Nationale Unfallstatistik für biologische Labore einführen
- ShortId
-
25.4397
- Id
-
20254397
- Updated
-
22.12.2025 09:27
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Unfallstatistik für biologische Labore einführen
- AdditionalIndexing
-
36;09;2841;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Als führender Standort für Forschung und Biotechnologie betreibt die Schweiz zahlreiche biologische Laboratorien, deren sicherer Betrieb für den Schutz von Bevölkerung und Umwelt essenziell ist. Aktuell fehlt jedoch eine schweizweite Erfassung von Sicherheitsvorfällen. Diese sicherheitspolitische Lücke verunmöglicht es, Risikotrends frühzeitig zu erkennen und aus Vorfällen zu lernen, bevor sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.</p><p> </p><p>Die geltende Gesetzgebung deckt diesen Bedarf nicht ab. Weder die Einschliessungsverordnung (ESV) noch die Störfallverordnung (StFV) oder das Epidemiengesetz (EpG) umfassen eine Unfallstatistik für laborinterne Vorfälle. Die bestehenden Instrumente sind wichtig, aber sie zielen auf andere Sachverhalte ab und lassen die für eine moderne Sicherheitskultur zentrale Komponente des datenbasierten Lernens unberücksichtigt.</p><p> </p><p>Im Gegensatz zu den aktuell reaktiven Einzelmeldungen an Versicherungen soll die Unfallstatistik durch eine schlanke, jährliche Meldepflicht von konsolidierten Daten das Erkennen von Mustern ermöglichen. Dieses Vorgehen schafft einen nationalen Sicherheitsgewinn und stärkt die Fehlerkultur, ohne die Betriebe mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand zu belasten.</p><p> </p><p>Die Einführung eines solchen Meldesystems ist eine strategische und kosteneffiziente Massnahme. Sie stärkt die nationale Sicherheit im Umgang mit biologischen Risiken und erhöht die Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandorts. Der Vorstoss ergänzt die im Postulat 23.3965 geforderte Stärkung der Aufsicht und sorgt für eine kohärente Weiterentwicklung der nationalen Sicherheitsarchitektur. Ferner kann das sanktionsfreie Meldesystem mithilfe laufender Teilrevisionen der ESV oder des EpG gesetzlich verankert werden.</p>
- <p>Die Pflicht zur Meldung von Laborunfällen besteht bereits gemäss Artikel 16 der Einschliessungsverordnung (ESV, SR 814.912).</p><p> </p><p>Die ESV sieht vor, dass Laboratorien der Sicherheitsstufen 1 bis 4 Vorfälle oder Unfälle, wie zum Beispiel das Entweichen von Organismen in die Umwelt, dem Kanton melden müssen. Der Kanton informiert dann das zuständige Bundesamt. Auch Beinahevorfälle oder -unfälle, also Vorkommnisse, bei denen die konkrete Gefahr einer Entweichung von Organismen bestand, sind aktuell für Hochsicherheitslaboratorien (Sicherheitsstufen 3 und 4) meldepflichtig. Bei Laboratorien der Sicherheitsstufen 1 und 2 wird die Meldung von Beinahevorfällen oder -unfällen als unnötig erachtet, da von ihnen ein geringes oder vernachlässigbares Risiko ausgeht.</p><p> </p><p>Laborvorfälle oder -unfälle mit schwerwiegenden Folgen für Mensch, Tier oder Umwelt sind sehr selten. In der Schweiz wurden von Hochsicherheitslaboratorien noch keine Fälle von in die Umwelt gelangten Organismen oder Infektionen des Personals gemeldet. Auch in Kanada wurden im Rahmen des nationalen Meldesystems für Laborvorfälle im Zeitraum 2016–2022 nur zwei Fälle von schweren Infektionen des Laborpersonals verzeichnet. Zudem sind in der internationalen Fachliteratur Publikationen mit Beschreibungen von Laborinfektionen oder -vorfällen zu finden. Diese Publikationen liefern wertvolle Informationen zur kontinuierlichen Verbesserung der biologischen Sicherheit.</p><p> </p><p>Daher ist der Bundesrat der Ansicht, dass aufgrund des bereits bestehenden Meldesystems für Vorfälle und Unfälle in biologischen Laboratorien und einer sehr ausgeprägten Kultur der biologischen Sicherheit in Schweizer Betrieben die Einführung einer nationalen Statistik nicht notwendig ist.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesämtern und unter Einbezug der Kantone ein nationales, sanktionsfreies Meldesystem für Sicherheitsvorfälle und Beinahevorfälle in biologischen Laboratorien einzurichten.</p>
- Nationale Unfallstatistik für biologische Labore einführen
- State
-
In Kommission des Nationalrats
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Als führender Standort für Forschung und Biotechnologie betreibt die Schweiz zahlreiche biologische Laboratorien, deren sicherer Betrieb für den Schutz von Bevölkerung und Umwelt essenziell ist. Aktuell fehlt jedoch eine schweizweite Erfassung von Sicherheitsvorfällen. Diese sicherheitspolitische Lücke verunmöglicht es, Risikotrends frühzeitig zu erkennen und aus Vorfällen zu lernen, bevor sie schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.</p><p> </p><p>Die geltende Gesetzgebung deckt diesen Bedarf nicht ab. Weder die Einschliessungsverordnung (ESV) noch die Störfallverordnung (StFV) oder das Epidemiengesetz (EpG) umfassen eine Unfallstatistik für laborinterne Vorfälle. Die bestehenden Instrumente sind wichtig, aber sie zielen auf andere Sachverhalte ab und lassen die für eine moderne Sicherheitskultur zentrale Komponente des datenbasierten Lernens unberücksichtigt.</p><p> </p><p>Im Gegensatz zu den aktuell reaktiven Einzelmeldungen an Versicherungen soll die Unfallstatistik durch eine schlanke, jährliche Meldepflicht von konsolidierten Daten das Erkennen von Mustern ermöglichen. Dieses Vorgehen schafft einen nationalen Sicherheitsgewinn und stärkt die Fehlerkultur, ohne die Betriebe mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand zu belasten.</p><p> </p><p>Die Einführung eines solchen Meldesystems ist eine strategische und kosteneffiziente Massnahme. Sie stärkt die nationale Sicherheit im Umgang mit biologischen Risiken und erhöht die Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandorts. Der Vorstoss ergänzt die im Postulat 23.3965 geforderte Stärkung der Aufsicht und sorgt für eine kohärente Weiterentwicklung der nationalen Sicherheitsarchitektur. Ferner kann das sanktionsfreie Meldesystem mithilfe laufender Teilrevisionen der ESV oder des EpG gesetzlich verankert werden.</p>
- <p>Die Pflicht zur Meldung von Laborunfällen besteht bereits gemäss Artikel 16 der Einschliessungsverordnung (ESV, SR 814.912).</p><p> </p><p>Die ESV sieht vor, dass Laboratorien der Sicherheitsstufen 1 bis 4 Vorfälle oder Unfälle, wie zum Beispiel das Entweichen von Organismen in die Umwelt, dem Kanton melden müssen. Der Kanton informiert dann das zuständige Bundesamt. Auch Beinahevorfälle oder -unfälle, also Vorkommnisse, bei denen die konkrete Gefahr einer Entweichung von Organismen bestand, sind aktuell für Hochsicherheitslaboratorien (Sicherheitsstufen 3 und 4) meldepflichtig. Bei Laboratorien der Sicherheitsstufen 1 und 2 wird die Meldung von Beinahevorfällen oder -unfällen als unnötig erachtet, da von ihnen ein geringes oder vernachlässigbares Risiko ausgeht.</p><p> </p><p>Laborvorfälle oder -unfälle mit schwerwiegenden Folgen für Mensch, Tier oder Umwelt sind sehr selten. In der Schweiz wurden von Hochsicherheitslaboratorien noch keine Fälle von in die Umwelt gelangten Organismen oder Infektionen des Personals gemeldet. Auch in Kanada wurden im Rahmen des nationalen Meldesystems für Laborvorfälle im Zeitraum 2016–2022 nur zwei Fälle von schweren Infektionen des Laborpersonals verzeichnet. Zudem sind in der internationalen Fachliteratur Publikationen mit Beschreibungen von Laborinfektionen oder -vorfällen zu finden. Diese Publikationen liefern wertvolle Informationen zur kontinuierlichen Verbesserung der biologischen Sicherheit.</p><p> </p><p>Daher ist der Bundesrat der Ansicht, dass aufgrund des bereits bestehenden Meldesystems für Vorfälle und Unfälle in biologischen Laboratorien und einer sehr ausgeprägten Kultur der biologischen Sicherheit in Schweizer Betrieben die Einführung einer nationalen Statistik nicht notwendig ist.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesämtern und unter Einbezug der Kantone ein nationales, sanktionsfreies Meldesystem für Sicherheitsvorfälle und Beinahevorfälle in biologischen Laboratorien einzurichten.</p>
- Nationale Unfallstatistik für biologische Labore einführen
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