Zolldeal Schweiz–USA. Klärung der Verantwortlichkeiten und Sicherung unserer Interessen
- ShortId
-
25.4441
- Id
-
20254441
- Updated
-
17.12.2025 14:18
- Language
-
de
- Title
-
Zolldeal Schweiz–USA. Klärung der Verantwortlichkeiten und Sicherung unserer Interessen
- AdditionalIndexing
-
15;24;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Das </span><em><span>Joint Statement on a Framework for a United States – Switzerland – Liechtenstein Agreement on Fair, Balanced, and Reciprocal Trade</span></em><span> ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Das darin enthaltene Themenspektrum ist das Resultat dieser Verhandlungen und repräsentiert dementsprechend Anliegen und Forderungen beider Seiten. Weder in den Verhandlungen noch im Ergebnis ist die Schweiz vom in den aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen konsultierten Mandat abgewichen. Wie im Text des Joint Statement formuliert, skizziert das Ergebnis die möglichen Bereiche einer künftigen Verhandlung zu einem rechtsverbindlichen Abkommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Idee für ein Treffen der Schweizer Unternehmer im Weissen Haus ist in verschiedenen Gesprächen, auch zwischen der Verwaltung und den Unternehmern, entstanden. Die Unternehmer haben daraufhin privat die Initiative ergriffen. Auch die Umsetzung war Sache der Unternehmer. Auf ihren Wunsch haben die Unternehmer vor dem Treffen eine allgemeine Orientierung des SECO zum Stand der offiziellen Gespräche erhalten – ohne Offenlegung von Details zu den Verhandlungen. Der Bundesrat war darüber informiert, dass Unternehmer aus der Schweiz ein Treffen mit US-Präsident Trump angefragt und erhalten hatten. Ziel der Unternehmer war es, den US-Präsidenten für die Auswirkungen der US-Zusatzzölle auf ihre Unternehmen und die Schweizer Wirtschaft allgemein zu sensibilisieren. Es handelte sich beim Treffen um eine private Initiative von Unternehmern aus der Schweiz, die unabhängig von den offiziellen Verhandlungen der Schweiz mit den USA ablief. </span></p><p><em><span> </span></em></p><p><span>3. Zu diesem Zeitpunkt lag kein Verhandlungsergebnis vor. Ausserdem wollte der Bundesrat bewusst den korrekten innenpolitischen Prozess durchführen. Dazu musste ein Verhandlungsmandat verabschiedet werden, welches gemäss gesetzlichen Vorgaben in den aussenpolitischen Kommissionen und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) konsultiert werden musste. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. </span><span>Die Schweizer Wirtschaft ist stark in globale Wertschöpfungsketten integriert und weist gemessen am BIP schon seit Jahren hohe Direktinvestitionen aus, sowohl bezogen auf Schweizer Investitionen im Ausland als auch auf ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz. Die Schweiz profitiert grundsätzlich stark von dieser internationalen Verflechtung. </span><span>Die angekündigten Investitionen von Schweizer Unternehmen in den USA dürften zu einem Grossteil bereits vor dem Vorliegen der rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung geplant gewesen sein. Diese Investitionen </span><span>dienen insbesondere der Produktion vor Ort, um regulatorische Anforderungen und Marktbedingungen in den USA zu erfüllen, und nicht einer Verlagerung bestehender Aktivitäten aus der Schweiz. Aufgrund klarer Standortvorteile bleiben zentrale Funktionen wie Forschung, Entwicklung und hochqualifizierte Tätigkeiten weiterhin stark im Inland verankert. Erfahrungen zeigen zudem, dass internationale Präsenz häufig positive Rückwirkungen auf den Schweizer Werkplatz hat und Investitionen und Arbeitsplätze im Heimatmarkt stärken.</span><span> Mit ihrer Offenheit, Stabilität, vergleichsweise schlanken Regulierungen, einer verlässlichen Infrastruktur sowie einer hervorragenden Bildungs- und Forschungslandschaft bietet die Schweiz zudem nach wie vor ein sehr gutes Umfeld für Investitionen und Innovation. Allfällige negative Auswirkungen der angekündigten Investitionen in den USA auf den Schweizer Standort dürften daher begrenzt sein.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die Verhandlung des geplanten rechtlich verbindlichen Handelsabkommens ist noch ausstehend. Zum Inhalt eines solchen Abkommens und den Anpassungen im nationalen Recht kann der Bundesrat deshalb keine Angaben machen. Das neue Verhandlungsmandat wird in Kürze in den aussenpolitischen Kommissionen und der KdK konsultiert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat beabsichtigt die Zölle für Fisch und Meeresfrüchte sowie spezifische Agrarprodukte der USA auf null zu senken. Bei diesen Produkten handelt es sich um: Gewisse Früchte (Orangen, Ananas, Grapefruit), diverse frische und getrocknete Nüsse, gewisse alkoholische Getränke (Whiskey, Rum, Liköre, Bier), Nahrungsmittelzubereitungen wie Nahrungsergänzungsmittel, Tabakprodukte und Kaffee. Es handelt sich mehrheitlich um Güter tropischen Ursprungs. Für die wichtigsten Agrarexportinteressen der USA wurden Lösungen gefunden, welche die agrarpolitischen Sensitivitäten der Schweiz berücksichtigen. Hierfür gewährt die Schweiz den USA zollfreie bilaterale Zollkontingente: für Rindfleisch gilt ein Umfang von 500 Tonnen, Bisonfleisch 1’000 Tonnen und für Geflügelfleisch 1'500 Tonnen. </span><span>Die gewährten Marktzugangskonzessionen im Agrarbereich betreffen agrarpolitisch nicht-sensitive Güter oder Mengen, welche innerhalb der WTO-Kontingente vergeben werden. Es sind keine massgeblichen Auswirkungen auf die Inlandproduktion und das Schweizer Preisniveau zu erwarten.</span><span> </span></p></span>
- <p>Der sogenannte «Zolldeal» zwischen der Schweiz und den USA hat in Politik, Wirtschaft und Landwirtschaft erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Zwar ist die angekündigte Senkung der amerikanischen Zölle für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft grundsätzlich positiv, doch der Inhalt der möglichen Vereinbarung ist völlig unklar. Weder kennen wir die konkreten Verpflichtungen, welche die Schweiz eingehen soll, noch wissen wir, welche Auswirkungen die angekündigten Investitionen Schweizer Unternehmen in den USA auf Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Produktionsstandorte in der Schweiz haben werden. Hinzu kommt, dass widersprüchliche Aussagen über die Rolle privater Unternehmer und deren angebliche Verhandlungsmandate grundlegende Fragen zu Transparenz und Verantwortung im aussenwirtschaftlichen Prozess aufwerfen. Gleichzeitig ist offen, wie sich das Abkommen auf zentrale Regulierungsbereiche auswirken würde.</p><p> </p><p>Angesichts der offenen Fragen besteht unmittelbarer Aufklärungsbedarf, damit der Nationalrat die Situation in dieser Session beurteilen kann. Damit ist die Dringlichkeit gegeben.</p><p> </p><p>1. Wie ist das vom Weissen Haus veröffentlichte «Joint Statement» zustande gekommen, und handelt es sich beim darin genannten Themenspektrum um gemeinsam definierte Punkte oder um ein einseitiges Themensetting der USA?</p><p>2. Wie erklärt der Bundesrat die Aussagen der Unternehmer, sie hätten «im Auftrag und in enger Absprache» mit ihm gehandelt – entgegen der bisherigen Darstellung ihrer Unabhängigkeit?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Aussage, es habe bereits im Mai 2025 eine «unterschriftsreife Vereinbarung» gegeben, und trifft diese Darstellung zu?</p><p>4. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat von den angekündigten Investitionen Schweizer Unternehmen in Höhe von rund 200 Milliarden Franken in den USA auf Arbeitsplätze, Produktionsstandorte und die Wertschöpfung in der Schweiz?</p><p>5. Welche Anpassungen im nationalen Recht – insbesondere in der Landwirtschaft, Lebensmittelregulierung, im Verkehrs- oder Technologiebereich – wären zur Umsetzung eines möglichen Abkommens notwendig, und wie sieht der zeitliche Fahrplan dafür aus?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die geplanten zusätzlichen Importmöglichkeiten im Agrarbereich – insbesondere für amerikanisches Fleisch –, erfolgen diese innerhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente, und prüft er Begleitmassnahmen für betroffene Sektoren?</p>
- Zolldeal Schweiz–USA. Klärung der Verantwortlichkeiten und Sicherung unserer Interessen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Das </span><em><span>Joint Statement on a Framework for a United States – Switzerland – Liechtenstein Agreement on Fair, Balanced, and Reciprocal Trade</span></em><span> ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Das darin enthaltene Themenspektrum ist das Resultat dieser Verhandlungen und repräsentiert dementsprechend Anliegen und Forderungen beider Seiten. Weder in den Verhandlungen noch im Ergebnis ist die Schweiz vom in den aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen konsultierten Mandat abgewichen. Wie im Text des Joint Statement formuliert, skizziert das Ergebnis die möglichen Bereiche einer künftigen Verhandlung zu einem rechtsverbindlichen Abkommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Idee für ein Treffen der Schweizer Unternehmer im Weissen Haus ist in verschiedenen Gesprächen, auch zwischen der Verwaltung und den Unternehmern, entstanden. Die Unternehmer haben daraufhin privat die Initiative ergriffen. Auch die Umsetzung war Sache der Unternehmer. Auf ihren Wunsch haben die Unternehmer vor dem Treffen eine allgemeine Orientierung des SECO zum Stand der offiziellen Gespräche erhalten – ohne Offenlegung von Details zu den Verhandlungen. Der Bundesrat war darüber informiert, dass Unternehmer aus der Schweiz ein Treffen mit US-Präsident Trump angefragt und erhalten hatten. Ziel der Unternehmer war es, den US-Präsidenten für die Auswirkungen der US-Zusatzzölle auf ihre Unternehmen und die Schweizer Wirtschaft allgemein zu sensibilisieren. Es handelte sich beim Treffen um eine private Initiative von Unternehmern aus der Schweiz, die unabhängig von den offiziellen Verhandlungen der Schweiz mit den USA ablief. </span></p><p><em><span> </span></em></p><p><span>3. Zu diesem Zeitpunkt lag kein Verhandlungsergebnis vor. Ausserdem wollte der Bundesrat bewusst den korrekten innenpolitischen Prozess durchführen. Dazu musste ein Verhandlungsmandat verabschiedet werden, welches gemäss gesetzlichen Vorgaben in den aussenpolitischen Kommissionen und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) konsultiert werden musste. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. </span><span>Die Schweizer Wirtschaft ist stark in globale Wertschöpfungsketten integriert und weist gemessen am BIP schon seit Jahren hohe Direktinvestitionen aus, sowohl bezogen auf Schweizer Investitionen im Ausland als auch auf ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz. Die Schweiz profitiert grundsätzlich stark von dieser internationalen Verflechtung. </span><span>Die angekündigten Investitionen von Schweizer Unternehmen in den USA dürften zu einem Grossteil bereits vor dem Vorliegen der rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung geplant gewesen sein. Diese Investitionen </span><span>dienen insbesondere der Produktion vor Ort, um regulatorische Anforderungen und Marktbedingungen in den USA zu erfüllen, und nicht einer Verlagerung bestehender Aktivitäten aus der Schweiz. Aufgrund klarer Standortvorteile bleiben zentrale Funktionen wie Forschung, Entwicklung und hochqualifizierte Tätigkeiten weiterhin stark im Inland verankert. Erfahrungen zeigen zudem, dass internationale Präsenz häufig positive Rückwirkungen auf den Schweizer Werkplatz hat und Investitionen und Arbeitsplätze im Heimatmarkt stärken.</span><span> Mit ihrer Offenheit, Stabilität, vergleichsweise schlanken Regulierungen, einer verlässlichen Infrastruktur sowie einer hervorragenden Bildungs- und Forschungslandschaft bietet die Schweiz zudem nach wie vor ein sehr gutes Umfeld für Investitionen und Innovation. Allfällige negative Auswirkungen der angekündigten Investitionen in den USA auf den Schweizer Standort dürften daher begrenzt sein.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Die Verhandlung des geplanten rechtlich verbindlichen Handelsabkommens ist noch ausstehend. Zum Inhalt eines solchen Abkommens und den Anpassungen im nationalen Recht kann der Bundesrat deshalb keine Angaben machen. Das neue Verhandlungsmandat wird in Kürze in den aussenpolitischen Kommissionen und der KdK konsultiert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat beabsichtigt die Zölle für Fisch und Meeresfrüchte sowie spezifische Agrarprodukte der USA auf null zu senken. Bei diesen Produkten handelt es sich um: Gewisse Früchte (Orangen, Ananas, Grapefruit), diverse frische und getrocknete Nüsse, gewisse alkoholische Getränke (Whiskey, Rum, Liköre, Bier), Nahrungsmittelzubereitungen wie Nahrungsergänzungsmittel, Tabakprodukte und Kaffee. Es handelt sich mehrheitlich um Güter tropischen Ursprungs. Für die wichtigsten Agrarexportinteressen der USA wurden Lösungen gefunden, welche die agrarpolitischen Sensitivitäten der Schweiz berücksichtigen. Hierfür gewährt die Schweiz den USA zollfreie bilaterale Zollkontingente: für Rindfleisch gilt ein Umfang von 500 Tonnen, Bisonfleisch 1’000 Tonnen und für Geflügelfleisch 1'500 Tonnen. </span><span>Die gewährten Marktzugangskonzessionen im Agrarbereich betreffen agrarpolitisch nicht-sensitive Güter oder Mengen, welche innerhalb der WTO-Kontingente vergeben werden. Es sind keine massgeblichen Auswirkungen auf die Inlandproduktion und das Schweizer Preisniveau zu erwarten.</span><span> </span></p></span>
- <p>Der sogenannte «Zolldeal» zwischen der Schweiz und den USA hat in Politik, Wirtschaft und Landwirtschaft erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Zwar ist die angekündigte Senkung der amerikanischen Zölle für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft grundsätzlich positiv, doch der Inhalt der möglichen Vereinbarung ist völlig unklar. Weder kennen wir die konkreten Verpflichtungen, welche die Schweiz eingehen soll, noch wissen wir, welche Auswirkungen die angekündigten Investitionen Schweizer Unternehmen in den USA auf Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Produktionsstandorte in der Schweiz haben werden. Hinzu kommt, dass widersprüchliche Aussagen über die Rolle privater Unternehmer und deren angebliche Verhandlungsmandate grundlegende Fragen zu Transparenz und Verantwortung im aussenwirtschaftlichen Prozess aufwerfen. Gleichzeitig ist offen, wie sich das Abkommen auf zentrale Regulierungsbereiche auswirken würde.</p><p> </p><p>Angesichts der offenen Fragen besteht unmittelbarer Aufklärungsbedarf, damit der Nationalrat die Situation in dieser Session beurteilen kann. Damit ist die Dringlichkeit gegeben.</p><p> </p><p>1. Wie ist das vom Weissen Haus veröffentlichte «Joint Statement» zustande gekommen, und handelt es sich beim darin genannten Themenspektrum um gemeinsam definierte Punkte oder um ein einseitiges Themensetting der USA?</p><p>2. Wie erklärt der Bundesrat die Aussagen der Unternehmer, sie hätten «im Auftrag und in enger Absprache» mit ihm gehandelt – entgegen der bisherigen Darstellung ihrer Unabhängigkeit?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Aussage, es habe bereits im Mai 2025 eine «unterschriftsreife Vereinbarung» gegeben, und trifft diese Darstellung zu?</p><p>4. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat von den angekündigten Investitionen Schweizer Unternehmen in Höhe von rund 200 Milliarden Franken in den USA auf Arbeitsplätze, Produktionsstandorte und die Wertschöpfung in der Schweiz?</p><p>5. Welche Anpassungen im nationalen Recht – insbesondere in der Landwirtschaft, Lebensmittelregulierung, im Verkehrs- oder Technologiebereich – wären zur Umsetzung eines möglichen Abkommens notwendig, und wie sieht der zeitliche Fahrplan dafür aus?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die geplanten zusätzlichen Importmöglichkeiten im Agrarbereich – insbesondere für amerikanisches Fleisch –, erfolgen diese innerhalb der bestehenden WTO-Zollkontingente, und prüft er Begleitmassnahmen für betroffene Sektoren?</p>
- Zolldeal Schweiz–USA. Klärung der Verantwortlichkeiten und Sicherung unserer Interessen
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