Bevölkerung und Unternehmen können wirksam zur administrativen Vereinfachung beitragen

ShortId
25.4377
Id
20254377
Updated
15.12.2025 15:38
Language
de
Title
Bevölkerung und Unternehmen können wirksam zur administrativen Vereinfachung beitragen
AdditionalIndexing
421;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein wirkungsvolles Rechtssystem und eine effiziente Verwaltung sind wesentliche Voraussetzungen für die Attraktivität der Schweiz und das Wohlergehen der Bevölkerung. Dieses Ziel muss konsequent verfolgt werden, auch wenn man eingestehen muss, dass es bislang nicht vollständig erreicht ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dazu ist es am sinnvollsten, auf die Einschätzungen und Vorschläge der Schweizer Bevölkerung und Unternehmen zurückzugriefen. «Top-down» muss «Bottom-up» weichen. Von den Meldungen der Nutzerinnen und Nutzer, der Bürgerinnen und Bürger, ob kollektiv organisiert oder einzeln, ist viel zu erwarten und zu erhoffen. Lassen wir die direkte Demokratie und das Milizengagement konkret werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Es wird gefordert, dass dem Parlament in regelmässigen Abständen eine Zusammenstellung der Meldungen und Vorschläge vorgelegt wird. Es ist Aufgabe des Parlaments, diese zu prüfen und die ihm angemessen erscheinenden Konsequenzen zu ziehen. Wer Gesetze erlässt, muss auch in der Lage sein, sie zu ändern, zu vereinfachen oder sogar aufzuheben.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Aufwand, der der Bundesverwaltung entsteht, um Informationen von der Bevölkerung und von Unternehmen einzuholen, ist im digitalen Zeitalter gering. Gleichzeitig birgt er erhebliche Einsparpotenziale, die dem ganzen Land zugutekommen.</p>
  • <span><p><span>Die Bevölkerung und Unternehmen können bereits heute ihre Ideen und Vorschläge unkompliziert und zeitunabhängig eingeben. Über das seit 2001 bestehende KMU-Portal des Bundes (</span><a href="http://www.kmu.admin.ch"><u><span>www.kmu.admin.ch</span></u></a><span>) treffen regelmässig Anregungen ein, welche in die laufenden Arbeiten zur administrativen Entlastung einfliessen.</span></p><p><span>Das SECO befindet sich grundsätzlich im laufenden Austausch mit der Wirtschaft und in besonderem Masse mit den KMU: die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum ist hier das wichtigste formelle Soundingboard, das einen erheblichen Beitrag an den Regulierungsabbau leistet. Ein weiteres bereits bestehendes Instrument ist der Bürokratiemonitor. In dessen Rahmen werden die Unternehmen in regelmässigen Abständen zu ihrer subjektiven Wahrnehmung der regulierungsbedingten administrativen Belastung in verschiedenen Regulierungsbereichen befragt. Dabei haben die Unternehmen auch die Möglichkeit, konkrete Verbesserungs- und Entlastungsvorschläge vorzubringen. Der bestehende Bürokratiemonitor wird zudem in ein neues Monitoring der Regulierungsbelastung einfliessen, zu welchem das Parlament den Bundesrat im Unternehmensentlastungsgesetz (Art. 6, UEG, SR 930.31) beauftragt hat. Am 1. Oktober 2024 traten die Artikel 1-8 UEG in Kraft. Diese beinhalten insbesondere die obligatorische Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten und Regulierungskostenschätzungen bei neuen Erlassen, die Überprüfung von Entlastungspotenzial bei bestehenden Regulierungen (sog. Bereichsstudien) und ein Monitoring. Das Monitoring hat die Belastung für die Unternehmen zu beobachten und Problembereiche zu identifizieren. Erste Ergebnisse werden Ende 2025 erwartetet. </span></p><p><span>Mit dem im UEG enthaltenen Instrument der Bereichsstudien werden zudem jährlich ausgewählte Regulierungsbereiche systematisch auf Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen überprüft. (Art. 7 UEG). Der Bundesrat legt dazu jedes Jahr die drei bis fünf zu evaluierenden Regulierungsbereiche fest. Für die Auswahl der relevanten Bereiche steht das SECO auch in engem Austausch mit den Wirtschaftsdachverbänden, die Vorschläge unterbreiten können. Die Studien werden extern vergeben und veröffentlicht. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>8 UEG berichtet der Bundesrat dem Parlament im Rahmen eines Berichts alle vier Jahre über die in den Bereichsstudien identifizierten Entlastungsmassnahmen und deren Umsetzungsstand. Zudem informiert er über die Ergebnisse des Monitorings der Regulierungsbelastungen und seine weiteren Aktivitäten der administrativen Entlastung.</span></p><p><span>Daneben werden je nach Bedarf Umfragen bei betroffenen Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden gemacht, zuletzt im Rahmen der beschlossenen Massnahmen des Bundesrates vom 20. August 2025 zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.</span></p><p><span>Auch die Kantone nehmen Hinweise von der Bevölkerung und Unternehmen betreffend Anpassungsbedarf bei Vorschriften und Verfahren entgegen (vgl. etwa § 4 lit. d. des Gesetzes zur administrativen Entlastung der Unternehmen des Kantons Zürich). </span></p><p><span>Zusätzlich bestehen private Initiativen. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz hat mit dem Bürokrat-o-mat eine Plattform geschaffen, auf der bürokratische Hürden und einschränkende Gesetze aus dem Arbeitsalltag gemeldet werden können.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Anliegen der Motion bereits erfüllt sind.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein einfaches, kostengünstiges und wirksames System einzurichten, das es allen ermöglicht, das ganze Jahr über Fälle von übermässiger Bürokratie und Möglichkeiten administrativer Vereinfachung zu melden. Die Meldung muss anonym erfolgen können. Die Vorschläge und Meldungen werden nach einer Vorprüfung auf ihre Relevanz, jedoch ohne Zensur, zusammengestellt und dem Parlament in Form eines periodischen Berichts vorgelegt.&nbsp;</p>
  • Bevölkerung und Unternehmen können wirksam zur administrativen Vereinfachung beitragen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein wirkungsvolles Rechtssystem und eine effiziente Verwaltung sind wesentliche Voraussetzungen für die Attraktivität der Schweiz und das Wohlergehen der Bevölkerung. Dieses Ziel muss konsequent verfolgt werden, auch wenn man eingestehen muss, dass es bislang nicht vollständig erreicht ist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Dazu ist es am sinnvollsten, auf die Einschätzungen und Vorschläge der Schweizer Bevölkerung und Unternehmen zurückzugriefen. «Top-down» muss «Bottom-up» weichen. Von den Meldungen der Nutzerinnen und Nutzer, der Bürgerinnen und Bürger, ob kollektiv organisiert oder einzeln, ist viel zu erwarten und zu erhoffen. Lassen wir die direkte Demokratie und das Milizengagement konkret werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Es wird gefordert, dass dem Parlament in regelmässigen Abständen eine Zusammenstellung der Meldungen und Vorschläge vorgelegt wird. Es ist Aufgabe des Parlaments, diese zu prüfen und die ihm angemessen erscheinenden Konsequenzen zu ziehen. Wer Gesetze erlässt, muss auch in der Lage sein, sie zu ändern, zu vereinfachen oder sogar aufzuheben.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Aufwand, der der Bundesverwaltung entsteht, um Informationen von der Bevölkerung und von Unternehmen einzuholen, ist im digitalen Zeitalter gering. Gleichzeitig birgt er erhebliche Einsparpotenziale, die dem ganzen Land zugutekommen.</p>
    • <span><p><span>Die Bevölkerung und Unternehmen können bereits heute ihre Ideen und Vorschläge unkompliziert und zeitunabhängig eingeben. Über das seit 2001 bestehende KMU-Portal des Bundes (</span><a href="http://www.kmu.admin.ch"><u><span>www.kmu.admin.ch</span></u></a><span>) treffen regelmässig Anregungen ein, welche in die laufenden Arbeiten zur administrativen Entlastung einfliessen.</span></p><p><span>Das SECO befindet sich grundsätzlich im laufenden Austausch mit der Wirtschaft und in besonderem Masse mit den KMU: die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum ist hier das wichtigste formelle Soundingboard, das einen erheblichen Beitrag an den Regulierungsabbau leistet. Ein weiteres bereits bestehendes Instrument ist der Bürokratiemonitor. In dessen Rahmen werden die Unternehmen in regelmässigen Abständen zu ihrer subjektiven Wahrnehmung der regulierungsbedingten administrativen Belastung in verschiedenen Regulierungsbereichen befragt. Dabei haben die Unternehmen auch die Möglichkeit, konkrete Verbesserungs- und Entlastungsvorschläge vorzubringen. Der bestehende Bürokratiemonitor wird zudem in ein neues Monitoring der Regulierungsbelastung einfliessen, zu welchem das Parlament den Bundesrat im Unternehmensentlastungsgesetz (Art. 6, UEG, SR 930.31) beauftragt hat. Am 1. Oktober 2024 traten die Artikel 1-8 UEG in Kraft. Diese beinhalten insbesondere die obligatorische Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten und Regulierungskostenschätzungen bei neuen Erlassen, die Überprüfung von Entlastungspotenzial bei bestehenden Regulierungen (sog. Bereichsstudien) und ein Monitoring. Das Monitoring hat die Belastung für die Unternehmen zu beobachten und Problembereiche zu identifizieren. Erste Ergebnisse werden Ende 2025 erwartetet. </span></p><p><span>Mit dem im UEG enthaltenen Instrument der Bereichsstudien werden zudem jährlich ausgewählte Regulierungsbereiche systematisch auf Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen überprüft. (Art. 7 UEG). Der Bundesrat legt dazu jedes Jahr die drei bis fünf zu evaluierenden Regulierungsbereiche fest. Für die Auswahl der relevanten Bereiche steht das SECO auch in engem Austausch mit den Wirtschaftsdachverbänden, die Vorschläge unterbreiten können. Die Studien werden extern vergeben und veröffentlicht. Gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>8 UEG berichtet der Bundesrat dem Parlament im Rahmen eines Berichts alle vier Jahre über die in den Bereichsstudien identifizierten Entlastungsmassnahmen und deren Umsetzungsstand. Zudem informiert er über die Ergebnisse des Monitorings der Regulierungsbelastungen und seine weiteren Aktivitäten der administrativen Entlastung.</span></p><p><span>Daneben werden je nach Bedarf Umfragen bei betroffenen Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden gemacht, zuletzt im Rahmen der beschlossenen Massnahmen des Bundesrates vom 20. August 2025 zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.</span></p><p><span>Auch die Kantone nehmen Hinweise von der Bevölkerung und Unternehmen betreffend Anpassungsbedarf bei Vorschriften und Verfahren entgegen (vgl. etwa § 4 lit. d. des Gesetzes zur administrativen Entlastung der Unternehmen des Kantons Zürich). </span></p><p><span>Zusätzlich bestehen private Initiativen. Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz hat mit dem Bürokrat-o-mat eine Plattform geschaffen, auf der bürokratische Hürden und einschränkende Gesetze aus dem Arbeitsalltag gemeldet werden können.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Anliegen der Motion bereits erfüllt sind.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein einfaches, kostengünstiges und wirksames System einzurichten, das es allen ermöglicht, das ganze Jahr über Fälle von übermässiger Bürokratie und Möglichkeiten administrativer Vereinfachung zu melden. Die Meldung muss anonym erfolgen können. Die Vorschläge und Meldungen werden nach einer Vorprüfung auf ihre Relevanz, jedoch ohne Zensur, zusammengestellt und dem Parlament in Form eines periodischen Berichts vorgelegt.&nbsp;</p>
    • Bevölkerung und Unternehmen können wirksam zur administrativen Vereinfachung beitragen

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