Warum bezahlen Steuerzahlende 85 Prozent der Gebühren für die Zulassung von Pestiziden?
- ShortId
-
25.4342
- Id
-
20254342
- Updated
-
13.11.2025 22:25
- Language
-
de
- Title
-
Warum bezahlen Steuerzahlende 85 Prozent der Gebühren für die Zulassung von Pestiziden?
- AdditionalIndexing
-
24;55;2446;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 2. Die Gebühren, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erhoben werden, richten sich nach Artikel 24</span><em><span>c</span></em><span> der Verordnung über die Gebühren des BLV (Gebührenverordnung BLV; SR</span><span> </span><span>916.472). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit den dort festgelegten Beträgen beläuft sich der Kostendeckungsgrad aktuell noch auf weniger als 2</span><span> </span><span>Prozent. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung BLV am 1.</span><span> </span><span>Dezember 2025 wird der Deckungsgrad auf 15</span><span> </span><span>Prozent steigen. Zum Vergleich: Bei den Zulassungsverfahren für Biozidprodukte und Tierarzneimittel liegt der Deckungsgrad bei rund 40</span><span> </span><span>Prozent. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Auch wenn genaue Statistiken fehlen, die dies bestätigten, konnten in diesem Bereich keine signifikanten Verbesserungen festgestellt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Dass die meisten Dossiers zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht vollständig sind, liegt an der Komplexität der Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel und an der grossen Datenmenge, die der Zulassungsstelle des BLV übermittelt werden muss. Es wäre daher unverhältnismässig, den Unternehmen keine Frist zur Vervollständigung ihrer Unterlagen einzuräumen. Gemäss Artikel</span><span> </span><span>23 Absatz</span><span> </span><span>2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR</span><span> </span><span>916.161) informiert die Zulassungsstelle betroffene Unternehmen darüber, dass das Zulassungsgesuch für ein Pflanzenschutzmittel abgewiesen wird, wenn die fehlenden Unterlagen nicht fristgemäss eingereicht werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. und 6. Die derzeitigen Gebühren gemäss Gebührenverordnung BLV sind zu niedrig angesetzt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung BLV soll der Kostendeckungsgrad mit den neuen sowie der Erhöhung der bestehenden Gebühren auf geschätzte 15</span><span> </span><span>Prozent steigen. Die Unternehmen sollen sich stärker an den von ihnen verursachten Kosten beteiligen, das Verfahren soll jedoch für die verschiedenen Unternehmen finanziell tragbar bleiben. Zudem ist zu bedenken, dass das Inverkehrbringen vieler dieser Pflanzenschutzmittel von den Endnutzern (landwirtschaftliche Kreise) erwartet wird, um den notwendigen Schutz der Kulturen vor Schädlingen zu gewährleisten.</span></p></span>
- <p>Zur Zulassung von Pflanzenschutzmittel in der Schweiz schrieb die Firma KPMG 2019: «Der Kostendeckungsgrad durch Gebühren ist mit rund 2% sehr tief. Eine Erhöhung der Gebühren erachtet KPMG im Sinne des Verursacherprinzips als zielführend.» Der Deckungsgrad der Gebühren bei Biozidprodukten liege mit 50–60% deutlich höher. «Während in der Schweiz die Zulassungsgebühr für ein PSM mit neuem Wirkstoff max. TCHF 2.5 beträgt», betrage sie in Deutschland bis zu TCHF 251, was eine «adäquate Gebührenhöhe» sei. </p><p>Der tiefe Deckungsgrad ist finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen. Laut bundesrätlicher Antwort auf meine Ip. 21.4614 stellt die tiefe Gebühr zudem einen geringen Anreiz dar, Dossiers vollständig einzureichen und Nachforderungen rasch nachzukommen: «<i>Wenn beispielsweise für ein bereits bewilligtes Produkt eine Erweiterung der Anwendung beantragt wird, sind die Dossiers eher vollständig (mindestens 50%). Gesuche für neue Produkte sind selten vollständig (weniger als 30%). Entsprechend werden oft umfangreiche Nachforderungen formuliert, die in unterschiedlichen Zeitspannen eingereicht werden.» </i> </p><p>Rund 5,5 Jahre nach dem KPMG-Bericht und 3.5 Jahre nach den Antworten des Bundesrates bitte ich um Antwort auf folgende Fragen:<br> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche verschiedenen Gebühren gibt es bei der Zulassung von Pestiziden in der Schweiz (neue Wirkstoffe, erweiterte Anwendung, geringes Risiko etc.)? </li><li>Wie hoch sind die Gebühren heute, wie hoch sind sie nach der Anpassung der PSMV, ab 1. Dezember 2025? Wie hoch ist jeweils der Deckungsbeitrag der Gebühren, verglichen mit jenen bei Bioziden bzw. mit jenen im Ausland? </li><li>Wie hat sich die Situation bezüglich der Vollständigkeit von Dossiers zur Zulassung von neuen Produkten bzw. von Produkterweiterungen inzwischen verändert? </li><li>Ist er auch der Ansicht, dass Fehlanreize vorliegen, wenn unvollständige Dossiers eingereicht werden und sich Gesuchstellende dafür auch noch Zeit lassen? Wenn nein, warum? Wenn ja, was tut er dagegen? </li><li>In Zeiten von breit angelegten Kürzungsvorschlägen: Warum subventionieren Schweizer Steuerzahlende die Zulassung von Pestiziden, statt dass die Kosten den verursachenden Gesuchstellenden verrechnet werden? </li><li>Er hat sich verpflichtet, biodiversitätsschädigende Wirkungen von Anreizen und Subvention zu minimieren. Wieso tut er sich damit so schwer, insbesondere bei Pestiziden, die auch noch eine gesundheitsschädigend sind? </li></ol>
- Warum bezahlen Steuerzahlende 85 Prozent der Gebühren für die Zulassung von Pestiziden?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. und 2. Die Gebühren, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erhoben werden, richten sich nach Artikel 24</span><em><span>c</span></em><span> der Verordnung über die Gebühren des BLV (Gebührenverordnung BLV; SR</span><span> </span><span>916.472). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit den dort festgelegten Beträgen beläuft sich der Kostendeckungsgrad aktuell noch auf weniger als 2</span><span> </span><span>Prozent. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung BLV am 1.</span><span> </span><span>Dezember 2025 wird der Deckungsgrad auf 15</span><span> </span><span>Prozent steigen. Zum Vergleich: Bei den Zulassungsverfahren für Biozidprodukte und Tierarzneimittel liegt der Deckungsgrad bei rund 40</span><span> </span><span>Prozent. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Auch wenn genaue Statistiken fehlen, die dies bestätigten, konnten in diesem Bereich keine signifikanten Verbesserungen festgestellt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Dass die meisten Dossiers zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht vollständig sind, liegt an der Komplexität der Zulassungsgesuche für Pflanzenschutzmittel und an der grossen Datenmenge, die der Zulassungsstelle des BLV übermittelt werden muss. Es wäre daher unverhältnismässig, den Unternehmen keine Frist zur Vervollständigung ihrer Unterlagen einzuräumen. Gemäss Artikel</span><span> </span><span>23 Absatz</span><span> </span><span>2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR</span><span> </span><span>916.161) informiert die Zulassungsstelle betroffene Unternehmen darüber, dass das Zulassungsgesuch für ein Pflanzenschutzmittel abgewiesen wird, wenn die fehlenden Unterlagen nicht fristgemäss eingereicht werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. und 6. Die derzeitigen Gebühren gemäss Gebührenverordnung BLV sind zu niedrig angesetzt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung BLV soll der Kostendeckungsgrad mit den neuen sowie der Erhöhung der bestehenden Gebühren auf geschätzte 15</span><span> </span><span>Prozent steigen. Die Unternehmen sollen sich stärker an den von ihnen verursachten Kosten beteiligen, das Verfahren soll jedoch für die verschiedenen Unternehmen finanziell tragbar bleiben. Zudem ist zu bedenken, dass das Inverkehrbringen vieler dieser Pflanzenschutzmittel von den Endnutzern (landwirtschaftliche Kreise) erwartet wird, um den notwendigen Schutz der Kulturen vor Schädlingen zu gewährleisten.</span></p></span>
- <p>Zur Zulassung von Pflanzenschutzmittel in der Schweiz schrieb die Firma KPMG 2019: «Der Kostendeckungsgrad durch Gebühren ist mit rund 2% sehr tief. Eine Erhöhung der Gebühren erachtet KPMG im Sinne des Verursacherprinzips als zielführend.» Der Deckungsgrad der Gebühren bei Biozidprodukten liege mit 50–60% deutlich höher. «Während in der Schweiz die Zulassungsgebühr für ein PSM mit neuem Wirkstoff max. TCHF 2.5 beträgt», betrage sie in Deutschland bis zu TCHF 251, was eine «adäquate Gebührenhöhe» sei. </p><p>Der tiefe Deckungsgrad ist finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen. Laut bundesrätlicher Antwort auf meine Ip. 21.4614 stellt die tiefe Gebühr zudem einen geringen Anreiz dar, Dossiers vollständig einzureichen und Nachforderungen rasch nachzukommen: «<i>Wenn beispielsweise für ein bereits bewilligtes Produkt eine Erweiterung der Anwendung beantragt wird, sind die Dossiers eher vollständig (mindestens 50%). Gesuche für neue Produkte sind selten vollständig (weniger als 30%). Entsprechend werden oft umfangreiche Nachforderungen formuliert, die in unterschiedlichen Zeitspannen eingereicht werden.» </i> </p><p>Rund 5,5 Jahre nach dem KPMG-Bericht und 3.5 Jahre nach den Antworten des Bundesrates bitte ich um Antwort auf folgende Fragen:<br> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche verschiedenen Gebühren gibt es bei der Zulassung von Pestiziden in der Schweiz (neue Wirkstoffe, erweiterte Anwendung, geringes Risiko etc.)? </li><li>Wie hoch sind die Gebühren heute, wie hoch sind sie nach der Anpassung der PSMV, ab 1. Dezember 2025? Wie hoch ist jeweils der Deckungsbeitrag der Gebühren, verglichen mit jenen bei Bioziden bzw. mit jenen im Ausland? </li><li>Wie hat sich die Situation bezüglich der Vollständigkeit von Dossiers zur Zulassung von neuen Produkten bzw. von Produkterweiterungen inzwischen verändert? </li><li>Ist er auch der Ansicht, dass Fehlanreize vorliegen, wenn unvollständige Dossiers eingereicht werden und sich Gesuchstellende dafür auch noch Zeit lassen? Wenn nein, warum? Wenn ja, was tut er dagegen? </li><li>In Zeiten von breit angelegten Kürzungsvorschlägen: Warum subventionieren Schweizer Steuerzahlende die Zulassung von Pestiziden, statt dass die Kosten den verursachenden Gesuchstellenden verrechnet werden? </li><li>Er hat sich verpflichtet, biodiversitätsschädigende Wirkungen von Anreizen und Subvention zu minimieren. Wieso tut er sich damit so schwer, insbesondere bei Pestiziden, die auch noch eine gesundheitsschädigend sind? </li></ol>
- Warum bezahlen Steuerzahlende 85 Prozent der Gebühren für die Zulassung von Pestiziden?
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