Innovationsumfeld verbessern, ohne Subventionen zu erhöhen

ShortId
25.4417
Id
20254417
Updated
10.02.2026 14:21
Language
de
Title
Innovationsumfeld verbessern, ohne Subventionen zu erhöhen
AdditionalIndexing
52;66;15;36
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Analyse zum schweizerischen Innovationsumfeld zeigt, dass wir in der Forschung gut aufgestellt sind, der Weg zu marktreifen und kompetitiven Produkten jedoch meist zu steinig ist. Mit dem Innovationsprogramm im KlG wurde dieser Lücke durch Fördermittel von 6 mal 200 Mio. Fr (2025-2030) begegnet – allerdings befristet. Das Entlastungspaket 27 tangiert auch das Innovationsumfeld.&nbsp;</p><p>In Zeiten knapper Bundesfinanzen wäre eine Möglichkeit, das Innovationsumfeld zu stärken, indem sogenannte «de-risking»-Instrumente stärker genutzt werden. Diese haben den Vorteil, dass das Bundesbudget de facto kaum belastet wird. Trotzdem haben sie Wirkung bei Projekten, die im Innovationszyklus vor der Markteinführung stehen. In dieser Phase sind Unternehmen oft auch nicht interessiert an Subventionen, insbesondere wenn diese an Bedingungen geknüpft sind, welche die Freiheitsgrade einschränken. Mit dem Technologiefonds steht ein erprobtes Bürgschaftsmodell im Rahmen des CO<sub>2</sub>-Gesetzes bereits länger im Einsatz. Das Bürgschaftsmodell im KlG fokussiert dabei auf öffentliche Infrastrukturen und kann sich seit 1.1.2025 beweisen. Eine Möglichkeit wäre es nun, den Technologiefonds oder das Bürgschaftsmodell so auszubauen, dass diese für eine grössere Zahl von Unternehmen und Projekten geöffnet werden kann und dass die Vielfalt an de-risking-Instrumenten so erhöht wird, um die Bedürfnisse besser abzudecken.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Umsetzungsoptionen zu erarbeiten, um das Innovationsumfeld im Bereich Klimaschutz und Energie zumindest zu erhalten.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt, dass eine Unterstützung von innovativen Vorhaben im Bereich Klima und Energie wichtig ist. Risikoabsicherungsinstrumente wie die Bürgschaften des Technologiefonds und die Absicherung für thermische Netze und Langzeitspeicher nach Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG; SR 814.310) eignen sich jedoch nur für Vorhaben, die bereits marktfähig sind. Durch den Einsatz solcher Instrumente auch in einer früheren Innovationsphase würde sich die Ausfallquote der Bürgschaften und Absicherungen gegenüber der heutigen Situation stark erhöhen und dadurch das Bundesbudget in ähnlichem Umfang wie bei direkten Subventionen belasten. </span></p><p><span>Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Eckwerte zur Klimapolitik nach 2030 festgelegt und das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) bis Ende Juni 2026 zu erarbeiten. Dabei werden alle Instrumente geprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt. Die Anliegen des Postulats können in diesem Rahmen bearbeitet werden. Ein separater Bericht bringt keine Beschleunigung.</span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht mit Umsetzungsoptionen zu erarbeiten, um das Innovationsumfeld im Bereich Klimaschutz und Energie zumindest zu erhalten. Eine grössere Zahl von Unternehmen und Projekten soll neu von erweiterten Optionen für Bürgschafts- und Risikoabsicherungslösungen profitieren können.</p>
  • Innovationsumfeld verbessern, ohne Subventionen zu erhöhen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Analyse zum schweizerischen Innovationsumfeld zeigt, dass wir in der Forschung gut aufgestellt sind, der Weg zu marktreifen und kompetitiven Produkten jedoch meist zu steinig ist. Mit dem Innovationsprogramm im KlG wurde dieser Lücke durch Fördermittel von 6 mal 200 Mio. Fr (2025-2030) begegnet – allerdings befristet. Das Entlastungspaket 27 tangiert auch das Innovationsumfeld.&nbsp;</p><p>In Zeiten knapper Bundesfinanzen wäre eine Möglichkeit, das Innovationsumfeld zu stärken, indem sogenannte «de-risking»-Instrumente stärker genutzt werden. Diese haben den Vorteil, dass das Bundesbudget de facto kaum belastet wird. Trotzdem haben sie Wirkung bei Projekten, die im Innovationszyklus vor der Markteinführung stehen. In dieser Phase sind Unternehmen oft auch nicht interessiert an Subventionen, insbesondere wenn diese an Bedingungen geknüpft sind, welche die Freiheitsgrade einschränken. Mit dem Technologiefonds steht ein erprobtes Bürgschaftsmodell im Rahmen des CO<sub>2</sub>-Gesetzes bereits länger im Einsatz. Das Bürgschaftsmodell im KlG fokussiert dabei auf öffentliche Infrastrukturen und kann sich seit 1.1.2025 beweisen. Eine Möglichkeit wäre es nun, den Technologiefonds oder das Bürgschaftsmodell so auszubauen, dass diese für eine grössere Zahl von Unternehmen und Projekten geöffnet werden kann und dass die Vielfalt an de-risking-Instrumenten so erhöht wird, um die Bedürfnisse besser abzudecken.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Umsetzungsoptionen zu erarbeiten, um das Innovationsumfeld im Bereich Klimaschutz und Energie zumindest zu erhalten.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt, dass eine Unterstützung von innovativen Vorhaben im Bereich Klima und Energie wichtig ist. Risikoabsicherungsinstrumente wie die Bürgschaften des Technologiefonds und die Absicherung für thermische Netze und Langzeitspeicher nach Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG; SR 814.310) eignen sich jedoch nur für Vorhaben, die bereits marktfähig sind. Durch den Einsatz solcher Instrumente auch in einer früheren Innovationsphase würde sich die Ausfallquote der Bürgschaften und Absicherungen gegenüber der heutigen Situation stark erhöhen und dadurch das Bundesbudget in ähnlichem Umfang wie bei direkten Subventionen belasten. </span></p><p><span>Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Eckwerte zur Klimapolitik nach 2030 festgelegt und das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision des CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetzes (SR 641.71) bis Ende Juni 2026 zu erarbeiten. Dabei werden alle Instrumente geprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt. Die Anliegen des Postulats können in diesem Rahmen bearbeitet werden. Ein separater Bericht bringt keine Beschleunigung.</span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht mit Umsetzungsoptionen zu erarbeiten, um das Innovationsumfeld im Bereich Klimaschutz und Energie zumindest zu erhalten. Eine grössere Zahl von Unternehmen und Projekten soll neu von erweiterten Optionen für Bürgschafts- und Risikoabsicherungslösungen profitieren können.</p>
    • Innovationsumfeld verbessern, ohne Subventionen zu erhöhen

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