Export von bituminösen Abfällen nach Holland. Welche nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Alternativen gibt es?

ShortId
25.4450
Id
20254450
Updated
12.02.2026 08:35
Language
de
Title
Export von bituminösen Abfällen nach Holland. Welche nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Alternativen gibt es?
AdditionalIndexing
52;15;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfälle (VVEA) schreibt vor, dass bituminöse Materialien aus dem Strassenaufbruch als Rohstoffe für die Herstellung von Baustoffen wiederverwertet werden müssen. Die VVEA legt für&nbsp;polyzyklische&nbsp;aromatische Kohlenwasserstoffe&nbsp;(PAK)&nbsp;in diesen&nbsp;bituminösen&nbsp;Materialien zudem Grenzwerte fest, bei deren Überschreitung eine Verwertung verboten ist. Gemäss der revidierten Verordnung vom 25. Juni 2025, die seit dem 1.<sup></sup> August 2025 in Kraft ist, ist die Verwertung bei einem Gehalt von mehr als 250 mg pro kg verboten; erforderlich ist die Ablagerung auf einer Deponie des Typs E oder die thermische Behandlung. Derzeit erfüllen nur wenige Deponien des Typs E (Teuftal in Mühleberg und Châtillon in Freiburg) die Voraussetzungen für die Annahme dieser Art von Abfällen. Was die thermische Behandlung angeht, so gibt es in der Schweiz keine speziell dafür ausgestattete Anlage, sodass der Export der Abfälle per Lastwagen und Schiff nach Rotterdam die einzige Alternative ist.&nbsp;</p><p>Im Jahr 2022 sah der erläuternde Bericht zur Änderung der VVEA die Eröffnung von Behandlungsanlagen in der Schweiz vor: &nbsp;</p><p><i>«Infolge des Ablagerungsverbots wird der Betrieb einer Behandlungsanlage in der Schweiz interessant werden, da der hereinkommende Fluss konstant und vorhersehbar sein wird. Mit einer solchen Anlage können sich in der Schweiz neue Technologien durchsetzen, was zur Schaffung neuer Arbeitsplätze mit einem breiten Qualifikationsspektrum führt. Es wird keine Hürden für den Markteintritt, keine Beschränkung der Anzahl Konkurrenten (z. B. durch Ausschliesslichkeitsrechte, Bewilligungen, höhere Markteintrittskosten) und keine Handelshemmnisse für ausländische Konkurrenten (z. B. durch technische Vorschriften) geben.»</i><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftn1"><sup><u>[1]</u></sup></a>.&nbsp;</p><p>Nun, drei Jahre später, muss man feststellen, dass keine einzige Behandlungsanlage eröffnet wurde. Derzeit werden bituminöse Rückstände, die PAK &gt;250pp enthalten, auf Deponien entsorgt<a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftn2"><sup><u>[2]</u></sup></a>. Ab dem 1. Januar 2028 ist diese Praxis in der Schweiz verboten, und die Abfälle müssen nach Holland exportiert werden. Verschiedene Kantone erwägen bereits vor&nbsp;diesem&nbsp;Datum&nbsp;ein generelles Verbot der Deponierung von wiedergewonnenem Asphalt, unabhängig von dessen PAK-Gehalt<a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftn3"><sup><u>[3]</u></sup></a>. In jedem Fall verursacht der Export dieser Abfälle bereits für Bauherren, Kantone und Gemeinden&nbsp;Kosten, und er bereitet den Unternehmern Kopfzerbrechen.&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p><p><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftnref1"><sup><u>[1]</u></sup></a>Erläuternder Bericht zur Änderung der Abfallverordnung (VVEA), Umweltpaket Frühling 2022<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/fr/dokumente/abfall/rechtliche-grundlagen/erlaeuterungen-aenderung-abfallverordnung2022.pdf.download.pdf/Beilage%2002%20VVEA%20Erl%C3%A4uterungen_FR%20zu%20BRA%20UVEK.pdf"><u>https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/E3U63ofsNA5K/erlaeuterungen-aenderung-abfallverordnung2022.pdf </u></a></p><p><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftnref2"><sup><u>[2]</u></sup></a> Am Standort Châtillon nur bis zum<sup></sup> 1. Januar 2027</p><p><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftnref3"><sup><u>[3]</u></sup></a> Modellierung der Bitumenströme in der Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) <a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/fr/dokumente/abfall/externe-studien-berichte/asphaltmodell.pdf.download.pdf/modelisation-des-flux-du-bitume-en-suisse.pdf"><u> https://www.bafu.admin.ch/dam/it/sd-web/jn8jlkdYH6QI/asphaltmodell.pdf</u></a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>1. In der Schweiz befinden sich derzeit mehrere von der Industrie getragene Projekte zur thermischen Behandlung von Ausbauasphalt in Entwicklung. Sie haben zum Ziel, den bituminösen Anteil, der polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält, von den mineralischen Bestandteilen zu trennen. Die schadstoffbelastete Fraktion soll thermisch verwertet werden, während das Gesteinsmaterial im Zuge von Bauarbeiten wiederverwendet werden kann. Gemäss dem Fachverband asphaltsuisse, mit dem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) regelmässig in Kontakt steht, ist kein Eingreifen nötig. Der Markt sei in der Lage, sich bis 2026 respektive 2028 anzupassen. Ausserdem werden mehrere Projekte zur Behandlung dieser Abfälle im Rahmen der Umwelttechnologieförderung finanziell unterstützt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Abfallplanung, die auch die Deponieplanung umfasst, liegt in der Zuständigkeit der Kantone (Art. 4 Abs. 1 der Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600). Aktuellen Informationen zufolge sind mehrere Projekte für Deponien des Typs E im Gange.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie unter Antwort 1) erwähnt, laufen gegenwärtig mehrere private Projekte zur Behandlung von mit PAK belastetem Ausbauasphalt in der Schweiz. Seit dem 1. Januar 2026 darf Ausbauasphalt mit einem Gehalt von mehr als 250 Milligramm PAK pro Kilogramm nicht mehr verwertet werden (Art. 52 Abs. 1 VVEA). Neu ist er auf Deponien des Typs E abzulagern (Art. 52 Abs. 2 VVEA) oder thermisch zu behandeln. Letzteres geschieht derzeit noch im Ausland, später aber in einer der in der Schweiz entstehenden Anlagen. Ausbauasphalt mit einer PAK-Konzentration von über 1000 Milligramm pro Kilogramm wird bereits heute im Ausland entsorgt. Laut der Branche ist der Markt in der Lage, die zusätzlichen Abfallmengen aufzunehmen. Aktuell werden jährlich rund 60 000 Tonnen Ausbauasphalt auf Deponien des Typs B abgelagert. Die bereits heute erlaubte Verwertung dieser Materialien wird nach dem 31. Dezember 2027 weiterhin möglich sein, da ihr PAK-Gehalt unter 250 Milligramm pro Kilogramm liegt (Art. 20 Abs. 1 VVEA). Sie sollten demnach gar nicht abgelagert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie in den Antworten 1) und 3) festgehalten, ist die Branche dabei, Entsorgungswege in der Schweiz zu entwickeln. Gegenwärtig werden pro Jahr rund 170 000 Tonnen Ausbauasphalt in die Niederlande exportiert. Nach Kenntnis des BAFU bauen die Entsorgungsanlagen in Rotterdam ihre Kapazität derzeit aus. Zudem haben die Behörden kürzlich eine neue Anlage zur thermischen Behandlung von Ausbauasphalt in Niedersachsen bewilligt.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die in Artikel 52 VVEA vorgesehenen Übergangsfristen wurden 2016 festgelegt und im Frühling 2022 teilweise verlängert. In den Erläuterungen zur Änderung der VVEA vom 16. Februar 2022 wurde davon ausgegangen, dass die Branche bis 2026 respektive 2028 Behandlungswege für überschüssiges und belastetes Material entwickelt. Mehrere Projekte sind im Gange (siehe Antwort 1).</p>
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Werden in der Schweiz derzeit Projekte für thermische Behandlungsanlagen geprüft?&nbsp;</li><li>Werden in der Schweiz Genehmigungen für Deponien des Typs E geprüft? Falls ja, wann werden die entsprechenden Standorte betriebsbereit sein?</li><li>Können die bestehenden Deponien des Typs E bis zum 1.<sup></sup> Januar 2028 das Volumen der derzeit in Deponien der in der Schweiz anfallenden Abfälle des Typs B aufnehmen?</li><li>Die Abfallvolumina werden weiter ansteigen; ist der Standort in Rotterdam in der Lage, ab 2028 die gesamten bituminösen Rückstände aufzunehmen, die in der Schweiz nicht deponiert werden dürfen?</li><li>Laut dem erläuternden Bericht zur Änderung der Abfallverordnung wurden bestimmte Alternativen nicht weiterverfolgt; erwägt der Bundesrat andere Alternativen, insbesondere die Verlängerung der Frist, innert deren Rückstande auf Deponien des Typs E gelagert werden dürfen, die Förderung des Baus von thermischen Behandlungsanlagen oder die Verlängerung der Frist, innert der Asphaltbelag mit einem PAK-Gehalt von &gt;250 mg/kg ≤ 1000 mg/kg zur Herstellung von bituminösem Granulat mit einem PAK-Gehalt von &lt;250 mg/kg über&nbsp;den&nbsp;1.<sup></sup>Januar&nbsp;2028&nbsp;hinaus zu verwertet werden darf?</li></ul>
  • Export von bituminösen Abfällen nach Holland. Welche nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Alternativen gibt es?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfälle (VVEA) schreibt vor, dass bituminöse Materialien aus dem Strassenaufbruch als Rohstoffe für die Herstellung von Baustoffen wiederverwertet werden müssen. Die VVEA legt für&nbsp;polyzyklische&nbsp;aromatische Kohlenwasserstoffe&nbsp;(PAK)&nbsp;in diesen&nbsp;bituminösen&nbsp;Materialien zudem Grenzwerte fest, bei deren Überschreitung eine Verwertung verboten ist. Gemäss der revidierten Verordnung vom 25. Juni 2025, die seit dem 1.<sup></sup> August 2025 in Kraft ist, ist die Verwertung bei einem Gehalt von mehr als 250 mg pro kg verboten; erforderlich ist die Ablagerung auf einer Deponie des Typs E oder die thermische Behandlung. Derzeit erfüllen nur wenige Deponien des Typs E (Teuftal in Mühleberg und Châtillon in Freiburg) die Voraussetzungen für die Annahme dieser Art von Abfällen. Was die thermische Behandlung angeht, so gibt es in der Schweiz keine speziell dafür ausgestattete Anlage, sodass der Export der Abfälle per Lastwagen und Schiff nach Rotterdam die einzige Alternative ist.&nbsp;</p><p>Im Jahr 2022 sah der erläuternde Bericht zur Änderung der VVEA die Eröffnung von Behandlungsanlagen in der Schweiz vor: &nbsp;</p><p><i>«Infolge des Ablagerungsverbots wird der Betrieb einer Behandlungsanlage in der Schweiz interessant werden, da der hereinkommende Fluss konstant und vorhersehbar sein wird. Mit einer solchen Anlage können sich in der Schweiz neue Technologien durchsetzen, was zur Schaffung neuer Arbeitsplätze mit einem breiten Qualifikationsspektrum führt. Es wird keine Hürden für den Markteintritt, keine Beschränkung der Anzahl Konkurrenten (z. B. durch Ausschliesslichkeitsrechte, Bewilligungen, höhere Markteintrittskosten) und keine Handelshemmnisse für ausländische Konkurrenten (z. B. durch technische Vorschriften) geben.»</i><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftn1"><sup><u>[1]</u></sup></a>.&nbsp;</p><p>Nun, drei Jahre später, muss man feststellen, dass keine einzige Behandlungsanlage eröffnet wurde. Derzeit werden bituminöse Rückstände, die PAK &gt;250pp enthalten, auf Deponien entsorgt<a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftn2"><sup><u>[2]</u></sup></a>. Ab dem 1. Januar 2028 ist diese Praxis in der Schweiz verboten, und die Abfälle müssen nach Holland exportiert werden. Verschiedene Kantone erwägen bereits vor&nbsp;diesem&nbsp;Datum&nbsp;ein generelles Verbot der Deponierung von wiedergewonnenem Asphalt, unabhängig von dessen PAK-Gehalt<a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftn3"><sup><u>[3]</u></sup></a>. In jedem Fall verursacht der Export dieser Abfälle bereits für Bauherren, Kantone und Gemeinden&nbsp;Kosten, und er bereitet den Unternehmern Kopfzerbrechen.&nbsp;</p><p><br>&nbsp;</p><p><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftnref1"><sup><u>[1]</u></sup></a>Erläuternder Bericht zur Änderung der Abfallverordnung (VVEA), Umweltpaket Frühling 2022<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/fr/dokumente/abfall/rechtliche-grundlagen/erlaeuterungen-aenderung-abfallverordnung2022.pdf.download.pdf/Beilage%2002%20VVEA%20Erl%C3%A4uterungen_FR%20zu%20BRA%20UVEK.pdf"><u>https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/E3U63ofsNA5K/erlaeuterungen-aenderung-abfallverordnung2022.pdf </u></a></p><p><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftnref2"><sup><u>[2]</u></sup></a> Am Standort Châtillon nur bis zum<sup></sup> 1. Januar 2027</p><p><a href="applewebdata://334C2502-CCF1-46B3-B7DC-72425856891A#_ftnref3"><sup><u>[3]</u></sup></a> Modellierung der Bitumenströme in der Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) <a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/fr/dokumente/abfall/externe-studien-berichte/asphaltmodell.pdf.download.pdf/modelisation-des-flux-du-bitume-en-suisse.pdf"><u> https://www.bafu.admin.ch/dam/it/sd-web/jn8jlkdYH6QI/asphaltmodell.pdf</u></a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>1. In der Schweiz befinden sich derzeit mehrere von der Industrie getragene Projekte zur thermischen Behandlung von Ausbauasphalt in Entwicklung. Sie haben zum Ziel, den bituminösen Anteil, der polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthält, von den mineralischen Bestandteilen zu trennen. Die schadstoffbelastete Fraktion soll thermisch verwertet werden, während das Gesteinsmaterial im Zuge von Bauarbeiten wiederverwendet werden kann. Gemäss dem Fachverband asphaltsuisse, mit dem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) regelmässig in Kontakt steht, ist kein Eingreifen nötig. Der Markt sei in der Lage, sich bis 2026 respektive 2028 anzupassen. Ausserdem werden mehrere Projekte zur Behandlung dieser Abfälle im Rahmen der Umwelttechnologieförderung finanziell unterstützt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Abfallplanung, die auch die Deponieplanung umfasst, liegt in der Zuständigkeit der Kantone (Art. 4 Abs. 1 der Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600). Aktuellen Informationen zufolge sind mehrere Projekte für Deponien des Typs E im Gange.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie unter Antwort 1) erwähnt, laufen gegenwärtig mehrere private Projekte zur Behandlung von mit PAK belastetem Ausbauasphalt in der Schweiz. Seit dem 1. Januar 2026 darf Ausbauasphalt mit einem Gehalt von mehr als 250 Milligramm PAK pro Kilogramm nicht mehr verwertet werden (Art. 52 Abs. 1 VVEA). Neu ist er auf Deponien des Typs E abzulagern (Art. 52 Abs. 2 VVEA) oder thermisch zu behandeln. Letzteres geschieht derzeit noch im Ausland, später aber in einer der in der Schweiz entstehenden Anlagen. Ausbauasphalt mit einer PAK-Konzentration von über 1000 Milligramm pro Kilogramm wird bereits heute im Ausland entsorgt. Laut der Branche ist der Markt in der Lage, die zusätzlichen Abfallmengen aufzunehmen. Aktuell werden jährlich rund 60 000 Tonnen Ausbauasphalt auf Deponien des Typs B abgelagert. Die bereits heute erlaubte Verwertung dieser Materialien wird nach dem 31. Dezember 2027 weiterhin möglich sein, da ihr PAK-Gehalt unter 250 Milligramm pro Kilogramm liegt (Art. 20 Abs. 1 VVEA). Sie sollten demnach gar nicht abgelagert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie in den Antworten 1) und 3) festgehalten, ist die Branche dabei, Entsorgungswege in der Schweiz zu entwickeln. Gegenwärtig werden pro Jahr rund 170 000 Tonnen Ausbauasphalt in die Niederlande exportiert. Nach Kenntnis des BAFU bauen die Entsorgungsanlagen in Rotterdam ihre Kapazität derzeit aus. Zudem haben die Behörden kürzlich eine neue Anlage zur thermischen Behandlung von Ausbauasphalt in Niedersachsen bewilligt.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die in Artikel 52 VVEA vorgesehenen Übergangsfristen wurden 2016 festgelegt und im Frühling 2022 teilweise verlängert. In den Erläuterungen zur Änderung der VVEA vom 16. Februar 2022 wurde davon ausgegangen, dass die Branche bis 2026 respektive 2028 Behandlungswege für überschüssiges und belastetes Material entwickelt. Mehrere Projekte sind im Gange (siehe Antwort 1).</p>
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Werden in der Schweiz derzeit Projekte für thermische Behandlungsanlagen geprüft?&nbsp;</li><li>Werden in der Schweiz Genehmigungen für Deponien des Typs E geprüft? Falls ja, wann werden die entsprechenden Standorte betriebsbereit sein?</li><li>Können die bestehenden Deponien des Typs E bis zum 1.<sup></sup> Januar 2028 das Volumen der derzeit in Deponien der in der Schweiz anfallenden Abfälle des Typs B aufnehmen?</li><li>Die Abfallvolumina werden weiter ansteigen; ist der Standort in Rotterdam in der Lage, ab 2028 die gesamten bituminösen Rückstände aufzunehmen, die in der Schweiz nicht deponiert werden dürfen?</li><li>Laut dem erläuternden Bericht zur Änderung der Abfallverordnung wurden bestimmte Alternativen nicht weiterverfolgt; erwägt der Bundesrat andere Alternativen, insbesondere die Verlängerung der Frist, innert deren Rückstande auf Deponien des Typs E gelagert werden dürfen, die Förderung des Baus von thermischen Behandlungsanlagen oder die Verlängerung der Frist, innert der Asphaltbelag mit einem PAK-Gehalt von &gt;250 mg/kg ≤ 1000 mg/kg zur Herstellung von bituminösem Granulat mit einem PAK-Gehalt von &lt;250 mg/kg über&nbsp;den&nbsp;1.<sup></sup>Januar&nbsp;2028&nbsp;hinaus zu verwertet werden darf?</li></ul>
    • Export von bituminösen Abfällen nach Holland. Welche nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Alternativen gibt es?

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