2024 die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen, um übermässigen Fahrzeuglärm einfacher und wirksamer sanktionieren zu können.&nbsp;</span><br><span>In Erfüllung des genannten Bundesratsbeschlusses erarbeitet das Bundesamt für Strassen in Zusammenarbeit mit dem BAFU aktuell einen Bericht mit rechtlichen und technischen Abklärungen zu den Anwendungsmöglichkeiten von Lärmblitzern. Es ist angezeigt, die Erkenntnisse aus dem Bericht abzuwarten, bevor das weitere Vorgehen definiert wird. Der Bericht wird dem Bundesrat voraussichtlich noch im Jahr 2025 vorgelegt.</span></li></ol><ol start="3"><li><span>Die Grenzwerte und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen sind international harmonisiert. Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der EU müssen Fahrzeuge, die für den europäischen Markt zugelassen sind, auch in der Schweiz zugelassen werden.&nbsp;</span><br><span>Auch mit einem ordentlich zugelassenen Fahrzeug mit niedrigen Lärmgrenzwerten kann vermeidbarer Lärm erzeugt werden. In Artikel 33 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) ist geregelt, dass Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen dürfen. Untersagt ist beispielsweise fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften, Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen, etc. Damit ist gewährleistet, dass vermeidbarer Lärm unabhängig vom Zulassungsgrenzwert eines Fahrzeugs sanktioniert werden kann.</span></li></ol><ol start="4"><li><span>Das heutige Bundesrecht bietet umfassende Grundlagen, um gegen illegalen Verkehrslärm vorzugehen. Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts liegt in der Kompetenz der Kantone.&nbsp;</span></li></ol></span>
  • <p>Immer wieder mit lautem Motorengehäul die Seepromenade entlangfahren, durchs Stadtzentrum kurven oder den Bahnhof umkreisen: An gewissen Hotspots mehren sich regelmässig unnötige Autofahrten. Autoposer stellen ihre PS-starken Fahrzeuge zur Schau, lassen absichtlich ihre Motoren aufheulen und ihre Auspuffe knallen. Die Anwohner*innen leiden unter den entstehenden Lärmemissionen. So auch in Rorschach und den Gemeinden entlang des Bodensees. Die Belastung konnte auch mit verstärkten Kontrollen durch die Kantonspolizei nicht reduziert werden. Die Bevölkerung hat mit Demonstrationen und Petitionen versucht, sich Gehör zu verschaffen, bisher ohne Erfolg.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlament hat bereits vor 4,5 Jahren den Bundesrat beauftragt, wirksame Massnahmen zur Reduktion von Motorenlärm zu beschliessen. Aktuell laufen verschiedene Pilotprojekte mit Überwachungsgeräten zur Lärmfeststellung (Lärmblitzern). Dennoch wollte der Bundesrat deren Einsatz in einem weiteren Bericht vertiefen. In der Antwort auf die Frage 25.7298 hat er zudem Ausführungshilfen für verschiedene Anwendungen von Lärmblitzern in Aussicht gestellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Kontext stellen sich folgende Fragen.</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie sind die Erfahrungen aus dem Pilot-Einsatz von Lärmblitzern ausgefallen?</li><li>Sind weitere Massnahmen oder Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe notwendig, um den Einsatz von Lärmblitzern zu vereinfachen? Wenn ja, bis wann ist mit solchen zu rechnen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass keine Fahrzeuge mehr zum Strassenverkehr zugelassen werden, die übermässig Lärm erzeugen können?</li><li>Wie kann sichergestellt werden, dass die angedachten Massnahmen auch bei den Gemeinden mit übermässiger Lärmbelastung durch Autoposer ankommen und die Bevölkerung effektiv entlastet werden kann?</li></ul>
  • Autoposer. Bevölkerung vor unnötigem Lärm schützen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat 2023 in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf ein Pilotprojekt mit einem sogenannten «Lärmblitzer» durchgeführt. Das eingesetzte Schallortungssystem wurde bei vier unterschiedlichen Verkehrssituationen getestet. Die gleichzeitig durchgeführten Kontrollmessungen ergaben bei den Lärmspitzen nur eine kleine Abweichung. Im Pilotprojekt wurde nicht untersucht, ob die gemessenen Geräusche von einem unmittelbar vorbeifahrenden Fahrzeug, einem anderen Fahrzeug oder einer anderen Geräuschquelle beeinflusst sind. Ein zweites Pilotprojekt mit dem Kanton Basel-Landschaft wird derzeit ausgewertet.</span></li><li><span>In Umsetzung der Motion&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204339"><u><span>20.4339</span></u></a><span>&nbsp;UREK-N «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» hat der Bundesrat am 16. Oktober 2024 die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen, um übermässigen Fahrzeuglärm einfacher und wirksamer sanktionieren zu können.&nbsp;</span><br><span>In Erfüllung des genannten Bundesratsbeschlusses erarbeitet das Bundesamt für Strassen in Zusammenarbeit mit dem BAFU aktuell einen Bericht mit rechtlichen und technischen Abklärungen zu den Anwendungsmöglichkeiten von Lärmblitzern. Es ist angezeigt, die Erkenntnisse aus dem Bericht abzuwarten, bevor das weitere Vorgehen definiert wird. Der Bericht wird dem Bundesrat voraussichtlich noch im Jahr 2025 vorgelegt.</span></li></ol><ol start="3"><li><span>Die Grenzwerte und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen sind international harmonisiert. Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der EU müssen Fahrzeuge, die für den europäischen Markt zugelassen sind, auch in der Schweiz zugelassen werden.&nbsp;</span><br><span>Auch mit einem ordentlich zugelassenen Fahrzeug mit niedrigen Lärmgrenzwerten kann vermeidbarer Lärm erzeugt werden. In Artikel 33 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) ist geregelt, dass Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen dürfen. Untersagt ist beispielsweise fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften, Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen, etc. Damit ist gewährleistet, dass vermeidbarer Lärm unabhängig vom Zulassungsgrenzwert eines Fahrzeugs sanktioniert werden kann.</span></li></ol><ol start="4"><li><span>Das heutige Bundesrecht bietet umfassende Grundlagen, um gegen illegalen Verkehrslärm vorzugehen. Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts liegt in der Kompetenz der Kantone.&nbsp;</span></li></ol></span>
    • <p>Immer wieder mit lautem Motorengehäul die Seepromenade entlangfahren, durchs Stadtzentrum kurven oder den Bahnhof umkreisen: An gewissen Hotspots mehren sich regelmässig unnötige Autofahrten. Autoposer stellen ihre PS-starken Fahrzeuge zur Schau, lassen absichtlich ihre Motoren aufheulen und ihre Auspuffe knallen. Die Anwohner*innen leiden unter den entstehenden Lärmemissionen. So auch in Rorschach und den Gemeinden entlang des Bodensees. Die Belastung konnte auch mit verstärkten Kontrollen durch die Kantonspolizei nicht reduziert werden. Die Bevölkerung hat mit Demonstrationen und Petitionen versucht, sich Gehör zu verschaffen, bisher ohne Erfolg.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlament hat bereits vor 4,5 Jahren den Bundesrat beauftragt, wirksame Massnahmen zur Reduktion von Motorenlärm zu beschliessen. Aktuell laufen verschiedene Pilotprojekte mit Überwachungsgeräten zur Lärmfeststellung (Lärmblitzern). Dennoch wollte der Bundesrat deren Einsatz in einem weiteren Bericht vertiefen. In der Antwort auf die Frage 25.7298 hat er zudem Ausführungshilfen für verschiedene Anwendungen von Lärmblitzern in Aussicht gestellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Kontext stellen sich folgende Fragen.</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie sind die Erfahrungen aus dem Pilot-Einsatz von Lärmblitzern ausgefallen?</li><li>Sind weitere Massnahmen oder Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe notwendig, um den Einsatz von Lärmblitzern zu vereinfachen? Wenn ja, bis wann ist mit solchen zu rechnen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass keine Fahrzeuge mehr zum Strassenverkehr zugelassen werden, die übermässig Lärm erzeugen können?</li><li>Wie kann sichergestellt werden, dass die angedachten Massnahmen auch bei den Gemeinden mit übermässiger Lärmbelastung durch Autoposer ankommen und die Bevölkerung effektiv entlastet werden kann?</li></ul>
    • Autoposer. Bevölkerung vor unnötigem Lärm schützen

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