Beratendes Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels. Auswirkungen für die Schweiz

ShortId
25.4347
Id
20254347
Updated
19.11.2025 16:35
Language
de
Title
Beratendes Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels. Auswirkungen für die Schweiz
AdditionalIndexing
08;52;15;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Erfüllt die Schweiz im Allgemeinen ihre Verpflichtungen im Sinne des Gutachtens des IGH?</li><li>Erfüllt die Schweiz die Vorgaben, die sie sich im Rahmen des Pariser Abkommens selbst gemacht hat?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, noch erreichbar ist?</li><li>Bereitet sich die Schweiz auf mögliche Klagen vor, falls andere Staaten befinden, sie habe ihre Verpflichtungen nicht erfüllt und solle rechtlich belangt werden?</li><li>Wird die Schweiz Massnahmen unterstützen, wenn Staaten ‒ beispielsweise über die UNO ‒ gegen andere Staaten vorgehen, die ihre Klimaverpflichtungen nicht erfüllen?</li></ol>
  • <span><p><span>1., 4. und 5.: Die rechtlichen Schlussfolgerungen des beratenden Gutachtens zu den betroffenen Rechtsgebieten und die möglichen Folgen für die Schweiz in den verschiedenen in-volvierten Bereichen werden derzeit von der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie dem Bundesamt für Justiz (BJ) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) geprüft. Die Ergebnisse werden dem Bundesrat zu gegebener Zeit unterbreitet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.: Am 29. Januar 2025 hat die Schweiz ihren national festgelegten Beitrag (NDC) unter dem Übereinkommen von Paris (SR 0.814.012) fristgerecht übermittelt. Dieser Beitrag sieht ein neues Verminderungsziel vor: Bis 2035 will die Schweiz den Treibhausgasausstoss um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Das Ziel soll über ein Emissionsbudget für den Zeitraum 2031–2035 umgesetzt werden. Als gesetzliche Grundlage dafür dient das CO</span><span>₂</span><span>-Gesetz (SR 641.71). Dieses wird gegenwärtig revidiert. Die Vernehmlassung findet voraus-sichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 statt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3: Technisch ist das 1,5-Grad-Ziel gemäss Emissions Gap Report 2024 (</span><a href="http://www.unep.org"><u><span>www.unep.org</span></u></a><span> &gt; Startseite &gt; Publications &amp; data &gt; Emissions Gap Report 2024) weiterhin erreichbar. Gemäss dem sechsten Sachstandsbericht (</span><a href="http://www.ipcc.ch"><u><span>www.ipcc.ch</span></u></a><span> &gt; Startseite &gt; Reports &gt; Sixth Assessment Report &gt; AR6 Synthesis Report: Climate Change 2023) des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change [IPCC]), der im Jahr 2023 erschien, betrug die globale Temperaturzunahme in den Jahren 2011–2020 gegenüber dem Referenzzeitraum 1850–1900 rund 1,1 Grad Celsius. Die aktuellen weltweiten politischen Massnahmen reichen nach heutiger Beurteilung nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Der Emissions Gap Report 2024 schätzt, dass sich die Welt im Laufe dieses Jahrhunderts ohne zusätzliche Massnahmen um 2,6 bis 3,1 Grad Celsius erwärmen wird.</span></p></span>
  • <p>Im Juli&nbsp;2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) sein Gutachten zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels. Dieses war im März&nbsp;2023 durch eine Resolution der UNO-Generalversammlung, initiiert durch den Inselstaat Vanuatu, beantragt worden. Das Rechtsgutachten wurde von allen Richterinnen und Richtern einstimmig angenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Wesentlichen kommt das Gutachten des IGH zum Schluss, dass die Staaten verpflichtet sind, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Darüber hinaus stellt das Gutachten fest, dass Staaten das Völkerrecht verletzen, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, und dass sie dafür rechtlich belangt werden können.&nbsp;</p>
  • Beratendes Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels. Auswirkungen für die Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Erfüllt die Schweiz im Allgemeinen ihre Verpflichtungen im Sinne des Gutachtens des IGH?</li><li>Erfüllt die Schweiz die Vorgaben, die sie sich im Rahmen des Pariser Abkommens selbst gemacht hat?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, noch erreichbar ist?</li><li>Bereitet sich die Schweiz auf mögliche Klagen vor, falls andere Staaten befinden, sie habe ihre Verpflichtungen nicht erfüllt und solle rechtlich belangt werden?</li><li>Wird die Schweiz Massnahmen unterstützen, wenn Staaten ‒ beispielsweise über die UNO ‒ gegen andere Staaten vorgehen, die ihre Klimaverpflichtungen nicht erfüllen?</li></ol>
    • <span><p><span>1., 4. und 5.: Die rechtlichen Schlussfolgerungen des beratenden Gutachtens zu den betroffenen Rechtsgebieten und die möglichen Folgen für die Schweiz in den verschiedenen in-volvierten Bereichen werden derzeit von der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie dem Bundesamt für Justiz (BJ) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) geprüft. Die Ergebnisse werden dem Bundesrat zu gegebener Zeit unterbreitet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2.: Am 29. Januar 2025 hat die Schweiz ihren national festgelegten Beitrag (NDC) unter dem Übereinkommen von Paris (SR 0.814.012) fristgerecht übermittelt. Dieser Beitrag sieht ein neues Verminderungsziel vor: Bis 2035 will die Schweiz den Treibhausgasausstoss um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Das Ziel soll über ein Emissionsbudget für den Zeitraum 2031–2035 umgesetzt werden. Als gesetzliche Grundlage dafür dient das CO</span><span>₂</span><span>-Gesetz (SR 641.71). Dieses wird gegenwärtig revidiert. Die Vernehmlassung findet voraus-sichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 statt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3: Technisch ist das 1,5-Grad-Ziel gemäss Emissions Gap Report 2024 (</span><a href="http://www.unep.org"><u><span>www.unep.org</span></u></a><span> &gt; Startseite &gt; Publications &amp; data &gt; Emissions Gap Report 2024) weiterhin erreichbar. Gemäss dem sechsten Sachstandsbericht (</span><a href="http://www.ipcc.ch"><u><span>www.ipcc.ch</span></u></a><span> &gt; Startseite &gt; Reports &gt; Sixth Assessment Report &gt; AR6 Synthesis Report: Climate Change 2023) des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change [IPCC]), der im Jahr 2023 erschien, betrug die globale Temperaturzunahme in den Jahren 2011–2020 gegenüber dem Referenzzeitraum 1850–1900 rund 1,1 Grad Celsius. Die aktuellen weltweiten politischen Massnahmen reichen nach heutiger Beurteilung nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Der Emissions Gap Report 2024 schätzt, dass sich die Welt im Laufe dieses Jahrhunderts ohne zusätzliche Massnahmen um 2,6 bis 3,1 Grad Celsius erwärmen wird.</span></p></span>
    • <p>Im Juli&nbsp;2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) sein Gutachten zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels. Dieses war im März&nbsp;2023 durch eine Resolution der UNO-Generalversammlung, initiiert durch den Inselstaat Vanuatu, beantragt worden. Das Rechtsgutachten wurde von allen Richterinnen und Richtern einstimmig angenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Wesentlichen kommt das Gutachten des IGH zum Schluss, dass die Staaten verpflichtet sind, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Darüber hinaus stellt das Gutachten fest, dass Staaten das Völkerrecht verletzen, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, und dass sie dafür rechtlich belangt werden können.&nbsp;</p>
    • Beratendes Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels. Auswirkungen für die Schweiz

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