Warum werden die Weinkontingente nicht dem Weinkonsum angepasst?
- ShortId
-
25.4471
- Id
-
20254471
- Updated
-
18.02.2026 21:15
- Language
-
de
- Title
-
Warum werden die Weinkontingente nicht dem Weinkonsum angepasst?
- AdditionalIndexing
-
55;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Zollkontingent für Wein wurde von der WTO im Jahr 1995 im Einklang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde erarbeiteten Modalitäten für die Festlegung verbindlicher spezifischer Verpflichtungen berechnet. Als Grundlage für die Berechnung dienten ausschliesslich die durchschnittlichen Einfuhren von Naturwein der Jahre 1986–1988. Mit den WTO-Zollkontingenten sollen der Mindestzugang oder der «übliche» Zugang zum Markt gewährleistet bleiben, und zwar zu den Bedingungen, die bereits vor dem Inkrafttreten der WTO-Abkommen galten. Um das Zollkontingent für Wein proportional zur derzeitigen Abnahme des Weinkonsums senken zu können, müsste die Schweiz eine Änderung der Marktzugangsverpflichtungen innerhalb der WTO aushandeln. In der Stellungnahme zur Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254140"><u>25.4140</u></a> sind das entsprechende Verfahren, die Bedingungen und die Absicht des Bundesrates erläutert.</p><p> </p><p>2. Anders als beim Naturwein unterlagen die Schaumweinimporte vor dem Inkrafttreten der WTO-Abkommen keinen mengenmässigen Beschränkungen. Es wurde lediglich ein Zoll erhoben, womit die Pflicht zur Tarifizierung der mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen erfüllt war. Zur Erhöhung des geltenden Zollansatzes von 91 Franken je 100 kg brutto müsste eine Änderung der Marktzugangsverpflichtungen der Schweiz ausgehandelt werden (vgl. Punkt 1).</p><p> </p><p>3. Zölle sind direkte Steuern. Zölle für Schaumweinweinimporte sind nicht zweckgebunden. Sie bilden einen Teil der Einnahmen der Bundeskasse.</p><p> </p><p>4. Gemäss WTO-Recht dürfen handelspolitische Massnahmen ergriffen werden, um den Auswirkungen bestimmter als unlauter erachteter Praktiken wie Dumping und unzulässigen Subventionen entgegenzuwirken. Dazu müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Zusammenhang wäre der Nachweis über einen Fall von Dumping oder eine unzulässige Subvention zu erbringen, es müsste eine Schädigung für inländische Wirtschaftszweige vorliegen und eine transparente Untersuchung durchgeführt werden. Handelsbeschränkungen lassen sich nicht grundsätzlich dadurch rechtfertigen, dass andere Arbeitsbedingungen gelten oder andere Produktionsmethoden anwendbar sind, wie der Bundesrat bereits im Zusammenhang mit diversen Vorlagen wie etwa in seiner Botschaft zur Volksinitiative 16.073 («Fair-Food-Initiative») oder in seiner Stellungnahme zur Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233623"><u>23.3623</u></a> ausgeführt hat.</p>
- <p>Der Schweizer Weinbau durchlebt schwierige Zeiten. Doch offensichtlich kämpft er nicht mit den gleichen Waffen wie die ausländische Konkurrenz. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>In den letzten 20 Jahren ist der Weinkonsum in der Schweiz um durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr gesunken. Im gleichen Zeitraum sind die Importkontingente für Wein absolut betrachtet unverändert geblieben. Konkret heisst das: Relativ betrachtet wurden die Weinkontingente kontinuierlich erhöht, zum Nachteil der Schweizer Weine. Zusätzlich wurden die Importkontingente in den letzten fünf Jahren nicht mehr ausgeschöpft (<a href="https://quota.bazg.admin.ch/detail?id=648">https://quota.bazg.admin.ch/detail?id=648</a>) und verfehlen dadurch ihr Ziel, den Schweizer Wein zu schützen. In seiner Antwort auf die Fragen 25.7586 und 25.7821 räumt der Bundesrat eine mögliche Versteigerung der Kontingente ein. Sollten seiner Ansicht nach nicht einfach kleinere Kontingente ausgehandelt werden (in absoluten Werten), sodass diese dem tatsächlichen Weinkonsum in der Schweiz in relativen Werten besser entsprechen?</li><li>Beim Schaumwein gibt es keine Kontingente, obwohl er in direkter Konkurrenz zum Schweizer Weisswein steht. Der Schaumweinkonsum hat in den letzten 20 Jahren erheblich zugenommen; dies führt zu einem Wettbewerb mit ungleichen Spiessen, da die Schweizer Winzerinnen und Winzer oft deutlich strengere Auflagen einhalten müssen als ihre ausländische Konkurrenz.<u> </u> Wie begründet der Bundesrat, dass Schaumweine nicht zum Kontingent gehören, und wie gedenkt er, Abhilfe zu schaffen?</li><li>Wofür genau hat der Bundesrat die Steuer auf importierten Schaumwein in den letzten Jahren verwendet?</li><li>Ausländische Weine sind in der Schweiz weit unter 5 Franken erhältlich. Die WTO-Abkommen legen fest, dass ein Land Schranken setzen kann gegen Produkte aus bestimmten Ländern, die als unfair gehandelt gelten. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz für die Winzerinnen und Winzer oft strengere Auflagen gelten als im Ausland (Arbeitsbedingungen und Umweltschutz): Ist es nach Ansicht des Bundesrats genau genommen nicht unfairer Wettbewerb, wenn eine Flasche ausländischer Wein viel weniger kostet als eine Flasche – selbst preiswerter – Schweizer Wein?</li></ol>
- Warum werden die Weinkontingente nicht dem Weinkonsum angepasst?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Zollkontingent für Wein wurde von der WTO im Jahr 1995 im Einklang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde erarbeiteten Modalitäten für die Festlegung verbindlicher spezifischer Verpflichtungen berechnet. Als Grundlage für die Berechnung dienten ausschliesslich die durchschnittlichen Einfuhren von Naturwein der Jahre 1986–1988. Mit den WTO-Zollkontingenten sollen der Mindestzugang oder der «übliche» Zugang zum Markt gewährleistet bleiben, und zwar zu den Bedingungen, die bereits vor dem Inkrafttreten der WTO-Abkommen galten. Um das Zollkontingent für Wein proportional zur derzeitigen Abnahme des Weinkonsums senken zu können, müsste die Schweiz eine Änderung der Marktzugangsverpflichtungen innerhalb der WTO aushandeln. In der Stellungnahme zur Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254140"><u>25.4140</u></a> sind das entsprechende Verfahren, die Bedingungen und die Absicht des Bundesrates erläutert.</p><p> </p><p>2. Anders als beim Naturwein unterlagen die Schaumweinimporte vor dem Inkrafttreten der WTO-Abkommen keinen mengenmässigen Beschränkungen. Es wurde lediglich ein Zoll erhoben, womit die Pflicht zur Tarifizierung der mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen erfüllt war. Zur Erhöhung des geltenden Zollansatzes von 91 Franken je 100 kg brutto müsste eine Änderung der Marktzugangsverpflichtungen der Schweiz ausgehandelt werden (vgl. Punkt 1).</p><p> </p><p>3. Zölle sind direkte Steuern. Zölle für Schaumweinweinimporte sind nicht zweckgebunden. Sie bilden einen Teil der Einnahmen der Bundeskasse.</p><p> </p><p>4. Gemäss WTO-Recht dürfen handelspolitische Massnahmen ergriffen werden, um den Auswirkungen bestimmter als unlauter erachteter Praktiken wie Dumping und unzulässigen Subventionen entgegenzuwirken. Dazu müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Zusammenhang wäre der Nachweis über einen Fall von Dumping oder eine unzulässige Subvention zu erbringen, es müsste eine Schädigung für inländische Wirtschaftszweige vorliegen und eine transparente Untersuchung durchgeführt werden. Handelsbeschränkungen lassen sich nicht grundsätzlich dadurch rechtfertigen, dass andere Arbeitsbedingungen gelten oder andere Produktionsmethoden anwendbar sind, wie der Bundesrat bereits im Zusammenhang mit diversen Vorlagen wie etwa in seiner Botschaft zur Volksinitiative 16.073 («Fair-Food-Initiative») oder in seiner Stellungnahme zur Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233623"><u>23.3623</u></a> ausgeführt hat.</p>
- <p>Der Schweizer Weinbau durchlebt schwierige Zeiten. Doch offensichtlich kämpft er nicht mit den gleichen Waffen wie die ausländische Konkurrenz. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>In den letzten 20 Jahren ist der Weinkonsum in der Schweiz um durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr gesunken. Im gleichen Zeitraum sind die Importkontingente für Wein absolut betrachtet unverändert geblieben. Konkret heisst das: Relativ betrachtet wurden die Weinkontingente kontinuierlich erhöht, zum Nachteil der Schweizer Weine. Zusätzlich wurden die Importkontingente in den letzten fünf Jahren nicht mehr ausgeschöpft (<a href="https://quota.bazg.admin.ch/detail?id=648">https://quota.bazg.admin.ch/detail?id=648</a>) und verfehlen dadurch ihr Ziel, den Schweizer Wein zu schützen. In seiner Antwort auf die Fragen 25.7586 und 25.7821 räumt der Bundesrat eine mögliche Versteigerung der Kontingente ein. Sollten seiner Ansicht nach nicht einfach kleinere Kontingente ausgehandelt werden (in absoluten Werten), sodass diese dem tatsächlichen Weinkonsum in der Schweiz in relativen Werten besser entsprechen?</li><li>Beim Schaumwein gibt es keine Kontingente, obwohl er in direkter Konkurrenz zum Schweizer Weisswein steht. Der Schaumweinkonsum hat in den letzten 20 Jahren erheblich zugenommen; dies führt zu einem Wettbewerb mit ungleichen Spiessen, da die Schweizer Winzerinnen und Winzer oft deutlich strengere Auflagen einhalten müssen als ihre ausländische Konkurrenz.<u> </u> Wie begründet der Bundesrat, dass Schaumweine nicht zum Kontingent gehören, und wie gedenkt er, Abhilfe zu schaffen?</li><li>Wofür genau hat der Bundesrat die Steuer auf importierten Schaumwein in den letzten Jahren verwendet?</li><li>Ausländische Weine sind in der Schweiz weit unter 5 Franken erhältlich. Die WTO-Abkommen legen fest, dass ein Land Schranken setzen kann gegen Produkte aus bestimmten Ländern, die als unfair gehandelt gelten. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz für die Winzerinnen und Winzer oft strengere Auflagen gelten als im Ausland (Arbeitsbedingungen und Umweltschutz): Ist es nach Ansicht des Bundesrats genau genommen nicht unfairer Wettbewerb, wenn eine Flasche ausländischer Wein viel weniger kostet als eine Flasche – selbst preiswerter – Schweizer Wein?</li></ol>
- Warum werden die Weinkontingente nicht dem Weinkonsum angepasst?
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