E-ID. Evaluierung der Umsetzung nach zwei Jahren
- ShortId
-
25.4408
- Id
-
20254408
- Updated
-
06.01.2026 13:48
- Language
-
de
- Title
-
E-ID. Evaluierung der Umsetzung nach zwei Jahren
- AdditionalIndexing
-
04;34;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Volk nahm das E-ID-Gesetz am 28. September mit knapper Mehrheit an. Im Abstimmungskampf wurden verschiedene Befürchtungen geäussert, die mehr die konkrete Umsetzung als den Gesetzestext an sich betrafen. Es ging insbesondere um die Befürchtungen, dass Profiling betrieben wird, indirekt eine Nutzungspflicht auferlegt wird oder es zu einer allgemeinen Überwachung kommt. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Pflichten, wie die Veröffentlichung des Quellcodes, wurde im Abstimmungskampf ebenfalls diskutiert. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Budgetvorgaben bei stark IT-lastigen Projekten ebenfalls immer ein heikles Thema, nachdem mehrere Projekte des Bundes den vorgesehenen Finanzrahmen überschritten haben. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, 24 Monate nach der Einführung des gesetzlich vorgesehenen Systems zu evaluieren, inwieweit die mit der e-ID verfolgten Ziele erreicht werden, ob die Ausführungsbestimmungen angemessen sind und wie hoch die Akzeptanz der neuen Lösung in der Bevölkerung ist.</p>
- <span><p><span>Im E-ID-Programm wird nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 bereits geprüft, wie die Anliegen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht dabei die Freiwilligkeit der E-ID, die weitere Stärkung des Datenschutzes und die nachhaltige Sicherstellung von Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit für Inhaberinnen sowie Ausstellerinnen und Verifikatorinnen. Diese Prüfung hat zum Ziel, die Akzeptanz der neuen staatlichen E-ID weiter zu stärken. Dazu werden auch die Ausführungsbestimmungen zum E-ID-Gesetz nach der Vernehmlassung, die bis zum 15. Oktober 2025 dauerte, entsprechend überarbeitet.</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrates erscheint es sinnvoll, zwei Jahre nach der Einführung der E-ID zu evaluieren, inwieweit die mit der E-ID verfolgten Ziele erreicht worden sind.</span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) 24 Monate nach seinem Inkrafttreten zu evaluieren. Dabei soll er insbesondere folgende Aspekte der Umsetzung prüfen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Freiwilligkeit der e-ID</li><li>Veröffentlichung des Quellcodes</li><li>Bekämpfung übermässiger Informationsanfragen privater Anbieter, die auf die Erstellung individueller Profile zwecks Profiling abzielen</li><li>Einhaltung des im Abstimmungskampf angekündigten Finanzrahmens</li><li>Gewährleistung der Unverknüpfbarkeit</li></ul>
- E-ID. Evaluierung der Umsetzung nach zwei Jahren
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Volk nahm das E-ID-Gesetz am 28. September mit knapper Mehrheit an. Im Abstimmungskampf wurden verschiedene Befürchtungen geäussert, die mehr die konkrete Umsetzung als den Gesetzestext an sich betrafen. Es ging insbesondere um die Befürchtungen, dass Profiling betrieben wird, indirekt eine Nutzungspflicht auferlegt wird oder es zu einer allgemeinen Überwachung kommt. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Pflichten, wie die Veröffentlichung des Quellcodes, wurde im Abstimmungskampf ebenfalls diskutiert. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Budgetvorgaben bei stark IT-lastigen Projekten ebenfalls immer ein heikles Thema, nachdem mehrere Projekte des Bundes den vorgesehenen Finanzrahmen überschritten haben. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, 24 Monate nach der Einführung des gesetzlich vorgesehenen Systems zu evaluieren, inwieweit die mit der e-ID verfolgten Ziele erreicht werden, ob die Ausführungsbestimmungen angemessen sind und wie hoch die Akzeptanz der neuen Lösung in der Bevölkerung ist.</p>
- <span><p><span>Im E-ID-Programm wird nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 bereits geprüft, wie die Anliegen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht dabei die Freiwilligkeit der E-ID, die weitere Stärkung des Datenschutzes und die nachhaltige Sicherstellung von Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit für Inhaberinnen sowie Ausstellerinnen und Verifikatorinnen. Diese Prüfung hat zum Ziel, die Akzeptanz der neuen staatlichen E-ID weiter zu stärken. Dazu werden auch die Ausführungsbestimmungen zum E-ID-Gesetz nach der Vernehmlassung, die bis zum 15. Oktober 2025 dauerte, entsprechend überarbeitet.</span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrates erscheint es sinnvoll, zwei Jahre nach der Einführung der E-ID zu evaluieren, inwieweit die mit der E-ID verfolgten Ziele erreicht worden sind.</span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) 24 Monate nach seinem Inkrafttreten zu evaluieren. Dabei soll er insbesondere folgende Aspekte der Umsetzung prüfen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Freiwilligkeit der e-ID</li><li>Veröffentlichung des Quellcodes</li><li>Bekämpfung übermässiger Informationsanfragen privater Anbieter, die auf die Erstellung individueller Profile zwecks Profiling abzielen</li><li>Einhaltung des im Abstimmungskampf angekündigten Finanzrahmens</li><li>Gewährleistung der Unverknüpfbarkeit</li></ul>
- E-ID. Evaluierung der Umsetzung nach zwei Jahren
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