Notschlafstellen. Zu viele Grenzen, zu wenig Koordination

ShortId
25.4454
Id
20254454
Updated
18.02.2026 21:21
Language
de
Title
Notschlafstellen. Zu viele Grenzen, zu wenig Koordination
AdditionalIndexing
2836;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obdachlosigkeit stellt in manchen Schweizer Gemeinden und Städten ein Thema für die zuständigen Behörden dar, wenn auch nicht überall in gleichem Ausmass. Aufgrund der bestehenden Kompetenzordnung liegt die Zuständigkeit für Massnahmen betreffend Obdachlosigkeit bei den Kantonen, Städten und Gemeinden.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Daten zu den Standorten und der Zahl der Notschlafstellen und verfügbaren Plätze werden auf Bundesebene nicht erhoben. Aufgrund der Heterogenität der Angebote, der involvierten Akteure und Trägerschaften ist es schwierig, aussagekräftige Zahlen zu den Angeboten in der Schweiz zusammenzustellen. Die Studie des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) «<a href="https://irf.fhnw.ch/entities/publication/4673eaa9-5ca4-4856-97a2-f017e35297e3"><u>Ausmass, Profil und Erklärungen der Obdachlosigkeit in acht der grössten Städte der Schweiz</u></a>» von 2022 identifizierte Notunterkünfte in 17 Städten, verteilt auf 14 Kantone (URL <a href="http://dx.doi.org/10.12682/lives.2296-1658.2022.93"><u>http://dx.doi.org/10.12682/lives.2296-1658.2022.93</u></a>).</p><p>&nbsp;</p><p>2. Angebote zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit bestehen heute vor allem in grösseren Städten. Die Kapazitäten von Notschlafstellen wurden dort aufgrund einer zunehmenden Nachfrage ausgebaut. Im Sommer sind Notschlafstellen nicht immer ausgelastet. Regional bestehen gemäss den Studienleitern der erwähnten Studie vor allem in den Regionen Genf und Lausanne tendenziell zu wenig Notschlafstellen. Neben den grösseren Städten sind vermehrt auch Zentren in mittelgrossen Kantonen von Obdachlosigkeit betroffen und befassen sich mit dem Ausbau entsprechender Angebote.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie die Heilsarmee – eine wichtige Anbieterin von Notschlafstellen – beobachtet, nimmt in ihren Angeboten die Gruppe von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und Suchtproblemen zu. Auch nehmen vermehrt Bevölkerungsgruppen wie Working poor, verschuldete Menschen und Frauen, die keine für sie bezahlbare Wohnung finden, diese Angebote in Anspruch. Dies dürfte mit dem knapperen Angebot an bezahlbarem Wohnraum zusammenhängen. Die steigenden Immobilienpreise erschweren es auch Anbietern von Notunterkünften, geeignete Objekte zu finden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es gibt Kantone, welche die Finanzierung und den Zugang zu Notschlafstellen über Gemeindegrenzen hinweg regeln. Ein innovativer Ansatz ist etwa die 2021 vom Kanton Genf beschlossene Loi sur l’aide aux personnes sans abri (LAPSA) (<a href="https://ge.ch/grandconseil/data/loisvotee/L12911.pdf"><u>https://ge.ch/grandconseil/data/loisvotee/L12911.pdf</u></a>).</p><p>&nbsp;</p><p>5. Art. 115 BV sieht vor, dass Bedürftige von ihrem Wohnkanton unterstützt werden; der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten. Die Bekämpfung der Obdachlosigkeit liegt somit in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden. Gestützt auf Art. 115 BV wurde das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) erlassen. Das ZUG konkretisiert die in der Verfassungsbestimmung genannten Begriffe und enthält an die Kantone gerichtete Zuständigkeitsvorschriften. Mit diesem Gesetz hat der Bund seine Kompetenz weitgehend ausgeschöpft. Die zentralen Aspekte der Steuerung (z.B. Angebotsplanung, Tarifgestaltung, Eintrittsbedingungen), die über die Klärung von Zuständigkeit und Ausnahmen hinausgehen, sollen deshalb nicht auf Bundesebene festgelegt werden. Für den Austausch von Erfahrungswissen und guten Praktiken im Bereich der Armutsbekämpfung besteht mit der Plattform gegen Armut ein etabliertes Format. Die Plattform legt ihre Schwerpunkte regelmässig neu fest. Kantone, Städte und Gemeinden sind in der Plattform vertreten und können entsprechende Vorschläge einbringen.</p>
  • <p>In den städtischen Zentren der Schweiz bieten Notschlafstellen Zuflucht für Menschen, die durch Schicksalsschläge obdachlos geworden sind. Insbesondere in den Wintermonaten ist das Übernachten im Freien lebensgefährlich. In jüngerer Zeit entstanden weitere Notschlafstellen in mittelgrossen Städten wie Baden und Olten. Ihre gute Auslastung zeugt vom dringenden Bedarf.&nbsp;</p><p>Die Trägerschaften solcher Einrichtungen sind je nach Standort in kantonaler, kommunaler oder privater Hand. Insbesondere in Regionen, in denen der funktionale Raum (das «logische» Einzugsgebiet) nicht mit den Kantonsgrenzen übereinstimmt, kann dies zu Problemen führen. Als Träger bzw. Mitfinanzierende fühlen sich die Standortkantone oder -gemeinden nicht verantwortlich, wenn auswärtige Menschen bei der Notschlafstelle anklopfen. Entweder sind sie ganz ausgeschlossen, oder aber der Tarif für die Übernachtung ist abhängig vom Heimatkanton, was für wohnungslose Menschen eine unsinnige Hürde darstellt. Diese Ausgangslage führt oft zu verzwickten Situationen, wie zuletzt bei der privat getragenen Notschlafstelle «Schlafguet» in Olten: Ihr droht aus finanziellen Gründen die Schliessung, trotz ausgewiesenem Bedarf.</p><p>Eine Koordination des Angebots und harmonisierte Finanzierungsmodelle würden die Notschlafstellen in der ganzen Schweiz entscheidend stärken. Als Nebeneffekt würde die Erreichbarkeit von bedürftigen Menschen für die Behörden verbessert und die Polizeiarbeit entlastet.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>An wie vielen Standorten in der Schweiz gibt es eine Notschlafstelle, und wie hoch ist die kumulierte Anzahl Plätze?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat dieses Angebot quantitativ sowie in Bezug auf die geografische Verteilung: Reichen die Plätze aus? Gibt es unterversorgte Regionen?</li><li>Die Wohnungsknappheit hat sich in zahlreichen Regionen der Schweiz – nicht nur in grossstädtischen Räumen – verschärft. Wie bewertet der Bundesrat die Versorgungsabdeckung mit Notschlafstellen unter diesem Gesichtspunkt?</li><li>Welche Massnahmen sind zielführend, um bei der Nachfrage nach einem Notschlafplatz die Ungleichbehandlung aufgrund von Kantonsgrenzen oder Heimatorten zu vermeiden?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, koordinative Aufgaben wahrzunehmen oder anderweitige Unterstützung anzubieten, z.B. bezüglich Angebotsplanung, Tarifgestaltung, Eintrittsbedingungen?&nbsp;</li></ol>
  • Notschlafstellen. Zu viele Grenzen, zu wenig Koordination
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obdachlosigkeit stellt in manchen Schweizer Gemeinden und Städten ein Thema für die zuständigen Behörden dar, wenn auch nicht überall in gleichem Ausmass. Aufgrund der bestehenden Kompetenzordnung liegt die Zuständigkeit für Massnahmen betreffend Obdachlosigkeit bei den Kantonen, Städten und Gemeinden.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Daten zu den Standorten und der Zahl der Notschlafstellen und verfügbaren Plätze werden auf Bundesebene nicht erhoben. Aufgrund der Heterogenität der Angebote, der involvierten Akteure und Trägerschaften ist es schwierig, aussagekräftige Zahlen zu den Angeboten in der Schweiz zusammenzustellen. Die Studie des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) «<a href="https://irf.fhnw.ch/entities/publication/4673eaa9-5ca4-4856-97a2-f017e35297e3"><u>Ausmass, Profil und Erklärungen der Obdachlosigkeit in acht der grössten Städte der Schweiz</u></a>» von 2022 identifizierte Notunterkünfte in 17 Städten, verteilt auf 14 Kantone (URL <a href="http://dx.doi.org/10.12682/lives.2296-1658.2022.93"><u>http://dx.doi.org/10.12682/lives.2296-1658.2022.93</u></a>).</p><p>&nbsp;</p><p>2. Angebote zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit bestehen heute vor allem in grösseren Städten. Die Kapazitäten von Notschlafstellen wurden dort aufgrund einer zunehmenden Nachfrage ausgebaut. Im Sommer sind Notschlafstellen nicht immer ausgelastet. Regional bestehen gemäss den Studienleitern der erwähnten Studie vor allem in den Regionen Genf und Lausanne tendenziell zu wenig Notschlafstellen. Neben den grösseren Städten sind vermehrt auch Zentren in mittelgrossen Kantonen von Obdachlosigkeit betroffen und befassen sich mit dem Ausbau entsprechender Angebote.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie die Heilsarmee – eine wichtige Anbieterin von Notschlafstellen – beobachtet, nimmt in ihren Angeboten die Gruppe von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und Suchtproblemen zu. Auch nehmen vermehrt Bevölkerungsgruppen wie Working poor, verschuldete Menschen und Frauen, die keine für sie bezahlbare Wohnung finden, diese Angebote in Anspruch. Dies dürfte mit dem knapperen Angebot an bezahlbarem Wohnraum zusammenhängen. Die steigenden Immobilienpreise erschweren es auch Anbietern von Notunterkünften, geeignete Objekte zu finden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es gibt Kantone, welche die Finanzierung und den Zugang zu Notschlafstellen über Gemeindegrenzen hinweg regeln. Ein innovativer Ansatz ist etwa die 2021 vom Kanton Genf beschlossene Loi sur l’aide aux personnes sans abri (LAPSA) (<a href="https://ge.ch/grandconseil/data/loisvotee/L12911.pdf"><u>https://ge.ch/grandconseil/data/loisvotee/L12911.pdf</u></a>).</p><p>&nbsp;</p><p>5. Art. 115 BV sieht vor, dass Bedürftige von ihrem Wohnkanton unterstützt werden; der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten. Die Bekämpfung der Obdachlosigkeit liegt somit in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden. Gestützt auf Art. 115 BV wurde das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) erlassen. Das ZUG konkretisiert die in der Verfassungsbestimmung genannten Begriffe und enthält an die Kantone gerichtete Zuständigkeitsvorschriften. Mit diesem Gesetz hat der Bund seine Kompetenz weitgehend ausgeschöpft. Die zentralen Aspekte der Steuerung (z.B. Angebotsplanung, Tarifgestaltung, Eintrittsbedingungen), die über die Klärung von Zuständigkeit und Ausnahmen hinausgehen, sollen deshalb nicht auf Bundesebene festgelegt werden. Für den Austausch von Erfahrungswissen und guten Praktiken im Bereich der Armutsbekämpfung besteht mit der Plattform gegen Armut ein etabliertes Format. Die Plattform legt ihre Schwerpunkte regelmässig neu fest. Kantone, Städte und Gemeinden sind in der Plattform vertreten und können entsprechende Vorschläge einbringen.</p>
    • <p>In den städtischen Zentren der Schweiz bieten Notschlafstellen Zuflucht für Menschen, die durch Schicksalsschläge obdachlos geworden sind. Insbesondere in den Wintermonaten ist das Übernachten im Freien lebensgefährlich. In jüngerer Zeit entstanden weitere Notschlafstellen in mittelgrossen Städten wie Baden und Olten. Ihre gute Auslastung zeugt vom dringenden Bedarf.&nbsp;</p><p>Die Trägerschaften solcher Einrichtungen sind je nach Standort in kantonaler, kommunaler oder privater Hand. Insbesondere in Regionen, in denen der funktionale Raum (das «logische» Einzugsgebiet) nicht mit den Kantonsgrenzen übereinstimmt, kann dies zu Problemen führen. Als Träger bzw. Mitfinanzierende fühlen sich die Standortkantone oder -gemeinden nicht verantwortlich, wenn auswärtige Menschen bei der Notschlafstelle anklopfen. Entweder sind sie ganz ausgeschlossen, oder aber der Tarif für die Übernachtung ist abhängig vom Heimatkanton, was für wohnungslose Menschen eine unsinnige Hürde darstellt. Diese Ausgangslage führt oft zu verzwickten Situationen, wie zuletzt bei der privat getragenen Notschlafstelle «Schlafguet» in Olten: Ihr droht aus finanziellen Gründen die Schliessung, trotz ausgewiesenem Bedarf.</p><p>Eine Koordination des Angebots und harmonisierte Finanzierungsmodelle würden die Notschlafstellen in der ganzen Schweiz entscheidend stärken. Als Nebeneffekt würde die Erreichbarkeit von bedürftigen Menschen für die Behörden verbessert und die Polizeiarbeit entlastet.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>An wie vielen Standorten in der Schweiz gibt es eine Notschlafstelle, und wie hoch ist die kumulierte Anzahl Plätze?</li><li>Wie bewertet der Bundesrat dieses Angebot quantitativ sowie in Bezug auf die geografische Verteilung: Reichen die Plätze aus? Gibt es unterversorgte Regionen?</li><li>Die Wohnungsknappheit hat sich in zahlreichen Regionen der Schweiz – nicht nur in grossstädtischen Räumen – verschärft. Wie bewertet der Bundesrat die Versorgungsabdeckung mit Notschlafstellen unter diesem Gesichtspunkt?</li><li>Welche Massnahmen sind zielführend, um bei der Nachfrage nach einem Notschlafplatz die Ungleichbehandlung aufgrund von Kantonsgrenzen oder Heimatorten zu vermeiden?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, koordinative Aufgaben wahrzunehmen oder anderweitige Unterstützung anzubieten, z.B. bezüglich Angebotsplanung, Tarifgestaltung, Eintrittsbedingungen?&nbsp;</li></ol>
    • Notschlafstellen. Zu viele Grenzen, zu wenig Koordination

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