Dringend notwendige Investitionen in Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit der Schweiz

ShortId
25.4423
Id
20254423
Updated
17.12.2025 14:16
Language
de
Title
Dringend notwendige Investitionen in Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit der Schweiz
AdditionalIndexing
52;24;15;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1-2) Der Bundesrat anerkennt die hohe Bedeutung von Klima-Investitionen. Der Bund betreibt bereits heute eine wirksame und ausgewogene Klimapolitik. Diese kombiniert klare, langfristige Zielvorgaben mit einem ausgewogenen, bewährten Massnahmenmix aus marktwirtschaftlichen Mechanismen, Förderungen und Regulierungen und nimmt dabei auch die grossen Emittenten gezielt in die Pflicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Die bestehende Gesetzgebung ist mit substanziellen Mitteln unterlegt: Auch unter Berücksichtigung des Entlastungspakets 27 stehen jährlich rund 2 Milliarden Franken für Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Hinzu kommen rund 800 Millionen Franken pro Jahr für die internationale Klimafinanzierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die notwendigen Mittel zur Erreichung der Klimaziele stehen auch dann zur Verfügung, wenn die Klimafonds-Initiative abgelehnt wird. Sollten künftig dennoch weitere Massnahmen erforderlich sein, können diese in der jeweiligen Spezialgesetzgebung festgelegt werden, etwa im CO₂-Gesetz (SR 641.71) oder in der Energiegesetzgebung. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für die Weiterentwicklung der Klimapolitik zu unterbreiten. Damit ist die kontinuierliche Anpassung der Massnahmen sichergestellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlament behält dabei jederzeit die Kompetenz, über zusätzliche Massnahmen und deren Finanzierung zu entscheiden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>&nbsp;</p><p>3) Der Bundesrat hat am 12. September 2025 zwei Aussprachen zur Klimapolitik nach 2030 geführt, insbesondere über die Revision des CO₂-Gesetzes ab 2031 bis 2040 und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die CO₂-Entnahme und -Speicherung, die zentral für das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Revision des CO₂-Gesetzes zielt darauf ab, die im KlG verankerte Verminderung der Emissionen um mindestens 75 Prozent bis 2040 umzusetzen. Dabei wird die Regulierung in den Sektoren Gebäude, Industrie, Verkehr und internationale Luftfahrt weiterentwickelt. Der Bundesrat erarbeitet zudem ein Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr, dessen Einnahmen zur Beschleunigung der Dekarbonisierung eingesetzt werden sollen.</p><p>&nbsp;</p><p>Parallel dazu soll ein Rahmengesetz den Ausbau der CO₂-Entnahme und -Speicherung beschleunigen, indem es die Regeln für den Ausbau der erforderlichen Infrastrukturen – wie CO₂-Pipelines und Untergrundspeicher – harmonisiert und die Investitionssicherheit stärkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das UVEK ist beauftragt, dem Bundesrat bis im Sommer 2026 zwei entsprechende Vernehmlassungsvorlagen vorzulegen.</p>
  • <p>Der&nbsp;<a href="https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/">Weltklimarat (IPCC) schätzte schon 2022</a> den jährlichen globalen Investitionsbedarf zur Erreichung der Pariser Klimaziele auf 2 bis 4 Prozent des weltweiten BIP. Ein erheblicher Teil dieser Investitionen muss in wohlhabenden Volkswirtschaften erfolgen. Für Länder wie die Schweiz sind diese Investitionen nicht nur eine klimapolitische Notwendigkeit, sondern auch ein ökonomisches Eigeninteresse: Sie senken langfristig die Kosten für importierte Energie und schaffen mehr Wertschöpfung im Inland. Heute fliessen jährlich rund 8 Milliarden Franken in den Import fossiler Energieträger – Mittel, die unsere Klimabilanz belasten und die Schweiz abhängig von zum Teil autoritären Petro-Staaten machen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Klimafonds-Initiative, über die am 8. März 2026 abgestimmt wird, sieht vor, 0,5 bis 1 Prozent des Schweizer BIP über den öffentlichen Sektor bereitzustellen. Es ist davon auszugehen, dass solche öffentlichen Investitionen substanzielle private Investitionen auslösen würden. Damit liesse sich ein Investitionsniveau erreichen, das sowohl die Schweizer Klimaziele in Reichweite bringt als auch unseren Beitrag zum globalen Investitionsbedarf im Sinne des IPCC sicherstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat lehnt die Initiative jedoch ab. Gleichzeitig kürzt er im Rahmen des Entlastungspakets 27 bestehende Investitionsprogramme im Klimabereich erheblich.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Anerkennt der Bundesrat die zentrale Bedeutung von Klima-Investitionen für das Erreichen der Klimaziele, für die langfristige Leistungsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft und für die Stärkung der Energieunabhängigkeit?</li><li>Wie will der Bundesrat die dafür notwendigen Investitionen in und für die Schweiz ermöglichen, wenn er einen Klimafonds ablehnt und gleichzeitig bestehende Investitionsförderungen im Rahmen des Entlastungspakets 27 reduziert?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat die wachsende Diskrepanz zwischen den von der Schweiz beschlossenen Klimazielen und den tatsächlichen, staatlich angestossenen Investitionen – und mit welchen konkreten Instrumenten gedenkt er diese Lücke in den kommenden Jahren verbindlich zu schliessen?</li></ol>
  • Dringend notwendige Investitionen in Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1-2) Der Bundesrat anerkennt die hohe Bedeutung von Klima-Investitionen. Der Bund betreibt bereits heute eine wirksame und ausgewogene Klimapolitik. Diese kombiniert klare, langfristige Zielvorgaben mit einem ausgewogenen, bewährten Massnahmenmix aus marktwirtschaftlichen Mechanismen, Förderungen und Regulierungen und nimmt dabei auch die grossen Emittenten gezielt in die Pflicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Die bestehende Gesetzgebung ist mit substanziellen Mitteln unterlegt: Auch unter Berücksichtigung des Entlastungspakets 27 stehen jährlich rund 2 Milliarden Franken für Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Hinzu kommen rund 800 Millionen Franken pro Jahr für die internationale Klimafinanzierung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die notwendigen Mittel zur Erreichung der Klimaziele stehen auch dann zur Verfügung, wenn die Klimafonds-Initiative abgelehnt wird. Sollten künftig dennoch weitere Massnahmen erforderlich sein, können diese in der jeweiligen Spezialgesetzgebung festgelegt werden, etwa im CO₂-Gesetz (SR 641.71) oder in der Energiegesetzgebung. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für die Weiterentwicklung der Klimapolitik zu unterbreiten. Damit ist die kontinuierliche Anpassung der Massnahmen sichergestellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlament behält dabei jederzeit die Kompetenz, über zusätzliche Massnahmen und deren Finanzierung zu entscheiden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>&nbsp;</p><p>3) Der Bundesrat hat am 12. September 2025 zwei Aussprachen zur Klimapolitik nach 2030 geführt, insbesondere über die Revision des CO₂-Gesetzes ab 2031 bis 2040 und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die CO₂-Entnahme und -Speicherung, die zentral für das Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Revision des CO₂-Gesetzes zielt darauf ab, die im KlG verankerte Verminderung der Emissionen um mindestens 75 Prozent bis 2040 umzusetzen. Dabei wird die Regulierung in den Sektoren Gebäude, Industrie, Verkehr und internationale Luftfahrt weiterentwickelt. Der Bundesrat erarbeitet zudem ein Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr, dessen Einnahmen zur Beschleunigung der Dekarbonisierung eingesetzt werden sollen.</p><p>&nbsp;</p><p>Parallel dazu soll ein Rahmengesetz den Ausbau der CO₂-Entnahme und -Speicherung beschleunigen, indem es die Regeln für den Ausbau der erforderlichen Infrastrukturen – wie CO₂-Pipelines und Untergrundspeicher – harmonisiert und die Investitionssicherheit stärkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das UVEK ist beauftragt, dem Bundesrat bis im Sommer 2026 zwei entsprechende Vernehmlassungsvorlagen vorzulegen.</p>
    • <p>Der&nbsp;<a href="https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/">Weltklimarat (IPCC) schätzte schon 2022</a> den jährlichen globalen Investitionsbedarf zur Erreichung der Pariser Klimaziele auf 2 bis 4 Prozent des weltweiten BIP. Ein erheblicher Teil dieser Investitionen muss in wohlhabenden Volkswirtschaften erfolgen. Für Länder wie die Schweiz sind diese Investitionen nicht nur eine klimapolitische Notwendigkeit, sondern auch ein ökonomisches Eigeninteresse: Sie senken langfristig die Kosten für importierte Energie und schaffen mehr Wertschöpfung im Inland. Heute fliessen jährlich rund 8 Milliarden Franken in den Import fossiler Energieträger – Mittel, die unsere Klimabilanz belasten und die Schweiz abhängig von zum Teil autoritären Petro-Staaten machen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Klimafonds-Initiative, über die am 8. März 2026 abgestimmt wird, sieht vor, 0,5 bis 1 Prozent des Schweizer BIP über den öffentlichen Sektor bereitzustellen. Es ist davon auszugehen, dass solche öffentlichen Investitionen substanzielle private Investitionen auslösen würden. Damit liesse sich ein Investitionsniveau erreichen, das sowohl die Schweizer Klimaziele in Reichweite bringt als auch unseren Beitrag zum globalen Investitionsbedarf im Sinne des IPCC sicherstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat lehnt die Initiative jedoch ab. Gleichzeitig kürzt er im Rahmen des Entlastungspakets 27 bestehende Investitionsprogramme im Klimabereich erheblich.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Anerkennt der Bundesrat die zentrale Bedeutung von Klima-Investitionen für das Erreichen der Klimaziele, für die langfristige Leistungsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft und für die Stärkung der Energieunabhängigkeit?</li><li>Wie will der Bundesrat die dafür notwendigen Investitionen in und für die Schweiz ermöglichen, wenn er einen Klimafonds ablehnt und gleichzeitig bestehende Investitionsförderungen im Rahmen des Entlastungspakets 27 reduziert?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat die wachsende Diskrepanz zwischen den von der Schweiz beschlossenen Klimazielen und den tatsächlichen, staatlich angestossenen Investitionen – und mit welchen konkreten Instrumenten gedenkt er diese Lücke in den kommenden Jahren verbindlich zu schliessen?</li></ol>
    • Dringend notwendige Investitionen in Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit der Schweiz

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