Transparente Information und zeitgemässe Nutzung von digitalen Passfotos

ShortId
25.4439
Id
20254439
Updated
12.02.2026 08:38
Language
de
Title
Transparente Information und zeitgemässe Nutzung von digitalen Passfotos
AdditionalIndexing
04;34;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Situation ist mit den Zielen einer modernen, digitalen und bürgerorientierten Verwaltung nicht vereinbar. Naheliegend wäre, dass das erstellte Passfoto – mit ausdrücklicher Einwilligung – in einer sicheren digitalen Infrastruktur (z.B. E-ID) hinterlegt und für weitere amtliche Zwecke mehrfach genutzt werden kann.</p>
  • <p>1./4./5.&nbsp;Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, aktiv darauf hinzuweisen, dass das digitale Passfoto bezogen werden kann. Damit würde der Bund in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, namentlich privaten Fotografen, treten. Die digitalen Passfotos werden aber auf Nachfrage herausgegeben, da für alle Daten des Informationssystems für Ausweisschriften (ISA) ein Auskunftsrecht besteht.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Passstellen und Kunden haben die Möglichkeit, das Passfoto digital (via E-Mail) bei fedpol anzufordern. Eine Ausweiskopie ist für die Überprüfung der Identität der Person jedoch unabdingbar, da gemäss Art. 16 Abs. 5 der Verordnung über den Datenschutz der Verantwortliche angemessene Massnahmen treffen muss, um die gesuchstellende Person zu identifizieren. Die Korrespondenz erfolgt also bereits digital.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Nein, die Anfrage und die Antwort werden heute schon digital bearbeitet.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Wie in Antwort 2 erwähnt, besteht bereits heute die Möglichkeit, das Passfoto bei fedpol in digitaler Form anzufordern. Dieses kann auch für weitere Zwecke (amtliche oder nicht amtliche) verwendet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Foto auf einem amtlichen Ausweis aktuell sein muss. Eine Weiterverwendung ist deshalb nur für kurze Zeit möglich und eine Speicherung beim Bund für weitere Zwecke wäre deshalb nicht zielführend.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Wird eine E-ID beantragt, wird auch das Gesichtsbild aus den Ausweisdaten übernommen und es ist Bestandteil der E-ID (Art. 15 Abs 1 Bst h). Die Übermittlung der in der E ID enthaltenen Personendaten (inkl. das Gesichtsbild) kann verlangt werden, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 23 des E-ID-Gesetzes erfüllt sind. Das ist namentlich der Fall, wenn die Überprüfung der Identität oder eines Teilaspekts der Identität der Inhaberin oder des Inhabers in der Gesetzgebung vorgesehen und dazu das Gesichtsbild erforderlich ist. Dies gilt auch für Behörden.</p><p>&nbsp;</p><p>8. Aus den bereits dargelegten Gründen besteht aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf, das Ausweisrecht anzupassen.</p><p>&nbsp;</p><p>9. Ausweisdaten werden gemäss Art. 37 Ausweisverordnung (VAwG) 20 Jahre aufbewahrt. Das hochaufgelöste Farbfoto wird nur für die Produktion genutzt und wird deshalb nach einer bestimmten Dauer gelöscht. Damit können eine grosse Datenmenge und entsprechende Kosten eingespart werden. Das in der Auflösung reduzierte Graustufenbild bleibt für 20 Jahre im Informationssystem für Ausweisschriften ISA.</p><p>&nbsp;</p><p>10. Wie bereits oben ausgeführt, sollen Fotos von Ausweisen aktuell sein. Falls kurz nach der Ausstellung eines Ausweisdokumentes nach Ausweisgesetz ein anderes amtliches Dokument beantragt wird, kann das Foto verwendet werden. Sonst muss aber ein neues, aktuelles Foto für einen weiteren amtlichen Ausweis genutzt werden. Es besteht deshalb kein Anpassungsbedarf.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Bürgerinnen und Bürger in klarer und verständlicher Weise über die Möglichkeit informiert werden sollten, ihr digitales Passfoto beim Bund zu beziehen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige, auf schriftliche Gesuche ausgerichtete Praxis (inkl. Beilage eines amtlichen Ausweises) vor dem Hintergrund seiner Digitalisierungsstrategie und der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz»?</li><li>Sieht er Handlungsbedarf, um dieses Verfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren (z.B. via Online-Gesuch mit elektronischer Identifizierung)?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, dass im Online-Bestellprozess für Ausweisschriften standardmässig gefragt wird, ob das Foto zusätzlich digital zur Verfügung gestellt werden soll, und dass dieses – bei Einwilligung – automatisiert zugestellt wird?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht er, die Bürgerinnen und Bürger systematisch (z.B. bei der Terminbestätigung, im Passbüro, auf kantonalen und Bundes-Websites) über die bestehende Bezugsmöglichkeit zu informieren?</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Idee, dass das einmal erstellte Passfoto – mit ausdrücklicher Einwilligung – für weitere amtliche Zwecke (insbesondere Führerausweis und weitere Behördenausweise) verwendet werden kann?</li><li>Wäre aus Sicht des Bundesrats eine zentrale Hinterlegung des Fotos in der künftigen E-ID denkbar, aus dem berechtigte Behörden das Bild bei Bedarf abrufen können?</li><li>Sieht der Bundesrat Anpassungsbedarf in der Ausweisgesetzgebung oder in der Ausweisverordnung?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Praxis, wonach standardmässig nur Graustufenbilder herausgegeben werden und das Farbbild nach 480 Tagen automatisch gelöscht wird?</li><li>Ist er bereit zu prüfen, ob diese Praxis – in Abstimmung mit den Anforderungen anderer Behörden (z.B. Verkehrsämter) – angepasst werden sollte, damit Bürgerinnen und Bürger ohne zusätzliche Kosten und Umwege ein qualitativ geeignetes Farbbild für verschiedene amtliche Zwecke verwenden können?</li></ol>
  • Transparente Information und zeitgemässe Nutzung von digitalen Passfotos
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Situation ist mit den Zielen einer modernen, digitalen und bürgerorientierten Verwaltung nicht vereinbar. Naheliegend wäre, dass das erstellte Passfoto – mit ausdrücklicher Einwilligung – in einer sicheren digitalen Infrastruktur (z.B. E-ID) hinterlegt und für weitere amtliche Zwecke mehrfach genutzt werden kann.</p>
    • <p>1./4./5.&nbsp;Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, aktiv darauf hinzuweisen, dass das digitale Passfoto bezogen werden kann. Damit würde der Bund in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, namentlich privaten Fotografen, treten. Die digitalen Passfotos werden aber auf Nachfrage herausgegeben, da für alle Daten des Informationssystems für Ausweisschriften (ISA) ein Auskunftsrecht besteht.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Passstellen und Kunden haben die Möglichkeit, das Passfoto digital (via E-Mail) bei fedpol anzufordern. Eine Ausweiskopie ist für die Überprüfung der Identität der Person jedoch unabdingbar, da gemäss Art. 16 Abs. 5 der Verordnung über den Datenschutz der Verantwortliche angemessene Massnahmen treffen muss, um die gesuchstellende Person zu identifizieren. Die Korrespondenz erfolgt also bereits digital.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Nein, die Anfrage und die Antwort werden heute schon digital bearbeitet.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Wie in Antwort 2 erwähnt, besteht bereits heute die Möglichkeit, das Passfoto bei fedpol in digitaler Form anzufordern. Dieses kann auch für weitere Zwecke (amtliche oder nicht amtliche) verwendet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Foto auf einem amtlichen Ausweis aktuell sein muss. Eine Weiterverwendung ist deshalb nur für kurze Zeit möglich und eine Speicherung beim Bund für weitere Zwecke wäre deshalb nicht zielführend.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Wird eine E-ID beantragt, wird auch das Gesichtsbild aus den Ausweisdaten übernommen und es ist Bestandteil der E-ID (Art. 15 Abs 1 Bst h). Die Übermittlung der in der E ID enthaltenen Personendaten (inkl. das Gesichtsbild) kann verlangt werden, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 23 des E-ID-Gesetzes erfüllt sind. Das ist namentlich der Fall, wenn die Überprüfung der Identität oder eines Teilaspekts der Identität der Inhaberin oder des Inhabers in der Gesetzgebung vorgesehen und dazu das Gesichtsbild erforderlich ist. Dies gilt auch für Behörden.</p><p>&nbsp;</p><p>8. Aus den bereits dargelegten Gründen besteht aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf, das Ausweisrecht anzupassen.</p><p>&nbsp;</p><p>9. Ausweisdaten werden gemäss Art. 37 Ausweisverordnung (VAwG) 20 Jahre aufbewahrt. Das hochaufgelöste Farbfoto wird nur für die Produktion genutzt und wird deshalb nach einer bestimmten Dauer gelöscht. Damit können eine grosse Datenmenge und entsprechende Kosten eingespart werden. Das in der Auflösung reduzierte Graustufenbild bleibt für 20 Jahre im Informationssystem für Ausweisschriften ISA.</p><p>&nbsp;</p><p>10. Wie bereits oben ausgeführt, sollen Fotos von Ausweisen aktuell sein. Falls kurz nach der Ausstellung eines Ausweisdokumentes nach Ausweisgesetz ein anderes amtliches Dokument beantragt wird, kann das Foto verwendet werden. Sonst muss aber ein neues, aktuelles Foto für einen weiteren amtlichen Ausweis genutzt werden. Es besteht deshalb kein Anpassungsbedarf.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Bürgerinnen und Bürger in klarer und verständlicher Weise über die Möglichkeit informiert werden sollten, ihr digitales Passfoto beim Bund zu beziehen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige, auf schriftliche Gesuche ausgerichtete Praxis (inkl. Beilage eines amtlichen Ausweises) vor dem Hintergrund seiner Digitalisierungsstrategie und der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz»?</li><li>Sieht er Handlungsbedarf, um dieses Verfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren (z.B. via Online-Gesuch mit elektronischer Identifizierung)?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, dass im Online-Bestellprozess für Ausweisschriften standardmässig gefragt wird, ob das Foto zusätzlich digital zur Verfügung gestellt werden soll, und dass dieses – bei Einwilligung – automatisiert zugestellt wird?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht er, die Bürgerinnen und Bürger systematisch (z.B. bei der Terminbestätigung, im Passbüro, auf kantonalen und Bundes-Websites) über die bestehende Bezugsmöglichkeit zu informieren?</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Idee, dass das einmal erstellte Passfoto – mit ausdrücklicher Einwilligung – für weitere amtliche Zwecke (insbesondere Führerausweis und weitere Behördenausweise) verwendet werden kann?</li><li>Wäre aus Sicht des Bundesrats eine zentrale Hinterlegung des Fotos in der künftigen E-ID denkbar, aus dem berechtigte Behörden das Bild bei Bedarf abrufen können?</li><li>Sieht der Bundesrat Anpassungsbedarf in der Ausweisgesetzgebung oder in der Ausweisverordnung?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Praxis, wonach standardmässig nur Graustufenbilder herausgegeben werden und das Farbbild nach 480 Tagen automatisch gelöscht wird?</li><li>Ist er bereit zu prüfen, ob diese Praxis – in Abstimmung mit den Anforderungen anderer Behörden (z.B. Verkehrsämter) – angepasst werden sollte, damit Bürgerinnen und Bürger ohne zusätzliche Kosten und Umwege ein qualitativ geeignetes Farbbild für verschiedene amtliche Zwecke verwenden können?</li></ol>
    • Transparente Information und zeitgemässe Nutzung von digitalen Passfotos

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