Für Massnahmen zum Schutz von Rindern vor Grossraubtieren

ShortId
25.4362
Id
20254362
Updated
26.11.2025 15:36
Language
de
Title
Für Massnahmen zum Schutz von Rindern vor Grossraubtieren
AdditionalIndexing
52;55;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Rückkehr des Wolfs in die Schweiz stellt für die Landwirtschaft eine grosse Herausforderung dar. Im Jurabogen zeigt die Anwesenheit von Rudeln, dass die Jagdverordnung - die nur Schutzmassnahmen für Schafe und Ziegen sowie für Kälber unter 14 Tagen vorsieht - an ihre Grenzen stösst.&nbsp;</p><p>Angesichts der Zunahme der Angriffe ist es nicht akzeptabel, die Viehzüchterinnen und Viehzüchter mit ihren Problemen allein zu lassen. Regulierungsmassnahmen werden nicht ausreichen: Der Bund muss sich verpflichten, spezielle Schutzvorrichtungen für Rinder zu entwickeln und zu finanzieren. Durch die Einführung eines Programms von Modellprojekten, an dem die Kantone, landwirtschaftliche Organisationen und vor Ort tätige NGO beteiligt sind, könnten konkrete Lösungen getestet und die Betriebe direkt finanziell unterstützt werden.&nbsp;</p><p>Die zusätzliche Arbeitsbelastung, die diese Massnahmen mit sich bringen könnte, insbesondere bei der Einrichtung von Nachtweiden oder dem Eintreiben der Rinder jede Nacht, muss anerkannt und abgegolten werden. Ausserdem dürfen diese Massnahmen nicht dazu führen, dass die Unterstützung des Bundes für die freiwilligen ethologischen Programme zur Förderung des Wohlergehens von Rindern verloren geht.</p><p>Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der Bundesrat den Rinderzüchterinnen und -züchtern die Last des Schutzes allein überlässt, während Schaf- und Ziegenbetriebe von einer Unterstützung profitieren.</p>
  • <span><p><span>Mit der Jagdverordnung (JSV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>922.01) hat der Bundesrat sowohl die zumutbaren Massnahmen zum Herdenschutz als auch deren finanzielle Unterstützung durch den Bund geregelt. Bei Tieren der Rindergattung gilt lediglich das Halten der Muttertiere mit ihren Jungtieren im Zeitraum während der Geburt und bis vierzehn Tage danach auf sogenannten «Abkalbeweiden» als zumutbar (Art. 10b Abs. 2 Bst. c JSV). Weitere Massnahmen, wie beispielsweise der Einsatz von Herdenschutzhunden werden nicht verlangt, beziehungsweise als nicht zumutbar erachtet. </span></p><p><span>Entsprechend sind bei Schäden an Tieren der Rindergattung rasch Abschüsse von schadenstiftenden Wölfen möglich. Es reicht sowohl für den Einzelabschuss nach Artikel 9b Absatz 1 und 2 Buchstabe b als auch für die reaktive Regulierung nach Artikel 4c JSV ein schwer verletztes Tier der Rindergattung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gleichzeitig können interessierte Rindviehhaltende ihre Herden mit finanzieller Unterstützung des Bundes schützen, sei es mittels Vergrämungsmaterial oder durch Zäune. Die Kantone können die entsprechende Unterstützung dazu beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) nach Artikel 10</span><em><span>f</span></em><span>, Absatz 1, Buchstabe d JSV beantragen. Zudem kann für die durch die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen anfallende Mehrarbeit beim Rindvieh bis 1-jährig seit dem 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar 2024 ein entsprechender Zusatzbeitrag gemäss Verordnung über die Direktzahlungen (Art. 47b Abs. 1 und Abs. 2 Bst. d Direktzahlungsverordnung, DZV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>910.13) beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beantragt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für Sanierungen von Weideunterständen oder von Unterkünften für Hirten oder Hirtinnen gibt es Mittel aus dem Strukturverbesserungsfonds; diese können bei der zuständigen Stelle (Fachstelle Landwirtschaft oder landwirtschaftliche Beratung) im Kanton beantragt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet weitere Massnahmen als nicht erforderlich, zumal bei der Stiftung KORA das Forschungsprojekt «Wolves and Cattle» läuft, in welchem die Risikofaktoren von Angriffen von Wölfen auf Rindervieh untersucht, aber auch mögliche Abwehr- bzw. Herdenschutzmassnahmen evaluiert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Entwicklung geeigneter Schutzmassnahmen für Rinder vor Grossraubtieren zu fördern und aktiv zu unterstützen, insbesondere:</p><ol><li>die Einrichtung von Nachtweiden mit Zäunen, die vor dem Wolf schützen;</li><li>die Wiederherstellung von Hirtenunterkünften auf den Weiden;</li><li>die Installation von Vergrämungsvorrichtungen, die an die verschiedenen Formen von Behirtung angepasst sind.</li></ol><p>Für die Einrichtung, Instandhaltung und Überwachung dieser Massnahmen sowie eine Entschädigung, die die zusätzliche Belastung für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte kompensiert, muss eine&nbsp;finanzielle&nbsp;Unterstützung vorgesehen werden.&nbsp;</p><p>Zu diesem Zweck soll der Bundesrat ein Programm mit Modellprojekten zum Schutz von Rindern vor dem Wolf, das die Kantone, Landwirtschaftsverbände und vor Ort tätige NGO einbezieht, lancieren; angesichts der Herausforderungen, die das Zusammenleben von Wolf und Landwirtschaft stellt, muss das Programm einen beträchtlichen Finanzrahmen aufweisen. Zur Bewertung der Wirksamkeit dieser Vorkehrungen soll ein wissenschaftliches Monitoring eingerichtet werden..</p>
  • Für Massnahmen zum Schutz von Rindern vor Grossraubtieren
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Rückkehr des Wolfs in die Schweiz stellt für die Landwirtschaft eine grosse Herausforderung dar. Im Jurabogen zeigt die Anwesenheit von Rudeln, dass die Jagdverordnung - die nur Schutzmassnahmen für Schafe und Ziegen sowie für Kälber unter 14 Tagen vorsieht - an ihre Grenzen stösst.&nbsp;</p><p>Angesichts der Zunahme der Angriffe ist es nicht akzeptabel, die Viehzüchterinnen und Viehzüchter mit ihren Problemen allein zu lassen. Regulierungsmassnahmen werden nicht ausreichen: Der Bund muss sich verpflichten, spezielle Schutzvorrichtungen für Rinder zu entwickeln und zu finanzieren. Durch die Einführung eines Programms von Modellprojekten, an dem die Kantone, landwirtschaftliche Organisationen und vor Ort tätige NGO beteiligt sind, könnten konkrete Lösungen getestet und die Betriebe direkt finanziell unterstützt werden.&nbsp;</p><p>Die zusätzliche Arbeitsbelastung, die diese Massnahmen mit sich bringen könnte, insbesondere bei der Einrichtung von Nachtweiden oder dem Eintreiben der Rinder jede Nacht, muss anerkannt und abgegolten werden. Ausserdem dürfen diese Massnahmen nicht dazu führen, dass die Unterstützung des Bundes für die freiwilligen ethologischen Programme zur Förderung des Wohlergehens von Rindern verloren geht.</p><p>Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der Bundesrat den Rinderzüchterinnen und -züchtern die Last des Schutzes allein überlässt, während Schaf- und Ziegenbetriebe von einer Unterstützung profitieren.</p>
    • <span><p><span>Mit der Jagdverordnung (JSV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>922.01) hat der Bundesrat sowohl die zumutbaren Massnahmen zum Herdenschutz als auch deren finanzielle Unterstützung durch den Bund geregelt. Bei Tieren der Rindergattung gilt lediglich das Halten der Muttertiere mit ihren Jungtieren im Zeitraum während der Geburt und bis vierzehn Tage danach auf sogenannten «Abkalbeweiden» als zumutbar (Art. 10b Abs. 2 Bst. c JSV). Weitere Massnahmen, wie beispielsweise der Einsatz von Herdenschutzhunden werden nicht verlangt, beziehungsweise als nicht zumutbar erachtet. </span></p><p><span>Entsprechend sind bei Schäden an Tieren der Rindergattung rasch Abschüsse von schadenstiftenden Wölfen möglich. Es reicht sowohl für den Einzelabschuss nach Artikel 9b Absatz 1 und 2 Buchstabe b als auch für die reaktive Regulierung nach Artikel 4c JSV ein schwer verletztes Tier der Rindergattung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gleichzeitig können interessierte Rindviehhaltende ihre Herden mit finanzieller Unterstützung des Bundes schützen, sei es mittels Vergrämungsmaterial oder durch Zäune. Die Kantone können die entsprechende Unterstützung dazu beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) nach Artikel 10</span><em><span>f</span></em><span>, Absatz 1, Buchstabe d JSV beantragen. Zudem kann für die durch die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen anfallende Mehrarbeit beim Rindvieh bis 1-jährig seit dem 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar 2024 ein entsprechender Zusatzbeitrag gemäss Verordnung über die Direktzahlungen (Art. 47b Abs. 1 und Abs. 2 Bst. d Direktzahlungsverordnung, DZV; SR</span><span>&nbsp;</span><span>910.13) beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beantragt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für Sanierungen von Weideunterständen oder von Unterkünften für Hirten oder Hirtinnen gibt es Mittel aus dem Strukturverbesserungsfonds; diese können bei der zuständigen Stelle (Fachstelle Landwirtschaft oder landwirtschaftliche Beratung) im Kanton beantragt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat erachtet weitere Massnahmen als nicht erforderlich, zumal bei der Stiftung KORA das Forschungsprojekt «Wolves and Cattle» läuft, in welchem die Risikofaktoren von Angriffen von Wölfen auf Rindervieh untersucht, aber auch mögliche Abwehr- bzw. Herdenschutzmassnahmen evaluiert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Entwicklung geeigneter Schutzmassnahmen für Rinder vor Grossraubtieren zu fördern und aktiv zu unterstützen, insbesondere:</p><ol><li>die Einrichtung von Nachtweiden mit Zäunen, die vor dem Wolf schützen;</li><li>die Wiederherstellung von Hirtenunterkünften auf den Weiden;</li><li>die Installation von Vergrämungsvorrichtungen, die an die verschiedenen Formen von Behirtung angepasst sind.</li></ol><p>Für die Einrichtung, Instandhaltung und Überwachung dieser Massnahmen sowie eine Entschädigung, die die zusätzliche Belastung für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte kompensiert, muss eine&nbsp;finanzielle&nbsp;Unterstützung vorgesehen werden.&nbsp;</p><p>Zu diesem Zweck soll der Bundesrat ein Programm mit Modellprojekten zum Schutz von Rindern vor dem Wolf, das die Kantone, Landwirtschaftsverbände und vor Ort tätige NGO einbezieht, lancieren; angesichts der Herausforderungen, die das Zusammenleben von Wolf und Landwirtschaft stellt, muss das Programm einen beträchtlichen Finanzrahmen aufweisen. Zur Bewertung der Wirksamkeit dieser Vorkehrungen soll ein wissenschaftliches Monitoring eingerichtet werden..</p>
    • Für Massnahmen zum Schutz von Rindern vor Grossraubtieren

Back to List