Quellensteuer vereinfachen. Bürokratie für Arbeitgeber durch vereinheitlichte Administration abbauen
- ShortId
-
25.4428
- Id
-
20254428
- Updated
-
18.02.2026 21:29
- Language
-
de
- Title
-
Quellensteuer vereinfachen. Bürokratie für Arbeitgeber durch vereinheitlichte Administration abbauen
- AdditionalIndexing
-
2446;44;15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die heutige Erhebung der Quellensteuer für Arbeitnehmende ist in der Schweiz stark zersplittert. Jeder Kanton kennt eigene Verfahren, Tarife, Formulare und digitale Systeme. Dies führt dazu, dass Unternehmen, die Mitarbeitende in mehreren Kantonen beschäftigen, mit erheblichen administrativen Mehrkosten, unterschiedlichen Fristen sowie komplexen Sonderregelungen konfrontiert sind. Besonders betroffen sind Betriebe mit überkantonalen Strukturen, wie etwa grössere Unternehmen, Temporärfirmen oder international tätige KMU. Die Unternehmen sind aktuell gezwungen, sich mit unterschiedlichen Verfahren, Formularen und digitalen Systemen auseinanderzusetzen. Schon kleinere Änderungen im Personenstatus – beispielsweise eine Heirat, ein Wohnsitzwechsel oder das Erhalten einer Niederlassungsbewilligung – haben unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerpflicht.</p><p> </p><p>Die kantonale Vielfalt erschwert auch den Vollzug, senkt die Rechtsklarheit und Transparenz für die Betroffenen. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung wäre es zweckmässig, Verfahren zu vereinfachen, schweizweit zu harmonisieren und möglichst über eine einheitliche Plattform abzuwickeln. Eine solche Lösung würde sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die Standortattraktivität der Schweiz erhöhen und gleichzeitig den Kantonen eine effizientere Steuererhebung ermöglichen.</p>
- <span><p><u>Frage 1:</u></p><p>Im Rahmen der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (AS 2018 1813), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen das Quellensteuerregime weitgehend vereinheitlicht. Für die Berechnung des Quellensteuerabzugs und für die Ablieferung der Quellensteuer bestehen heute noch zwei verschiedene und in sich einheitliche Modelle: das Jahresmodell und das Monatsmodell. Die ESTV hat hierzu das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung von Arbeitnehmenden (<a href="http://www.estv.admin.ch"><u>www.estv.admin.ch</u></a> > Direkte Bundessteuer > Fachinformationen > Kreisschreiben) erlassen, welches die Details in für die Kantone verbindlicher Weise regelt. Diese pragmatische Lösung wurde vom Parlament explizit bestätigt.</p><p> </p><p>Insoweit bestehen kaum noch kantonale Unterschiede, mit Ausnahme der zu verwendenden Formulare oder Portallösungen für die Abrechnung der Quellensteuer mit den kantonalen Steuerbehörden. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere quellensteuerpflichtige Mitarbeitende, die ihren Wohnsitz oder Wochenaufenthalt in unterschiedlichen Kantonen haben, muss der Arbeitgeber die Quellensteuer mit mehreren kantonalen Steuerbehörden abrechnen. Um die Administration für die Arbeitgeber in solchen Fällen zu vereinfachen, hat der Verein Swissdec, in dem unter anderem die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) – und damit indirekt auch die ESTV – Mitglied ist, das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) entwickelt. Mit einer ELM-zertifizierten Lohnsoftware können die Arbeitgeber die notwendigen Daten für die Quellensteuerabrechnung per Knopfdruck im Zeitpunkt der Lohnverarbeitung an alle zuständigen Steuerbehörden übermitteln. Verfügt der Arbeitgeber nicht über ein entsprechendes Lohnprogramm, kann er jedoch gezwungen sein, die Quellensteuern in jedem Kanton separat abzurechnen und hierfür das jeweils gültige Formular oder Online-Portal des Kantons zu verwenden. Alternativ stehen ihm die Formulare der ESTV zur Verfügung, die als Anhang zum Kreisschreiben Nr. 45 publiziert wurden und grundsätzlich von allen Kantonen akzeptiert werden.</p><p> </p><p><u>Frage 2:</u></p><p>Aufgrund der bereits erfolgten Harmonisierung sieht der Bundesrat aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p> </p><p><u>Fragen 3 und 5:</u></p><p>Ein nationales Portal zur Abrechnung der Quellensteuer ist nicht vorgesehen. Mit einem solchen Projekt würde das heute bereits erfolgreich eingeführte ELM zudem konkurrenziert.</p><p> </p><p><u>Frage 4:</u></p><p>Die ESTV ist Mitglied der SSK und vertreten in deren Arbeitsgruppen Quellensteuer und ELM-Steuern. Zudem ist die SSK Mitglied im Verein Swissdec, der für die Zertifizierung und Festlegung der Standards von ELM zuständig ist. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist damit nach Ansicht des Bundesrates ausreichend gewährleistet.</p></span>
- <p>Ich lade den Bundesrat ein darzulegen, wie die heutige kantonale Zersplitterung bei der Erhebung der Quellensteuer von Arbeitnehmenden vereinfacht und vereinheitlicht werden könnte. </p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutigen Unterschiede zwischen den kantonalen Quellensteuerverfahren in Bezug auf Rechtssicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht er, die Verfahren schweizweit zu vereinheitlichen oder zumindest zu harmonisieren?</li><li>Prüft der Bundesrat den Aufbau eines digitalen, nationalen Portals für die Quellensteuer, das einheitliche Abläufe für Unternehmen in allen Kantonen ermöglicht?</li><li>Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wären geeignet, um die Bürokratie zu reduzieren, ohne die föderale Steuerautonomie zu verletzen?</li><li>Sieht der Bundesrat Chancen, die Quellensteuererhebung im Rahmen von E-Government als Pilotprojekt für ein bürgernahes und unternehmensfreundliches Verfahren zu nutzen?</li></ol>
- Quellensteuer vereinfachen. Bürokratie für Arbeitgeber durch vereinheitlichte Administration abbauen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die heutige Erhebung der Quellensteuer für Arbeitnehmende ist in der Schweiz stark zersplittert. Jeder Kanton kennt eigene Verfahren, Tarife, Formulare und digitale Systeme. Dies führt dazu, dass Unternehmen, die Mitarbeitende in mehreren Kantonen beschäftigen, mit erheblichen administrativen Mehrkosten, unterschiedlichen Fristen sowie komplexen Sonderregelungen konfrontiert sind. Besonders betroffen sind Betriebe mit überkantonalen Strukturen, wie etwa grössere Unternehmen, Temporärfirmen oder international tätige KMU. Die Unternehmen sind aktuell gezwungen, sich mit unterschiedlichen Verfahren, Formularen und digitalen Systemen auseinanderzusetzen. Schon kleinere Änderungen im Personenstatus – beispielsweise eine Heirat, ein Wohnsitzwechsel oder das Erhalten einer Niederlassungsbewilligung – haben unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerpflicht.</p><p> </p><p>Die kantonale Vielfalt erschwert auch den Vollzug, senkt die Rechtsklarheit und Transparenz für die Betroffenen. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung wäre es zweckmässig, Verfahren zu vereinfachen, schweizweit zu harmonisieren und möglichst über eine einheitliche Plattform abzuwickeln. Eine solche Lösung würde sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die Standortattraktivität der Schweiz erhöhen und gleichzeitig den Kantonen eine effizientere Steuererhebung ermöglichen.</p>
- <span><p><u>Frage 1:</u></p><p>Im Rahmen der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (AS 2018 1813), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen das Quellensteuerregime weitgehend vereinheitlicht. Für die Berechnung des Quellensteuerabzugs und für die Ablieferung der Quellensteuer bestehen heute noch zwei verschiedene und in sich einheitliche Modelle: das Jahresmodell und das Monatsmodell. Die ESTV hat hierzu das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung von Arbeitnehmenden (<a href="http://www.estv.admin.ch"><u>www.estv.admin.ch</u></a> > Direkte Bundessteuer > Fachinformationen > Kreisschreiben) erlassen, welches die Details in für die Kantone verbindlicher Weise regelt. Diese pragmatische Lösung wurde vom Parlament explizit bestätigt.</p><p> </p><p>Insoweit bestehen kaum noch kantonale Unterschiede, mit Ausnahme der zu verwendenden Formulare oder Portallösungen für die Abrechnung der Quellensteuer mit den kantonalen Steuerbehörden. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere quellensteuerpflichtige Mitarbeitende, die ihren Wohnsitz oder Wochenaufenthalt in unterschiedlichen Kantonen haben, muss der Arbeitgeber die Quellensteuer mit mehreren kantonalen Steuerbehörden abrechnen. Um die Administration für die Arbeitgeber in solchen Fällen zu vereinfachen, hat der Verein Swissdec, in dem unter anderem die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) – und damit indirekt auch die ESTV – Mitglied ist, das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) entwickelt. Mit einer ELM-zertifizierten Lohnsoftware können die Arbeitgeber die notwendigen Daten für die Quellensteuerabrechnung per Knopfdruck im Zeitpunkt der Lohnverarbeitung an alle zuständigen Steuerbehörden übermitteln. Verfügt der Arbeitgeber nicht über ein entsprechendes Lohnprogramm, kann er jedoch gezwungen sein, die Quellensteuern in jedem Kanton separat abzurechnen und hierfür das jeweils gültige Formular oder Online-Portal des Kantons zu verwenden. Alternativ stehen ihm die Formulare der ESTV zur Verfügung, die als Anhang zum Kreisschreiben Nr. 45 publiziert wurden und grundsätzlich von allen Kantonen akzeptiert werden.</p><p> </p><p><u>Frage 2:</u></p><p>Aufgrund der bereits erfolgten Harmonisierung sieht der Bundesrat aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p> </p><p><u>Fragen 3 und 5:</u></p><p>Ein nationales Portal zur Abrechnung der Quellensteuer ist nicht vorgesehen. Mit einem solchen Projekt würde das heute bereits erfolgreich eingeführte ELM zudem konkurrenziert.</p><p> </p><p><u>Frage 4:</u></p><p>Die ESTV ist Mitglied der SSK und vertreten in deren Arbeitsgruppen Quellensteuer und ELM-Steuern. Zudem ist die SSK Mitglied im Verein Swissdec, der für die Zertifizierung und Festlegung der Standards von ELM zuständig ist. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist damit nach Ansicht des Bundesrates ausreichend gewährleistet.</p></span>
- <p>Ich lade den Bundesrat ein darzulegen, wie die heutige kantonale Zersplitterung bei der Erhebung der Quellensteuer von Arbeitnehmenden vereinfacht und vereinheitlicht werden könnte. </p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutigen Unterschiede zwischen den kantonalen Quellensteuerverfahren in Bezug auf Rechtssicherheit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht er, die Verfahren schweizweit zu vereinheitlichen oder zumindest zu harmonisieren?</li><li>Prüft der Bundesrat den Aufbau eines digitalen, nationalen Portals für die Quellensteuer, das einheitliche Abläufe für Unternehmen in allen Kantonen ermöglicht?</li><li>Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wären geeignet, um die Bürokratie zu reduzieren, ohne die föderale Steuerautonomie zu verletzen?</li><li>Sieht der Bundesrat Chancen, die Quellensteuererhebung im Rahmen von E-Government als Pilotprojekt für ein bürgernahes und unternehmensfreundliches Verfahren zu nutzen?</li></ol>
- Quellensteuer vereinfachen. Bürokratie für Arbeitgeber durch vereinheitlichte Administration abbauen
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