War die Sklaverei "zweckmässig" und deren Abschaffung "ungerecht"?
- ShortId
-
25.4357
- Id
-
20254357
- Updated
-
26.11.2025 16:19
- Language
-
de
- Title
-
War die Sklaverei "zweckmässig" und deren Abschaffung "ungerecht"?
- AdditionalIndexing
-
04;08;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wurde bisher dreimal durch Interpellationen nach seiner historischen, moralischen und menschenrechtlichen Beurteilung der Rechtfertigung, Entschuldigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864 (Dubs, Schenk, Knüsel, Fornerod, Frey-Herosé, Naeff, Challet-Venel) gefragt: Friedl (18.3072), Ryser (21.3905) und Marti (22.3198). Die Antwort des Bundesrates war in allen drei Fällen dieselbe und ein Skandal: "Die Bundesbehörden haben damals gemäss den Normen, die in den 1860er-Jahren vorherrschten, gehandelt. Die Massstäbe haben sich inzwischen gewandelt, die heutige Gesellschaft ist von anderen Wertvorstellungen geleitet."</p><p>Diese Positionierungen des heutigen Bundesrates widersprechen, wie bereits in den drei Interpellationen dargelegt, dem aktuellen historischen Wissensstand. 1864, als Nationalrat Wilhelm Joos den Sklavenhandel und -besitz durch Schweizer in Brasilien skandalisierte, waren in der westlichen Welt die herrschenden Normen nicht einmal mehr die Normen der Herrschenden, sondern nur noch die der sklavenhaltenden Eliten in den US-Südstaaten, auf Kuba und in Brasilien sowie in den portugiesischen Afrika-Kolonien. 1864 wurde die Sklaverei weltweit als Verbrechen angesehen. Der Schweizer Bundesrat von 1864 war damit die letzte Regierung der westlichen Welt, welche die Verbrechen der Sklaverei gerechtfertigt, entschuldigt, banalisiert und unterstützt hat. Der Bundesrat der Zwanzigerjahre des 21. Jahrhunderts entschuldigt die Sklaverei, also die Aufhebung aller Werte, mit "Wertvorstellungen". Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um folgende Antworten.</p>
- <span><p><span>1 und 3: Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223198"><u><span>22.3198</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213905"><u><span>21.3905,</span></u></a><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184067"><u><span>18.4067,</span></u></a><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143315"><u><span>14.3315</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20033014"><u><span>03.3014</span></u></a><span> dargelegt hat, ist die Schweiz der Auffassung, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und das begangene Unrecht wiedergutgemacht werden muss. Die Mitunterzeichnung der Erklärung von Durban sowie die Ratifizierung anderer internationaler Übereinkommen, die die Sklaverei als Menschenrechtsverletzung verbieten (z.</span><span> </span><span>B. der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte [SR 0.103.2] oder die Europäische Menschenrechtskonvention [SR 0.101]) oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellen (z.</span><span> </span><span>B. das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs [SR 0.312.1]), zeugen von einer kohärenten Haltung der Schweiz in diesem Sinne. Darüber hinaus gehört das Verbot der Sklaverei zu den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2: Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213905"><u><span>21.3905</span></u></a><span> zum Ausdruck bringt, bedauert er, dass in der Vergangenheit Schweizer Staatsangehörige, Unternehmen und Organisationen an der Sklaverei beteiligt waren. In den 1860er-Jahren handelten die Bundesbehörden nach den damals üblichen Standards. Heute wäre dies zweifellos anders. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat daran, dass der Begriff «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» als völkerrechtliche Norm erst mit der Nürnberger Charta von 1945, also nach dem Zweiten Weltkrieg, eingeführt wurde. Der Bundesrat anerkennt, dass das Wissen um die eigene Vergangenheit und deren Aufarbeitung, inklusive Verbindungen zur Sklaverei, eine wichtige gesellschaftliche und wissenschaftliche Aufgabe ist. Wie in seiner Stellungnahme auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254290"><u><span>25.4290</span></u></a><span> dargelegt, kann die letztjährige Ausstellung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich mit dem Titel «kolonial – Globale Verflechtungen der Schweiz» als gutes Beispiel für eine gelungene Aufarbeitung der Schweizer Geschichte </span><span>genannt werden. Die Ausstellung bot</span><span> </span><span>einen umfassenden Überblick über die koloniale Verflechtungsgeschichte der Schweiz und wird nächstes Jahr im Château de Prangins gezeigt.</span></p></span>
- <p>1. Die Schweiz hat 2001 die Schlusserklärung von Durban mitunterzeichnet. Dort heisst es u.a., «dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind und zu allen Zeiten als solches hätten gelten sollen, insbesondere der transatlantische Sklavenhandel.» Steht der Bundesrat zu dieser Position? </p><p>2. Falls ja: Wie lässt sich dies mit den Antworten auf die drei genannten Interpellationen vereinbaren?</p><p>3. Anerkennt der Bundesrat, dass es im Jahre 2025, wo in den USA gerade versucht wird, Sklaverei- und Kolonialgeschichte auf Befehl von oben umzuschreiben, fundamental ist, mit den moralischen, historischen, ethischen und menschenrechtlichen Implikationen von Sklaverei nicht salopp umzugehen wie 2018, 2021, 2022, sondern präzise und verantwortlich?</p>
- War die Sklaverei "zweckmässig" und deren Abschaffung "ungerecht"?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat wurde bisher dreimal durch Interpellationen nach seiner historischen, moralischen und menschenrechtlichen Beurteilung der Rechtfertigung, Entschuldigung und Unterstützung der Sklaverei durch den Bundesrat von 1864 (Dubs, Schenk, Knüsel, Fornerod, Frey-Herosé, Naeff, Challet-Venel) gefragt: Friedl (18.3072), Ryser (21.3905) und Marti (22.3198). Die Antwort des Bundesrates war in allen drei Fällen dieselbe und ein Skandal: "Die Bundesbehörden haben damals gemäss den Normen, die in den 1860er-Jahren vorherrschten, gehandelt. Die Massstäbe haben sich inzwischen gewandelt, die heutige Gesellschaft ist von anderen Wertvorstellungen geleitet."</p><p>Diese Positionierungen des heutigen Bundesrates widersprechen, wie bereits in den drei Interpellationen dargelegt, dem aktuellen historischen Wissensstand. 1864, als Nationalrat Wilhelm Joos den Sklavenhandel und -besitz durch Schweizer in Brasilien skandalisierte, waren in der westlichen Welt die herrschenden Normen nicht einmal mehr die Normen der Herrschenden, sondern nur noch die der sklavenhaltenden Eliten in den US-Südstaaten, auf Kuba und in Brasilien sowie in den portugiesischen Afrika-Kolonien. 1864 wurde die Sklaverei weltweit als Verbrechen angesehen. Der Schweizer Bundesrat von 1864 war damit die letzte Regierung der westlichen Welt, welche die Verbrechen der Sklaverei gerechtfertigt, entschuldigt, banalisiert und unterstützt hat. Der Bundesrat der Zwanzigerjahre des 21. Jahrhunderts entschuldigt die Sklaverei, also die Aufhebung aller Werte, mit "Wertvorstellungen". Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um folgende Antworten.</p>
- <span><p><span>1 und 3: Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223198"><u><span>22.3198</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213905"><u><span>21.3905,</span></u></a><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184067"><u><span>18.4067,</span></u></a><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143315"><u><span>14.3315</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20033014"><u><span>03.3014</span></u></a><span> dargelegt hat, ist die Schweiz der Auffassung, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und das begangene Unrecht wiedergutgemacht werden muss. Die Mitunterzeichnung der Erklärung von Durban sowie die Ratifizierung anderer internationaler Übereinkommen, die die Sklaverei als Menschenrechtsverletzung verbieten (z.</span><span> </span><span>B. der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte [SR 0.103.2] oder die Europäische Menschenrechtskonvention [SR 0.101]) oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellen (z.</span><span> </span><span>B. das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs [SR 0.312.1]), zeugen von einer kohärenten Haltung der Schweiz in diesem Sinne. Darüber hinaus gehört das Verbot der Sklaverei zu den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2: Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213905"><u><span>21.3905</span></u></a><span> zum Ausdruck bringt, bedauert er, dass in der Vergangenheit Schweizer Staatsangehörige, Unternehmen und Organisationen an der Sklaverei beteiligt waren. In den 1860er-Jahren handelten die Bundesbehörden nach den damals üblichen Standards. Heute wäre dies zweifellos anders. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat daran, dass der Begriff «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» als völkerrechtliche Norm erst mit der Nürnberger Charta von 1945, also nach dem Zweiten Weltkrieg, eingeführt wurde. Der Bundesrat anerkennt, dass das Wissen um die eigene Vergangenheit und deren Aufarbeitung, inklusive Verbindungen zur Sklaverei, eine wichtige gesellschaftliche und wissenschaftliche Aufgabe ist. Wie in seiner Stellungnahme auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254290"><u><span>25.4290</span></u></a><span> dargelegt, kann die letztjährige Ausstellung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich mit dem Titel «kolonial – Globale Verflechtungen der Schweiz» als gutes Beispiel für eine gelungene Aufarbeitung der Schweizer Geschichte </span><span>genannt werden. Die Ausstellung bot</span><span> </span><span>einen umfassenden Überblick über die koloniale Verflechtungsgeschichte der Schweiz und wird nächstes Jahr im Château de Prangins gezeigt.</span></p></span>
- <p>1. Die Schweiz hat 2001 die Schlusserklärung von Durban mitunterzeichnet. Dort heisst es u.a., «dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind und zu allen Zeiten als solches hätten gelten sollen, insbesondere der transatlantische Sklavenhandel.» Steht der Bundesrat zu dieser Position? </p><p>2. Falls ja: Wie lässt sich dies mit den Antworten auf die drei genannten Interpellationen vereinbaren?</p><p>3. Anerkennt der Bundesrat, dass es im Jahre 2025, wo in den USA gerade versucht wird, Sklaverei- und Kolonialgeschichte auf Befehl von oben umzuschreiben, fundamental ist, mit den moralischen, historischen, ethischen und menschenrechtlichen Implikationen von Sklaverei nicht salopp umzugehen wie 2018, 2021, 2022, sondern präzise und verantwortlich?</p>
- War die Sklaverei "zweckmässig" und deren Abschaffung "ungerecht"?
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