Ausgewogene Regulierung bei Nikotinbeuteln

ShortId
25.4426
Id
20254426
Updated
12.02.2026 08:50
Language
de
Title
Ausgewogene Regulierung bei Nikotinbeuteln
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Potenzial von Nikotinbeuteln als Einstieg in die Sucht, insbesondere bei Jugendlichen, muss bei ihrer Regulierung berücksichtigt werden. Zudem sind sie im Gegensatz zu Nikotinersatztherapien nicht für therapeutische Zwecke zugelassen. Es gibt andere wirksame und anerkannte Mittel zur Unterstützung von Raucherinnen und Rauchern beim Rauchstopp.</p><p>Wie jedoch bereits in der Stellungnahme zur Interpellation Bregy 24.4552 «Umsetzung einer risikobasierten und schadensangepassten Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten» festgehalten, sind Tabakprodukte zum Rauchen am schädlichsten. Manche Raucherinnen und Raucher, die ihren Nikotinkonsum nicht beenden können oder wollen, nutzen Nikotinbeutel, um mit dem Rauchen aufzuhören und die tabakbedingten Risiken für ihre Gesundheit zu reduzieren.</p><p>Was den Fall Schweden angeht: Gemäss den schwedischen Gesundheitsbehörden ist es nicht erwiesen, dass der Rückgang der Raucherzahlen auf den Konsum von Snus zurückzuführen ist. Die Raucherprävalenz konnte vor allem dank struktureller Präventionsmassnahmen wie Steuererhöhungen, Werbeverboten und der Lizenzpflicht für den Tabakverkauf gesenkt werden. In der Schweiz sind die umgesetzten Massnahmen weniger restriktiv, und die Prävalenz ist höher.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Nikotinbeutel sind im Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, SR 818.32) geregelt, das am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Die Regelung berücksichtigt bereits die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Produkte, beispielsweise durch angepasste Warnhinweise. Der Bundesrat ist bereit, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Länder zu analysieren, um allfällige gesetzgeberische Optimierungen vorzuschlagen. In diesem Sinne hat er sich für die Annahme des Postulats Rechsteiner Thomas 25.4022 «Für eine risikobasierte Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten» ausgesprochen. Die Einführung von Höchstwerten für den Nikotingehalt dieser Produkte könnte im Rahmen dieses Postulats behandelt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Nikotinprodukte sind bereits im TabPG national geregelt. Parallel zum Bundesgesetz können die Kantone strengere Vorschriften in Bezug auf Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring erlassen. Dank dieser Rechtsetzungsbefugnis waren die Kantone oft Vorreiter für Entwicklungen auf nationaler Ebene.</p>
  • <p>Nikotinbeutel sind relativ neu auf dem Schweizer Markt. Sie setzen sich zunehmend als Alternative zur Zigarette durch. Im Unterschied zu Snus enthalten Nikotinbeutel keinen Tabak. Tabakprodukte, bei welchen kein Tabak verbrannt wird, sind für Konsumenten eine bessere Alternative. Denn die Risiken, die mit dem Verbrennen von Tabak verbunden sind, werden erheblich reduziert.&nbsp;</p><p>Schweden bestätigt dies: In den 1960er Jahren rauchten fast 50 % der schwedischen Männer. Schweden hat sicherere Alternativen wie Snus, E-Zigaretten und Nikotinbeutel gefördert. Das Ergebnis: Rückgang des Tabakkonsums um 54 % seit 2012; 61 % weniger Todesfälle durch Lungenkrebs bei Männern. Heute steht Schweden kurz davor, eine Raucherquote von unter 5 % zu erreichen<a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftn1"><sup><u>[1]</u></sup></a>.</p><p>Aus Sicht einer auf Risikominderung ausgerichteten Gesundheitspolitik stellen Nikotinbeutel eine Chance dar. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Bewertung der Gesundheitsrisiken auf Grundlage der verfügbaren Daten zu Nikotinbeuteln veröffentlicht<a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftn2"><sup><u>[2]</u></sup></a>. Es kam zum Schluss, dass ein Nikotingehalt von maximal 16,6 mg pro Beutel eine ähnliche Nikotinaufnahme wie bei Zigaretten ermöglicht.&nbsp;</p><p>Derzeit sind Forderungen nach Einschränkungen oder nach einem Verkaufsverbot von Nikotinbeuteln zu hören. Doch Verkaufsverbote laufen stets Gefahr, dass es zu Umgehungsgeschäften/Schwarzmarkt kommt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie schätzt er das Potenzial von Nikotinbeuteln im Rahmen einer Politik zur Reduktion der mit dem Zigarettenkonsum verbundenen Risiken ein, insbesondere für erwachsene Raucher, denen es nicht gelingt, vollständig mit dem Nikotinkonsum aufzuhören?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, sich auf internationale wissenschaftliche Empfehlungen zu stützen (z.B. die des deutschen BfR), um Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch auf pragmatische und verhältnismässige Weise zu regulieren? Z.B. indem Höchstwerte für den Nikotingehalt eingeführt werden, so wie dies für elektronische Zigaretten bereits erfolgt ist?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, mit einer nationalen Regelung eine Zersplitterung von kantonalen Regelungen zu vermeiden? Denn eine solche führt zu Rechtsunsicherheit und erschwert die Kohärenz der nationalen Gesundheitspolitik.</li></ol><p><br>&nbsp;</p><p><a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftnref1"><sup><u>[1]</u></sup></a> <a href="https://smokefreesweden.org/wp-content/themes/smokefreesweden/assets/pdf/The%20Swedish%20Smoke%20Free%20Story.pdf"><u>The Swedish Smoke Free Story.pdf</u></a></p><p><a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftnref2"><sup><u>[2]</u></sup></a> <a href="https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-nikotinbeuteln-nikotinpouches.pdf"><u>https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-nikotinbeuteln-nikotinpouches.pdf</u></a>, S. 16.</p>
  • Ausgewogene Regulierung bei Nikotinbeuteln
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Potenzial von Nikotinbeuteln als Einstieg in die Sucht, insbesondere bei Jugendlichen, muss bei ihrer Regulierung berücksichtigt werden. Zudem sind sie im Gegensatz zu Nikotinersatztherapien nicht für therapeutische Zwecke zugelassen. Es gibt andere wirksame und anerkannte Mittel zur Unterstützung von Raucherinnen und Rauchern beim Rauchstopp.</p><p>Wie jedoch bereits in der Stellungnahme zur Interpellation Bregy 24.4552 «Umsetzung einer risikobasierten und schadensangepassten Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten» festgehalten, sind Tabakprodukte zum Rauchen am schädlichsten. Manche Raucherinnen und Raucher, die ihren Nikotinkonsum nicht beenden können oder wollen, nutzen Nikotinbeutel, um mit dem Rauchen aufzuhören und die tabakbedingten Risiken für ihre Gesundheit zu reduzieren.</p><p>Was den Fall Schweden angeht: Gemäss den schwedischen Gesundheitsbehörden ist es nicht erwiesen, dass der Rückgang der Raucherzahlen auf den Konsum von Snus zurückzuführen ist. Die Raucherprävalenz konnte vor allem dank struktureller Präventionsmassnahmen wie Steuererhöhungen, Werbeverboten und der Lizenzpflicht für den Tabakverkauf gesenkt werden. In der Schweiz sind die umgesetzten Massnahmen weniger restriktiv, und die Prävalenz ist höher.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Nikotinbeutel sind im Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, SR 818.32) geregelt, das am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Die Regelung berücksichtigt bereits die unterschiedlichen Risiken der verschiedenen Produkte, beispielsweise durch angepasste Warnhinweise. Der Bundesrat ist bereit, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Länder zu analysieren, um allfällige gesetzgeberische Optimierungen vorzuschlagen. In diesem Sinne hat er sich für die Annahme des Postulats Rechsteiner Thomas 25.4022 «Für eine risikobasierte Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten» ausgesprochen. Die Einführung von Höchstwerten für den Nikotingehalt dieser Produkte könnte im Rahmen dieses Postulats behandelt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Nikotinprodukte sind bereits im TabPG national geregelt. Parallel zum Bundesgesetz können die Kantone strengere Vorschriften in Bezug auf Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring erlassen. Dank dieser Rechtsetzungsbefugnis waren die Kantone oft Vorreiter für Entwicklungen auf nationaler Ebene.</p>
    • <p>Nikotinbeutel sind relativ neu auf dem Schweizer Markt. Sie setzen sich zunehmend als Alternative zur Zigarette durch. Im Unterschied zu Snus enthalten Nikotinbeutel keinen Tabak. Tabakprodukte, bei welchen kein Tabak verbrannt wird, sind für Konsumenten eine bessere Alternative. Denn die Risiken, die mit dem Verbrennen von Tabak verbunden sind, werden erheblich reduziert.&nbsp;</p><p>Schweden bestätigt dies: In den 1960er Jahren rauchten fast 50 % der schwedischen Männer. Schweden hat sicherere Alternativen wie Snus, E-Zigaretten und Nikotinbeutel gefördert. Das Ergebnis: Rückgang des Tabakkonsums um 54 % seit 2012; 61 % weniger Todesfälle durch Lungenkrebs bei Männern. Heute steht Schweden kurz davor, eine Raucherquote von unter 5 % zu erreichen<a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftn1"><sup><u>[1]</u></sup></a>.</p><p>Aus Sicht einer auf Risikominderung ausgerichteten Gesundheitspolitik stellen Nikotinbeutel eine Chance dar. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Bewertung der Gesundheitsrisiken auf Grundlage der verfügbaren Daten zu Nikotinbeuteln veröffentlicht<a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftn2"><sup><u>[2]</u></sup></a>. Es kam zum Schluss, dass ein Nikotingehalt von maximal 16,6 mg pro Beutel eine ähnliche Nikotinaufnahme wie bei Zigaretten ermöglicht.&nbsp;</p><p>Derzeit sind Forderungen nach Einschränkungen oder nach einem Verkaufsverbot von Nikotinbeuteln zu hören. Doch Verkaufsverbote laufen stets Gefahr, dass es zu Umgehungsgeschäften/Schwarzmarkt kommt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie schätzt er das Potenzial von Nikotinbeuteln im Rahmen einer Politik zur Reduktion der mit dem Zigarettenkonsum verbundenen Risiken ein, insbesondere für erwachsene Raucher, denen es nicht gelingt, vollständig mit dem Nikotinkonsum aufzuhören?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, sich auf internationale wissenschaftliche Empfehlungen zu stützen (z.B. die des deutschen BfR), um Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch auf pragmatische und verhältnismässige Weise zu regulieren? Z.B. indem Höchstwerte für den Nikotingehalt eingeführt werden, so wie dies für elektronische Zigaretten bereits erfolgt ist?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, mit einer nationalen Regelung eine Zersplitterung von kantonalen Regelungen zu vermeiden? Denn eine solche führt zu Rechtsunsicherheit und erschwert die Kohärenz der nationalen Gesundheitspolitik.</li></ol><p><br>&nbsp;</p><p><a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftnref1"><sup><u>[1]</u></sup></a> <a href="https://smokefreesweden.org/wp-content/themes/smokefreesweden/assets/pdf/The%20Swedish%20Smoke%20Free%20Story.pdf"><u>The Swedish Smoke Free Story.pdf</u></a></p><p><a href="applewebdata://08990D8E-1EB1-4E63-9283-53B55578A477#_ftnref2"><sup><u>[2]</u></sup></a> <a href="https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-nikotinbeuteln-nikotinpouches.pdf"><u>https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-nikotinbeuteln-nikotinpouches.pdf</u></a>, S. 16.</p>
    • Ausgewogene Regulierung bei Nikotinbeuteln

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