Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Mit Transparenz zu einer Lösung

ShortId
25.4391
Id
20254391
Updated
30.11.2025 18:47
Language
de
Title
Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Mit Transparenz zu einer Lösung
AdditionalIndexing
2841;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund beauftragt das Bundesamt für Statistik mit der Durchführung einer jährlichen Untersuchung zu den Finanzen im Gesundheitswesen. Zu diesem Zweck sollen alle Versicherer dem BFS detaillierte Daten übermitteln, mit denen jede Leistung einzeln beziffert werden kann: Behandlung, Medikament, Prämie, Franchise, Vergütung, Selbstbehalt usw. Eine solche differenzierte Erfassung der Daten wird Erkenntnisse über die Finanzen im Gesundheitswesen liefern können, zu denen man bisher nicht gelangen konnte.</p><p>&nbsp;</p><p>So können für jede vorgeschlagene Kosteneindämmungsmassnahme die möglichen Einsparungen klar beziffert werden. Damit wird es möglich:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>die Gesundheitspolitik präzise und ohne Unbekannte zu steuern;</li><li>die Diskussionen abzukürzen, die gegenwärtig einzig auf der Grundlage von Annahmen zu den Sparmöglichkeiten geführt werden;</li><li>schnell und in genauer Kenntnis der Folgen Entscheide zu treffen;</li><li>diejenigen Massnahmen auszuwählen, die am stärksten zur Kostenreduktion beitragen;</li><li>Diskussionen zu offensichtlich unbedeutenden Massnahmen zu vermeiden;</li><li>Preisverzerrungen zu erkennen;</li><li>Missbräuche aufzudecken;</li><li>Unerwartetes zu entdecken, zum Beispiel warum in der Innerschweiz ein Medikament x dreimal häufiger als im Schweizer Durchschnitt verschrieben wird.</li></ul><p>Zwar wird die Massnahme nicht umsonst sein. Doch muss berücksichtigt werden, dass die Gesundheitskosten in der Schweiz im Jahr 2021 monatlich bei&nbsp;<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/fr/home/statistiques/sante/cout-financement.html">827 Franken</a> pro Einwohnerin und Einwohner lagen, insgesamt bei 86&nbsp;344&nbsp;000&nbsp;000 Franken. Auch wenn die erste Untersuchung einige Millionen Franken kosten wird: Angesichts des Sparpotenzials sind diese Kosten unbedeutend.</p><p>&nbsp;</p><p>Das BFS wird präzisieren müssen, wie die Daten aggregiert werden, vermutlich nach Wohnort, Alter und Geschlecht der versicherten Person. Damit sind Rückschlüsse auf die einzelnen Personen unmöglich und das Arztgeheimnis bleibt gewahrt.</p>
  • <span><p><span>Bei Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert werden, fällt das Kostenmonitoring in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Zu diesem Zweck erhebt das BAG bei den Krankenversicherern aggregierte Daten für die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung (</span><a href="https://www.bag.admin.ch/de/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung"><u><span>https://www.bag.admin.ch/de/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung</span></u></a><span>) und anonymisierte Individualdaten (</span><a href="https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-anonymisierte-individualdaten"><u><span>https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-anonymisierte-individualdaten</span></u></a><span>) </span><span>&nbsp;</span><span>der Krankenversicherung (EFIND-Erhebung). Diese Informationen, die sich auf die Prämien, Franchisen und Kosten nach Leistungsart beziehen, werden insbesondere dazu verwendet, die Entwicklung der Ausgaben zu verfolgen und Massnahmen zur Eindämmung des Kostenanstiegs zu lenken. Eine Übersicht über diese Daten findet sich auf dem Dashboard Krankenversicherung (</span><a href="https://dashboardkrankenversicherung.admin.ch/uebersicht.html"><u><span>https://dashboardkrankenversicherung.admin.ch/uebersicht.html</span></u></a><span>). Detailliertere Analysen </span><a href="https://www.bag.admin.ch/de/individualdaten-krankenversicherung-statistik"><u><span>https://www.bag.admin.ch/de/individualdaten-krankenversicherung-statistik</span></u></a><span>), z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. zum Versichererwechsel oder zu den Leistungen je versicherte Person mit oder ohne Spitalaufenthalt, sind ebenfalls auf der Website des BAG verfügbar.</span></p><p><span>Betreffend die nach Leistungen aufgeschlüsselten Individualdaten sprach sich das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.411 (Eder) «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» zugunsten einer Begrenzung des Zugangs zu diesen Informationen für das BAG im Vergleich zu den früheren Rechtsgrundlagen aus. Umfang und Nutzungsbereiche der zugänglichen Daten wurden durch Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>21 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>832.10) und Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>35 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG; SR 832.10) präzisiert. Das Parlament hat entschieden, dass die Datenübermittlung in aggregierter Form nach Leistungsarten erfolgt. Der Zugang zu detaillierten Daten zu individuellen Leistungen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine Erweiterung des Zugangs würde eine Änderung der Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>21</span><span>&nbsp;</span><span>KVG und 35</span><span>&nbsp;</span><span>KVAG bedingen. </span></p><p><span>Dem Bundesamt für Statistik (BFS) Aufgaben zu übertragen, die darauf abzielen, die Gesundheitspolitik direkt zu beeinflussen, würde nicht nur eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erfordern, sondern wäre auch mit dem Auftrag der öffentlichen Statistik nicht vereinbar. Zudem wäre die Investition in die erforderlichen Ressourcen nicht angemessen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Bundesamt für Statistik (BFS) den Auftrag zu erteilen, jährlich eine Studie zu den Finanzen im Gesundheitswesen durchzuführen. Zu diesem Zweck sollen alle Versicherer dem BFS detaillierte Daten übermitteln, mit denen jede Leistung einzeln beziffert werden kann: Behandlung, Medikament, Prämie, Franchise, Vergütung, Selbstbehalt usw. Eine solche differenzierte Erfassung der Daten wird Erkenntnisse über die Finanzen im Gesundheitswesen liefern können, zu denen man bisher nicht gelangen konnte.</p>
  • Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Mit Transparenz zu einer Lösung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund beauftragt das Bundesamt für Statistik mit der Durchführung einer jährlichen Untersuchung zu den Finanzen im Gesundheitswesen. Zu diesem Zweck sollen alle Versicherer dem BFS detaillierte Daten übermitteln, mit denen jede Leistung einzeln beziffert werden kann: Behandlung, Medikament, Prämie, Franchise, Vergütung, Selbstbehalt usw. Eine solche differenzierte Erfassung der Daten wird Erkenntnisse über die Finanzen im Gesundheitswesen liefern können, zu denen man bisher nicht gelangen konnte.</p><p>&nbsp;</p><p>So können für jede vorgeschlagene Kosteneindämmungsmassnahme die möglichen Einsparungen klar beziffert werden. Damit wird es möglich:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>die Gesundheitspolitik präzise und ohne Unbekannte zu steuern;</li><li>die Diskussionen abzukürzen, die gegenwärtig einzig auf der Grundlage von Annahmen zu den Sparmöglichkeiten geführt werden;</li><li>schnell und in genauer Kenntnis der Folgen Entscheide zu treffen;</li><li>diejenigen Massnahmen auszuwählen, die am stärksten zur Kostenreduktion beitragen;</li><li>Diskussionen zu offensichtlich unbedeutenden Massnahmen zu vermeiden;</li><li>Preisverzerrungen zu erkennen;</li><li>Missbräuche aufzudecken;</li><li>Unerwartetes zu entdecken, zum Beispiel warum in der Innerschweiz ein Medikament x dreimal häufiger als im Schweizer Durchschnitt verschrieben wird.</li></ul><p>Zwar wird die Massnahme nicht umsonst sein. Doch muss berücksichtigt werden, dass die Gesundheitskosten in der Schweiz im Jahr 2021 monatlich bei&nbsp;<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/fr/home/statistiques/sante/cout-financement.html">827 Franken</a> pro Einwohnerin und Einwohner lagen, insgesamt bei 86&nbsp;344&nbsp;000&nbsp;000 Franken. Auch wenn die erste Untersuchung einige Millionen Franken kosten wird: Angesichts des Sparpotenzials sind diese Kosten unbedeutend.</p><p>&nbsp;</p><p>Das BFS wird präzisieren müssen, wie die Daten aggregiert werden, vermutlich nach Wohnort, Alter und Geschlecht der versicherten Person. Damit sind Rückschlüsse auf die einzelnen Personen unmöglich und das Arztgeheimnis bleibt gewahrt.</p>
    • <span><p><span>Bei Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert werden, fällt das Kostenmonitoring in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Zu diesem Zweck erhebt das BAG bei den Krankenversicherern aggregierte Daten für die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung (</span><a href="https://www.bag.admin.ch/de/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung"><u><span>https://www.bag.admin.ch/de/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung</span></u></a><span>) und anonymisierte Individualdaten (</span><a href="https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-anonymisierte-individualdaten"><u><span>https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-anonymisierte-individualdaten</span></u></a><span>) </span><span>&nbsp;</span><span>der Krankenversicherung (EFIND-Erhebung). Diese Informationen, die sich auf die Prämien, Franchisen und Kosten nach Leistungsart beziehen, werden insbesondere dazu verwendet, die Entwicklung der Ausgaben zu verfolgen und Massnahmen zur Eindämmung des Kostenanstiegs zu lenken. Eine Übersicht über diese Daten findet sich auf dem Dashboard Krankenversicherung (</span><a href="https://dashboardkrankenversicherung.admin.ch/uebersicht.html"><u><span>https://dashboardkrankenversicherung.admin.ch/uebersicht.html</span></u></a><span>). Detailliertere Analysen </span><a href="https://www.bag.admin.ch/de/individualdaten-krankenversicherung-statistik"><u><span>https://www.bag.admin.ch/de/individualdaten-krankenversicherung-statistik</span></u></a><span>), z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. zum Versichererwechsel oder zu den Leistungen je versicherte Person mit oder ohne Spitalaufenthalt, sind ebenfalls auf der Website des BAG verfügbar.</span></p><p><span>Betreffend die nach Leistungen aufgeschlüsselten Individualdaten sprach sich das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.411 (Eder) «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» zugunsten einer Begrenzung des Zugangs zu diesen Informationen für das BAG im Vergleich zu den früheren Rechtsgrundlagen aus. Umfang und Nutzungsbereiche der zugänglichen Daten wurden durch Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>21 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>832.10) und Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>35 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG; SR 832.10) präzisiert. Das Parlament hat entschieden, dass die Datenübermittlung in aggregierter Form nach Leistungsarten erfolgt. Der Zugang zu detaillierten Daten zu individuellen Leistungen ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Eine Erweiterung des Zugangs würde eine Änderung der Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>21</span><span>&nbsp;</span><span>KVG und 35</span><span>&nbsp;</span><span>KVAG bedingen. </span></p><p><span>Dem Bundesamt für Statistik (BFS) Aufgaben zu übertragen, die darauf abzielen, die Gesundheitspolitik direkt zu beeinflussen, würde nicht nur eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erfordern, sondern wäre auch mit dem Auftrag der öffentlichen Statistik nicht vereinbar. Zudem wäre die Investition in die erforderlichen Ressourcen nicht angemessen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Bundesamt für Statistik (BFS) den Auftrag zu erteilen, jährlich eine Studie zu den Finanzen im Gesundheitswesen durchzuführen. Zu diesem Zweck sollen alle Versicherer dem BFS detaillierte Daten übermitteln, mit denen jede Leistung einzeln beziffert werden kann: Behandlung, Medikament, Prämie, Franchise, Vergütung, Selbstbehalt usw. Eine solche differenzierte Erfassung der Daten wird Erkenntnisse über die Finanzen im Gesundheitswesen liefern können, zu denen man bisher nicht gelangen konnte.</p>
    • Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Mit Transparenz zu einer Lösung

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