Wie geht es weiter mit Präsident Trumps neuem Zollhammer?
- ShortId
-
25.4438
- Id
-
20254438
- Updated
-
17.12.2025 14:18
- Language
-
de
- Title
-
Wie geht es weiter mit Präsident Trumps neuem Zollhammer?
- AdditionalIndexing
-
24;15;08;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Zollsenkung tritt beidseitig rückwirkend auf den 14.11.2025 in Kraft. </p><p> </p><p>2. Schon heute arbeitet die Schweiz im Bereich der Exportkontrollen und Sanktionen mit den USA zusammen. Die Absichtserklärung hält fest, dass die Schweiz und die USA diese bestehende Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit und die bestehende Kooperation bei Exportkontrollen und Sanktionen stärken. Auch im Bereich Lieferketten und ausländischen Investitionen wird diese Absicht festgehalten. Mit der voraussichtlichen Verabschiedung des Investitionsprüfgesetzes durch das Parlament in der laufende Wintersession wird einem weiteren Anliegen der USA entsprochen. Die Absichtserklärung zwischen den USA und der Schweiz enthält keinerlei Verpflichtungen zur Übernahme von US-Sanktionen und Massnahmen gegenüber Drittstaaten. Die Souveränität und Neutralität der Schweiz bleiben gewahrt.</p><p> </p><p>3. Die Verringerung des Güterhandelsdefizits ist ein zentrales Anliegen der USA. U.a. aufgrund von Vorzieheffekten ist dies im Jahr 2024 besonders hoch ausgefallen, entsprechend wäre bereits bei einer Normalisierung der Handelsbeziehungen mit einem Rückgang zu rechnen. Zusätzlich verbessert die Schweiz den Marktzugang für US-Waren. Mögliche Änderungen der Strategien zur Belieferung des US-Marktes obliegen den Unternehmen selbst und sie erfolgen in ihrem Interesse. Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft dürften daher begrenzt sein. Der Dienstleistungshandel – bei dem die USA gegenüber der Schweiz ein Überschuss ausweisen - wurde und wird bisher wie auch in den künftigen Verhandlungen seitens der Schweiz thematisiert. </p><p> </p><p>4. Unabhängig von der vorliegenden Absichtserklärung planen eine Reihe von Unternehmen, ihre Produktion in den USA zu vergrössern. Waren für den US-amerikanischen Markt werden künftig verstärkt in den USA selbst produziert. Dies entspricht einer schon seit längerem bestehenden Tendenz zur verstärkten Produktion in der Nähe der Kunden und einer globalen Entwicklung. Die Sicherstellung der Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen ist eine Daueraufgabe des Bundesrates, die er unter anderem mit seiner wirtschaftspolitischen Agenda verfolgt. Hierzu gehören z. B. stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, kostengünstige Energieversorgung, die Erhöhung des Arbeitskräfte- und Fachkräftepotentials, aber auch der Abschluss von Freihandelsabkommen, um die Rahmenbedingungen zur geographischen Diversifizierung der Unternehmen zu stärken. Zusätzlich hat der Bundesrat am 26. November 2025 ein Paket mit konkreten Vorhaben verabschiedet, um die Unternehmen administrativ und regulatorisch zu entlasten. Dieses Paket enthält 28 konkrete Massnahmen aus unterschiedlichsten Regulierungsbereichen. Dazu kommen 32 weitere Massnahmen, die von den zuständigen Departementen ohne Beschluss des Bundesrates umgesetzt werden. </p><p> </p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit für den Wohlstand der Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist. Er hat deshalb jeweils auf die Kosten einer Investitionsprüfung hingewiesen und begrüsst es, dass das Parlament nun weitgehend dem zielgerichteten und schlank ausgestalteten Gesetzesentwurf des Bundesrats folgen will. </p><p> </p><p>6. Die Absichtserklärung zwischen den USA und der Schweiz enthält keinerlei Verpflichtungen zur Übernahme von Massnahmen gegenüber Drittstaaten. </p><p> </p><p>7. Mit dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework besteht seit letztem Jahr bereits ein Rahmen, unter welchem Personendaten aus der Schweiz ohne zusätzliche Garantien an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden können. Der Bundesrat hat die USA mit der Änderung vom 14. August 2024 der Datenschutzverordnung (AS 2024 435) in diesem Umfang auf die Liste der Länder mit angemessenem Datenschutz gesetzt. Es wird in den kommenden Verhandlungen zu klären sein, ob allenfalls weitere Vereinfachungen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen der Schweiz und den USA sinnvoll und möglich sind. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben einschliesslich der Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes eingehalten</p><p> </p><p>8. Gemäss Punkt 3a der gemeinsamen Absichtserklärung wollen die Schweiz und die USA Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in der anderen Partei gleichbehandeln, wie eine Konformitätsbewertungsstelle im Inland.</p><p> </p><p>9. Ungeachtet eines möglichen Entscheids des Obersten US-Gerichtshofs über die Rechtmässigkeit der von Präsident Trump verhängten «reziproken» Zölle bleibt die vorliegende Absichtserklärung und der Abschluss eines rechtlich bindenden Abkommens wichtig. Sollten die Zusatzzölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) als unrechtmässig erklärt und der Entscheid von der Administration anerkannt werden, könnte die US-Administration potenziell Zusatzzölle auf Basis anderer Rechtsgrundlagen erlassen. Insbesondere wäre eine Ausdehnung der Zölle auf Grundlage der bereits vielfach angewandten Section 232 zu befürchten. Überdies hat die Schweiz ein Interesse an möglichst stabilen Beziehungen zu ihrem wichtigsten Handelspartner ausserhalb der EU, wozu ein Abkommen beiträgt. Die Frage der Kündigung des Vertrags sowie des Schlichtungsmechanismus bei Divergenzen wird im Rahmen der Verhandlungen zu klären sein.</p><p> </p><p>10. Der Bundesrat beabsichtigt, die Zölle für Fisch und Meeresfrüchte sowie spezifische Agrarprodukte der USA auf null zu senken. Bei diesen Produkten handelt es sich um: Gewisse Früchte (Orangen, Ananas, Grapefruit), diverse frische und getrocknete Nüsse, gewisse alkoholische Getränke (Whiskey, Rum, Liköre, Bier), Nahrungsmittelzubereitungen wie Nahrungsergänzungsmittel, Tabakprodukte und Kaffee. Es handelt sich mehrheitlich um Güter tropischen Ursprungs. Für die wichtigsten Agrarexportinteressen der USA wurden Lösungen gefunden, die die agrarpolitischen Sensitivitäten der Schweiz berücksichtigen. Hierfür gewährt die Schweiz den USA jährliche zollfreie bilaterale Zollkontingente: für Rindfleisch gilt ein Umfang von 500 Tonnen, Bisonfleisch 1’000 Tonnen und für Geflügelfleisch 1'500 Tonnen. </p><p>Die gewährten Marktzugangskonzessionen im Agrarbereich betreffen agrarpolitisch nicht-sensitive Güter oder Mengen. Es sind keine massgeblichen Auswirkungen auf die Inlandproduktion und das Schweizer Preisniveau zu erwarten.</p><p>Schliesslich hat die Schweiz hinsichtlich des Schutzes von geografischen Angaben keinerlei Zugeständnisse gemacht. Anpassungen des rechtlichen Rahmens und der internationalen Handlungsmöglichkeiten der Schweiz bei geografischen Angaben lehnt der Bundesrat ab.</p>
- <p>Die USA haben in einem <a href="https://www.whitehouse.gov/briefings-statements/2025/11/joint-statement-on-a-framework-for-a-united-states-switzerland-liechtenstein-agreement-on-fair-balanced-and-reciprocal-trade/">Joint Statement</a> mit der Schweiz angekündigt, den Zollhammer auf Schweizer Exporte von 39 % auf 15 % zu senken. Das ist zwar immer noch sehr hoch, verleiht unseren Unternehmen jedoch gleich lange Spiesse wie die EU sie hat. Für die Schweizer Wirtschaft ist jetzt entscheidend, dass Klarheit über den weiteren Prozess und den Inhalt der Verhandlungen geschaffen wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>An welchem Datum wird die Senkung der US-Zölle von 39 auf 15 Prozent zugunsten unserer Exportunternehmen in Kraft treten? Welcher Zeitplan ist für welche Schritte genau vorgesehen?</li><li>Gemäss Punkt 5b des Joint Statements planen die Schweiz und die USA eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Exportkontrollen und Sanktionen der USA. Was bedeutet das genau?</li><li>Wie möchte der Bundesrat das Handelsdefizit bis 2028 verringern und welche Folgen hat das für die Schweizer Wirtschaft? Wird der Dienstleistungsbereich in den Verhandlungen miteinbezogen?</li><li>Was sind die Konsequenzen für die Schweiz, wenn Schweizer Unternehmen massiv in den USA investieren? Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Schweiz wirtschaftlich konkurrenzfähig bleibt?</li><li>Besteht aufgrund der von Schweizer Unternehmen angekündigten Investitionen in den USA nicht die Gefahr, dass der Schweiz mit einem Investitionsprüfgesetz Investitionen verwehrt bleiben, die für unsere Wirtschaft, den Schutz unserer Arbeitsplätze und den Schweizer Mittelstand von höchster Bedeutung wären?</li><li>Gemäss Punkt 5 des Joint Statements der USA und der Schweiz scheint es, als ob die Schweiz verpflichtet wäre, mit den USA im Bereich der Investitionen aus Drittländern zusammenzuarbeiten. Ist daraus zu schliessen, dass die Schweiz bestimmte Investitionen aus dem Ausland ablehnen müsste, wenn die USA dies von uns verlangen?</li><li>Was heisst es, die grenzübergreifende Datenübertragung zu vereinfachen, wie im Punkt 4a des Joint Statements festgehalten ist?</li><li>Was bedeutet eine reziproke Konformitätsbewertung, wie in Punkt 3a des Joint Statements erwähnt, insb. mit Blick auf die Zulassung von Fahrzeugen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, sollte der U.S. Supreme Court die Zölle als nicht gerechtfertigt bestimmen?</li><li>Erachtet der Bundesrat die Zugeständnisse im Agrarbereich für die Schweizer Landwirtschaft als akzeptabel?</li></ol>
- Wie geht es weiter mit Präsident Trumps neuem Zollhammer?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Zollsenkung tritt beidseitig rückwirkend auf den 14.11.2025 in Kraft. </p><p> </p><p>2. Schon heute arbeitet die Schweiz im Bereich der Exportkontrollen und Sanktionen mit den USA zusammen. Die Absichtserklärung hält fest, dass die Schweiz und die USA diese bestehende Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit und die bestehende Kooperation bei Exportkontrollen und Sanktionen stärken. Auch im Bereich Lieferketten und ausländischen Investitionen wird diese Absicht festgehalten. Mit der voraussichtlichen Verabschiedung des Investitionsprüfgesetzes durch das Parlament in der laufende Wintersession wird einem weiteren Anliegen der USA entsprochen. Die Absichtserklärung zwischen den USA und der Schweiz enthält keinerlei Verpflichtungen zur Übernahme von US-Sanktionen und Massnahmen gegenüber Drittstaaten. Die Souveränität und Neutralität der Schweiz bleiben gewahrt.</p><p> </p><p>3. Die Verringerung des Güterhandelsdefizits ist ein zentrales Anliegen der USA. U.a. aufgrund von Vorzieheffekten ist dies im Jahr 2024 besonders hoch ausgefallen, entsprechend wäre bereits bei einer Normalisierung der Handelsbeziehungen mit einem Rückgang zu rechnen. Zusätzlich verbessert die Schweiz den Marktzugang für US-Waren. Mögliche Änderungen der Strategien zur Belieferung des US-Marktes obliegen den Unternehmen selbst und sie erfolgen in ihrem Interesse. Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft dürften daher begrenzt sein. Der Dienstleistungshandel – bei dem die USA gegenüber der Schweiz ein Überschuss ausweisen - wurde und wird bisher wie auch in den künftigen Verhandlungen seitens der Schweiz thematisiert. </p><p> </p><p>4. Unabhängig von der vorliegenden Absichtserklärung planen eine Reihe von Unternehmen, ihre Produktion in den USA zu vergrössern. Waren für den US-amerikanischen Markt werden künftig verstärkt in den USA selbst produziert. Dies entspricht einer schon seit längerem bestehenden Tendenz zur verstärkten Produktion in der Nähe der Kunden und einer globalen Entwicklung. Die Sicherstellung der Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen ist eine Daueraufgabe des Bundesrates, die er unter anderem mit seiner wirtschaftspolitischen Agenda verfolgt. Hierzu gehören z. B. stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, kostengünstige Energieversorgung, die Erhöhung des Arbeitskräfte- und Fachkräftepotentials, aber auch der Abschluss von Freihandelsabkommen, um die Rahmenbedingungen zur geographischen Diversifizierung der Unternehmen zu stärken. Zusätzlich hat der Bundesrat am 26. November 2025 ein Paket mit konkreten Vorhaben verabschiedet, um die Unternehmen administrativ und regulatorisch zu entlasten. Dieses Paket enthält 28 konkrete Massnahmen aus unterschiedlichsten Regulierungsbereichen. Dazu kommen 32 weitere Massnahmen, die von den zuständigen Departementen ohne Beschluss des Bundesrates umgesetzt werden. </p><p> </p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit für den Wohlstand der Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist. Er hat deshalb jeweils auf die Kosten einer Investitionsprüfung hingewiesen und begrüsst es, dass das Parlament nun weitgehend dem zielgerichteten und schlank ausgestalteten Gesetzesentwurf des Bundesrats folgen will. </p><p> </p><p>6. Die Absichtserklärung zwischen den USA und der Schweiz enthält keinerlei Verpflichtungen zur Übernahme von Massnahmen gegenüber Drittstaaten. </p><p> </p><p>7. Mit dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework besteht seit letztem Jahr bereits ein Rahmen, unter welchem Personendaten aus der Schweiz ohne zusätzliche Garantien an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden können. Der Bundesrat hat die USA mit der Änderung vom 14. August 2024 der Datenschutzverordnung (AS 2024 435) in diesem Umfang auf die Liste der Länder mit angemessenem Datenschutz gesetzt. Es wird in den kommenden Verhandlungen zu klären sein, ob allenfalls weitere Vereinfachungen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen der Schweiz und den USA sinnvoll und möglich sind. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben einschliesslich der Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes eingehalten</p><p> </p><p>8. Gemäss Punkt 3a der gemeinsamen Absichtserklärung wollen die Schweiz und die USA Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in der anderen Partei gleichbehandeln, wie eine Konformitätsbewertungsstelle im Inland.</p><p> </p><p>9. Ungeachtet eines möglichen Entscheids des Obersten US-Gerichtshofs über die Rechtmässigkeit der von Präsident Trump verhängten «reziproken» Zölle bleibt die vorliegende Absichtserklärung und der Abschluss eines rechtlich bindenden Abkommens wichtig. Sollten die Zusatzzölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) als unrechtmässig erklärt und der Entscheid von der Administration anerkannt werden, könnte die US-Administration potenziell Zusatzzölle auf Basis anderer Rechtsgrundlagen erlassen. Insbesondere wäre eine Ausdehnung der Zölle auf Grundlage der bereits vielfach angewandten Section 232 zu befürchten. Überdies hat die Schweiz ein Interesse an möglichst stabilen Beziehungen zu ihrem wichtigsten Handelspartner ausserhalb der EU, wozu ein Abkommen beiträgt. Die Frage der Kündigung des Vertrags sowie des Schlichtungsmechanismus bei Divergenzen wird im Rahmen der Verhandlungen zu klären sein.</p><p> </p><p>10. Der Bundesrat beabsichtigt, die Zölle für Fisch und Meeresfrüchte sowie spezifische Agrarprodukte der USA auf null zu senken. Bei diesen Produkten handelt es sich um: Gewisse Früchte (Orangen, Ananas, Grapefruit), diverse frische und getrocknete Nüsse, gewisse alkoholische Getränke (Whiskey, Rum, Liköre, Bier), Nahrungsmittelzubereitungen wie Nahrungsergänzungsmittel, Tabakprodukte und Kaffee. Es handelt sich mehrheitlich um Güter tropischen Ursprungs. Für die wichtigsten Agrarexportinteressen der USA wurden Lösungen gefunden, die die agrarpolitischen Sensitivitäten der Schweiz berücksichtigen. Hierfür gewährt die Schweiz den USA jährliche zollfreie bilaterale Zollkontingente: für Rindfleisch gilt ein Umfang von 500 Tonnen, Bisonfleisch 1’000 Tonnen und für Geflügelfleisch 1'500 Tonnen. </p><p>Die gewährten Marktzugangskonzessionen im Agrarbereich betreffen agrarpolitisch nicht-sensitive Güter oder Mengen. Es sind keine massgeblichen Auswirkungen auf die Inlandproduktion und das Schweizer Preisniveau zu erwarten.</p><p>Schliesslich hat die Schweiz hinsichtlich des Schutzes von geografischen Angaben keinerlei Zugeständnisse gemacht. Anpassungen des rechtlichen Rahmens und der internationalen Handlungsmöglichkeiten der Schweiz bei geografischen Angaben lehnt der Bundesrat ab.</p>
- <p>Die USA haben in einem <a href="https://www.whitehouse.gov/briefings-statements/2025/11/joint-statement-on-a-framework-for-a-united-states-switzerland-liechtenstein-agreement-on-fair-balanced-and-reciprocal-trade/">Joint Statement</a> mit der Schweiz angekündigt, den Zollhammer auf Schweizer Exporte von 39 % auf 15 % zu senken. Das ist zwar immer noch sehr hoch, verleiht unseren Unternehmen jedoch gleich lange Spiesse wie die EU sie hat. Für die Schweizer Wirtschaft ist jetzt entscheidend, dass Klarheit über den weiteren Prozess und den Inhalt der Verhandlungen geschaffen wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>An welchem Datum wird die Senkung der US-Zölle von 39 auf 15 Prozent zugunsten unserer Exportunternehmen in Kraft treten? Welcher Zeitplan ist für welche Schritte genau vorgesehen?</li><li>Gemäss Punkt 5b des Joint Statements planen die Schweiz und die USA eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Exportkontrollen und Sanktionen der USA. Was bedeutet das genau?</li><li>Wie möchte der Bundesrat das Handelsdefizit bis 2028 verringern und welche Folgen hat das für die Schweizer Wirtschaft? Wird der Dienstleistungsbereich in den Verhandlungen miteinbezogen?</li><li>Was sind die Konsequenzen für die Schweiz, wenn Schweizer Unternehmen massiv in den USA investieren? Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Schweiz wirtschaftlich konkurrenzfähig bleibt?</li><li>Besteht aufgrund der von Schweizer Unternehmen angekündigten Investitionen in den USA nicht die Gefahr, dass der Schweiz mit einem Investitionsprüfgesetz Investitionen verwehrt bleiben, die für unsere Wirtschaft, den Schutz unserer Arbeitsplätze und den Schweizer Mittelstand von höchster Bedeutung wären?</li><li>Gemäss Punkt 5 des Joint Statements der USA und der Schweiz scheint es, als ob die Schweiz verpflichtet wäre, mit den USA im Bereich der Investitionen aus Drittländern zusammenzuarbeiten. Ist daraus zu schliessen, dass die Schweiz bestimmte Investitionen aus dem Ausland ablehnen müsste, wenn die USA dies von uns verlangen?</li><li>Was heisst es, die grenzübergreifende Datenübertragung zu vereinfachen, wie im Punkt 4a des Joint Statements festgehalten ist?</li><li>Was bedeutet eine reziproke Konformitätsbewertung, wie in Punkt 3a des Joint Statements erwähnt, insb. mit Blick auf die Zulassung von Fahrzeugen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, sollte der U.S. Supreme Court die Zölle als nicht gerechtfertigt bestimmen?</li><li>Erachtet der Bundesrat die Zugeständnisse im Agrarbereich für die Schweizer Landwirtschaft als akzeptabel?</li></ol>
- Wie geht es weiter mit Präsident Trumps neuem Zollhammer?
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