Gibt die Schweiz ihre digitale Souveränität auf?
- ShortId
-
25.4348
- Id
-
20254348
- Updated
-
20.11.2025 08:56
- Language
-
de
- Title
-
Gibt die Schweiz ihre digitale Souveränität auf?
- AdditionalIndexing
-
34;04;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung setzt gemäss ihrer Cloud-Strategie vom Dezember 2020 auf einen Mix aus Private-Cloud-Diensten, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben werden, und aus Public-Cloud-Diensten. Das Vorhaben «Public Clouds Bund» ermöglicht der Bundesverwaltung seit Ende 2022 den Bezug von hochskalierbaren Clouddiensten. Fünf internationale Anbieter haben dafür in der Ausschreibung den Zuschlag erhalten. Die Nutzung dieser Cloud-Dienste geschieht in Ergänzung zur eigenen Informatik.<br>Mit der Swiss Government Cloud (SGC) baut das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) in den nächsten Jahren eine neue Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur auf. Die SGC vereint Cloud-Services von mehreren etablierten Public-Cloud-Anbietern mit einer Private Cloud, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben wird. </p><p> </p><p>1. Die mit der Nutzung von Public-Cloud-Diensten verbundenen Risiken werden vom Bundesrat in der Cloud-Strategie adressiert: Neben der Sicherstellung von Rechtskonformität wird von den Verantwortungsträgern auch eine Risikobeurteilung aus geschäftlicher Sicht und die Umsetzung nötiger Schutzmassnahmen verlangt. Dabei müssen die einschlägigen Bestimmungen zu Datenschutz und Informationssicherheit zwingend eingehalten werden. Die Departemente und ihre Ämter und die Bundeskanzlei sind in ihrem Aufgabenbereich zuständig für den Entscheid, ob sie Public-Cloud-Dienste beziehen. Eine Verarbeitung von Daten in der Public Cloud ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Anforderungen eingehalten und angemessene Sicherheitsmassnahmen umgesetzt sind. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird mit einer bundesweiten Cloud-Governance und entsprechenden Hilfsmitteln unterstützt.</p><p>Sensible Daten werden in Rechenzentren des Bundes gespeichert / bearbeitet und geschäftsrelevante müssen im Geschäftsverwaltungssystem des Bundes gespeichert werden. Es ist dem Bundesrat auch ein Anliegen, die Abhängigkeit von einzelnen Firmen zu verringern: Für die Büroautomation führt die Bundeskanzlei aktuell beispielsweise eine praktische Machbarkeitsstudie mit Open-Source-Software durch, um in dem Bereich die Abhängigkeit von Microsoft zu verringern («Proof of Concept BOSS»). <br> </p><p>2. Mit der SGC wird ausdrücklich auch auf die steigende Nachfrage nach innovativen Informatikleistungen, unter anderem im Bereich der künstlichen Intelligenz, reagiert. Potenziell disruptive Entwicklungen sind in der Planung berücksichtigt. </p><p> </p><p>3. und 4. Die Bundesverwaltung führt Beschaffungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) sowie internationalen Verpflichtungen (unter anderem revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 0.632.231.422) durch. Dabei gelten unter anderem die Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Eine explizite Bevorzugung nationaler Anbieter ist nicht zulässig.</p><p>Gleichwohl bestehen Möglichkeiten, um die digitale Souveränität gezielt zu stärken. Diese werden auch genutzt. So ist beispielsweise im Cloud-Stufenmodell des Bundes die Stufe II als «Public Cloud Schweiz» definiert (mit Gerichtsstand in der Schweiz, sowie mit Vorgaben bezüglich Datenhaltung und -bearbeitung). Auch der Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit zur Swiss Government Cloud sieht vor, dass bei Beschaffungen wenn möglichst öffentliche Standards, Open Source Software und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bevorzugt behandelt werden (vgl. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><u>Art. 1 Abs. 4 Bundesbeschluss</u></a> <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><u>zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud</u></a> [BBl 2025 1334]).</p><p> </p><p>5. Sobald die SGC bereit ist, werden alle Anwendungen, die aktuell Leistungen aus den Public-Cloud-Verträgen beziehen, in die SGC migriert und es werden keine neuen Bezüge über die Rahmenverträge «Public Clouds Bund» erfolgen. Da die Ausschreibung der SGC in Vorbereitung ist, hat die übergangsweise Verlängerung (freihändige Vergabe) der bestehenden «Public Clouds»-Verträge den Zweck, den Betrieb geschäftskritischer Anwendungen sicherzustellen und den betroffenen Verwaltungseinheiten eine geordnete Migration in die SGC zu ermöglichen. Ein zwischenzeitlicher Anbieterwechsel für diese befristete Übergangszeit wäre mit erheblichen Ausfall- und Sicherheitsrisiken sowie unverhältnismässigen Mehrkosten verbunden (siehe dazu auch die Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 12. September 2025 <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/05OCMKFwymouJPy8DLkwm"><u>Bundeskanzlei verlängert Rahmenverträge von «Public Clouds Bund» um fünf Jahre</u></a>). </p>
- <p>Im Jahr 2021 vergab der Bundesrat das Projekt «Public Clouds Bund» im Umfang von 110 Millionen Franken an die fünf Unternehmen Amazon Web Services (AWS), Microsoft, IBM, Oracle und Alibaba. Die Bundesverwaltung wird dafür kritisiert, dass die damit einhergehende Ausschreibung keine Möglichkeit für schweizerische Unternehmen für eine Offerte bot, insbesondere da das Pflichtenheft verschiedene Elemente enthielt, bei denen man sich fragen kann, ob sie wirklich notwendig waren.</p><p>Am 28. August 2025 drohte der US-Präsident Donald Trump der EU mit weiteren Zolltariferhöhungen, nachdem die EU Konsequenzen für die Missachtung des Digital Markets Act (DMA) und des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DAS) durch amerikanische Firmen ankündigte. Am 8. September 2025 hat der Nationalrat zudem die Motion 25.3532 «Ein gemeinschaftlicher, öffentlicher Ansatz zum Aufbau und langfristigen Betrieb der Swiss Government Cloud (SGC)» verabschiedet. </p><p>In den Bereichen Big Data, Cyberabwehr, KI und Blockchain, Internet der Dinge (internet of things) und Streaming sowie Analytik und Datenspeicherung müssen Verträge wesentlich flexibler gestaltet werden, damit die Schweiz nicht für Jahre an die GAFAM gebunden bleibt. <br><br>- Hat der Bundesrat angesichts des Einflusses anderer Länder auf die öffentlichen Daten und die Missachtung des Rechts durch gewisse Staaten die Risiken abgewogen, die damit verbunden sind, die öffentlichen Daten der Schweiz in den Händen dieser fünf Unternehmen zu belassen? </p><p>- Hat der Bundesrat den Stand der Technik im Jahr 2031 sowie die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) in die Überlegungen miteinbezogen, die öffentlichen Daten der Schweiz bis 2031 in den Händen der so genannten GAFAM zu belassen?</p><p>- Sieht der Bundesrat nicht eine Dringlichkeit, schweizerischen Unternehmen zu vertrauen, die fähig sind, den Cloud-Bedarf der Bundesverwaltung zu decken? </p><p>- Falls nein, kann der Bundesrat beschreiben, welche für seine Verwaltung unbedingt notwendigen Dienste nicht von solchen schweizerischen Unternehmen abgedeckt werden können? </p><p>- Wurden Alternativen, insbesondere inländische, zur fünfjährigen Verlängerung der erwähnten Verträge geprüft? Falls ja, welche konkreten Kriterien werden durch inländische Alternativen nicht abgedeckt? </p>
- Gibt die Schweiz ihre digitale Souveränität auf?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bundesverwaltung setzt gemäss ihrer Cloud-Strategie vom Dezember 2020 auf einen Mix aus Private-Cloud-Diensten, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben werden, und aus Public-Cloud-Diensten. Das Vorhaben «Public Clouds Bund» ermöglicht der Bundesverwaltung seit Ende 2022 den Bezug von hochskalierbaren Clouddiensten. Fünf internationale Anbieter haben dafür in der Ausschreibung den Zuschlag erhalten. Die Nutzung dieser Cloud-Dienste geschieht in Ergänzung zur eigenen Informatik.<br>Mit der Swiss Government Cloud (SGC) baut das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) in den nächsten Jahren eine neue Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur auf. Die SGC vereint Cloud-Services von mehreren etablierten Public-Cloud-Anbietern mit einer Private Cloud, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben wird. </p><p> </p><p>1. Die mit der Nutzung von Public-Cloud-Diensten verbundenen Risiken werden vom Bundesrat in der Cloud-Strategie adressiert: Neben der Sicherstellung von Rechtskonformität wird von den Verantwortungsträgern auch eine Risikobeurteilung aus geschäftlicher Sicht und die Umsetzung nötiger Schutzmassnahmen verlangt. Dabei müssen die einschlägigen Bestimmungen zu Datenschutz und Informationssicherheit zwingend eingehalten werden. Die Departemente und ihre Ämter und die Bundeskanzlei sind in ihrem Aufgabenbereich zuständig für den Entscheid, ob sie Public-Cloud-Dienste beziehen. Eine Verarbeitung von Daten in der Public Cloud ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Anforderungen eingehalten und angemessene Sicherheitsmassnahmen umgesetzt sind. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird mit einer bundesweiten Cloud-Governance und entsprechenden Hilfsmitteln unterstützt.</p><p>Sensible Daten werden in Rechenzentren des Bundes gespeichert / bearbeitet und geschäftsrelevante müssen im Geschäftsverwaltungssystem des Bundes gespeichert werden. Es ist dem Bundesrat auch ein Anliegen, die Abhängigkeit von einzelnen Firmen zu verringern: Für die Büroautomation führt die Bundeskanzlei aktuell beispielsweise eine praktische Machbarkeitsstudie mit Open-Source-Software durch, um in dem Bereich die Abhängigkeit von Microsoft zu verringern («Proof of Concept BOSS»). <br> </p><p>2. Mit der SGC wird ausdrücklich auch auf die steigende Nachfrage nach innovativen Informatikleistungen, unter anderem im Bereich der künstlichen Intelligenz, reagiert. Potenziell disruptive Entwicklungen sind in der Planung berücksichtigt. </p><p> </p><p>3. und 4. Die Bundesverwaltung führt Beschaffungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) sowie internationalen Verpflichtungen (unter anderem revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 0.632.231.422) durch. Dabei gelten unter anderem die Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Eine explizite Bevorzugung nationaler Anbieter ist nicht zulässig.</p><p>Gleichwohl bestehen Möglichkeiten, um die digitale Souveränität gezielt zu stärken. Diese werden auch genutzt. So ist beispielsweise im Cloud-Stufenmodell des Bundes die Stufe II als «Public Cloud Schweiz» definiert (mit Gerichtsstand in der Schweiz, sowie mit Vorgaben bezüglich Datenhaltung und -bearbeitung). Auch der Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit zur Swiss Government Cloud sieht vor, dass bei Beschaffungen wenn möglichst öffentliche Standards, Open Source Software und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bevorzugt behandelt werden (vgl. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><u>Art. 1 Abs. 4 Bundesbeschluss</u></a> <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/1334/de#art_1"><u>zu einem Verpflichtungskredit zum Aufbau einer Swiss Government Cloud</u></a> [BBl 2025 1334]).</p><p> </p><p>5. Sobald die SGC bereit ist, werden alle Anwendungen, die aktuell Leistungen aus den Public-Cloud-Verträgen beziehen, in die SGC migriert und es werden keine neuen Bezüge über die Rahmenverträge «Public Clouds Bund» erfolgen. Da die Ausschreibung der SGC in Vorbereitung ist, hat die übergangsweise Verlängerung (freihändige Vergabe) der bestehenden «Public Clouds»-Verträge den Zweck, den Betrieb geschäftskritischer Anwendungen sicherzustellen und den betroffenen Verwaltungseinheiten eine geordnete Migration in die SGC zu ermöglichen. Ein zwischenzeitlicher Anbieterwechsel für diese befristete Übergangszeit wäre mit erheblichen Ausfall- und Sicherheitsrisiken sowie unverhältnismässigen Mehrkosten verbunden (siehe dazu auch die Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 12. September 2025 <a href="https://www.news.admin.ch/de/newnsb/05OCMKFwymouJPy8DLkwm"><u>Bundeskanzlei verlängert Rahmenverträge von «Public Clouds Bund» um fünf Jahre</u></a>). </p>
- <p>Im Jahr 2021 vergab der Bundesrat das Projekt «Public Clouds Bund» im Umfang von 110 Millionen Franken an die fünf Unternehmen Amazon Web Services (AWS), Microsoft, IBM, Oracle und Alibaba. Die Bundesverwaltung wird dafür kritisiert, dass die damit einhergehende Ausschreibung keine Möglichkeit für schweizerische Unternehmen für eine Offerte bot, insbesondere da das Pflichtenheft verschiedene Elemente enthielt, bei denen man sich fragen kann, ob sie wirklich notwendig waren.</p><p>Am 28. August 2025 drohte der US-Präsident Donald Trump der EU mit weiteren Zolltariferhöhungen, nachdem die EU Konsequenzen für die Missachtung des Digital Markets Act (DMA) und des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DAS) durch amerikanische Firmen ankündigte. Am 8. September 2025 hat der Nationalrat zudem die Motion 25.3532 «Ein gemeinschaftlicher, öffentlicher Ansatz zum Aufbau und langfristigen Betrieb der Swiss Government Cloud (SGC)» verabschiedet. </p><p>In den Bereichen Big Data, Cyberabwehr, KI und Blockchain, Internet der Dinge (internet of things) und Streaming sowie Analytik und Datenspeicherung müssen Verträge wesentlich flexibler gestaltet werden, damit die Schweiz nicht für Jahre an die GAFAM gebunden bleibt. <br><br>- Hat der Bundesrat angesichts des Einflusses anderer Länder auf die öffentlichen Daten und die Missachtung des Rechts durch gewisse Staaten die Risiken abgewogen, die damit verbunden sind, die öffentlichen Daten der Schweiz in den Händen dieser fünf Unternehmen zu belassen? </p><p>- Hat der Bundesrat den Stand der Technik im Jahr 2031 sowie die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) in die Überlegungen miteinbezogen, die öffentlichen Daten der Schweiz bis 2031 in den Händen der so genannten GAFAM zu belassen?</p><p>- Sieht der Bundesrat nicht eine Dringlichkeit, schweizerischen Unternehmen zu vertrauen, die fähig sind, den Cloud-Bedarf der Bundesverwaltung zu decken? </p><p>- Falls nein, kann der Bundesrat beschreiben, welche für seine Verwaltung unbedingt notwendigen Dienste nicht von solchen schweizerischen Unternehmen abgedeckt werden können? </p><p>- Wurden Alternativen, insbesondere inländische, zur fünfjährigen Verlängerung der erwähnten Verträge geprüft? Falls ja, welche konkreten Kriterien werden durch inländische Alternativen nicht abgedeckt? </p>
- Gibt die Schweiz ihre digitale Souveränität auf?
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