Pädokriminalität. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Meldestellen ausgestalten und nachhaltig finanzieren

ShortId
25.4369
Id
20254369
Updated
03.12.2025 08:34
Language
de
Title
Pädokriminalität. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Meldestellen ausgestalten und nachhaltig finanzieren
AdditionalIndexing
1216;28;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Art. 46a Abs. 2 FMG legt fest, dass Behörden und Ämter mit privaten Meldestellen zusammenarbeiten können. Sie tun dies bereits. Während die privaten Meldestellen Ratsuchende und Meldungen niederschwellig, anonym und schnell entgegennehmen, wird pädokriminelles Material durch die Behörden entfernt und Ermittlungen ausgelöst. Bei clickandstop, der privaten Meldestelle gegen Pädokriminalität im Netz, kann so jährlich auf mehrere Tausend Meldungen aus der Bevölkerung reagiert werden. Durch die Zusammenarbeit mit Polizei, Opferhilfen und lokalen Spezialisten kriegen Kind und Umfeld wirksam Schutz und Unterstützung. Analog geführte Meldestellen aus umliegenden Ländern, wie beispielsweise die privaten Meldestellen in Luxemburg, Österreich oder Deutschland, zeigen das enorme Erfolgspotential Privater und Behörden im Verbund gegen Pädokriminalität.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Zusammenarbeit ist in der Schweiz jedoch nicht geregelt. Zudem hängt ein wichtiger Pfeiler in der Bekämpfung der Pädokriminalität ausschliesslich von privaten Spenden ab.</p><p>Um die Bearbeitung der stark zunehmenden Anfragen und Meldezahlen sowie die nahtlose Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundes- Kantons- oder Gemeindesebene zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die Zusammenarbeit zu regeln und die Finanzierung nachhaltig zu sichern.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat erachtet Pädokriminalität als schwerwiegendes Problem und nimmt die Bekämpfung von Sexualstraftaten gegen Kinder sehr ernst.</span></p><p><span>Die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Zu diesem Zweck wurde das «Netzwerk für die Ermittlungsunterstützung in der digitalen Kriminalitätsbekämpfung» (NEDIK) geschaffen, das den Austausch von operativen Informationen, die Koordination der Massnahmen und den Wissensaustausch zwischen Bund und Kantonen fördern soll. Mit dem Inkrafttreten von Artikel 46a des Fernmeldegesetzes (FMG; RS 784.10) im Jahr 2021 ist der Bundesrat ermächtigt, Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erlassen. Dies hat dazu beigetragen, die Zusammenarbeit von fedpol und den Kantonspolizeien mit der Stiftung «Kinderschutz Schweiz» zu verstärken, was zu mehreren Initiativen im Präventionsbereich führte, darunter die Kampagne </span><em><span>«Gemeinsam gegengegen Cybersexualdelikte an Kindern und Jugendlichen»</span></em><span> und die Plattform zur Meldung von kinderpornografischen Inhalten </span><em><span>«clickandstop»</span></em><span>. Letztere wurde im April 2022 eingeführt und ist ein ergänzendes Meldesystem, das für die Bevölkerung leicht zugänglich ist. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz steht in regelmässigem Kontakt mit fedpol.</span></p><p><span>Ausserdem ist es heute bereits möglich, kinderpornografische Inhalte sicher online direkt bei der zuständigen Kantonspolizei oder bei fedpol zu melden. Dieses Verfahren ist rechtssicher, ermöglicht eine optimale Beweissicherung und ist in der ganzen Schweiz einheitlich. Ausserdem erhalten die Kantonspolizeien über die Zentralstelle Cybersicherheit von fedpol tausende von Meldungen, welche via NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) aus den USA an fedpol übermittelt werden. Dort sind Provider verpflichtet, jeden Verdacht auf illegale kinderpornografische Inhalte zu melden. Dieses System hat sich bewährt.</span></p><p><span>Während die Plattform «clickandstop.ch» in der Schweiz eine nützliche Ergänzung darstellt, würde eine gesetzliche Ausweitung auf andere private Meldestellen jedoch Risiken in Bezug auf den Datenschutz, die Beweissicherung und die Qualitätssicherung mit sich bringen.</span></p><p><span>Der Bundesrat hält es für unerlässlich, die bestehenden offiziellen Meldekanäle und die spezialisierten Dienste der Polizei zu nutzen und zu stärken, anstatt parallele Strukturen zu schaffen.</span></p><p><span>Die genannten Strukturen und Massnahmen gewährleisten heute eine koordinierte und gezielte Bekämpfung der Pädokriminalität. Dabei ist auch auf die Motion 24.4020 Bulliard «Verbot des Hostings von Kinderpornografie in der Schweiz» zu verweisen, deren Annahme der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Bundesrat erachtet es als vorrangig und effektiver, sich auf die Einführung einer Meldepflicht zu fokussieren, anstatt die Anstrengungen und die vorhandenen Ressourcen auf zusätzliche Projekte und private Partner zu umzulenken.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die ihm zustehenden Kompetenzen nach Art. 46a Abs. 2 Fernmeldegesetz auszuschöpfen und die Zusammenarbeit und Unterstützung von durch Dritte betriebene Meldestellen gegen pädokriminelles Material im Netz zu regeln. Dies beinhaltet nebst Verfahren und Qualitätskriterien auch die nachhaltige Finanzierung der angebotenen Leistungen für die ganze Bevölkerung.</p>
  • Pädokriminalität. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Meldestellen ausgestalten und nachhaltig finanzieren
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Art. 46a Abs. 2 FMG legt fest, dass Behörden und Ämter mit privaten Meldestellen zusammenarbeiten können. Sie tun dies bereits. Während die privaten Meldestellen Ratsuchende und Meldungen niederschwellig, anonym und schnell entgegennehmen, wird pädokriminelles Material durch die Behörden entfernt und Ermittlungen ausgelöst. Bei clickandstop, der privaten Meldestelle gegen Pädokriminalität im Netz, kann so jährlich auf mehrere Tausend Meldungen aus der Bevölkerung reagiert werden. Durch die Zusammenarbeit mit Polizei, Opferhilfen und lokalen Spezialisten kriegen Kind und Umfeld wirksam Schutz und Unterstützung. Analog geführte Meldestellen aus umliegenden Ländern, wie beispielsweise die privaten Meldestellen in Luxemburg, Österreich oder Deutschland, zeigen das enorme Erfolgspotential Privater und Behörden im Verbund gegen Pädokriminalität.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Zusammenarbeit ist in der Schweiz jedoch nicht geregelt. Zudem hängt ein wichtiger Pfeiler in der Bekämpfung der Pädokriminalität ausschliesslich von privaten Spenden ab.</p><p>Um die Bearbeitung der stark zunehmenden Anfragen und Meldezahlen sowie die nahtlose Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundes- Kantons- oder Gemeindesebene zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die Zusammenarbeit zu regeln und die Finanzierung nachhaltig zu sichern.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat erachtet Pädokriminalität als schwerwiegendes Problem und nimmt die Bekämpfung von Sexualstraftaten gegen Kinder sehr ernst.</span></p><p><span>Die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Zu diesem Zweck wurde das «Netzwerk für die Ermittlungsunterstützung in der digitalen Kriminalitätsbekämpfung» (NEDIK) geschaffen, das den Austausch von operativen Informationen, die Koordination der Massnahmen und den Wissensaustausch zwischen Bund und Kantonen fördern soll. Mit dem Inkrafttreten von Artikel 46a des Fernmeldegesetzes (FMG; RS 784.10) im Jahr 2021 ist der Bundesrat ermächtigt, Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erlassen. Dies hat dazu beigetragen, die Zusammenarbeit von fedpol und den Kantonspolizeien mit der Stiftung «Kinderschutz Schweiz» zu verstärken, was zu mehreren Initiativen im Präventionsbereich führte, darunter die Kampagne </span><em><span>«Gemeinsam gegengegen Cybersexualdelikte an Kindern und Jugendlichen»</span></em><span> und die Plattform zur Meldung von kinderpornografischen Inhalten </span><em><span>«clickandstop»</span></em><span>. Letztere wurde im April 2022 eingeführt und ist ein ergänzendes Meldesystem, das für die Bevölkerung leicht zugänglich ist. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz steht in regelmässigem Kontakt mit fedpol.</span></p><p><span>Ausserdem ist es heute bereits möglich, kinderpornografische Inhalte sicher online direkt bei der zuständigen Kantonspolizei oder bei fedpol zu melden. Dieses Verfahren ist rechtssicher, ermöglicht eine optimale Beweissicherung und ist in der ganzen Schweiz einheitlich. Ausserdem erhalten die Kantonspolizeien über die Zentralstelle Cybersicherheit von fedpol tausende von Meldungen, welche via NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) aus den USA an fedpol übermittelt werden. Dort sind Provider verpflichtet, jeden Verdacht auf illegale kinderpornografische Inhalte zu melden. Dieses System hat sich bewährt.</span></p><p><span>Während die Plattform «clickandstop.ch» in der Schweiz eine nützliche Ergänzung darstellt, würde eine gesetzliche Ausweitung auf andere private Meldestellen jedoch Risiken in Bezug auf den Datenschutz, die Beweissicherung und die Qualitätssicherung mit sich bringen.</span></p><p><span>Der Bundesrat hält es für unerlässlich, die bestehenden offiziellen Meldekanäle und die spezialisierten Dienste der Polizei zu nutzen und zu stärken, anstatt parallele Strukturen zu schaffen.</span></p><p><span>Die genannten Strukturen und Massnahmen gewährleisten heute eine koordinierte und gezielte Bekämpfung der Pädokriminalität. Dabei ist auch auf die Motion 24.4020 Bulliard «Verbot des Hostings von Kinderpornografie in der Schweiz» zu verweisen, deren Annahme der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Bundesrat erachtet es als vorrangig und effektiver, sich auf die Einführung einer Meldepflicht zu fokussieren, anstatt die Anstrengungen und die vorhandenen Ressourcen auf zusätzliche Projekte und private Partner zu umzulenken.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die ihm zustehenden Kompetenzen nach Art. 46a Abs. 2 Fernmeldegesetz auszuschöpfen und die Zusammenarbeit und Unterstützung von durch Dritte betriebene Meldestellen gegen pädokriminelles Material im Netz zu regeln. Dies beinhaltet nebst Verfahren und Qualitätskriterien auch die nachhaltige Finanzierung der angebotenen Leistungen für die ganze Bevölkerung.</p>
    • Pädokriminalität. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Meldestellen ausgestalten und nachhaltig finanzieren

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