Wie weiter nach dem Tefluthrin-Urteil?

ShortId
25.4373
Id
20254373
Updated
06.01.2026 10:13
Language
de
Title
Wie weiter nach dem Tefluthrin-Urteil?
AdditionalIndexing
52;55;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>30 Prozent der schweizerischen Fruchtfolgeflächen sind drainiert. Pestizideinträge aus Drainagen sind deshalb sehr gewässerschutzrelevant. Mit Urteil vom 30. April 2025 (2C_341/2023) hob das Bundesgericht die Pflanzenschutzmittelbewilligung für das Saatbeizmittel «Tefluthrin» auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zurück. Ein Hauptgrund war, dass der Pestizideintrag in Oberflächengewässer aus Drainagen vom damals zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft (heutige Zuständigkeit BLV) «in Ermangelung eines in der Schweiz validierten Berechnungsmodells» nicht geprüft worden war, obwohl die Pflanzenschutzmittelverordnung eine solche Prüfung vorschreibt. Das Bundesgericht rief das BLV auf, ein Beurteilungsverfahren für Gewässerbelastungen mit Pflanzenschutzmitteln- und Rückständen aus Drainagen zu schaffen. Vorher darf keine neue Bewilligung für das Saatbeizmittel «Tefluthrin» erteilt werden.</p>
  • <span><p><span>1. und 4. Aufgrund der Arbeiten im Rahmen des «Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» (</span><a href="http://www.blw.admin.ch"><span>www.blw.admin.ch</span></a><span> &gt; Themen &gt; Pflanzen &gt; Nachhaltiger Pflanzenschutz &gt; Aktionsplan Pflanzenschutzmittel) liegt ein für die Schweiz validiertes Berechnungsmodell vor. Das erwähnte Bundesgerichtsurteil basierte auf Unterlagen der Vorinstanz aus früheren Jahren, bei denen dieses Modell noch nicht für die Schweiz validiert war. Geeignete Risiko-Reduktionsmassnahmen für die Fälle, in denen Pflanzenschutzmittel-Einträge durch Drainagen zu einem unakzeptablen Risiko für Gewässerorganismen führen, werden gegenwärtig erarbeitet und können im Verlauf des Jahres 2026 bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Starkniederschläge im Sommer können berücksichtigt werden, indem für die Berechnungen standardmässig hohe Niederschlagsmengen angenommen werden. Schwundrisse im Boden werden im Modell ebenfalls berücksichtigt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Beurteilung im Zulassungsverfahren und das zugehörige Management in den Zulassungen haben sich in den vergangenen Jahren sowohl in der Schweiz wie auch in den EU-Mitgliedstaaten zunehmend präzisiert. Hierbei sind sukzessive weitere Bereiche integriert worden, beispielsweise beim Anwenderschutz oder bei der Ökotoxikologie. Im Rahmen der «Gezielten Überprüfung» oder der Erneuerung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen werden die Zulassungen auf den aktuellen Stand der Regulierung gebracht. Ein neu zu regulierender Bereich der Ökotoxikologie ist der Eintragspfad Drainage. Inzwischen liegt ein validiertes Berechnungsmodell für Drainage vor, und auch die Einführung des zugehörigen Instrumentariums an Risikoreduktionsmassnahmen steht kurz bevor (vgl. Antworten auf die Fragen 1, 4 und 5). Angesichts dieser komplexen Entwicklung ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, genaue statistische Angaben zu machen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel, bestehend aus den Direktorinnen und Direktoren der Bundesämter für Umwelt (BAFU), Gesundheit (BAG), Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Landwirtschaft (BLW) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), hat das BAFU, BLV und BLW beauftragt, bis Ende 2025 die nötigen Risikoreduktionsmassnahmen zu erarbeiten. Diese werden als Anwendungsbedingungen in die Pflanzenschutzmittel-Zulassungen aufgenommen, falls dies aufgrund der Beurteilung nötig ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Für die spezifische Prüfung der Risiken durch Drainageeinträge sind keine zusätzlichen Ressourcen nötig, da diese Berechnungen automatisiert sind. Es bleibt jedoch eine Herausforderung, mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen Zulassungsentscheide in den von den Gesuchstellern erwarteten Fristen zu fällen. Das vom Bundesrat im Rahmen des Pakets Schweiz-EU angestrebte Protokoll zur Lebensmittelsicherheit beinhaltet auch die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dadurch würde die Schweiz vollständig in das EU-Zulassungssystem eingebunden. Der benötigte Ressourcenbedarf lässt sich momentan nicht genau beziffern, da das Umsetzungsverfahren noch in Bearbeitung ist. Es steht jedoch ausser Frage, dass diese Einbindung in das europäische System sinnvoll ist, da bestimmte Arbeiten nicht mehr parallel zu denen der EU durchgeführt werden müssen, wie dies heute teilweise der Fall ist.</span></p></span>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<br>&nbsp;</p><p>1. Wo steht das BLV bei der Entwicklung eines Beurteilungsverfahrens für Pestizideinträge aus Drainagen? Bis wann ist das Beurteilungsverfahren praxisreif?</p><p>2.&nbsp; Wird der Bundesrat dabei auch die Gefahren des Klimawandels berücksichtigen wie häufigere Starkniederschläge im Sommer oder Hitzeperioden, die Schwundrisse in Böden erzeugen, durch welche Pestizide mit dem Regen direkt in Drainagen abfliessen?&nbsp;</p><p>3. Wie viele Pflanzenschutzmittel wurden seit Inkrafttreten der Pflanzenschutzmittelverordnung (2011) zugelassen, ohne den Eintrag von Wirkstoffen und Rückständen in Gewässer aus Drainagen mit einem auf die Schweizer Verhältnisse zugeschnittenen Prognosemodell zu prüfen? Wie viele Prozent aller bewilligten Pflanzenschutzmittel betrifft das?</p><p>4. Trifft es zu, dass aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils keine Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen werden können, weil ein in der Schweiz validiertes Berechnungsmodells für Gewässerbelastungen aus Drainagen fehlt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat in dieser Situation zu tun, um Ordnung zu schaffen?</p><p>6. Braucht es dazu mehr fachkundiges Personal bei der Zulassungsstelle und den Beurteilungsstellen? Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Wie weiter nach dem Tefluthrin-Urteil?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>30 Prozent der schweizerischen Fruchtfolgeflächen sind drainiert. Pestizideinträge aus Drainagen sind deshalb sehr gewässerschutzrelevant. Mit Urteil vom 30. April 2025 (2C_341/2023) hob das Bundesgericht die Pflanzenschutzmittelbewilligung für das Saatbeizmittel «Tefluthrin» auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zurück. Ein Hauptgrund war, dass der Pestizideintrag in Oberflächengewässer aus Drainagen vom damals zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft (heutige Zuständigkeit BLV) «in Ermangelung eines in der Schweiz validierten Berechnungsmodells» nicht geprüft worden war, obwohl die Pflanzenschutzmittelverordnung eine solche Prüfung vorschreibt. Das Bundesgericht rief das BLV auf, ein Beurteilungsverfahren für Gewässerbelastungen mit Pflanzenschutzmitteln- und Rückständen aus Drainagen zu schaffen. Vorher darf keine neue Bewilligung für das Saatbeizmittel «Tefluthrin» erteilt werden.</p>
    • <span><p><span>1. und 4. Aufgrund der Arbeiten im Rahmen des «Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» (</span><a href="http://www.blw.admin.ch"><span>www.blw.admin.ch</span></a><span> &gt; Themen &gt; Pflanzen &gt; Nachhaltiger Pflanzenschutz &gt; Aktionsplan Pflanzenschutzmittel) liegt ein für die Schweiz validiertes Berechnungsmodell vor. Das erwähnte Bundesgerichtsurteil basierte auf Unterlagen der Vorinstanz aus früheren Jahren, bei denen dieses Modell noch nicht für die Schweiz validiert war. Geeignete Risiko-Reduktionsmassnahmen für die Fälle, in denen Pflanzenschutzmittel-Einträge durch Drainagen zu einem unakzeptablen Risiko für Gewässerorganismen führen, werden gegenwärtig erarbeitet und können im Verlauf des Jahres 2026 bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Starkniederschläge im Sommer können berücksichtigt werden, indem für die Berechnungen standardmässig hohe Niederschlagsmengen angenommen werden. Schwundrisse im Boden werden im Modell ebenfalls berücksichtigt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Beurteilung im Zulassungsverfahren und das zugehörige Management in den Zulassungen haben sich in den vergangenen Jahren sowohl in der Schweiz wie auch in den EU-Mitgliedstaaten zunehmend präzisiert. Hierbei sind sukzessive weitere Bereiche integriert worden, beispielsweise beim Anwenderschutz oder bei der Ökotoxikologie. Im Rahmen der «Gezielten Überprüfung» oder der Erneuerung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen werden die Zulassungen auf den aktuellen Stand der Regulierung gebracht. Ein neu zu regulierender Bereich der Ökotoxikologie ist der Eintragspfad Drainage. Inzwischen liegt ein validiertes Berechnungsmodell für Drainage vor, und auch die Einführung des zugehörigen Instrumentariums an Risikoreduktionsmassnahmen steht kurz bevor (vgl. Antworten auf die Fragen 1, 4 und 5). Angesichts dieser komplexen Entwicklung ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, genaue statistische Angaben zu machen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel, bestehend aus den Direktorinnen und Direktoren der Bundesämter für Umwelt (BAFU), Gesundheit (BAG), Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Landwirtschaft (BLW) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), hat das BAFU, BLV und BLW beauftragt, bis Ende 2025 die nötigen Risikoreduktionsmassnahmen zu erarbeiten. Diese werden als Anwendungsbedingungen in die Pflanzenschutzmittel-Zulassungen aufgenommen, falls dies aufgrund der Beurteilung nötig ist.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Für die spezifische Prüfung der Risiken durch Drainageeinträge sind keine zusätzlichen Ressourcen nötig, da diese Berechnungen automatisiert sind. Es bleibt jedoch eine Herausforderung, mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen Zulassungsentscheide in den von den Gesuchstellern erwarteten Fristen zu fällen. Das vom Bundesrat im Rahmen des Pakets Schweiz-EU angestrebte Protokoll zur Lebensmittelsicherheit beinhaltet auch die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dadurch würde die Schweiz vollständig in das EU-Zulassungssystem eingebunden. Der benötigte Ressourcenbedarf lässt sich momentan nicht genau beziffern, da das Umsetzungsverfahren noch in Bearbeitung ist. Es steht jedoch ausser Frage, dass diese Einbindung in das europäische System sinnvoll ist, da bestimmte Arbeiten nicht mehr parallel zu denen der EU durchgeführt werden müssen, wie dies heute teilweise der Fall ist.</span></p></span>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<br>&nbsp;</p><p>1. Wo steht das BLV bei der Entwicklung eines Beurteilungsverfahrens für Pestizideinträge aus Drainagen? Bis wann ist das Beurteilungsverfahren praxisreif?</p><p>2.&nbsp; Wird der Bundesrat dabei auch die Gefahren des Klimawandels berücksichtigen wie häufigere Starkniederschläge im Sommer oder Hitzeperioden, die Schwundrisse in Böden erzeugen, durch welche Pestizide mit dem Regen direkt in Drainagen abfliessen?&nbsp;</p><p>3. Wie viele Pflanzenschutzmittel wurden seit Inkrafttreten der Pflanzenschutzmittelverordnung (2011) zugelassen, ohne den Eintrag von Wirkstoffen und Rückständen in Gewässer aus Drainagen mit einem auf die Schweizer Verhältnisse zugeschnittenen Prognosemodell zu prüfen? Wie viele Prozent aller bewilligten Pflanzenschutzmittel betrifft das?</p><p>4. Trifft es zu, dass aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils keine Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen werden können, weil ein in der Schweiz validiertes Berechnungsmodells für Gewässerbelastungen aus Drainagen fehlt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat in dieser Situation zu tun, um Ordnung zu schaffen?</p><p>6. Braucht es dazu mehr fachkundiges Personal bei der Zulassungsstelle und den Beurteilungsstellen? Wenn nein, warum nicht?</p>
    • Wie weiter nach dem Tefluthrin-Urteil?

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