Die Schweiz ist kein Selbstbedienungsladen für Banden aus Frankreich. Verstärken wir den Personalbestand des BAZG, um unsere Grenzen besser zu kontrollieren!
- ShortId
-
25.4466
- Id
-
20254466
- Updated
-
16.02.2026 11:02
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweiz ist kein Selbstbedienungsladen für Banden aus Frankreich. Verstärken wir den Personalbestand des BAZG, um unsere Grenzen besser zu kontrollieren!
- AdditionalIndexing
-
09;08;44;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahl der Überfälle auf Waffengeschäfte und Geldautomaten in der Schweiz nimmt zu, ganz zu schweigen von Carjackings und Homejackings. Die Medien berichten bereits von einer ausser Kontrolle geratenen besorgniserregenden Situation. Nach Einschätzung von fedpol ist dieses beunruhigende Phänomen hauptsächlich, wenn nicht sogar ausschliesslich, auf grenzüberschreitende Kriminalität zurückzuführen, namentlich auf organisierte Banden aus dem benachbarten Frankreich.</p><p> </p><p>Es ist somit klar, woher diese Form von Kriminalität kommt: aus dem Ausland. Die Lösung liegt also auf der Hand: Wir müssen unsere Grenzen besser kontrollieren.</p><p> </p><p>Im Bundesparlament werden Stimmen laut, die eine Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen fordern, wie sie der SGK zulässt (Verordnung [EU] 2016/399; vgl. Motion 25.4202 von Roger Golay). Dies ist jedoch ohne eine Verstärkung der Personalbestände der Kantonspolizeien und des BAZG, die für die Grenzkontrolle verantwortlich sind, kaum denkbar.</p><p> </p><p>Besorgnis über die praktisch verlassene Landesgrenze rund um Genf wurde bereits geäussert (Frage 25.7398), ebenso wurde Verstärkung für die Zollregion West gefordert (Frage 25.7397) – bisher jedoch leider ohne Wirkung! Schlimmer noch: Die Umsetzung eines Sparprogramms, das wahllos und undifferenziert alle Bereiche trifft, selbst besonders wichtige wie die Sicherheit, würde genau das Gegenteil bewirken, indem es dem BAZG die Mittel entzieht, um die heute besonders dünn besetzten Grenzen besser zu kontrollieren.</p><p> </p><p>Es muss eine Trendwende herbeigeführt werden – und zwar rasch. Der Bund muss seinen Beitrag leisten und den Personalbestand des BAZG vor Ort erhöhen – für unsere Sicherheit.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die besonderen Herausforderungen und Belastungen, mit denen das operative Personal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in seiner täglichen Arbeit konfrontiert ist. Gleichzeitig ist der Bundesrat verpflichtet, im Rahmen des Entlastungspaketes</span><span> </span><span>2027 Massnahmen umzusetzen, die für die gesamte Bundesverwaltung gelten. Eine Sonderbehandlung einzelner Berufskategorien würde die angestrebte Gleichbehandlung unterlaufen und neue Ungleichheiten schaffen. Eine Ausnahme für einzelne Berufsgruppen ist daher nicht vorgesehen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BAZG kontrolliert auf Grundlage des Zollgesetzes den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, kann sie an ihren Grenzen nach wie vor eine permanente Zollkontrolltätigkeit ausüben. Zollkontrollen erfolgen an allen Tagen, zu allen Zeiten. Das BAZG kontrolliert sowohl stationär an stark frequentierten Grenzübergängen wie auch mobil im Grenzraum. Die Einsätze erfolgen lage- und risikobasiert.</span></p><p><span>Im Rahmen der Zollkontrollen führt das BAZG bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts auch Personenkontrollen durch. Die Zollkontrollen des BAZG bilden somit einen ersten wichtigen Filter und tragen zur inneren Sicherheit der Schweiz bei. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat am 19.</span><span> </span><span>Dezember</span><span> </span><span>2025 im Rahmen der Umsetzung der Motionen</span><span> </span><span>25.3021 und 25.3026 («Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze») der Staatspolitischen Kommissionen entschieden, die Kontrollen an den Grenzen situativ und gezielt zu verstärken. Das BAZG wird kurzfristig die erforderlichen Massnahmen im Rahmen des bestehenden Zolldispositivs und mit den verfügbaren Ressourcen umsetzen und dabei die Aufgaben priorisieren. Um die intensivierten Kontrollen und gleichzeitig seinen Auftrag weiterhin erfüllen zu können, ist das BAZG mittel- bis langfristig auf zusätzliche Ressourcen angewiesen. Dies gilt insbesondere, falls sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und die Kontrollen noch weiter verstärkt werden müssten. Das BAZG wird entsprechende Möglichkeiten für eine Aufstockung des Personaletats prüfen, um die erhöhte Kontrollfähigkeit längerfristig aufrechterhalten zu können. Dem Anliegen der Motion wird daher bereits Rechnung getragen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie in den Stellungnahmen zu den Motionen</span><span> </span><span>Pahud</span><span> </span><span>24.3701 («Einen dauerhaften Grenzschutz gewährleisten») und Golay</span><span> </span><span>25.4202 («Den Import französischer Kriminalität in die Schweiz stoppen! Lasst uns systematische Kontrollen an der schweizerisch-französischen Grenze einführen») bereits erläutert, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die grenzüberschreitende Kriminalität nicht allein durch Massnahmen an der Grenze bekämpft werden kann. Die Überwachungsdichte hat schweizweit lage- und risikobasiert zu erfolgen. Dafür braucht es eine enge operative und strategische Zusammenarbeit aller nationalen und internationalen Behörden. Für die Sicherheit auf ihrem Hoheitsgebiet sind die jeweiligen kantonalen Polizeikorps zuständig, welche ebenfalls mobile Kontrollen durchführen und den Grenzraum überwachen. Das BAZG stimmt seine Massnahmen und seine Einschätzung der Lage mittels einer institutionalisierten Koordination eng mit den kantonalen Behörden ab.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für systematische Grenzkontrollen im Sinne von Artikel</span><span> </span><span>25 des Schengener Grenzkodex (SR</span><span> </span><em><span>0.362.380.067</span></em><span>) nicht erfüllt sind. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind aktuell ernsthaft und in einer Weisebedroht, welche die Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen als ultima ratio rechtfertigen würde. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich auf sämtliche Einsparungen beim Personal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu verzichten und so rasch wie möglich eine angemessene Aufstockung vorzuschlagen, mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien innert sehr kurzer Frist:</p><p>– das Personal, das mit der Kontrolle der Grenze zu Frankreich beauftragt ist, aufzustocken; und</p><p>– einen wirksamen Beitrag zur Wiedereinführung systematischer Personenkontrollen im Grenzgebiet zu leisten, wie sie der Schengener Grenzkodex (SGK) zulässt.</p>
- Die Schweiz ist kein Selbstbedienungsladen für Banden aus Frankreich. Verstärken wir den Personalbestand des BAZG, um unsere Grenzen besser zu kontrollieren!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Zahl der Überfälle auf Waffengeschäfte und Geldautomaten in der Schweiz nimmt zu, ganz zu schweigen von Carjackings und Homejackings. Die Medien berichten bereits von einer ausser Kontrolle geratenen besorgniserregenden Situation. Nach Einschätzung von fedpol ist dieses beunruhigende Phänomen hauptsächlich, wenn nicht sogar ausschliesslich, auf grenzüberschreitende Kriminalität zurückzuführen, namentlich auf organisierte Banden aus dem benachbarten Frankreich.</p><p> </p><p>Es ist somit klar, woher diese Form von Kriminalität kommt: aus dem Ausland. Die Lösung liegt also auf der Hand: Wir müssen unsere Grenzen besser kontrollieren.</p><p> </p><p>Im Bundesparlament werden Stimmen laut, die eine Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen fordern, wie sie der SGK zulässt (Verordnung [EU] 2016/399; vgl. Motion 25.4202 von Roger Golay). Dies ist jedoch ohne eine Verstärkung der Personalbestände der Kantonspolizeien und des BAZG, die für die Grenzkontrolle verantwortlich sind, kaum denkbar.</p><p> </p><p>Besorgnis über die praktisch verlassene Landesgrenze rund um Genf wurde bereits geäussert (Frage 25.7398), ebenso wurde Verstärkung für die Zollregion West gefordert (Frage 25.7397) – bisher jedoch leider ohne Wirkung! Schlimmer noch: Die Umsetzung eines Sparprogramms, das wahllos und undifferenziert alle Bereiche trifft, selbst besonders wichtige wie die Sicherheit, würde genau das Gegenteil bewirken, indem es dem BAZG die Mittel entzieht, um die heute besonders dünn besetzten Grenzen besser zu kontrollieren.</p><p> </p><p>Es muss eine Trendwende herbeigeführt werden – und zwar rasch. Der Bund muss seinen Beitrag leisten und den Personalbestand des BAZG vor Ort erhöhen – für unsere Sicherheit.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die besonderen Herausforderungen und Belastungen, mit denen das operative Personal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in seiner täglichen Arbeit konfrontiert ist. Gleichzeitig ist der Bundesrat verpflichtet, im Rahmen des Entlastungspaketes</span><span> </span><span>2027 Massnahmen umzusetzen, die für die gesamte Bundesverwaltung gelten. Eine Sonderbehandlung einzelner Berufskategorien würde die angestrebte Gleichbehandlung unterlaufen und neue Ungleichheiten schaffen. Eine Ausnahme für einzelne Berufsgruppen ist daher nicht vorgesehen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BAZG kontrolliert auf Grundlage des Zollgesetzes den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, kann sie an ihren Grenzen nach wie vor eine permanente Zollkontrolltätigkeit ausüben. Zollkontrollen erfolgen an allen Tagen, zu allen Zeiten. Das BAZG kontrolliert sowohl stationär an stark frequentierten Grenzübergängen wie auch mobil im Grenzraum. Die Einsätze erfolgen lage- und risikobasiert.</span></p><p><span>Im Rahmen der Zollkontrollen führt das BAZG bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts auch Personenkontrollen durch. Die Zollkontrollen des BAZG bilden somit einen ersten wichtigen Filter und tragen zur inneren Sicherheit der Schweiz bei. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat am 19.</span><span> </span><span>Dezember</span><span> </span><span>2025 im Rahmen der Umsetzung der Motionen</span><span> </span><span>25.3021 und 25.3026 («Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze») der Staatspolitischen Kommissionen entschieden, die Kontrollen an den Grenzen situativ und gezielt zu verstärken. Das BAZG wird kurzfristig die erforderlichen Massnahmen im Rahmen des bestehenden Zolldispositivs und mit den verfügbaren Ressourcen umsetzen und dabei die Aufgaben priorisieren. Um die intensivierten Kontrollen und gleichzeitig seinen Auftrag weiterhin erfüllen zu können, ist das BAZG mittel- bis langfristig auf zusätzliche Ressourcen angewiesen. Dies gilt insbesondere, falls sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und die Kontrollen noch weiter verstärkt werden müssten. Das BAZG wird entsprechende Möglichkeiten für eine Aufstockung des Personaletats prüfen, um die erhöhte Kontrollfähigkeit längerfristig aufrechterhalten zu können. Dem Anliegen der Motion wird daher bereits Rechnung getragen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie in den Stellungnahmen zu den Motionen</span><span> </span><span>Pahud</span><span> </span><span>24.3701 («Einen dauerhaften Grenzschutz gewährleisten») und Golay</span><span> </span><span>25.4202 («Den Import französischer Kriminalität in die Schweiz stoppen! Lasst uns systematische Kontrollen an der schweizerisch-französischen Grenze einführen») bereits erläutert, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die grenzüberschreitende Kriminalität nicht allein durch Massnahmen an der Grenze bekämpft werden kann. Die Überwachungsdichte hat schweizweit lage- und risikobasiert zu erfolgen. Dafür braucht es eine enge operative und strategische Zusammenarbeit aller nationalen und internationalen Behörden. Für die Sicherheit auf ihrem Hoheitsgebiet sind die jeweiligen kantonalen Polizeikorps zuständig, welche ebenfalls mobile Kontrollen durchführen und den Grenzraum überwachen. Das BAZG stimmt seine Massnahmen und seine Einschätzung der Lage mittels einer institutionalisierten Koordination eng mit den kantonalen Behörden ab.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für systematische Grenzkontrollen im Sinne von Artikel</span><span> </span><span>25 des Schengener Grenzkodex (SR</span><span> </span><em><span>0.362.380.067</span></em><span>) nicht erfüllt sind. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind aktuell ernsthaft und in einer Weisebedroht, welche die Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen als ultima ratio rechtfertigen würde. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich auf sämtliche Einsparungen beim Personal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu verzichten und so rasch wie möglich eine angemessene Aufstockung vorzuschlagen, mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien innert sehr kurzer Frist:</p><p>– das Personal, das mit der Kontrolle der Grenze zu Frankreich beauftragt ist, aufzustocken; und</p><p>– einen wirksamen Beitrag zur Wiedereinführung systematischer Personenkontrollen im Grenzgebiet zu leisten, wie sie der Schengener Grenzkodex (SGK) zulässt.</p>
- Die Schweiz ist kein Selbstbedienungsladen für Banden aus Frankreich. Verstärken wir den Personalbestand des BAZG, um unsere Grenzen besser zu kontrollieren!
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