Israelisch-palästinensischer Konflikt. Für eine Schweiz, die sich für Verhandlungen und einen Friedensprozess einsetzt

ShortId
25.4381
Id
20254381
Updated
22.12.2025 10:02
Language
de
Title
Israelisch-palästinensischer Konflikt. Für eine Schweiz, die sich für Verhandlungen und einen Friedensprozess einsetzt
AdditionalIndexing
08;09
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>An der Konferenz der Vereinten Nationen am&nbsp;29.&nbsp;Juli&nbsp;2025 zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung in New York <strong></strong>hatte die Schweiz darauf hingewiesen, dass die Zwei-Staaten-Lösung nach wie vor der einzige Weg sei, der es Israelis und Palästinensern ermöglicht, Seite an Seite in Frieden, Sicherheit und Würde innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen im Einklang mit dem Völkerrecht zu leben.&nbsp;</p><p>Am 12. September 2025 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die&nbsp;New&nbsp;Yorker&nbsp;Erklärung&nbsp;vom 29. Juli 2025 zur&nbsp;friedlichen&nbsp;Lösung&nbsp;der&nbsp;Palästinafrage&nbsp;und&nbsp;zur&nbsp;Umsetzung&nbsp;der&nbsp;Zwei-Staaten-Lösung&nbsp;mit&nbsp;142&nbsp;Stimmen angenommen,&nbsp;darunter die der Schweiz, bei 10 Gegenstimmen.&nbsp;</p><p>Am 22. September hat im Rahmen der UN-Versammlung unter der Schirmherrschaft von Frankreich und Saudi-Arabien die Folgekonferenz zur Konferenz vom 29. Juli 2025 stattgefunden Mit Bundesrat Ignazio Cassis hat die Schweiz darauf hingewiesen, wie wichtig eine Zwei-Staaten-Lösung sei und dass die Schweiz weiterhin hinter der New Yorker Erklärung stehe. Diese verpflichtet die Staaten zu konkreten Schritten zur Beendigung des Kriegs in Gaza, zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung und zur Erreichung regionaler Integration.</p><p>Im Anhang der Erklärung findet sich eine lange Liste mit konkreten Massnahmen, die für die konkrete und schrittweise Verwirklichung der Zwei-Staaten-Lösung umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen umfassen in erster Linie den Waffenstillstand in Gaza und die Freilassung der Geiseln, aber auch Massnahmen für die Zeit nach dem Konflikt, so die Einrichtung einer UN-Stabilisierungstruppe, die Vereinigung des Gazastreifens mit dem Westjordanland, die politische und finanzielle Unterstützung der Palästinensischen Autonomiebehörde, damit diese in der Lage ist, das gesamte palästinensische Gebiet allein zu regieren, die Unterstützung der Reform der Regierungsführung der Palästinensischen Autonomiebehörde, verstärkte Hilfe für den Palästinensischen Roten Halbmond und das UNRWA, um die Grundbedürfnisse der Menschen in Palästina zu decken, die Anerkennung Palästinas usw.&nbsp;</p><p>Die Schweiz stützt ihre Strategie zur Förderung der Zwei-Staaten-Lösung insbesondere auf die Resolutionen des Sicherheitsrats 242 von 1967, 338 von 1973, in der die Notwendigkeit der Umsetzung der Resolution 242 bekräftigt wird, und 2334 von 2016, die den israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten die rechtliche Gültigkeit abspricht.. Die Resolution&nbsp;242&nbsp;beruht auf dem Prinzip "Land gegen Frieden". Sie verpflichtet die israelischen Stre itkräfte zum Rückzug aus den 1967 besetzten Gebieten (eine rechtliche Verpflichtung, an die der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 erinnert) und bekräftigt die Notwendigkeit einer umfassenden Beilegung des Konflikts und der gegenseitigen Anerkennung und stellt sich gegen die Aneignung von durch Krieg erobertem Gebiet. &nbsp;</p><p>Sie begründet den Prozess hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung. Angesichts dessen und aufgrund der Dynamik, die von den beiden New Yorker Konferenzen zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung ausging, könnte die Schweiz gemeinsam mit Frankreich und Saudi-Arabien erneut eine diplomatische Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Resolution 242 und der New Yorker Erklärung spielen. Sie könnte in Anbetracht&nbsp;der&nbsp;von&nbsp;den&nbsp;USA&nbsp;aufgestellten&nbsp;Visa-Hindernisse nicht nur ihre guten Dienste und die Möglichkeiten des internationalen Genf für Arbeitsgruppen und im weiteren Sinne für Verhandlungen anbieten, sondern auch die Genfer Initiative oder zumindest deren Inhalt, der bis heute der erfolgreichste Friedensplan ist, reaktivieren. &nbsp;</p>
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat bekräftigt sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene systematisch seine Überzeugung, dass nur eine verhandelte Zweistaatenlösung (Israel und Palästina), die auf dem Völkerrecht und den international vereinbarten Parametern einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates basiert, zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen kann. Die Resolution</span><span>&nbsp;</span><span>242 des Sicherheitsrates ist ein integraler Bestandteil dieser Parameter. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die völkerrechtskonforme Umsetzung der bestehenden Instrumente und Parameter, darunter die «Erklärung von New York über die friedliche Regelung der Palästina-Frage und die Umsetzung der Zweistaatenlösung» vom 4. August 2025 (Erklärung von New York, </span><a href="https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1)"><u><span>https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1</span></u></a><span>) und der «Gaza Peace Plan for peace in the Middle East» (20-Punkte-Plan, der in der UNO-Sicherheitsratsresolution 2803 vom 17. November 2025</span><span>&nbsp; </span><span>erwähnt wird </span><a href="https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)"><u><span>https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)</span></u></a><span>), vorrangig ist. Er unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen aktiv (siehe Antwort 3–4), um der aktuellen Dynamik zur Beendigung der Gewaltspirale zum Erfolg zu verhelfen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass ein neuer Prozess keinen zusätzlichen Nutzen bringt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3–4: Der Bundesrat unterstützt aktiv die internationalen Anstrengungen zur Beendigung des Krieges in Gaza und zur Wiederherstellung einer Perspektive für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten, der auf dem Völkerrecht und der Zweistaatenlösung beruht. In diesem Zusammenhang nahm die Schweiz im Juli und September 2025 an der UNO-Konferenz zur Umsetzung der Zweistaatenlösung teil. Sie unterstützt deren Abschlusserklärung (Erklärung von New York, siehe Antwort 2), deren Grundsätze teilweise im «Gaza Peace Plan» (siehe Antwort 2) übernommen wurden. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Initiativen stellt die Schweiz unter anderem ihre technische Expertise in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Abrüstung und Minenräumung zur Verfügung und baut ihre humanitäre Hilfe aus. Darüber hinaus beteiligt sich die Schweiz an der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zweistaatenlösung, die in der New Yorker Erklärung als Mechanismus zur Überwachung der Ziele der Konferenz definiert wurde. Sie ist ausserdem in der UNO aktiv, wie der Bundesrat unter anderem in seiner Antwort auf die Motion Broulis (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254107"><u><span>25.4107</span></u></a><span>; Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza) dargelegt hat. Schliesslich stehen die Guten Dienste der Schweiz und das internationale Genf den Parteien weiterhin zur Verfügung, um alle Anstrengungen zur Verwirklichung der Zweistaatenlösung zu unterstützen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Zwar steht das Ziel der Genfer Initiative (https://geneva-accord.org &gt;</span><span>&nbsp;</span><span>The Accord) im Einklang mit der Schweizer Position für eine Zweistaatenlösung, gemäss einer im Jahr 2020 durchgeführten externen Evaluation (</span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/69995.pdf"><u><span>External Evaluation of the Geneva Initiative 2010 – 2020</span></u></a><span>) hat sie jedoch an Wirksamkeit und Einfluss eingebüsst. Aus diesem Grund hat das EDA beschlossen, sich finanziell aus der Genfer Initiative zurückzuziehen und neuen Initiativen zur Förderung des Dialogs und des Friedens den Vorzug zu geben. </span></p></span><br><br><span><p><span>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1, 3 und 4 sowie die Ablehnung der Punkte 2 und 5 der Motion. </span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>darauf zu bestehen, dass eine Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts nur auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere der Resolution 242, erreicht werden kann;&nbsp;</li><li>allein oder gemeinsam mit anderen Staaten einen politischen Prozess zur Umsetzung der betreffenden Resolution in die Wege zu leiten, und dies im Rahmen&nbsp;der&nbsp;New&nbsp;Yorker&nbsp;Erklärung&nbsp;vom&nbsp;29.&nbsp;Juli&nbsp;2025 über&nbsp;die&nbsp;Umsetzung&nbsp;der&nbsp;Zwei-Staaten-Lösung;&nbsp;</li><li>sich aktiv einem Staat oder einer Gruppe von Staaten anzuschliessen, wenn der oder die einen solchen Prozess einleiten;&nbsp;</li><li>die Schweiz und das internationale Genf als Verhandlungsort für die Umsetzung der Resolution 242 und der erwähnten New Yorker Erklärung zu unterstützen;</li><li>die in der Genfer Initiative formulierten Vorschläge zu reaktivieren.</li></ol>
  • Israelisch-palästinensischer Konflikt. Für eine Schweiz, die sich für Verhandlungen und einen Friedensprozess einsetzt
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>An der Konferenz der Vereinten Nationen am&nbsp;29.&nbsp;Juli&nbsp;2025 zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung in New York <strong></strong>hatte die Schweiz darauf hingewiesen, dass die Zwei-Staaten-Lösung nach wie vor der einzige Weg sei, der es Israelis und Palästinensern ermöglicht, Seite an Seite in Frieden, Sicherheit und Würde innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen im Einklang mit dem Völkerrecht zu leben.&nbsp;</p><p>Am 12. September 2025 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die&nbsp;New&nbsp;Yorker&nbsp;Erklärung&nbsp;vom 29. Juli 2025 zur&nbsp;friedlichen&nbsp;Lösung&nbsp;der&nbsp;Palästinafrage&nbsp;und&nbsp;zur&nbsp;Umsetzung&nbsp;der&nbsp;Zwei-Staaten-Lösung&nbsp;mit&nbsp;142&nbsp;Stimmen angenommen,&nbsp;darunter die der Schweiz, bei 10 Gegenstimmen.&nbsp;</p><p>Am 22. September hat im Rahmen der UN-Versammlung unter der Schirmherrschaft von Frankreich und Saudi-Arabien die Folgekonferenz zur Konferenz vom 29. Juli 2025 stattgefunden Mit Bundesrat Ignazio Cassis hat die Schweiz darauf hingewiesen, wie wichtig eine Zwei-Staaten-Lösung sei und dass die Schweiz weiterhin hinter der New Yorker Erklärung stehe. Diese verpflichtet die Staaten zu konkreten Schritten zur Beendigung des Kriegs in Gaza, zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung und zur Erreichung regionaler Integration.</p><p>Im Anhang der Erklärung findet sich eine lange Liste mit konkreten Massnahmen, die für die konkrete und schrittweise Verwirklichung der Zwei-Staaten-Lösung umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen umfassen in erster Linie den Waffenstillstand in Gaza und die Freilassung der Geiseln, aber auch Massnahmen für die Zeit nach dem Konflikt, so die Einrichtung einer UN-Stabilisierungstruppe, die Vereinigung des Gazastreifens mit dem Westjordanland, die politische und finanzielle Unterstützung der Palästinensischen Autonomiebehörde, damit diese in der Lage ist, das gesamte palästinensische Gebiet allein zu regieren, die Unterstützung der Reform der Regierungsführung der Palästinensischen Autonomiebehörde, verstärkte Hilfe für den Palästinensischen Roten Halbmond und das UNRWA, um die Grundbedürfnisse der Menschen in Palästina zu decken, die Anerkennung Palästinas usw.&nbsp;</p><p>Die Schweiz stützt ihre Strategie zur Förderung der Zwei-Staaten-Lösung insbesondere auf die Resolutionen des Sicherheitsrats 242 von 1967, 338 von 1973, in der die Notwendigkeit der Umsetzung der Resolution 242 bekräftigt wird, und 2334 von 2016, die den israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten die rechtliche Gültigkeit abspricht.. Die Resolution&nbsp;242&nbsp;beruht auf dem Prinzip "Land gegen Frieden". Sie verpflichtet die israelischen Stre itkräfte zum Rückzug aus den 1967 besetzten Gebieten (eine rechtliche Verpflichtung, an die der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 erinnert) und bekräftigt die Notwendigkeit einer umfassenden Beilegung des Konflikts und der gegenseitigen Anerkennung und stellt sich gegen die Aneignung von durch Krieg erobertem Gebiet. &nbsp;</p><p>Sie begründet den Prozess hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung. Angesichts dessen und aufgrund der Dynamik, die von den beiden New Yorker Konferenzen zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung ausging, könnte die Schweiz gemeinsam mit Frankreich und Saudi-Arabien erneut eine diplomatische Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Resolution 242 und der New Yorker Erklärung spielen. Sie könnte in Anbetracht&nbsp;der&nbsp;von&nbsp;den&nbsp;USA&nbsp;aufgestellten&nbsp;Visa-Hindernisse nicht nur ihre guten Dienste und die Möglichkeiten des internationalen Genf für Arbeitsgruppen und im weiteren Sinne für Verhandlungen anbieten, sondern auch die Genfer Initiative oder zumindest deren Inhalt, der bis heute der erfolgreichste Friedensplan ist, reaktivieren. &nbsp;</p>
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat bekräftigt sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene systematisch seine Überzeugung, dass nur eine verhandelte Zweistaatenlösung (Israel und Palästina), die auf dem Völkerrecht und den international vereinbarten Parametern einschliesslich der Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates basiert, zu einem dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern führen kann. Die Resolution</span><span>&nbsp;</span><span>242 des Sicherheitsrates ist ein integraler Bestandteil dieser Parameter. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die völkerrechtskonforme Umsetzung der bestehenden Instrumente und Parameter, darunter die «Erklärung von New York über die friedliche Regelung der Palästina-Frage und die Umsetzung der Zweistaatenlösung» vom 4. August 2025 (Erklärung von New York, </span><a href="https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1)"><u><span>https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1</span></u></a><span>) und der «Gaza Peace Plan for peace in the Middle East» (20-Punkte-Plan, der in der UNO-Sicherheitsratsresolution 2803 vom 17. November 2025</span><span>&nbsp; </span><span>erwähnt wird </span><a href="https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)"><u><span>https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)</span></u></a><span>), vorrangig ist. Er unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen aktiv (siehe Antwort 3–4), um der aktuellen Dynamik zur Beendigung der Gewaltspirale zum Erfolg zu verhelfen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass ein neuer Prozess keinen zusätzlichen Nutzen bringt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3–4: Der Bundesrat unterstützt aktiv die internationalen Anstrengungen zur Beendigung des Krieges in Gaza und zur Wiederherstellung einer Perspektive für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten, der auf dem Völkerrecht und der Zweistaatenlösung beruht. In diesem Zusammenhang nahm die Schweiz im Juli und September 2025 an der UNO-Konferenz zur Umsetzung der Zweistaatenlösung teil. Sie unterstützt deren Abschlusserklärung (Erklärung von New York, siehe Antwort 2), deren Grundsätze teilweise im «Gaza Peace Plan» (siehe Antwort 2) übernommen wurden. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Initiativen stellt die Schweiz unter anderem ihre technische Expertise in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Abrüstung und Minenräumung zur Verfügung und baut ihre humanitäre Hilfe aus. Darüber hinaus beteiligt sich die Schweiz an der Globalen Allianz für die Umsetzung der Zweistaatenlösung, die in der New Yorker Erklärung als Mechanismus zur Überwachung der Ziele der Konferenz definiert wurde. Sie ist ausserdem in der UNO aktiv, wie der Bundesrat unter anderem in seiner Antwort auf die Motion Broulis (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254107"><u><span>25.4107</span></u></a><span>; Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza) dargelegt hat. Schliesslich stehen die Guten Dienste der Schweiz und das internationale Genf den Parteien weiterhin zur Verfügung, um alle Anstrengungen zur Verwirklichung der Zweistaatenlösung zu unterstützen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Zwar steht das Ziel der Genfer Initiative (https://geneva-accord.org &gt;</span><span>&nbsp;</span><span>The Accord) im Einklang mit der Schweizer Position für eine Zweistaatenlösung, gemäss einer im Jahr 2020 durchgeführten externen Evaluation (</span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/69995.pdf"><u><span>External Evaluation of the Geneva Initiative 2010 – 2020</span></u></a><span>) hat sie jedoch an Wirksamkeit und Einfluss eingebüsst. Aus diesem Grund hat das EDA beschlossen, sich finanziell aus der Genfer Initiative zurückzuziehen und neuen Initiativen zur Förderung des Dialogs und des Friedens den Vorzug zu geben. </span></p></span><br><br><span><p><span>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1, 3 und 4 sowie die Ablehnung der Punkte 2 und 5 der Motion. </span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>darauf zu bestehen, dass eine Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts nur auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere der Resolution 242, erreicht werden kann;&nbsp;</li><li>allein oder gemeinsam mit anderen Staaten einen politischen Prozess zur Umsetzung der betreffenden Resolution in die Wege zu leiten, und dies im Rahmen&nbsp;der&nbsp;New&nbsp;Yorker&nbsp;Erklärung&nbsp;vom&nbsp;29.&nbsp;Juli&nbsp;2025 über&nbsp;die&nbsp;Umsetzung&nbsp;der&nbsp;Zwei-Staaten-Lösung;&nbsp;</li><li>sich aktiv einem Staat oder einer Gruppe von Staaten anzuschliessen, wenn der oder die einen solchen Prozess einleiten;&nbsp;</li><li>die Schweiz und das internationale Genf als Verhandlungsort für die Umsetzung der Resolution 242 und der erwähnten New Yorker Erklärung zu unterstützen;</li><li>die in der Genfer Initiative formulierten Vorschläge zu reaktivieren.</li></ol>
    • Israelisch-palästinensischer Konflikt. Für eine Schweiz, die sich für Verhandlungen und einen Friedensprozess einsetzt

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