Gesundheitskosten. Margen bei den Arzneimitteln kontrollieren
- ShortId
-
25.4452
- Id
-
20254452
- Updated
-
18.02.2026 21:22
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitskosten. Margen bei den Arzneimitteln kontrollieren
- AdditionalIndexing
-
2841;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz kosten unentbehrliche Arzneimittel im europäischen Vergleich mitunter am meisten. Wiederholt haben Analysen gezeigt, dass die Handelsmargen einen unverhältnismässig hohen Anteil des Endpreises ausmachen, ohne dass dies medizinisch oder wirtschaftlich begründet wäre.</p><p>In Anbetracht konstant steigender Krankenversicherungsprämien steht der Bund in der Verantwortung, einen sehr einfachen und wirkungsvollen Hebel anzusetzen: missbräuchliche Margen bei unentbehrlichen Arzneimitteln senken.</p><p>Viele europäische Länder haben bereits transparente Obergrenzen eingeführt, die zu erheblichen Einsparungen führen und gleichzeitig weder die Versorgungsqualität noch pharmazeutische Innovationen gefährden.</p>
- <span><p>Die Preise der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Arzneimittel werden mittels des Durchschnitts des Auslandpreisvergleichs (APV) mit 9 europäischen Referenzländern vergleichbarer Kaufkraft oder Pharmastandorten und des therapeutischen Quervergleichs (TQV) mit Arzneimitteln zur Behandlung derselben Krankheit festgelegt. In den meisten europäischen Ländern werden die Preise der vergüteten Arzneimittel behördlich oder durch die Krankenversicherer festgelegt, wobei meist der APV als Hauptkriterium für die Festsetzung der Preise verwendet wird. </p><p> </p><p>Betriebswirtschaftliche Kosten resp. Rentabilität spielen bei der Arzneimittelpreisbildung in der Schweiz und international eine untergeordnete Rolle. Ein Grund dafür ist, dass bezüglich Gewinn- oder Margendaten zu einzelnen Medikamenten von privaten Unternehmen keine Transparenz existiert. Die Kosten für Herstellung sowie Forschung und Entwicklung sind schwierig abzugrenzen und hängen insbesondere auch vom Forschungserfolg respektive Misserfolg ab. Auf dieser Basis einen Preis festzulegen, wird deshalb auch international nur in Ausnahmefällen praktiziert.</p><p> </p><p>Die Preise neuer Medikamente stiegen in den letzten Jahren stark an und der Kostenanstieg im Bereich der Medikamente ist ebenfalls überdurchschnittlich. Das bestehende System der Preisfestsetzung wird durch den Auslandpreisvergleich basierend auf publizierten, aber in den Referenzländern nicht effektiv vergüteten Preisen stark beeinflusst und ist preistreibend. </p><p> </p><p>Die Schweiz hat bereits heute die höchsten Preise für Medikamente in Europa. Kostendämpfende Massnahmen sind angesichts der ansteigenden Kosten und Prämien auch bei Medikamenten wichtig. Im Rahmen des vom Parlament verabschiedeten Kostendämpfungspakets 2 sind Kostenfolgemodelle mit nach Umsatz abgestuften Mengenrabatten bei umsatzstarken Arzneimitteln vorgesehen. Im Rahmen dieser Massnahme wird die Rentabilität berücksichtigt. </p><p> </p><p>Eine generelle Anwendung einer rentabilitätsbasierten Preisfestsetzung erachtet der Bundesrat als nicht praktikabel. Eine entsprechende Praxis dürfte dazu führen, dass der Zugang zu vielen Medikamenten nicht mehr gewährt werden könnte. Es ist jedoch vorgesehen, dass gleichzeitig mit den Ausführungsbestimmungen zum Kostendämpfungspaket 2 (BBl 2025 1108) auf Verordnungsstufe auch eine Modernisierung der Preisfestsetzung umgesetzt werden soll. Diese Modernisierung soll erlauben, die Preise entsprechend dem Nutzen fairer und rascher festzulegen, ohne jedoch dabei die Preise und Kosten zu erhöhen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, um:</p><p>1. die Handelsmargen für unentbehrliche Arzneimittel, insbesondere für jene der Spezialitätenliste, zu kontrollieren und zu begrenzen;</p><p>2. ein transparentes und unabhängiges Monitoring der Margen von Herstellern, Grosshändlern, Apotheken und Vertriebsketten einzurichten;</p><p>3. einen automatischen Prüfmechanismus einzuführen, mit dem die Margen regelmässig entsprechend den tatsächlichen Produktionskosten und den internationalen Preisvergleichen angepasst werden;</p><p>4. sicherzustellen, dass die Senkung der Margen direkt den Versicherten zugutekommt, indem die Gesamtbelastung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Leistungen reduziert wird.</p>
- Gesundheitskosten. Margen bei den Arzneimitteln kontrollieren
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz kosten unentbehrliche Arzneimittel im europäischen Vergleich mitunter am meisten. Wiederholt haben Analysen gezeigt, dass die Handelsmargen einen unverhältnismässig hohen Anteil des Endpreises ausmachen, ohne dass dies medizinisch oder wirtschaftlich begründet wäre.</p><p>In Anbetracht konstant steigender Krankenversicherungsprämien steht der Bund in der Verantwortung, einen sehr einfachen und wirkungsvollen Hebel anzusetzen: missbräuchliche Margen bei unentbehrlichen Arzneimitteln senken.</p><p>Viele europäische Länder haben bereits transparente Obergrenzen eingeführt, die zu erheblichen Einsparungen führen und gleichzeitig weder die Versorgungsqualität noch pharmazeutische Innovationen gefährden.</p>
- <span><p>Die Preise der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Arzneimittel werden mittels des Durchschnitts des Auslandpreisvergleichs (APV) mit 9 europäischen Referenzländern vergleichbarer Kaufkraft oder Pharmastandorten und des therapeutischen Quervergleichs (TQV) mit Arzneimitteln zur Behandlung derselben Krankheit festgelegt. In den meisten europäischen Ländern werden die Preise der vergüteten Arzneimittel behördlich oder durch die Krankenversicherer festgelegt, wobei meist der APV als Hauptkriterium für die Festsetzung der Preise verwendet wird. </p><p> </p><p>Betriebswirtschaftliche Kosten resp. Rentabilität spielen bei der Arzneimittelpreisbildung in der Schweiz und international eine untergeordnete Rolle. Ein Grund dafür ist, dass bezüglich Gewinn- oder Margendaten zu einzelnen Medikamenten von privaten Unternehmen keine Transparenz existiert. Die Kosten für Herstellung sowie Forschung und Entwicklung sind schwierig abzugrenzen und hängen insbesondere auch vom Forschungserfolg respektive Misserfolg ab. Auf dieser Basis einen Preis festzulegen, wird deshalb auch international nur in Ausnahmefällen praktiziert.</p><p> </p><p>Die Preise neuer Medikamente stiegen in den letzten Jahren stark an und der Kostenanstieg im Bereich der Medikamente ist ebenfalls überdurchschnittlich. Das bestehende System der Preisfestsetzung wird durch den Auslandpreisvergleich basierend auf publizierten, aber in den Referenzländern nicht effektiv vergüteten Preisen stark beeinflusst und ist preistreibend. </p><p> </p><p>Die Schweiz hat bereits heute die höchsten Preise für Medikamente in Europa. Kostendämpfende Massnahmen sind angesichts der ansteigenden Kosten und Prämien auch bei Medikamenten wichtig. Im Rahmen des vom Parlament verabschiedeten Kostendämpfungspakets 2 sind Kostenfolgemodelle mit nach Umsatz abgestuften Mengenrabatten bei umsatzstarken Arzneimitteln vorgesehen. Im Rahmen dieser Massnahme wird die Rentabilität berücksichtigt. </p><p> </p><p>Eine generelle Anwendung einer rentabilitätsbasierten Preisfestsetzung erachtet der Bundesrat als nicht praktikabel. Eine entsprechende Praxis dürfte dazu führen, dass der Zugang zu vielen Medikamenten nicht mehr gewährt werden könnte. Es ist jedoch vorgesehen, dass gleichzeitig mit den Ausführungsbestimmungen zum Kostendämpfungspaket 2 (BBl 2025 1108) auf Verordnungsstufe auch eine Modernisierung der Preisfestsetzung umgesetzt werden soll. Diese Modernisierung soll erlauben, die Preise entsprechend dem Nutzen fairer und rascher festzulegen, ohne jedoch dabei die Preise und Kosten zu erhöhen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, um:</p><p>1. die Handelsmargen für unentbehrliche Arzneimittel, insbesondere für jene der Spezialitätenliste, zu kontrollieren und zu begrenzen;</p><p>2. ein transparentes und unabhängiges Monitoring der Margen von Herstellern, Grosshändlern, Apotheken und Vertriebsketten einzurichten;</p><p>3. einen automatischen Prüfmechanismus einzuführen, mit dem die Margen regelmässig entsprechend den tatsächlichen Produktionskosten und den internationalen Preisvergleichen angepasst werden;</p><p>4. sicherzustellen, dass die Senkung der Margen direkt den Versicherten zugutekommt, indem die Gesamtbelastung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Leistungen reduziert wird.</p>
- Gesundheitskosten. Margen bei den Arzneimitteln kontrollieren
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