Gegen Online-Cheating. Ein moderner Rechtsrahmen für E-Sport und Denksportarten

ShortId
25.4388
Id
20254388
Updated
06.01.2026 10:23
Language
de
Title
Gegen Online-Cheating. Ein moderner Rechtsrahmen für E-Sport und Denksportarten
AdditionalIndexing
28;15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.3574 weist der Bundesrat darauf hin, dass bestimmte bestehende Vorschriften (Betrug, Cyberkriminalität, Wettmanipulation) bereits für Online-Spiele gelten. Die meisten E-Sport- und Denksportwettbewerbe beinhalten jedoch keine Wetten und fallen daher nicht unter Artikel&nbsp;25a&nbsp;SpoFöG. Ebenso decken die aktuellen Rechtsgrundlagen die Bereitstellung technischer Mittel, die einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen, nicht eindeutig ab.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Fragmentierung schadet der Glaubwürdigkeit und der Entwicklung des E-Sports. Andere Länder wie Südkorea und Indien haben umfassende Vorschriften verabschiedet, welche die Integrität des E-Sports schützen und dessen Entwicklung als legitime Sportart unterstützen. Angesichts ihrer rasanten Verbreitung sollte die Schweiz E-Sport und Denksportarten nicht als Randerscheinung betrachten, sondern als aufstrebende Sportdisziplinen und wichtigen Wirtschaftszweig.</p><p>&nbsp;</p><p>Durch eine Änderung des SpoFöG oder die Schaffung eines spezifischen Rechtsrahmens würde die Schweiz die rechtlichen Lücken in Bezug auf «Cheating» und Manipulation schliessen und gleichzeitig sicherstellen, dass E-Sport und Denksportarten gleichermassen unterstützt und anerkannt werden wie traditionelle Sportarten. Dieser ausgewogene Ansatz würde Spielerinnen und Spieler, Veranstalter und das Publikum schützen und die Position der Schweiz als innovatives und wettbewerbsfähiges Austragungsland stärken.</p>
  • <span><p><span>Der Sport in der Schweiz ist grundsätzlich privatrechtlich organisiert. Die staatliche Sportförderung visiert gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG; SR 415.0) die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts an.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund konzentriert sich die Sportförderung des Bundes auf körperliche Sport- und Bewegungsaktivitäten, die diesen Zielen dienen. Aktivitäten wie E-Sport oder intellektuelle Sportarten erfüllen diese Anforderungen nur in sehr begrenztem Umfang. Eine Gleichstellung im Sinne einer umfassenden Einbindung in die bestehende Sportförderung würde eine grundlegende Neuausrichtung der gesetzlichen Zielsetzungen erfordern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Konsequenterweise greift der Bund erst dann ein, wenn Missbräuche und manipulatives Verhalten dazu führen, dass die Integrität sportlicher Aktivitäten gefährdet ist. Er tut dies insbesondere durch die Verweigerung von Förderleistungen oder soweit es um sportspezifisches deliktisches Verhalten geht, durch besondere Strafbestimmungen wie Artikel 22 SpoFöG (Abgabe von Dopingmitteln) oder Artikel 25a SpoFöG (Bestechung zu Zwecken der Wettkampfmanipulation). Zudem bestehen, wie der Bundesrat bereits anlässlich der Beantwortung der Interpellation 25.3574 detailliert ausführte, auch Rechtsgrundlagen im Straf- und Zivilrecht sowie im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, um gegen unlauteres, täuschendes oder treuwidriges Verhalten nicht nur im Zusammenhang mit Sport, sondern auch in Bezug auf Online-Aktivitäten vorzugehen. Er erachtet daher eine Spezialregelung aktuell als nicht notwendig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Weiteren vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, die Spiel- und Wettkampftätigkeiten sowie das Verhalten von Spielenden zu reglementieren. Eine solche Regulierung wäre weder praktikabel noch zielführend, da in Anbetracht der Vielfalt an Formaten und Ausprägungen die begriffliche Abgrenzung zwischen «Sport», «E-Sport», «Denksport» und «Spiel» kaum möglich ist. Soweit bei einer Tätigkeit schützenswerte Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Eigentum gefährdet sind, greifen die geltenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen auch bei E-Sport-Aktivitäten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Rechtsgrundlage vorzulegen, die folgende Ziele verfolgt:</p><ol><li>Die Integrität von Online-Wettbewerben soll gestärkt werden: Es sollen klare und verhältnismässige Regeln festgelegt werden, um die Verwendung oder Bereitstellung technischer Mittel, die in Online-Wettbewerben – einschliesslich E-Sport und Denksportarten wie Schach oder Go ‒ einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen («Cheating»), zu verhindern und zu bestrafen;</li><li>das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) soll geändert oder es soll ein spezifischer Rechtsrahmen geschaffen werden, damit E-Sport und Denksportarten mit traditionellen Sportarten gleichgestellt werden, insbesondere in Bezug auf die Regulierung und die Aufsicht im Schweizer Sport;</li><li>es soll eine nationale Strategie für E-Sport und Denksportarten entwickelt werden: In Absprache mit Verbänden, Vereinen, Kantonen und Gemeinden sollen Standards für Integrität, Jugendschutz und Wettkampforganisation festgelegt und Ausbildung, Forschung und Innovation gefördert werden.</li></ol>
  • Gegen Online-Cheating. Ein moderner Rechtsrahmen für E-Sport und Denksportarten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.3574 weist der Bundesrat darauf hin, dass bestimmte bestehende Vorschriften (Betrug, Cyberkriminalität, Wettmanipulation) bereits für Online-Spiele gelten. Die meisten E-Sport- und Denksportwettbewerbe beinhalten jedoch keine Wetten und fallen daher nicht unter Artikel&nbsp;25a&nbsp;SpoFöG. Ebenso decken die aktuellen Rechtsgrundlagen die Bereitstellung technischer Mittel, die einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen, nicht eindeutig ab.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Fragmentierung schadet der Glaubwürdigkeit und der Entwicklung des E-Sports. Andere Länder wie Südkorea und Indien haben umfassende Vorschriften verabschiedet, welche die Integrität des E-Sports schützen und dessen Entwicklung als legitime Sportart unterstützen. Angesichts ihrer rasanten Verbreitung sollte die Schweiz E-Sport und Denksportarten nicht als Randerscheinung betrachten, sondern als aufstrebende Sportdisziplinen und wichtigen Wirtschaftszweig.</p><p>&nbsp;</p><p>Durch eine Änderung des SpoFöG oder die Schaffung eines spezifischen Rechtsrahmens würde die Schweiz die rechtlichen Lücken in Bezug auf «Cheating» und Manipulation schliessen und gleichzeitig sicherstellen, dass E-Sport und Denksportarten gleichermassen unterstützt und anerkannt werden wie traditionelle Sportarten. Dieser ausgewogene Ansatz würde Spielerinnen und Spieler, Veranstalter und das Publikum schützen und die Position der Schweiz als innovatives und wettbewerbsfähiges Austragungsland stärken.</p>
    • <span><p><span>Der Sport in der Schweiz ist grundsätzlich privatrechtlich organisiert. Die staatliche Sportförderung visiert gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG; SR 415.0) die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts an.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund konzentriert sich die Sportförderung des Bundes auf körperliche Sport- und Bewegungsaktivitäten, die diesen Zielen dienen. Aktivitäten wie E-Sport oder intellektuelle Sportarten erfüllen diese Anforderungen nur in sehr begrenztem Umfang. Eine Gleichstellung im Sinne einer umfassenden Einbindung in die bestehende Sportförderung würde eine grundlegende Neuausrichtung der gesetzlichen Zielsetzungen erfordern.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Konsequenterweise greift der Bund erst dann ein, wenn Missbräuche und manipulatives Verhalten dazu führen, dass die Integrität sportlicher Aktivitäten gefährdet ist. Er tut dies insbesondere durch die Verweigerung von Förderleistungen oder soweit es um sportspezifisches deliktisches Verhalten geht, durch besondere Strafbestimmungen wie Artikel 22 SpoFöG (Abgabe von Dopingmitteln) oder Artikel 25a SpoFöG (Bestechung zu Zwecken der Wettkampfmanipulation). Zudem bestehen, wie der Bundesrat bereits anlässlich der Beantwortung der Interpellation 25.3574 detailliert ausführte, auch Rechtsgrundlagen im Straf- und Zivilrecht sowie im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, um gegen unlauteres, täuschendes oder treuwidriges Verhalten nicht nur im Zusammenhang mit Sport, sondern auch in Bezug auf Online-Aktivitäten vorzugehen. Er erachtet daher eine Spezialregelung aktuell als nicht notwendig.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Weiteren vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, die Spiel- und Wettkampftätigkeiten sowie das Verhalten von Spielenden zu reglementieren. Eine solche Regulierung wäre weder praktikabel noch zielführend, da in Anbetracht der Vielfalt an Formaten und Ausprägungen die begriffliche Abgrenzung zwischen «Sport», «E-Sport», «Denksport» und «Spiel» kaum möglich ist. Soweit bei einer Tätigkeit schützenswerte Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Eigentum gefährdet sind, greifen die geltenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen auch bei E-Sport-Aktivitäten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Rechtsgrundlage vorzulegen, die folgende Ziele verfolgt:</p><ol><li>Die Integrität von Online-Wettbewerben soll gestärkt werden: Es sollen klare und verhältnismässige Regeln festgelegt werden, um die Verwendung oder Bereitstellung technischer Mittel, die in Online-Wettbewerben – einschliesslich E-Sport und Denksportarten wie Schach oder Go ‒ einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen («Cheating»), zu verhindern und zu bestrafen;</li><li>das Sportförderungsgesetz (SpoFöG) soll geändert oder es soll ein spezifischer Rechtsrahmen geschaffen werden, damit E-Sport und Denksportarten mit traditionellen Sportarten gleichgestellt werden, insbesondere in Bezug auf die Regulierung und die Aufsicht im Schweizer Sport;</li><li>es soll eine nationale Strategie für E-Sport und Denksportarten entwickelt werden: In Absprache mit Verbänden, Vereinen, Kantonen und Gemeinden sollen Standards für Integrität, Jugendschutz und Wettkampforganisation festgelegt und Ausbildung, Forschung und Innovation gefördert werden.</li></ol>
    • Gegen Online-Cheating. Ein moderner Rechtsrahmen für E-Sport und Denksportarten

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