G7-Gipfel in Evian im Juni 2026. Schützen wir unsere Bevölkerung! Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen?
- ShortId
-
25.4389
- Id
-
20254389
- Updated
-
06.01.2026 10:23
- Language
-
de
- Title
-
G7-Gipfel in Evian im Juni 2026. Schützen wir unsere Bevölkerung! Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen?
- AdditionalIndexing
-
08;10;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Bedenken rund um die Wahrung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Kontext des nächsten G7-Gipfels im Juni 2026 im französischen Évian-les-Bains ernst. Die zuständigen Behörden und Stellen von Bund und Kantonen arbeiten sowohl in der Vorbereitung als auch zur Bewältigung der mit diesem Grossanlass verbundenen Herausforderungen aktiv zusammen. Die Schweiz steht ausserdem mit der französischen Seite in Kontakt, um eine enge Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich zu gewährleisten. 2007 haben die Schweiz und Frankreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen abgeschlossen (SR</span><span> </span><span>0.360.349.1), um die Lücken in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schliessen, die im Nachgang zum G8-Gipfel von 2003 identifiziert wurden. Dank dem Abkommen können operative polizeiliche oder Grenzschutzmassnahmen, aber auch Massnahmen gestützt auf ein dringliches Ersuchen rasch umgesetzt werden. Vorgesehen ist namentlich eine gegenseitige Hilfeleistung bei Grossereignissen. Eine wichtige Rolle kommt zudem dem Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit an der französisch-schweizerischen Grenze in Meyrin zu, welches die grenzüberschreitende Zusammenarbeit rund um die Uhr erleichtert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der G7-Gipfel mit gewissen Sicherheitsrisiken verbunden ist, die Massnahmen erfordern. Die Verordnung (EU) 2016/399, die den Grenzübertritt durch Personen im Schengen-Raum regelt (Schengener Grenzkodex), gestattet eine vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht ist. Die Kontrollen können an der gesamten Grenze zu einem Nachbarstaat oder lediglich auf Teilabschnitten vorübergehend wieder eingeführt werden. Es handelt sich jedoch um eine ausserordentliche Massnahme, die ausschliesslich als letztes Mittel in Betracht kommt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Voraussetzungen für einen Entscheid der Schweiz, an den Schweizer Binnengrenzen vorübergehend wieder Kontrollen einzuführen, nicht gegeben. Ein solcher Beschluss bleibt somit vorbehalten, falls die Lage es erfordern sollte. Ferner obliegt es vorrangig dem Staat, der den Anlass ausrichtet – im vorliegenden Fall also Frankreich –, die erforderlichen Massnahmen (einschliesslich der Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen) zu treffen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat kann des Weiteren die Möglichkeit prüfen, die Kontrollen an der Schweizer Grenze vorübergehend zu verstärken, sollte die Lage dies erfordern. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, ist sie berechtigt, an ihren Grenzen ständige Zollkontrollen durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sie auch risikobasierte Personenkontrollen vornehmen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist an der Grenze und in der Grenzregion präsent. Im Rahmen seines Auftrags kontrolliert das BAZG risiko- und lagebasiert den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr sowohl stationär an den Grenzübergängen als auch mobil in den Grenzregionen.</span></p></span>
- <p>Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, aber aufgrund des Assoziierungsabkommens vom 26. Oktober 2004 (seit 2008 in Kraft) dem Schengen-Raum angeschlossen. Sie wendet den Schengener Grenzkodex (SGK; Verordnung (EU) 2016/399) und die gemeinsamen Mechanismen in den Bereichen Freizügigkeit und Sicherheit an. Gleich wie die EU-Mitgliedstaaten ist sie somit auch befugt, bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit gemäss Artikel 25 SGK vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Vor der Wiedereinführung müssen die Europäische Kommission (über den Gemischten Ausschuss EU-Schweiz Schengen), die Nachbarstaaten und das Europäische Parlament informiert werden. Die Entscheidung ist dabei zu begründen; ausserdem sind Dauer und Anwendungsbereich anzugeben.</p><p>Weil der G7-Gipfel in Evian, in unmittelbarer Nähe der Schweizer Grenze stattfindet, kann die Schweiz eine potenzielle Bedrohung geltend machen (gewalttätige Demonstrationen, Terrorismusgefahr, ungewöhnliche grenzüberschreitende Bewegungen).</p><p>Es gilt festzuhalten, dass der Prozess der Wiedereinführung systematischer Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen langwierig und komplex ist.</p><p>Es ist daher unerlässlich, dass die ersuchenden Behörden rasch die erforderlichen diplomatischen Massnahmen ergreifen, um die genannten Kontrollen einzurichten.</p><p>Angesichts der potenziellen Bedrohungen für die Schweiz anlässlich des G7-Gipfels möchte ich wissen, wie der Bundesrat zur Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen steht und – sofern er sie befürwortet –welchen Zeitplan er für die nötigen Schritte vorsieht.</p>
- G7-Gipfel in Evian im Juni 2026. Schützen wir unsere Bevölkerung! Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat nimmt die Bedenken rund um die Wahrung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Kontext des nächsten G7-Gipfels im Juni 2026 im französischen Évian-les-Bains ernst. Die zuständigen Behörden und Stellen von Bund und Kantonen arbeiten sowohl in der Vorbereitung als auch zur Bewältigung der mit diesem Grossanlass verbundenen Herausforderungen aktiv zusammen. Die Schweiz steht ausserdem mit der französischen Seite in Kontakt, um eine enge Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich zu gewährleisten. 2007 haben die Schweiz und Frankreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen abgeschlossen (SR</span><span> </span><span>0.360.349.1), um die Lücken in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schliessen, die im Nachgang zum G8-Gipfel von 2003 identifiziert wurden. Dank dem Abkommen können operative polizeiliche oder Grenzschutzmassnahmen, aber auch Massnahmen gestützt auf ein dringliches Ersuchen rasch umgesetzt werden. Vorgesehen ist namentlich eine gegenseitige Hilfeleistung bei Grossereignissen. Eine wichtige Rolle kommt zudem dem Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit an der französisch-schweizerischen Grenze in Meyrin zu, welches die grenzüberschreitende Zusammenarbeit rund um die Uhr erleichtert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der G7-Gipfel mit gewissen Sicherheitsrisiken verbunden ist, die Massnahmen erfordern. Die Verordnung (EU) 2016/399, die den Grenzübertritt durch Personen im Schengen-Raum regelt (Schengener Grenzkodex), gestattet eine vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht ist. Die Kontrollen können an der gesamten Grenze zu einem Nachbarstaat oder lediglich auf Teilabschnitten vorübergehend wieder eingeführt werden. Es handelt sich jedoch um eine ausserordentliche Massnahme, die ausschliesslich als letztes Mittel in Betracht kommt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Voraussetzungen für einen Entscheid der Schweiz, an den Schweizer Binnengrenzen vorübergehend wieder Kontrollen einzuführen, nicht gegeben. Ein solcher Beschluss bleibt somit vorbehalten, falls die Lage es erfordern sollte. Ferner obliegt es vorrangig dem Staat, der den Anlass ausrichtet – im vorliegenden Fall also Frankreich –, die erforderlichen Massnahmen (einschliesslich der Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen) zu treffen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat kann des Weiteren die Möglichkeit prüfen, die Kontrollen an der Schweizer Grenze vorübergehend zu verstärken, sollte die Lage dies erfordern. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, ist sie berechtigt, an ihren Grenzen ständige Zollkontrollen durchzuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sie auch risikobasierte Personenkontrollen vornehmen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist an der Grenze und in der Grenzregion präsent. Im Rahmen seines Auftrags kontrolliert das BAZG risiko- und lagebasiert den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr sowohl stationär an den Grenzübergängen als auch mobil in den Grenzregionen.</span></p></span>
- <p>Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, aber aufgrund des Assoziierungsabkommens vom 26. Oktober 2004 (seit 2008 in Kraft) dem Schengen-Raum angeschlossen. Sie wendet den Schengener Grenzkodex (SGK; Verordnung (EU) 2016/399) und die gemeinsamen Mechanismen in den Bereichen Freizügigkeit und Sicherheit an. Gleich wie die EU-Mitgliedstaaten ist sie somit auch befugt, bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit gemäss Artikel 25 SGK vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Vor der Wiedereinführung müssen die Europäische Kommission (über den Gemischten Ausschuss EU-Schweiz Schengen), die Nachbarstaaten und das Europäische Parlament informiert werden. Die Entscheidung ist dabei zu begründen; ausserdem sind Dauer und Anwendungsbereich anzugeben.</p><p>Weil der G7-Gipfel in Evian, in unmittelbarer Nähe der Schweizer Grenze stattfindet, kann die Schweiz eine potenzielle Bedrohung geltend machen (gewalttätige Demonstrationen, Terrorismusgefahr, ungewöhnliche grenzüberschreitende Bewegungen).</p><p>Es gilt festzuhalten, dass der Prozess der Wiedereinführung systematischer Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen langwierig und komplex ist.</p><p>Es ist daher unerlässlich, dass die ersuchenden Behörden rasch die erforderlichen diplomatischen Massnahmen ergreifen, um die genannten Kontrollen einzurichten.</p><p>Angesichts der potenziellen Bedrohungen für die Schweiz anlässlich des G7-Gipfels möchte ich wissen, wie der Bundesrat zur Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen steht und – sofern er sie befürwortet –welchen Zeitplan er für die nötigen Schritte vorsieht.</p>
- G7-Gipfel in Evian im Juni 2026. Schützen wir unsere Bevölkerung! Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen?
Back to List