Ambulant vor stationär fördern mit der Aufhebung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege
- ShortId
-
25.4355
- Id
-
20254355
- Updated
-
06.01.2026 10:10
- Language
-
de
- Title
-
Ambulant vor stationär fördern mit der Aufhebung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Patient:innen in der Spitex werden immer stärker zur Kasse gebeten. Einerseits durch die steigenden Krankenversicherungsbeiträge andererseits aber auch durch die Patientenbeteiligung gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG. Letztere wurde durch das Parlament im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung per 2011 auf täglich 20% des höchsten OKP-Beitrags für die ambulante Pflege festgesetzt – das bedeutet heute bis zu CHF 15.35 pro Tag. 2011, bei der Einführung der neuen Pflegefinanzierung haben zahlreiche Kantone auf die Erhebung eines Patientenbeitrags verzichtet – dies um die ambulante Pflege zu fördern. Im Verlaufe der letzten Jahre haben immer mehr Kantone Patientenbeiträge eingeführt. Heute sind es nur mehr zwei Kantone, die darauf verzichten. Die Einführung dieser Beiträge hat dazu geführt, dass Patient:innen stärker belastet werden. Dies hat auch die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2018 aufzeigen können. Auch das BFS thematisierte 2019 die zunehmenden Patientenkosten in seiner jährlichen Medienmitteilung zu den Statistiken der Pflege. Gleichzeitig zeigen verschiedene Statistiken, dass Menschen aus finanziellen auf medizinische und pflegerische Leistungen verzichten. </p><p> </p><p>Mit der Abschaffung des Patientenbeitrags würde der Anreiz verstärkt werden, sich zu Hause versorgen zu lassen. Spitalaustritte könnten rascher erfolgen (umso mehr als die Regelungen zur Akut- und Übergangspflege vielerorts ungenügend funktionieren) und verfrühte Heimeintritte lassen sich verhindern. </p>
- <span><p><span>Die versicherten Personen leisten heute zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung (gewählte Franchise und Selbstbehalt) einen Patientenbeitrag an die Kosten der Pflegeleistungen zu Hause (maximal 15.35 Franken pro Tag) und im Pflegeheim (maximal 23 Franken pro Tag). Die Kantone (oder ihre Gemeinden) können diesen Beitrag auf freiwilliger Basis ganz oder teilweise übernehmen. Die Kantone (oder ihre Gemeinden) haben es also bereits heute in der Hand, etwaige Fehlanreize an der Schnittstelle zwischen Spital und Pflege zu Hause anzugehen, was viele von ihnen auch tun. Der Patientenbeitrag ist im Pflegeheim höher als bei der Pflege zu Hause. Insofern bestehen innerhalb des KVG-Bereichs für die Versicherten bereits heute finanzielle Anreize für die Pflege zu Hause statt im Pflegeheim. Der heutige Patientenbeitrag wird auch nach dem geplanten Systemwechsel im Jahr 2032 – dem Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen – beibehalten und für mindestens vier Jahre nicht erhöht werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Aufhebung des Beitrags der versicherten Personen an die Kosten der Pflege zu Hause, wie sie von der Motion gefordert wird, würde primär älteren Versicherten zugutekommen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Kosten dafür wären mit der einheitlichen Finanzierung ab 2032 zu rund drei Vierteln von den Prämienzahlenden und zu rund einem Viertel von den Kantonen zu tragen. Ohne Anpassung des vom Parlament beschlossenen und in der Volksabstimmung bestätigten Prozentsatzes für den Kantonsbeitrag </span><span>im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen</span><span> würde eine Aufhebung des Patientenbeitrags für die Pflege zu Hause die Kantone (oder ihre Gemeinden) in der Tendenz noch stärker entlasten als die Pflegebedürftigen, weil dadurch die freiwillige Übernahme des Beitrags der Versicherten durch die Kantone entfallen würde und ebenso auch Aufwendungen der Kantone für Ergänzungsleistungen für Personen, die diesen Beitrag nicht selbst leisten können. Im Gegenzug würde die Belastung der Prämienzahlenden durch eine Aufhebung des Patientenbeitrags in der Pflege zu Hause ansteigen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Prüfung einer Aufhebung des Patientenbeitrag an die Pflege zu Hause wäre aus Sicht des Bundesrats einzig im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau denkbar, die auch die Ergänzungsleistungen, die ordentliche Kostenbeteiligung, die allgemeine Prämienbelastung, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Fragen der Generationensolidarität und weitere Verteilungswirkungen einbeziehen müsste. Das Parlament hat vor zwei Jahren im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen entschieden, den Patientenbeitrag für Pflegeleistungen zu Hause nicht aufzuheben (Amtliches Bulletin Wintersession 2023, Abstimmung 09.528/27858). In der Volksabstimmung vom 24.</span><span> </span><span>November 2024 hat auch die Bevölkerung der Reform zugestimmt (BBl 2025 452). Der Bundesrat sieht daher derzeit keinen Anlass, auf diese Entscheide zurückzukommen. Zudem sind die Auswirkungen der Einführung der einheitlichen Finanzierung abzuwarten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der der in Art. 25a Abs. 5 KVG und allfälligen weiteren gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Patientenbeitrag in der ambulanten Pflege aufgehoben wird. Damit soll die finanzielle Belastung der Patient:innen reduziert und die Attraktivität der ambulanten Versorgung gestärkt werden.</p>
- Ambulant vor stationär fördern mit der Aufhebung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Patient:innen in der Spitex werden immer stärker zur Kasse gebeten. Einerseits durch die steigenden Krankenversicherungsbeiträge andererseits aber auch durch die Patientenbeteiligung gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG. Letztere wurde durch das Parlament im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung per 2011 auf täglich 20% des höchsten OKP-Beitrags für die ambulante Pflege festgesetzt – das bedeutet heute bis zu CHF 15.35 pro Tag. 2011, bei der Einführung der neuen Pflegefinanzierung haben zahlreiche Kantone auf die Erhebung eines Patientenbeitrags verzichtet – dies um die ambulante Pflege zu fördern. Im Verlaufe der letzten Jahre haben immer mehr Kantone Patientenbeiträge eingeführt. Heute sind es nur mehr zwei Kantone, die darauf verzichten. Die Einführung dieser Beiträge hat dazu geführt, dass Patient:innen stärker belastet werden. Dies hat auch die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2018 aufzeigen können. Auch das BFS thematisierte 2019 die zunehmenden Patientenkosten in seiner jährlichen Medienmitteilung zu den Statistiken der Pflege. Gleichzeitig zeigen verschiedene Statistiken, dass Menschen aus finanziellen auf medizinische und pflegerische Leistungen verzichten. </p><p> </p><p>Mit der Abschaffung des Patientenbeitrags würde der Anreiz verstärkt werden, sich zu Hause versorgen zu lassen. Spitalaustritte könnten rascher erfolgen (umso mehr als die Regelungen zur Akut- und Übergangspflege vielerorts ungenügend funktionieren) und verfrühte Heimeintritte lassen sich verhindern. </p>
- <span><p><span>Die versicherten Personen leisten heute zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung (gewählte Franchise und Selbstbehalt) einen Patientenbeitrag an die Kosten der Pflegeleistungen zu Hause (maximal 15.35 Franken pro Tag) und im Pflegeheim (maximal 23 Franken pro Tag). Die Kantone (oder ihre Gemeinden) können diesen Beitrag auf freiwilliger Basis ganz oder teilweise übernehmen. Die Kantone (oder ihre Gemeinden) haben es also bereits heute in der Hand, etwaige Fehlanreize an der Schnittstelle zwischen Spital und Pflege zu Hause anzugehen, was viele von ihnen auch tun. Der Patientenbeitrag ist im Pflegeheim höher als bei der Pflege zu Hause. Insofern bestehen innerhalb des KVG-Bereichs für die Versicherten bereits heute finanzielle Anreize für die Pflege zu Hause statt im Pflegeheim. Der heutige Patientenbeitrag wird auch nach dem geplanten Systemwechsel im Jahr 2032 – dem Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen – beibehalten und für mindestens vier Jahre nicht erhöht werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Aufhebung des Beitrags der versicherten Personen an die Kosten der Pflege zu Hause, wie sie von der Motion gefordert wird, würde primär älteren Versicherten zugutekommen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Kosten dafür wären mit der einheitlichen Finanzierung ab 2032 zu rund drei Vierteln von den Prämienzahlenden und zu rund einem Viertel von den Kantonen zu tragen. Ohne Anpassung des vom Parlament beschlossenen und in der Volksabstimmung bestätigten Prozentsatzes für den Kantonsbeitrag </span><span>im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen</span><span> würde eine Aufhebung des Patientenbeitrags für die Pflege zu Hause die Kantone (oder ihre Gemeinden) in der Tendenz noch stärker entlasten als die Pflegebedürftigen, weil dadurch die freiwillige Übernahme des Beitrags der Versicherten durch die Kantone entfallen würde und ebenso auch Aufwendungen der Kantone für Ergänzungsleistungen für Personen, die diesen Beitrag nicht selbst leisten können. Im Gegenzug würde die Belastung der Prämienzahlenden durch eine Aufhebung des Patientenbeitrags in der Pflege zu Hause ansteigen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Prüfung einer Aufhebung des Patientenbeitrag an die Pflege zu Hause wäre aus Sicht des Bundesrats einzig im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau denkbar, die auch die Ergänzungsleistungen, die ordentliche Kostenbeteiligung, die allgemeine Prämienbelastung, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Fragen der Generationensolidarität und weitere Verteilungswirkungen einbeziehen müsste. Das Parlament hat vor zwei Jahren im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen entschieden, den Patientenbeitrag für Pflegeleistungen zu Hause nicht aufzuheben (Amtliches Bulletin Wintersession 2023, Abstimmung 09.528/27858). In der Volksabstimmung vom 24.</span><span> </span><span>November 2024 hat auch die Bevölkerung der Reform zugestimmt (BBl 2025 452). Der Bundesrat sieht daher derzeit keinen Anlass, auf diese Entscheide zurückzukommen. Zudem sind die Auswirkungen der Einführung der einheitlichen Finanzierung abzuwarten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der der in Art. 25a Abs. 5 KVG und allfälligen weiteren gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Patientenbeitrag in der ambulanten Pflege aufgehoben wird. Damit soll die finanzielle Belastung der Patient:innen reduziert und die Attraktivität der ambulanten Versorgung gestärkt werden.</p>
- Ambulant vor stationär fördern mit der Aufhebung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege
Back to List