Sicherung strategischer Investitionen für die Armee bis 2035. Mobilisierung von Kapitalreserven und dynamischen Einnahmen zur Schaffung einer Finanzierungsreserve
- ShortId
-
25.4457
- Id
-
20254457
- Updated
-
15.01.2026 07:30
- Language
-
de
- Title
-
Sicherung strategischer Investitionen für die Armee bis 2035. Mobilisierung von Kapitalreserven und dynamischen Einnahmen zur Schaffung einer Finanzierungsreserve
- AdditionalIndexing
-
09;2446;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <h3>1. Dringlichkeit und Finanzierungslücke</h3><p> </p><p>Die geopolitische Lage seit 2022 erfordert eine beschleunigte Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee. Trotz des politischen Bekenntnisses zu einer Aufrüstung besteht eine erhebliche strategische Finanzierungslücke. Die Armee benötigt jedoch eine planbare Finanzspritze, um die seit Jahren aufgelaufenen materiellen Mängel zu beheben und die Verteidigungsfähigkeit wiederherzustellen. </p><p> </p><h3>2. Der Drei-Säulen-Mix als verantwortungsvolle Lösung</h3><p> </p><p>Die Finanzierung dieser substanziellen Reserve soll die kommende Generation nicht mit neuen Schulden belasten. Deshalb ist ein diversifizierter, innovativer Finanzierungsmix notwendig, der die Schuldenbremse respektiert:</p><ul><li>Kapitalmobilisierung: Der Teilverkauf nicht-strategischer Beteiligungen ist eine fiskalisch verantwortungsvolle Massnahme, um einmalige, substanzielle Mittel zur Sicherung einer Kernaufgabe des Staates – der Landesverteidigung – zu mobilisieren. Dies ermöglicht die Initialzündung für dringend nötige Beschaffungen (Säule 1).</li><li>Dynamische Einnahmen: Die temporäre Nutzung von SNB-Gewinnen (Säule 2) bietet eine zusätzliche, nicht genau planbare, aber willkommene Ergänzung, die in guten Jahren die Reserve stärkt.</li><li>Investitionssteuerung: Der dritte Punkt zielt auf die langfristige Planbarkeit ab. Indem der Bundesrat einen zweckgebundenen Fonds (Spezialkonto) schafft, können die Einnahmen aus den Säulen 1 und 2 gesammelt und über Jahre hinweg gezielt für grosse Rüstungsprogramme eingesetzt werden. Dies entkoppelt die strategischen Investitionen von den jährlichen Budgetschwankungen und gewährleistet, dass die Schuldenbremse eingehalten wird, da die Ausgaben durch bestehendes Bundesvermögen oder laufende Einnahmen gedeckt sind.</li></ul><p> </p><p>Damit soll der notwendige politische Handlungsspielraum geschaffen werden, um der Armee - ohne Steuererhöhung und unter Einhaltung der Schuldenbremse - die notwendige finanzielle Grundlage für ihre Kernaufgaben bis 2035 zu sichern.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Schweizer Armee zusätzlich zu den beschlossenen Finanzplanungen und ordentlichen Budgetmitteln, unter Einhaltung der Schuldenbremse und ohne Steuererhöhung, eine substanzielle Finanzierungsreserve in der Zielgrösse von 10 Milliarden Franken für strategische Investitionen (Rüstung, Infrastruktur, Ausbildung) bis zum Jahr 2035 erhalten kann.</p><p> </p><p>Dabei soll der Bundesrat insbesondere folgendes "Drei-Säulen-Finanzierungskonstrukt" prüfen, konkretisieren und in geeigneter Form vorschlagen, um diese Reserve zu schaffen:</p><p> </p><ol><li><p>Einmalige Kapitalmobilisierung (Hauptsäule): Teilverkauf von strategisch nicht zwingenden Bundesbeteiligungen (namentlich Swisscom-Aktien) zur Generierung einmaliger Einnahmen, die zweckgebunden der Finanzierungsreserve zugewiesen werden. Dabei soll die Sperrminorität gewahrt bleiben.</p><p> </p></li><li><p>Dynamische Einnahmenzuweisung: Vornahme einer temporären und zweckgebundenen Zuweisung eines definierten Teils des Bundesanteils an den Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Ergänzung dieser Reserve.</p><p> </p></li><li>Investitionssteuerung: Die Einrichtung von finanzpolitischen Instrumenten, wie die Schaffung eines zweckgebundenen Fonds oder eines Spezialkontos, zur planbaren und stetigen Finanzierung von grossen Rüstungsinvestitionen und Infrastrukturprogrammen. Diese Instrumente sollen die Einhaltung der Schuldenbremse gewährleisten, indem sie die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen und eine übermässige Belastung des ordentlichen Budgets in einzelnen Jahren vermeiden.</li></ol>
- Sicherung strategischer Investitionen für die Armee bis 2035. Mobilisierung von Kapitalreserven und dynamischen Einnahmen zur Schaffung einer Finanzierungsreserve
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <h3>1. Dringlichkeit und Finanzierungslücke</h3><p> </p><p>Die geopolitische Lage seit 2022 erfordert eine beschleunigte Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee. Trotz des politischen Bekenntnisses zu einer Aufrüstung besteht eine erhebliche strategische Finanzierungslücke. Die Armee benötigt jedoch eine planbare Finanzspritze, um die seit Jahren aufgelaufenen materiellen Mängel zu beheben und die Verteidigungsfähigkeit wiederherzustellen. </p><p> </p><h3>2. Der Drei-Säulen-Mix als verantwortungsvolle Lösung</h3><p> </p><p>Die Finanzierung dieser substanziellen Reserve soll die kommende Generation nicht mit neuen Schulden belasten. Deshalb ist ein diversifizierter, innovativer Finanzierungsmix notwendig, der die Schuldenbremse respektiert:</p><ul><li>Kapitalmobilisierung: Der Teilverkauf nicht-strategischer Beteiligungen ist eine fiskalisch verantwortungsvolle Massnahme, um einmalige, substanzielle Mittel zur Sicherung einer Kernaufgabe des Staates – der Landesverteidigung – zu mobilisieren. Dies ermöglicht die Initialzündung für dringend nötige Beschaffungen (Säule 1).</li><li>Dynamische Einnahmen: Die temporäre Nutzung von SNB-Gewinnen (Säule 2) bietet eine zusätzliche, nicht genau planbare, aber willkommene Ergänzung, die in guten Jahren die Reserve stärkt.</li><li>Investitionssteuerung: Der dritte Punkt zielt auf die langfristige Planbarkeit ab. Indem der Bundesrat einen zweckgebundenen Fonds (Spezialkonto) schafft, können die Einnahmen aus den Säulen 1 und 2 gesammelt und über Jahre hinweg gezielt für grosse Rüstungsprogramme eingesetzt werden. Dies entkoppelt die strategischen Investitionen von den jährlichen Budgetschwankungen und gewährleistet, dass die Schuldenbremse eingehalten wird, da die Ausgaben durch bestehendes Bundesvermögen oder laufende Einnahmen gedeckt sind.</li></ul><p> </p><p>Damit soll der notwendige politische Handlungsspielraum geschaffen werden, um der Armee - ohne Steuererhöhung und unter Einhaltung der Schuldenbremse - die notwendige finanzielle Grundlage für ihre Kernaufgaben bis 2035 zu sichern.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Schweizer Armee zusätzlich zu den beschlossenen Finanzplanungen und ordentlichen Budgetmitteln, unter Einhaltung der Schuldenbremse und ohne Steuererhöhung, eine substanzielle Finanzierungsreserve in der Zielgrösse von 10 Milliarden Franken für strategische Investitionen (Rüstung, Infrastruktur, Ausbildung) bis zum Jahr 2035 erhalten kann.</p><p> </p><p>Dabei soll der Bundesrat insbesondere folgendes "Drei-Säulen-Finanzierungskonstrukt" prüfen, konkretisieren und in geeigneter Form vorschlagen, um diese Reserve zu schaffen:</p><p> </p><ol><li><p>Einmalige Kapitalmobilisierung (Hauptsäule): Teilverkauf von strategisch nicht zwingenden Bundesbeteiligungen (namentlich Swisscom-Aktien) zur Generierung einmaliger Einnahmen, die zweckgebunden der Finanzierungsreserve zugewiesen werden. Dabei soll die Sperrminorität gewahrt bleiben.</p><p> </p></li><li><p>Dynamische Einnahmenzuweisung: Vornahme einer temporären und zweckgebundenen Zuweisung eines definierten Teils des Bundesanteils an den Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Ergänzung dieser Reserve.</p><p> </p></li><li>Investitionssteuerung: Die Einrichtung von finanzpolitischen Instrumenten, wie die Schaffung eines zweckgebundenen Fonds oder eines Spezialkontos, zur planbaren und stetigen Finanzierung von grossen Rüstungsinvestitionen und Infrastrukturprogrammen. Diese Instrumente sollen die Einhaltung der Schuldenbremse gewährleisten, indem sie die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen und eine übermässige Belastung des ordentlichen Budgets in einzelnen Jahren vermeiden.</li></ol>
- Sicherung strategischer Investitionen für die Armee bis 2035. Mobilisierung von Kapitalreserven und dynamischen Einnahmen zur Schaffung einer Finanzierungsreserve
Back to List