Anerkennung und Vergütung von Fachrichtungen der Psychologie in der KVV
- ShortId
-
25.4367
- Id
-
20254367
- Updated
-
19.11.2025 16:38
- Language
-
de
- Title
-
Anerkennung und Vergütung von Fachrichtungen der Psychologie in der KVV
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 2. Im Bereich der Psychologieberufe sind die Neuropsychologen und Neuropsychologinnen seit 1. Juli 2017 sowie psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit 1. Juli 2022 anerkannte Leistungserbringer, die auf ärztliche Anordnung Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen können. Ärztlich angeordnete Leistungen durch weitere Psychologieberufe stellen derzeit keine Pflichtleistungen im Sinne der OKP dar. Für die Aufnahme neuer Leistungserbringer oder neuer Leistungen in die OKP bestehen etablierte Antragsprozesse, die von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle im Jahre 2008 geprüft und für angemessen befunden wurden. </span></p><p><span>Bevor neue Leistungen durch die OKP vergütet werden, müssen diese vorgängig auf die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgegebenen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) geprüft werden. Das Beurteilungsverfahren sieht dafür Anträge der interessierten Kreise zur Kostenübernahme zulasten der OKP vor. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft in der Folge die fragliche Leistung und gibt eine Empfehlung ab. Die definitiven Entscheide in Bezug auf die Kostenübernahme werden vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) getroffen. </span></p><p><span>Auch die Prüfung und Aufnahme neuer Leistungserbringer in die OKP erfolgt im Antragsverfahren. Neben einem gefestigten Berufsbild muss für die Anerkennung eines neuen Leistungserbringers ein Mehrwert gegenüber den bereits bestehenden Leistungserbringern aufgezeigt werden und der Nachweis erbracht sein, dass ein Leistungsbereich von einem anderen, bereits anerkannten Leistungserbringer nicht in genügendem Masse abgedeckt wird. Dies ist in einem Antrag darzulegen. Sofern die ELGK das Gesuch positiv beurteilt, wird das übliche Rechtsetzungsverfahren für eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) eingeleitet, wozu die Durchführung einer Vernehmlassung und der Entscheid des Bundesrates gehören. </span></p><p><span>3. Um für alle Menschen in der Schweiz auch künftig eine zugängliche Grundversorgung von hoher Qualität sicher zu stellen, hat die Vorsteherin des EDI die Agenda Grundversorgung lanciert. In einem mit den betroffenen Akteuren erarbeiteten Fachbericht werden unter anderem Massnahmen zur Nachwuchsförderung und Verlängerung der Berufsverweildauer definiert. Diese fokussieren explizit auch auf die Fachkräfte in den Bereichen psychiatrische Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie psychologische Psychotherapie. Der Fachbericht soll dem Bundesrat im Frühling 2026 mit Vorschlägen zur Umsetzung unterbreitet werden.</span></p><p><span>Bezüglich der Datenlage wurde u.a. in Zusammenarbeit mit Experten der Kinder- und Jugendmedizin sowie -psychiatrie ein Set von prioritären Gesundheitsindikatoren erarbeitet. Dieses zeigt, dass 85% der zentralen Indikatoren mit verfügbaren Daten abgebildet werden können. (Laubereau et al., 2023). Die dazu aktuell verfügbaren Daten werden voraussichtlich Ende 2025 in einem Fachbericht veröffentlicht. </span></p><p><span>4. Der Obsan-Bericht wurde am 4. September 2025 veröffentlicht. Die diversen betroffenen Bundesstellen analysieren zurzeit den Bericht und prüfen die Empfehlungen. Viele der Empfehlungen thematisieren bekannte Herausforderungen, bei denen der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten und seiner Ressourcen bereits aktiv ist. So ist z.B. die Stärkung der psychischen Gesundheit von jungen Menschen ein Schwerpunkt in der Umsetzung der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2025-2028. </span></p></span>
- <p>Die KVV legt die Liste der Leistungen fest, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Derzeit sind dort nur bestimmte Fachrichtungen der Psychologie aufgeführt. Andere wesentliche Fachrichtungen werden nicht anerkannt:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Gesundheitspsychologie,</li><li>klinische Psychologie,</li><li>Kinder- und Jugendpsychologie.</li></ul><p>Dies schafft ein Ungleichgewicht. Patientinnen und Patienten, die gezielte Unterstützung benötigen (z. B. bei Diagnose von Krebserkrankungen oder chronischen Erkrankungen), werden Psychotherapien verordnet, die von der OKP vergütet werden, selbst wenn eine präventive oder weniger belastende Behandlung ausreichen würde. Das kostet mehr und schränkt das Leistungsangebot ein. Doch:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die WHO regt an, Fachärztinnen und Fachärzte der klinischen Psychologie oder Gesundheitspsychologie in die Grundversorgung zu integrieren, so dass Erkrankungen früher erkannt und effizienter behandelt werden können. So können die Gesundheitskosten und die gesellschaftlichen Kosten besser eingedämmt werden.</li><li>Der Obsan-Bericht 2025 zur psychischen Gesundheit in der Schweiz betont, dass es bei Förderung, Prävention und Versorgung der psychischen Gesundheit grosses Verbesserungspotenzial gibt. Weiter zeigt er die gesellschaftlichen Kosten psychischer Erkrankungen und die Wirtschaftlichkeit von Präventions- und Behandlungsmassnahmen auf.</li><li>Laut Studie der NCD Alliance lohnen sich Investitionen in die psychische Gesundheit (z. B. ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,3 bis 5,7 zu 1 bei häufigen psychischen Störungen), wenn die Gesundheitssysteme diese Leistungen besser abdecken.</li></ul><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Warum fehlen einige anerkannte Fachrichtungen der Psychologie in der KVV?</li><li>Ist geplant, die KVV zu überprüfen, um diese Fachrichtungen aufzunehmen, in Übereinstimmung mit der Stossrichtung der Strategie Gesundheit2030 und den Schlussfolgerungen des Obsan Berichts 2025?</li><li>Angesichts des eklatanten Mangels an Daten und spezifischer psychologischer Betreuung für Kinder und Jugendliche: Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat den Bedürfnissen gerecht werden?</li><li>Welche Folgemassnahmen plant der Bundesrat hinsichtlich der Empfehlungen des Obsan-Berichts 2025 «Psychische Gesundheit in der Schweiz: Entwicklung, Förderung, Prävention und Versorgung»?</li></ol>
- Anerkennung und Vergütung von Fachrichtungen der Psychologie in der KVV
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 2. Im Bereich der Psychologieberufe sind die Neuropsychologen und Neuropsychologinnen seit 1. Juli 2017 sowie psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit 1. Juli 2022 anerkannte Leistungserbringer, die auf ärztliche Anordnung Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen können. Ärztlich angeordnete Leistungen durch weitere Psychologieberufe stellen derzeit keine Pflichtleistungen im Sinne der OKP dar. Für die Aufnahme neuer Leistungserbringer oder neuer Leistungen in die OKP bestehen etablierte Antragsprozesse, die von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle im Jahre 2008 geprüft und für angemessen befunden wurden. </span></p><p><span>Bevor neue Leistungen durch die OKP vergütet werden, müssen diese vorgängig auf die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgegebenen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) geprüft werden. Das Beurteilungsverfahren sieht dafür Anträge der interessierten Kreise zur Kostenübernahme zulasten der OKP vor. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft in der Folge die fragliche Leistung und gibt eine Empfehlung ab. Die definitiven Entscheide in Bezug auf die Kostenübernahme werden vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) getroffen. </span></p><p><span>Auch die Prüfung und Aufnahme neuer Leistungserbringer in die OKP erfolgt im Antragsverfahren. Neben einem gefestigten Berufsbild muss für die Anerkennung eines neuen Leistungserbringers ein Mehrwert gegenüber den bereits bestehenden Leistungserbringern aufgezeigt werden und der Nachweis erbracht sein, dass ein Leistungsbereich von einem anderen, bereits anerkannten Leistungserbringer nicht in genügendem Masse abgedeckt wird. Dies ist in einem Antrag darzulegen. Sofern die ELGK das Gesuch positiv beurteilt, wird das übliche Rechtsetzungsverfahren für eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) eingeleitet, wozu die Durchführung einer Vernehmlassung und der Entscheid des Bundesrates gehören. </span></p><p><span>3. Um für alle Menschen in der Schweiz auch künftig eine zugängliche Grundversorgung von hoher Qualität sicher zu stellen, hat die Vorsteherin des EDI die Agenda Grundversorgung lanciert. In einem mit den betroffenen Akteuren erarbeiteten Fachbericht werden unter anderem Massnahmen zur Nachwuchsförderung und Verlängerung der Berufsverweildauer definiert. Diese fokussieren explizit auch auf die Fachkräfte in den Bereichen psychiatrische Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie psychologische Psychotherapie. Der Fachbericht soll dem Bundesrat im Frühling 2026 mit Vorschlägen zur Umsetzung unterbreitet werden.</span></p><p><span>Bezüglich der Datenlage wurde u.a. in Zusammenarbeit mit Experten der Kinder- und Jugendmedizin sowie -psychiatrie ein Set von prioritären Gesundheitsindikatoren erarbeitet. Dieses zeigt, dass 85% der zentralen Indikatoren mit verfügbaren Daten abgebildet werden können. (Laubereau et al., 2023). Die dazu aktuell verfügbaren Daten werden voraussichtlich Ende 2025 in einem Fachbericht veröffentlicht. </span></p><p><span>4. Der Obsan-Bericht wurde am 4. September 2025 veröffentlicht. Die diversen betroffenen Bundesstellen analysieren zurzeit den Bericht und prüfen die Empfehlungen. Viele der Empfehlungen thematisieren bekannte Herausforderungen, bei denen der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten und seiner Ressourcen bereits aktiv ist. So ist z.B. die Stärkung der psychischen Gesundheit von jungen Menschen ein Schwerpunkt in der Umsetzung der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2025-2028. </span></p></span>
- <p>Die KVV legt die Liste der Leistungen fest, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Derzeit sind dort nur bestimmte Fachrichtungen der Psychologie aufgeführt. Andere wesentliche Fachrichtungen werden nicht anerkannt:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Gesundheitspsychologie,</li><li>klinische Psychologie,</li><li>Kinder- und Jugendpsychologie.</li></ul><p>Dies schafft ein Ungleichgewicht. Patientinnen und Patienten, die gezielte Unterstützung benötigen (z. B. bei Diagnose von Krebserkrankungen oder chronischen Erkrankungen), werden Psychotherapien verordnet, die von der OKP vergütet werden, selbst wenn eine präventive oder weniger belastende Behandlung ausreichen würde. Das kostet mehr und schränkt das Leistungsangebot ein. Doch:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Die WHO regt an, Fachärztinnen und Fachärzte der klinischen Psychologie oder Gesundheitspsychologie in die Grundversorgung zu integrieren, so dass Erkrankungen früher erkannt und effizienter behandelt werden können. So können die Gesundheitskosten und die gesellschaftlichen Kosten besser eingedämmt werden.</li><li>Der Obsan-Bericht 2025 zur psychischen Gesundheit in der Schweiz betont, dass es bei Förderung, Prävention und Versorgung der psychischen Gesundheit grosses Verbesserungspotenzial gibt. Weiter zeigt er die gesellschaftlichen Kosten psychischer Erkrankungen und die Wirtschaftlichkeit von Präventions- und Behandlungsmassnahmen auf.</li><li>Laut Studie der NCD Alliance lohnen sich Investitionen in die psychische Gesundheit (z. B. ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,3 bis 5,7 zu 1 bei häufigen psychischen Störungen), wenn die Gesundheitssysteme diese Leistungen besser abdecken.</li></ul><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Warum fehlen einige anerkannte Fachrichtungen der Psychologie in der KVV?</li><li>Ist geplant, die KVV zu überprüfen, um diese Fachrichtungen aufzunehmen, in Übereinstimmung mit der Stossrichtung der Strategie Gesundheit2030 und den Schlussfolgerungen des Obsan Berichts 2025?</li><li>Angesichts des eklatanten Mangels an Daten und spezifischer psychologischer Betreuung für Kinder und Jugendliche: Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat den Bedürfnissen gerecht werden?</li><li>Welche Folgemassnahmen plant der Bundesrat hinsichtlich der Empfehlungen des Obsan-Berichts 2025 «Psychische Gesundheit in der Schweiz: Entwicklung, Förderung, Prävention und Versorgung»?</li></ol>
- Anerkennung und Vergütung von Fachrichtungen der Psychologie in der KVV
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