Massnahmen für sozial benachteiligte Mieterinnen und Mieter, die in den Ruhestand gehen oder bei Abriss- oder Renovierungsarbeiten ausziehen müssen

ShortId
25.4382
Id
20254382
Updated
07.01.2026 11:53
Language
de
Title
Massnahmen für sozial benachteiligte Mieterinnen und Mieter, die in den Ruhestand gehen oder bei Abriss- oder Renovierungsarbeiten ausziehen müssen
AdditionalIndexing
2846;2836;28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen, dass viele Mieterinnen und Mieter nach der Pensionierung extrem anfällig werden, da ihr Einkommen aufgrund der tiefen AHV-Renten und/oder der nicht vorhandenen oder sehr geringen Renten aus der zweiten Säule sinkt. Statistiken zeigen ihrerseits, dass die Mieten bis zu 40 Prozent des Einkommens&nbsp;mancher&nbsp;Mieterinnen&nbsp;und&nbsp;Mieter verzehren. Günstigeren Wohnraum zu finden ist für solche Rentnerinnen und Rentner kaum möglich. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gegen die Verarmung dieser Mieterinnen und Mieter im Ruhestand hilft derzeit einzig die Sozialhilfe; einen strukturellen Ansatz auf Bundesebene zum Schutz dieser&nbsp;Personen gibt es nicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Eine vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am 24. Juni 2025 veröffentlichte Studie "Bautätigkeit und Verdrängung in den fünf grössten Schweizer Agglomerationen" zeigt, dass der vom neuen Raumplanungsgesetz (RPG) angestrebte Verdichtungsprozess zahlreiche Abriss- und Wiederaufbauarbeiten sowie umfangreiche Renovationen von Mietshäusern nach sich zieht; und diese hinwiederum führen zu einer Verdrängung der bestehenden Mieterinnen und Mieter. Am häufigsten treffen solche Massnahmen Mieterinnen und Mieter mit niedrigem Einkommen oder prekärem Status. Sie werden nach Abschluss der Bauarbeiten durch finanzkräftigere Haushalte ersetzt. Diesen schwachen Mieterinnen und Mietern bleibt nichts anderes übrig, als sich eine neue Wohnung zu suchen - zu marktüblichen Bedingungen. Die offensichtliche Folge ist, dass, wenn sie überhaupt eine Wohnung finden, die Belastungsquote durch die Miete explodiert. Heute gibt es auf Bundesebene keine Massnahmen zum Schutz dieser sozial besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppe, obwohl die Studie zeigt, dass das Phänomen in allen untersuchten Ballungsräumen auftritt.</p><p>Darum ist es notwendig, dass das Thema vertieft wird und dass der Bundesrat entsprechende Vorschläge formuliert.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Problematik. Aus diesem Grund beleuchtet die Grundlagenstudie der ETH im Auftrag des BWO zu «Bautätigkeit und Verdrängung» in den fünf grössten Schweizer Agglomerationen (2025) die Effekte der Transformation im Zuge der Innenentwicklung vertiefend. In einer laufenden, Anfang 2026 erwarteten Studie im Auftrag des BWO zu «Energiestrategie 2050 und Wohnkosten: Strategien und Massnahmen für Armutsbetroffene und finanziell prekäre Haushalte» werden weitere Grundlagen zu möglichen Zielkonflikten analysiert und Vorschläge für den sozialverträglichen Umgang mit energetischen Sanierungen präsentiert, insbesondere im Hinblick auf prekäre Haushalte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Leerkündigungen von Wohnungen können gerade für langjährige Mieterinnen und Mieter im AHV-Alter oder für vulnerable Gruppen mit geringen finanziellen Mitteln zu schwierigen Situationen führen. Bei der Problematik handelt es sich indes nicht um ein flächendeckendes Phänomen; sie betrifft hauptsächlich urbane Regionen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich mit der Problematik befasst (vgl. z.B. Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213744"><u><span>21.3744</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Dandrès, Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213953"><u><span>21.3953</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Sommaruga Carlo, Frage</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20217907"><u><span>21.7907</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Dandrès). Wie in der Stellungnahme zur Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204031"><u><span>20.4031</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Atici ausgeführt, erachtet er spezifische Regelungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen (wie bspw. Personen, die das AHV-Referenzalter erreicht haben) im Mietrecht als nicht zweckmässig. Die Bestimmungen des Obligationenrechts bieten der Mieterschaft Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Zudem kann eine Erstreckung von bis zu vier Jahren verlangt werden, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte zur Folge hätte. Bei der Beurteilung eines entsprechenden Gesuchs hat die Schlichtungsbehörde ein grosses Ermessen, das es ihr erlaubt, die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen angemessen zu berücksichtigen und die Dauer einer Erstreckung entsprechend zu bemessen. Der Bundesrat erachtet die Vorkehrungen auf Bundesebene als ausreichend. Die Thematik lässt sich am effektivsten auf lokaler Ebene mit kommunikativen Massnahmen angehen, wie zum Beispiel mit dem Leitfaden «Erfolgsfaktoren sozial nachhaltiger Ersatzneubauten und Sanierungen» der Stadt Zürich (</span><a href="https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2019/-erfolgsfaktoren-sozial-nachhaltiger-ersatzneubauten-und-sanieru.html"><em><u><span>https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2019/-erfolgsfaktoren-sozial-nachhaltiger-ersatzneubauten-und-sanieru.html</span></u></em></a><em><span>). </span></em><span>Der Leitfaden richtet sich an Investierende und Planende sowie an Verwaltungsstellen und zielt darauf ab, die soziale Vielfalt in der Stadt zu erhalten. Auch der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT orientiert Eigentümerschaften, Planende, Verbände und Organisationen mittels der Broschüre «Orientierungsrahmen für sozialverträgliche Entmietungsprozesse» (</span><a href="https://www.svit.ch/sites/default/files/2024-05/Orientierungsrahmen%20Sozialvertr%C3%A4gliche%20Entmietungsprozesse%202021.pdf"><em><u><span>https://www.svit.ch/sites/default/files/2024-05/Orientierungsrahmen%20Sozialvertr%C3%A4gliche%20Entmietungsprozesse%202021.pdf</span></u></em></a><em><span>) </span></em><span>über empfohlene Massnahmen und Best Practice Beispiele für einen sozialverträglichen Ablauf. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu&nbsp;prüfen&nbsp;und&nbsp;zu&nbsp;formulieren zugunsten sozial benachteiligter Mieterinnen und Mieter, die beim Eintritt in den Ruhestand gefährdet oder bei Abriss, Wiederaufbau oder Renovierung von Mietshäusern Opfer von Verdrängung sind.</p>
  • Massnahmen für sozial benachteiligte Mieterinnen und Mieter, die in den Ruhestand gehen oder bei Abriss- oder Renovierungsarbeiten ausziehen müssen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen, dass viele Mieterinnen und Mieter nach der Pensionierung extrem anfällig werden, da ihr Einkommen aufgrund der tiefen AHV-Renten und/oder der nicht vorhandenen oder sehr geringen Renten aus der zweiten Säule sinkt. Statistiken zeigen ihrerseits, dass die Mieten bis zu 40 Prozent des Einkommens&nbsp;mancher&nbsp;Mieterinnen&nbsp;und&nbsp;Mieter verzehren. Günstigeren Wohnraum zu finden ist für solche Rentnerinnen und Rentner kaum möglich. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gegen die Verarmung dieser Mieterinnen und Mieter im Ruhestand hilft derzeit einzig die Sozialhilfe; einen strukturellen Ansatz auf Bundesebene zum Schutz dieser&nbsp;Personen gibt es nicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Eine vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am 24. Juni 2025 veröffentlichte Studie "Bautätigkeit und Verdrängung in den fünf grössten Schweizer Agglomerationen" zeigt, dass der vom neuen Raumplanungsgesetz (RPG) angestrebte Verdichtungsprozess zahlreiche Abriss- und Wiederaufbauarbeiten sowie umfangreiche Renovationen von Mietshäusern nach sich zieht; und diese hinwiederum führen zu einer Verdrängung der bestehenden Mieterinnen und Mieter. Am häufigsten treffen solche Massnahmen Mieterinnen und Mieter mit niedrigem Einkommen oder prekärem Status. Sie werden nach Abschluss der Bauarbeiten durch finanzkräftigere Haushalte ersetzt. Diesen schwachen Mieterinnen und Mietern bleibt nichts anderes übrig, als sich eine neue Wohnung zu suchen - zu marktüblichen Bedingungen. Die offensichtliche Folge ist, dass, wenn sie überhaupt eine Wohnung finden, die Belastungsquote durch die Miete explodiert. Heute gibt es auf Bundesebene keine Massnahmen zum Schutz dieser sozial besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppe, obwohl die Studie zeigt, dass das Phänomen in allen untersuchten Ballungsräumen auftritt.</p><p>Darum ist es notwendig, dass das Thema vertieft wird und dass der Bundesrat entsprechende Vorschläge formuliert.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Problematik. Aus diesem Grund beleuchtet die Grundlagenstudie der ETH im Auftrag des BWO zu «Bautätigkeit und Verdrängung» in den fünf grössten Schweizer Agglomerationen (2025) die Effekte der Transformation im Zuge der Innenentwicklung vertiefend. In einer laufenden, Anfang 2026 erwarteten Studie im Auftrag des BWO zu «Energiestrategie 2050 und Wohnkosten: Strategien und Massnahmen für Armutsbetroffene und finanziell prekäre Haushalte» werden weitere Grundlagen zu möglichen Zielkonflikten analysiert und Vorschläge für den sozialverträglichen Umgang mit energetischen Sanierungen präsentiert, insbesondere im Hinblick auf prekäre Haushalte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Leerkündigungen von Wohnungen können gerade für langjährige Mieterinnen und Mieter im AHV-Alter oder für vulnerable Gruppen mit geringen finanziellen Mitteln zu schwierigen Situationen führen. Bei der Problematik handelt es sich indes nicht um ein flächendeckendes Phänomen; sie betrifft hauptsächlich urbane Regionen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich mit der Problematik befasst (vgl. z.B. Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213744"><u><span>21.3744</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Dandrès, Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213953"><u><span>21.3953</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Sommaruga Carlo, Frage</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20217907"><u><span>21.7907</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Dandrès). Wie in der Stellungnahme zur Motion</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204031"><u><span>20.4031</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Atici ausgeführt, erachtet er spezifische Regelungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen (wie bspw. Personen, die das AHV-Referenzalter erreicht haben) im Mietrecht als nicht zweckmässig. Die Bestimmungen des Obligationenrechts bieten der Mieterschaft Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Zudem kann eine Erstreckung von bis zu vier Jahren verlangt werden, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte zur Folge hätte. Bei der Beurteilung eines entsprechenden Gesuchs hat die Schlichtungsbehörde ein grosses Ermessen, das es ihr erlaubt, die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen angemessen zu berücksichtigen und die Dauer einer Erstreckung entsprechend zu bemessen. Der Bundesrat erachtet die Vorkehrungen auf Bundesebene als ausreichend. Die Thematik lässt sich am effektivsten auf lokaler Ebene mit kommunikativen Massnahmen angehen, wie zum Beispiel mit dem Leitfaden «Erfolgsfaktoren sozial nachhaltiger Ersatzneubauten und Sanierungen» der Stadt Zürich (</span><a href="https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2019/-erfolgsfaktoren-sozial-nachhaltiger-ersatzneubauten-und-sanieru.html"><em><u><span>https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2019/-erfolgsfaktoren-sozial-nachhaltiger-ersatzneubauten-und-sanieru.html</span></u></em></a><em><span>). </span></em><span>Der Leitfaden richtet sich an Investierende und Planende sowie an Verwaltungsstellen und zielt darauf ab, die soziale Vielfalt in der Stadt zu erhalten. Auch der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT orientiert Eigentümerschaften, Planende, Verbände und Organisationen mittels der Broschüre «Orientierungsrahmen für sozialverträgliche Entmietungsprozesse» (</span><a href="https://www.svit.ch/sites/default/files/2024-05/Orientierungsrahmen%20Sozialvertr%C3%A4gliche%20Entmietungsprozesse%202021.pdf"><em><u><span>https://www.svit.ch/sites/default/files/2024-05/Orientierungsrahmen%20Sozialvertr%C3%A4gliche%20Entmietungsprozesse%202021.pdf</span></u></em></a><em><span>) </span></em><span>über empfohlene Massnahmen und Best Practice Beispiele für einen sozialverträglichen Ablauf. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu&nbsp;prüfen&nbsp;und&nbsp;zu&nbsp;formulieren zugunsten sozial benachteiligter Mieterinnen und Mieter, die beim Eintritt in den Ruhestand gefährdet oder bei Abriss, Wiederaufbau oder Renovierung von Mietshäusern Opfer von Verdrängung sind.</p>
    • Massnahmen für sozial benachteiligte Mieterinnen und Mieter, die in den Ruhestand gehen oder bei Abriss- oder Renovierungsarbeiten ausziehen müssen

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