Umstrittene Vergabe öffentlicher Aufträge ins Ausland. Schweizer Wertschöpfung stärken, Local-Content-Vorschriften machen und Evaluation der internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen
- ShortId
-
25.4461
- Id
-
20254461
- Updated
-
18.02.2026 21:17
- Language
-
de
- Title
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Umstrittene Vergabe öffentlicher Aufträge ins Ausland. Schweizer Wertschöpfung stärken, Local-Content-Vorschriften machen und Evaluation der internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen
- AdditionalIndexing
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48;15;10
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>1./2./3. Dem Bund liegen keine detaillierten Informationen vor zu an Schweizer Anbieter im Ausland und insbesondere in der EU vergebene öffentliche Beschaffungsaufträge. Die internationalen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen sehen keine spezielle Pflicht zur Erhebung statistischer Daten über die Aufteilung der Auftragsvergabe nach Herkunftsländern vor. Es sind lediglich Angaben zum Typ der Auftraggeber und gegebenenfalls du den Waren- und Dienstleistungskategorien auszuweisen. Die Beschaffung zuverlässiger Daten nach Herkunftsländern wird ferner dadurch erschwert, dass Aufträge, die an Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergeben werden, als im Inland ausgeführte Aufträge gelten, unabhängig davon, wo die Waren produziert oder die Dienstleistungen erbracht werden. Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen ins Ausland ausgeführt werden, sind wie jede andere Ware oder Dienstleistung in der Aussenhandelsstatistik der Schweiz erfasst. Es wird jedoch im Sinne eines Anhaltspunkts geschätzt, dass öffentliche Schweizer Stellen (Bund, Kantone, andere Stellen, einschliesslich der SBB) 2024 im Staatsvertragsbereich öffentliche Aufträge im Wert von rund 20,6 Milliarden Franken vergeben haben, davon 1,8 Milliarden Franken (8,7 % des Gesamtwerts) an Anbieter mit Sitz im Ausland (1,6 Mrd. CHF davon an Anbieter in der EU).</p><p> </p><p>4. Der Bundesrat hat die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Teilnahme der Schweiz am revidierten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) in seiner Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Genehmigung des entsprechenden Abkommens (BBl <i>2017</i> 2053) dargelegt. Es wurde am 21. Juni 2019 von der Bundesversammlung genehmigt. Dank der internationalen Abkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens kann die Schweiz die Transparenz, die internationale Gouvernanz und die Rechtssicherheit im Beschaffungswesen verbessern. Schweizer Anbieter haben so weltweit Zugang zu deutlich mehr Beschaffungsmärkten und dies zu besseren Bedingungen. Das öffentliche Beschaffungswesen ist nicht nur dem GPA, sondern auch mehreren anderen Abkommen wie etwa den bilateralen Abkommen mit der EU und dem Vereinigten Königreich sowie dem Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) unterstellt und gehört gewöhnlich zu den Themen in Verhandlungen von Freihandelsabkommen mit Drittländern. Anders als beispielsweise beim Warenhandel kann eine vertiefte Analyse der internationalen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen aus den zu den Fragen 1./2./3. angegebenen Gründen keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern.</p><p> </p><p>5. Im Rahmen der am 14. November 2025 mit den USA abgeschlossenen Absichtserklärung hat die Schweiz ihre Bereitschaft signalisiert, die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Beschaffungen für Anbieter aus Ländern ausserhalb des Staatsvertragsbereichs vertieft zu klären. Der Bundesrat wird die entsprechenden Möglichkeiten und allfällige Massnahmen prüfen.</p><p> </p><p>6. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203409"><u>20.3409</u></a> Würth bereits angemerkt hat, sind Massnahmen zur gezielten Förderung der lokalen Entwicklung, wie beispielsweise Vorgaben bezüglich inländischer Anteile, mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen internationaler Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen nicht vereinbar.</p><p> </p><p>7. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des nationalen Beschaffungsrechts bieten bereits ausreichend Möglichkeiten und genügend Spielraum, um den Beitrag zur Wertschöpfung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Die Berücksichtigung und Gewichtung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Vergabeverfahren, der Einbezug von Überlegungen zur Sicherheit und Verlässlichkeit der Lieferketten, die Aufteilung des Beschaffungsgegenstands in Lose zur Erleichterung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen oder auch die Servicebereitschaft sind allesamt Kriterien, die sich für Schweizer Unternehmen positiv auswirken können, ohne ausländische Unternehmen gezielt zu diskriminieren.</p>
- <p>Zwei Drittel der Schweizer lehnen die Vergabe des SBB-Grossauftrags an Siemens ab. Die SBB hält fest, dass die Vergabe streng nach den rechtlichen Vorgaben abgelaufen sei. Gerade Angebote aus dem Ausland sind immer wieder durch dumpingverdächtige Tiefstpreisangebote gekennzeichnet. Dies führt zu inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen und Marktungleichgewichten zulasten der Schweizer Wirtschaft und Schweizer Arbeitsplätzen.</p><p>Ein Zuschlagskriterium, das Unternehmen mit einheimischen Arbeitnehmenden gegenüber ausländischen Unternehmen bevorzugt, verstösst gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller in- und ausländischen Anbieterinnen, das im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422), im Bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68) sowie in den einschlägigen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten und entsprechend auch im BöB verankert ist. Ferner müssen sich Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen. Sie dürfen keine leistungsfremden Kriterien beinhalten, die z. B. struktur- oder regionalpolitisch motiviert sind. </p><p>Daher stellen sich folgende Fragen:</p><ol><li>Welches Auftragsvolumen konnten Schweizer Unternehmen dank dem Bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 über das öffentliche Beschaffungswesen zusätzlich gewinnen? (Auflistung in Mio. pro Jahr)</li><li>Welches Auftragsvolumen wurde vom Bund (inkl. SBB, Post usw.) seit dem 21. Juni 1999 an ausländische Unternehmen vergeben? (Auflistung in Mio. pro Jahr)</li><li>Sind auch die ins Ausland vergebenen Auftragsvolumen der Kantone/Gemeinden bekannt oder abschätzbar? (Auflistung in Mio. pro Jahr)</li><li>Sollten Fragen 1-3 nicht beantwortet werden können: Hat der Bundesrat die internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen ausreichend evaluiert und ist er bereit, diese Daten in Zukunft zu erfassen?</li><li>Verschiedene Länder in Europa sehen einen Ausschluss von Drittstaaten vom nationalen Vergaberecht – im Rahmen europäischer und internationaler Verpflichtungen – vor. Ist der Bundesrat bereit, einen solchen Ausschluss in der Schweiz zu verankern?</li><li>Wie können Local-Content-Vorschriften im nationalen Vergaberecht verankert und gestärkt werden?</li><li>Prüft der Bundesrat eine Verbesserung der aktuellen rechtlichen Situation zum öffentlichen Beschaffungswesen zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft und von Schweizer Arbeitsplätzen?</li></ol>
- Umstrittene Vergabe öffentlicher Aufträge ins Ausland. Schweizer Wertschöpfung stärken, Local-Content-Vorschriften machen und Evaluation der internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2./3. Dem Bund liegen keine detaillierten Informationen vor zu an Schweizer Anbieter im Ausland und insbesondere in der EU vergebene öffentliche Beschaffungsaufträge. Die internationalen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen sehen keine spezielle Pflicht zur Erhebung statistischer Daten über die Aufteilung der Auftragsvergabe nach Herkunftsländern vor. Es sind lediglich Angaben zum Typ der Auftraggeber und gegebenenfalls du den Waren- und Dienstleistungskategorien auszuweisen. Die Beschaffung zuverlässiger Daten nach Herkunftsländern wird ferner dadurch erschwert, dass Aufträge, die an Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergeben werden, als im Inland ausgeführte Aufträge gelten, unabhängig davon, wo die Waren produziert oder die Dienstleistungen erbracht werden. Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen ins Ausland ausgeführt werden, sind wie jede andere Ware oder Dienstleistung in der Aussenhandelsstatistik der Schweiz erfasst. Es wird jedoch im Sinne eines Anhaltspunkts geschätzt, dass öffentliche Schweizer Stellen (Bund, Kantone, andere Stellen, einschliesslich der SBB) 2024 im Staatsvertragsbereich öffentliche Aufträge im Wert von rund 20,6 Milliarden Franken vergeben haben, davon 1,8 Milliarden Franken (8,7 % des Gesamtwerts) an Anbieter mit Sitz im Ausland (1,6 Mrd. CHF davon an Anbieter in der EU).</p><p> </p><p>4. Der Bundesrat hat die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Teilnahme der Schweiz am revidierten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) in seiner Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Genehmigung des entsprechenden Abkommens (BBl <i>2017</i> 2053) dargelegt. Es wurde am 21. Juni 2019 von der Bundesversammlung genehmigt. Dank der internationalen Abkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens kann die Schweiz die Transparenz, die internationale Gouvernanz und die Rechtssicherheit im Beschaffungswesen verbessern. Schweizer Anbieter haben so weltweit Zugang zu deutlich mehr Beschaffungsmärkten und dies zu besseren Bedingungen. Das öffentliche Beschaffungswesen ist nicht nur dem GPA, sondern auch mehreren anderen Abkommen wie etwa den bilateralen Abkommen mit der EU und dem Vereinigten Königreich sowie dem Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) unterstellt und gehört gewöhnlich zu den Themen in Verhandlungen von Freihandelsabkommen mit Drittländern. Anders als beispielsweise beim Warenhandel kann eine vertiefte Analyse der internationalen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen aus den zu den Fragen 1./2./3. angegebenen Gründen keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern.</p><p> </p><p>5. Im Rahmen der am 14. November 2025 mit den USA abgeschlossenen Absichtserklärung hat die Schweiz ihre Bereitschaft signalisiert, die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs zu öffentlichen Beschaffungen für Anbieter aus Ländern ausserhalb des Staatsvertragsbereichs vertieft zu klären. Der Bundesrat wird die entsprechenden Möglichkeiten und allfällige Massnahmen prüfen.</p><p> </p><p>6. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203409"><u>20.3409</u></a> Würth bereits angemerkt hat, sind Massnahmen zur gezielten Förderung der lokalen Entwicklung, wie beispielsweise Vorgaben bezüglich inländischer Anteile, mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen internationaler Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen nicht vereinbar.</p><p> </p><p>7. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des nationalen Beschaffungsrechts bieten bereits ausreichend Möglichkeiten und genügend Spielraum, um den Beitrag zur Wertschöpfung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Die Berücksichtigung und Gewichtung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Vergabeverfahren, der Einbezug von Überlegungen zur Sicherheit und Verlässlichkeit der Lieferketten, die Aufteilung des Beschaffungsgegenstands in Lose zur Erleichterung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen oder auch die Servicebereitschaft sind allesamt Kriterien, die sich für Schweizer Unternehmen positiv auswirken können, ohne ausländische Unternehmen gezielt zu diskriminieren.</p>
- <p>Zwei Drittel der Schweizer lehnen die Vergabe des SBB-Grossauftrags an Siemens ab. Die SBB hält fest, dass die Vergabe streng nach den rechtlichen Vorgaben abgelaufen sei. Gerade Angebote aus dem Ausland sind immer wieder durch dumpingverdächtige Tiefstpreisangebote gekennzeichnet. Dies führt zu inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen und Marktungleichgewichten zulasten der Schweizer Wirtschaft und Schweizer Arbeitsplätzen.</p><p>Ein Zuschlagskriterium, das Unternehmen mit einheimischen Arbeitnehmenden gegenüber ausländischen Unternehmen bevorzugt, verstösst gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller in- und ausländischen Anbieterinnen, das im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422), im Bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68) sowie in den einschlägigen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten und entsprechend auch im BöB verankert ist. Ferner müssen sich Zuschlagskriterien auf die zu beschaffende Leistung beziehen. Sie dürfen keine leistungsfremden Kriterien beinhalten, die z. B. struktur- oder regionalpolitisch motiviert sind. </p><p>Daher stellen sich folgende Fragen:</p><ol><li>Welches Auftragsvolumen konnten Schweizer Unternehmen dank dem Bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 über das öffentliche Beschaffungswesen zusätzlich gewinnen? (Auflistung in Mio. pro Jahr)</li><li>Welches Auftragsvolumen wurde vom Bund (inkl. SBB, Post usw.) seit dem 21. Juni 1999 an ausländische Unternehmen vergeben? (Auflistung in Mio. pro Jahr)</li><li>Sind auch die ins Ausland vergebenen Auftragsvolumen der Kantone/Gemeinden bekannt oder abschätzbar? (Auflistung in Mio. pro Jahr)</li><li>Sollten Fragen 1-3 nicht beantwortet werden können: Hat der Bundesrat die internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen ausreichend evaluiert und ist er bereit, diese Daten in Zukunft zu erfassen?</li><li>Verschiedene Länder in Europa sehen einen Ausschluss von Drittstaaten vom nationalen Vergaberecht – im Rahmen europäischer und internationaler Verpflichtungen – vor. Ist der Bundesrat bereit, einen solchen Ausschluss in der Schweiz zu verankern?</li><li>Wie können Local-Content-Vorschriften im nationalen Vergaberecht verankert und gestärkt werden?</li><li>Prüft der Bundesrat eine Verbesserung der aktuellen rechtlichen Situation zum öffentlichen Beschaffungswesen zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft und von Schweizer Arbeitsplätzen?</li></ol>
- Umstrittene Vergabe öffentlicher Aufträge ins Ausland. Schweizer Wertschöpfung stärken, Local-Content-Vorschriften machen und Evaluation der internationalen Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen
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