Reduktion oder Limitierung der Staatsquote

ShortId
25.4459
Id
20254459
Updated
12.02.2026 08:44
Language
de
Title
Reduktion oder Limitierung der Staatsquote
AdditionalIndexing
15;2836;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Staatsquote der Schweiz lag nach OECD-Definition 2024 bei 32 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Die erweiterte Staatsquote inklusive die Abgaben an die obligatorische Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge erreichte sogar 40 bis 45 Prozent. Zweifellos besteht ein Zusammenhang zwischen dem Ausbau der Sozialwerke und der Erhöhung der Staatsquote. Den Schweizer KMUs sind die heutigen Lohnnebenkosten von über 20 Prozent (davon AHV-Lohnnebenkosten von 8 bis 10 Prozent) der Lohnsumme nicht zuzumuten. Denn die wachsende Staatsquote schadet der Wettbewerbs- und Weltmarktfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.</p>
  • <p>Die Staatsquote misst die Höhe der Staatsausgaben des Gesamtstaats (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) im Verhältnis zum nominellen Bruttoinlandprodukt (BIP). Für die Beurteilung der finanziellen Belastung von Unternehmen und Haushalten eignet sich jedoch in der Regel die Fiskalquote besser, da sie die Steuern und Sozialversicherungsabgaben im Verhältnis zum BIP abbildet. Die erweiterte Fiskalquote berücksichtigt zusätzlich auch die obligatorischen Beiträge an die berufliche Vorsorge sowie die Krankenkassenprämien.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Entwicklung der (erweiterten) Fiskalquote wurde in der Stellungnahme zur Interpellation 25.3568 erläutert. Nach einem starken Anstieg von 1990 bis 2002 sind die Fiskalquoten im Jahr 2023 (26,5&nbsp;% bzw. erweiterte Fiskalquote 36,7&nbsp;%) nahezu auf dem gleichen Niveau wie 2015. Ein aus volkswirtschaftlicher Sicht optimales Niveau der Fiskalquote lässt sich nicht festlegen. Eine zu hohe Fiskalquote schafft falsche wirtschaftliche Anreize, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und bremst das Wirtschaftswachstum. Steuereinnahmen sind jedoch notwendig, um die von Unternehmen und Haushalten nachgefragten öffentlichen Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen in ausreichender Menge und Qualität bereitzustellen und die Attraktivität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz zu stärken.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine «Fiskalquotenbremse» mit dem Ziel, die Abgabenlast für Unternehmen und private Haushalte zu begrenzen, ist zwar theoretisch vorstellbar. Eine Steuerung der Fiskalquote über alle Staatsebenen und -haushalte hinweg wäre aber kaum umsetzbar. Es würde sich dabei die Frage stellen, welche Steuer oder Abgabe zulasten welcher Staatsaufgabe gesenkt oder begrenzt werden müsste. Zudem wäre eine zentrale Vorgabe im Widerspruch zum föderalistischen Staatsaufbau der Schweiz, in dessen Rahmen die Kantone und Gemeinden eigenverantwortlich handeln und ihre eigenen Steuern und Abgaben erheben.</p><p>&nbsp;</p><p>Auf Bundesebene sind die in der Verfassung verankerten Steuerobergrenzen für die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer ein starker institutioneller Mechanismus, um Steuererhöhungen zu begrenzen. Zudem limitiert die Schuldenbremse die Ausgaben auf die vorhandenen Einnahmen, womit sie auf der Ausgabenseite eine Prioritätensetzung erzwingt, und das Ausgabenwachstum bremst.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, wie die Staatsquote reduziert, sinnvoll limitiert und mit dem BIP korreliert werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Reduktion oder Limitierung der Staatsquote
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Staatsquote der Schweiz lag nach OECD-Definition 2024 bei 32 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Die erweiterte Staatsquote inklusive die Abgaben an die obligatorische Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge erreichte sogar 40 bis 45 Prozent. Zweifellos besteht ein Zusammenhang zwischen dem Ausbau der Sozialwerke und der Erhöhung der Staatsquote. Den Schweizer KMUs sind die heutigen Lohnnebenkosten von über 20 Prozent (davon AHV-Lohnnebenkosten von 8 bis 10 Prozent) der Lohnsumme nicht zuzumuten. Denn die wachsende Staatsquote schadet der Wettbewerbs- und Weltmarktfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.</p>
    • <p>Die Staatsquote misst die Höhe der Staatsausgaben des Gesamtstaats (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) im Verhältnis zum nominellen Bruttoinlandprodukt (BIP). Für die Beurteilung der finanziellen Belastung von Unternehmen und Haushalten eignet sich jedoch in der Regel die Fiskalquote besser, da sie die Steuern und Sozialversicherungsabgaben im Verhältnis zum BIP abbildet. Die erweiterte Fiskalquote berücksichtigt zusätzlich auch die obligatorischen Beiträge an die berufliche Vorsorge sowie die Krankenkassenprämien.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Entwicklung der (erweiterten) Fiskalquote wurde in der Stellungnahme zur Interpellation 25.3568 erläutert. Nach einem starken Anstieg von 1990 bis 2002 sind die Fiskalquoten im Jahr 2023 (26,5&nbsp;% bzw. erweiterte Fiskalquote 36,7&nbsp;%) nahezu auf dem gleichen Niveau wie 2015. Ein aus volkswirtschaftlicher Sicht optimales Niveau der Fiskalquote lässt sich nicht festlegen. Eine zu hohe Fiskalquote schafft falsche wirtschaftliche Anreize, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und bremst das Wirtschaftswachstum. Steuereinnahmen sind jedoch notwendig, um die von Unternehmen und Haushalten nachgefragten öffentlichen Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen in ausreichender Menge und Qualität bereitzustellen und die Attraktivität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz zu stärken.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine «Fiskalquotenbremse» mit dem Ziel, die Abgabenlast für Unternehmen und private Haushalte zu begrenzen, ist zwar theoretisch vorstellbar. Eine Steuerung der Fiskalquote über alle Staatsebenen und -haushalte hinweg wäre aber kaum umsetzbar. Es würde sich dabei die Frage stellen, welche Steuer oder Abgabe zulasten welcher Staatsaufgabe gesenkt oder begrenzt werden müsste. Zudem wäre eine zentrale Vorgabe im Widerspruch zum föderalistischen Staatsaufbau der Schweiz, in dessen Rahmen die Kantone und Gemeinden eigenverantwortlich handeln und ihre eigenen Steuern und Abgaben erheben.</p><p>&nbsp;</p><p>Auf Bundesebene sind die in der Verfassung verankerten Steuerobergrenzen für die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer ein starker institutioneller Mechanismus, um Steuererhöhungen zu begrenzen. Zudem limitiert die Schuldenbremse die Ausgaben auf die vorhandenen Einnahmen, womit sie auf der Ausgabenseite eine Prioritätensetzung erzwingt, und das Ausgabenwachstum bremst.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, wie die Staatsquote reduziert, sinnvoll limitiert und mit dem BIP korreliert werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Reduktion oder Limitierung der Staatsquote

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