Bundesrätliche Massnahmen zur Zielerreichung des Fotovoltaik-Ausbaus nach Energiegesetz

ShortId
25.4375
Id
20254375
Updated
06.01.2026 10:14
Language
de
Title
Bundesrätliche Massnahmen zur Zielerreichung des Fotovoltaik-Ausbaus nach Energiegesetz
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat sieht vor, zum 1. Januar 2026 ein Ziel für den Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik zu beschliessen und damit den gesetzlichen Auftrag gemäss Artikel 2 Absatz 4 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) zu erfüllen. Bezüglich der Erreichung der Ziele beim Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien beurteilt der Bundesrat gemäss Artikel 55 Absatz 3 des EnG alle fünf Jahre die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Massnahmen. Er erstattet der Bundesversammlung Bericht über die Ergebnisse sowie über den Stand der Erreichung der Ziele nach den Artikeln</span><span>&nbsp;</span><span>2 und</span><span>&nbsp;</span><span>3 des EnG. Das nächste Mal ist die Veröffentlichung im Jahr 2027 vorgesehen. Zeichnet sich ab, dass die Ziele nicht erreicht werden, beantragt er die zusätzlich notwendigen Massnahmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In Anbetracht der gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Überprüfung der Zielerreichung beim Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Beantragung notwendiger Massahmen erachtet es der Bundesrat als verfrüht, bereits vor Inkrafttreten des Ziels für den Ausbau der Photovoltaik Vorschläge zur Anpassung von Massnahmen in Aussicht zu stellen. Zudem sei darauf verwiesen, dass die Regelungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) seit der Einführung von ZEV im Jahr 2018 auf Stufe Gesetz und Verordnung stetig weiterentwickelt wurden und dazu geführt haben, dass gemäss den Zahlen des Bundesamts für Energie 2024 so viele ZEV entstanden sind </span><span>wie in keinem anderen Jahr zuvor</span><span>. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) treten erst am 1. Januar 2026 in Kraft und ihre Auswirkungen sind noch zu beobachten. Eine Anpassung des regulatorischen Rahmens hält der Bundesrat im Fall von ZEV für nicht angebracht bzw. im Fall von LEG für verfrüht. </span></p></span>
  • <p>In den vergangenen Jahren hat in der Schweiz ein starker Ausbau neuer PV-Anlagen stattgefunden, im 2024 kam eine Rekord-Leistung von rund 1.8 GW dazu. Im 2025 stammen rund 14% des Schweizer Stromverbrauches aus PV-Anlagen. Würde das Wachstum so weitergehen, würden die im Energiegesetz verankerten Ziele erreicht. Im 2025 stellt sich ein spürbarer Rückgang der Ausbaurate in allen PV-Segmenten ein. Die Verunsicherung durch das neue Stromgesetz, sinkende Rückliefertarife ohne genügende Begleitmassnahmen und negative Medienberichte reduzieren die Investitionsbereitschaft. Um mehr PV-Anlagen netz- und systemdienlich zu realisieren - ohne den Netzzuschlagsfonds weiter zu belasten - müssen die Anreize verstärkt werden, den Strom zum Zeitpunkt der Erzeugung dezentral in den Gebäuden, Quartieren und Gemeinden direkt dem Verbrauch zuzuführen. Mit ZEV, vZEV und LEG wurden entsprechende Instrumente mit dem Stromgesetz eingeführt. Gut ausgestaltet führen alle diese Instrumente dazu, dass steuerbare Geräte wie Elektroboiler, Elektroautos, Speicherheizungen, Wärmepumpen, etc. bei hoher Stromproduktion direkt mit maximal möglicher Leistung zuschalten. Ein erheblicher Teil des Stromverbrauches kann so direkt vor Ort gedeckt werden und es wird weniger Solarstrom in Zeiten hoher Belastung ins Netz eingespeist. Damit werden ohne zusätzliche Fördergelder gleichzeitig ein rentabler PV-Ausbau ermöglicht, Stromnetze spürbar entlastet und der Bedarf an teurer Ausgleichsenergie gedämpft, wodurch alle Stromkonsumenten profitieren.</p><p>Erfahrungen mit vZEV und zahlreiche geplante Projekte mit LEG zeigen gemäss Branchenumfragen, dass diese Instrumente zu wenig gut ausgestaltet und zu bürokratisch sind. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist der Bundesrat im Rahmen seiner Vorordnungskompetenz bereit, die PV-Zubaurate mit konkreten Verbesserungen für ZEV, vZEV und LEG zu steigern?</li><li>Ist er bereit sicherzustellen, dass Netzbetreiber nicht mit Gründungs- und Mutationsgebühren die Gründung von ZEV, vZEV und LEG unnötig verteuern und den im Gesetz vorgesehenen Rabatt auf die Netzgebühren hintertreiben?</li><li>Ist er weiter bereit, die Netzrabatte für LEG deutlich zu erhöhen, um dieses Instrument für Mieterinnen und Mieter wie auch PV-Anlagen-Betreiber attraktiv zu machen?</li><li>Welche weiteren Massnahmen in seiner Kompetenz ergreift der Bundesrat, um den PV-Zubau wieder auf Zielkurs zu steigern?</li></ol>
  • Bundesrätliche Massnahmen zur Zielerreichung des Fotovoltaik-Ausbaus nach Energiegesetz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat sieht vor, zum 1. Januar 2026 ein Ziel für den Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik zu beschliessen und damit den gesetzlichen Auftrag gemäss Artikel 2 Absatz 4 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) zu erfüllen. Bezüglich der Erreichung der Ziele beim Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien beurteilt der Bundesrat gemäss Artikel 55 Absatz 3 des EnG alle fünf Jahre die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Massnahmen. Er erstattet der Bundesversammlung Bericht über die Ergebnisse sowie über den Stand der Erreichung der Ziele nach den Artikeln</span><span>&nbsp;</span><span>2 und</span><span>&nbsp;</span><span>3 des EnG. Das nächste Mal ist die Veröffentlichung im Jahr 2027 vorgesehen. Zeichnet sich ab, dass die Ziele nicht erreicht werden, beantragt er die zusätzlich notwendigen Massnahmen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>In Anbetracht der gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Überprüfung der Zielerreichung beim Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Beantragung notwendiger Massahmen erachtet es der Bundesrat als verfrüht, bereits vor Inkrafttreten des Ziels für den Ausbau der Photovoltaik Vorschläge zur Anpassung von Massnahmen in Aussicht zu stellen. Zudem sei darauf verwiesen, dass die Regelungen für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) seit der Einführung von ZEV im Jahr 2018 auf Stufe Gesetz und Verordnung stetig weiterentwickelt wurden und dazu geführt haben, dass gemäss den Zahlen des Bundesamts für Energie 2024 so viele ZEV entstanden sind </span><span>wie in keinem anderen Jahr zuvor</span><span>. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) treten erst am 1. Januar 2026 in Kraft und ihre Auswirkungen sind noch zu beobachten. Eine Anpassung des regulatorischen Rahmens hält der Bundesrat im Fall von ZEV für nicht angebracht bzw. im Fall von LEG für verfrüht. </span></p></span>
    • <p>In den vergangenen Jahren hat in der Schweiz ein starker Ausbau neuer PV-Anlagen stattgefunden, im 2024 kam eine Rekord-Leistung von rund 1.8 GW dazu. Im 2025 stammen rund 14% des Schweizer Stromverbrauches aus PV-Anlagen. Würde das Wachstum so weitergehen, würden die im Energiegesetz verankerten Ziele erreicht. Im 2025 stellt sich ein spürbarer Rückgang der Ausbaurate in allen PV-Segmenten ein. Die Verunsicherung durch das neue Stromgesetz, sinkende Rückliefertarife ohne genügende Begleitmassnahmen und negative Medienberichte reduzieren die Investitionsbereitschaft. Um mehr PV-Anlagen netz- und systemdienlich zu realisieren - ohne den Netzzuschlagsfonds weiter zu belasten - müssen die Anreize verstärkt werden, den Strom zum Zeitpunkt der Erzeugung dezentral in den Gebäuden, Quartieren und Gemeinden direkt dem Verbrauch zuzuführen. Mit ZEV, vZEV und LEG wurden entsprechende Instrumente mit dem Stromgesetz eingeführt. Gut ausgestaltet führen alle diese Instrumente dazu, dass steuerbare Geräte wie Elektroboiler, Elektroautos, Speicherheizungen, Wärmepumpen, etc. bei hoher Stromproduktion direkt mit maximal möglicher Leistung zuschalten. Ein erheblicher Teil des Stromverbrauches kann so direkt vor Ort gedeckt werden und es wird weniger Solarstrom in Zeiten hoher Belastung ins Netz eingespeist. Damit werden ohne zusätzliche Fördergelder gleichzeitig ein rentabler PV-Ausbau ermöglicht, Stromnetze spürbar entlastet und der Bedarf an teurer Ausgleichsenergie gedämpft, wodurch alle Stromkonsumenten profitieren.</p><p>Erfahrungen mit vZEV und zahlreiche geplante Projekte mit LEG zeigen gemäss Branchenumfragen, dass diese Instrumente zu wenig gut ausgestaltet und zu bürokratisch sind. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist der Bundesrat im Rahmen seiner Vorordnungskompetenz bereit, die PV-Zubaurate mit konkreten Verbesserungen für ZEV, vZEV und LEG zu steigern?</li><li>Ist er bereit sicherzustellen, dass Netzbetreiber nicht mit Gründungs- und Mutationsgebühren die Gründung von ZEV, vZEV und LEG unnötig verteuern und den im Gesetz vorgesehenen Rabatt auf die Netzgebühren hintertreiben?</li><li>Ist er weiter bereit, die Netzrabatte für LEG deutlich zu erhöhen, um dieses Instrument für Mieterinnen und Mieter wie auch PV-Anlagen-Betreiber attraktiv zu machen?</li><li>Welche weiteren Massnahmen in seiner Kompetenz ergreift der Bundesrat, um den PV-Zubau wieder auf Zielkurs zu steigern?</li></ol>
    • Bundesrätliche Massnahmen zur Zielerreichung des Fotovoltaik-Ausbaus nach Energiegesetz

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