WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC). Dialog, Aufklärung und Innovation – statt Verbote und Ideologien
- ShortId
-
25.4475
- Id
-
20254475
- Updated
-
12.02.2026 08:28
- Language
-
de
- Title
-
WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC). Dialog, Aufklärung und Innovation – statt Verbote und Ideologien
- AdditionalIndexing
-
08;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der elften Vertragsstaatenkonferenz (COP11) der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC) wurden weitreichende, ideologisch geprägte Massnahmen diskutiert, die weit über den Schutz der öffentlichen Gesundheit hinausgehen. Im Zentrum stehen dabei Bestrebungen, eine tabakfreie Gesellschaft zu schaffen – unter anderem durch die drastische Reduktion von Verkaufsstellen, Produktions- und Importquoten, die Streichung sämtlicher Subventionen für den Tabakanbau, das Verbot von Zigarettenfiltern sowie letztlich ein vollständiges Verkaufsverbot von Tabakprodukten. </p><p><br>Solche Massnahmen sind Ausdruck einer prohibitionistischen Ideologie und haben sich in der Vergangenheit – wie das Beispiel der Alkoholprohibition zeigt – als ineffektiv erwiesen. Sie führen zu Schwarzmarkt, Kriminalität und Steuerausfällen, ohne den Konsum nachhaltig zu senken. Die Schweizer Dachverbände der Wirtschaft appellierten daher im Nov. 2025 an Bundesrat und Parlament, die Rahmenkonvention der WHO zur Tabakkontrolle (FCTC) nicht zu ratifizieren. Die Schweiz solle weiterhin auf Dialog, Aufklärung und Innovation setzen – statt auf Verbote und Ideologien.</p>
- <span><p><span>1. Die Schweiz erfüllt ihre internationalen Verpflichtungen unter Einhaltung der Bundesverfassung (BV; SR 101). Der Entscheid über die Ratifizierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) liegt in der Zuständigkeit des Parlaments. Eine solche Ratifizierung des Übereinkommens würde die Schweiz gegebenenfalls an den Wortlaut des Übereinkommens binden, wie es 2004 unterzeichnet wurde. Seit seiner Verabschiedung wurden keine Änderungen daran vorgenommen. Das Übereinkommen ist zudem vom Zusatzprotokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen aus dem Jahr 2012 zu unterscheiden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Im Rahmen des FCTC sind die einzigen rechtsverbindlichen Instrumente – für die Staaten, die sie ratifiziert haben – das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs und das Zusatzprotokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen aus dem Jahr 2012. Die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen und die anderen in diesem Rahmen verabschiedeten Instrumente sind nicht rechtsverbindlich. Die Ratifizierung des Textes von 2004 kann nicht mit einer unbefristeten Kompetenzübertragung auf künftige Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz (COP) gleichgesetzt werden. Die Beschlüsse der COP sind in erster Linie Leitlinien für die Umsetzung des Übereinkommens und werden gemäss den verfassungsmässigen nationalen Verfahren der Vertragsstaaten umgesetzt. Bei Verabschiedung eines verbindlichen Instruments wie dem Zusatzprotokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen wird dieses Instrument nur für diejenigen Vertragsstaaten verbindlich, die es gemäss ihren verfassungsmässigen nationalen Verfahren ausdrücklich ratifiziert haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die COP11 hat Beschlüsse gefasst und Massnahmen vorgeschlagen, die insbesondere auf die Reduzierung von Abfällen im Zusammenhang mit Tabakprodukten sowie auf die Stärkung des Jugendschutzes abzielen. Diese Ziele entsprechen auch den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach der Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» (Art. 41 Abs. 1 Bst. g und Art. 118 Abs. 2 Bst. b BV). Die Beschlüsse und Massnahmen der COP11 schreiben kein vollständiges Verbot eines Produkts auf nationaler Ebene vor. Die Vertragsstaaten bleiben in ihrer Umsetzung frei (siehe Punkt 2 oben).</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Die Ratifizierung des Übereinkommens bedeutet kein Verbot von Subventionen für den Tabakanbau, sondern zielt vielmehr darauf ab, wirtschaftlich tragfähige Alternativen für Tabakpflanzerinnen und -pflanzer zu fördern. Die von der COP, auch an der COP11, vorgeschlagenen Massnahmen sind nicht rechtsverbindlich, und jede Änderung des Subventionssystems würde einem Parlamentsentscheid unterliegen. Bei jedem internationalen Übereinkommen, dessen Ratifizierung in die Zuständigkeit des Parlaments fällt, muss die Genehmigungsbotschaft an das Parlament zudem eine Folgenabschätzung, einschliesslich sozioökonomischer Auswirkungen, sowie eine Analyse der Vereinbarkeit mit bestehenden internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Wirtschafts- und Handelsbereich, enthalten. Der Botschaftsentwurf muss zudem einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werden, damit die Kantone, die politischen Parteien und die betroffenen Kreise ihre Stellungnahme zur Ratifizierung abgeben können.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat heute – insbesondere auch aus demokratiepolitscher- und verfassungsrechtlicher Sicht - eine Ratifizierung des damaligen FCTC-Vertragstextes, angesichts des Faktums, dass die tatsächlichen Verpflichtungen des FCTC-Regelwerkes heute weit über den 2004 unterzeichneten Vertragstext hinausgehen? </li><li>Würde eine Ratifikation des 2004 unterzeichneten Vertragstextes faktisch nicht eine Blanko-Anbindung an bisherige und künftige FCTC COP- Mehrheitsbeschlüsse bedeuten? </li><li>Wie positioniert sich der Bundesrat angesichts seiner historischen Erfahrungen mit der Verbotspolitik gegenüber der von der FCTC COP11 vorgeschlagenen Prohibitionspolitik bei der Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten? </li><li>Wie schätzt der Bundesrat die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für Tabakpflanzer ein, wenn Subventionen für den Tabakanbau, wie von der FCTC COP11 vorgeschlagen, verboten werden? </li><li>Welche Risiken sieht der Bundesrat bei dem von der FCTC COP11 vorgeschlagenen Einfrieren des Tabakangebots und der Reduzierung von Markenvarianten, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Sicht sowie im Hinblick auf Verpflichtungen aus WTO-Abkommen (GATT, TRIPS) und bilateralen Freihandelsabkommen? </li></ol>
- WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC). Dialog, Aufklärung und Innovation – statt Verbote und Ideologien
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der elften Vertragsstaatenkonferenz (COP11) der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC) wurden weitreichende, ideologisch geprägte Massnahmen diskutiert, die weit über den Schutz der öffentlichen Gesundheit hinausgehen. Im Zentrum stehen dabei Bestrebungen, eine tabakfreie Gesellschaft zu schaffen – unter anderem durch die drastische Reduktion von Verkaufsstellen, Produktions- und Importquoten, die Streichung sämtlicher Subventionen für den Tabakanbau, das Verbot von Zigarettenfiltern sowie letztlich ein vollständiges Verkaufsverbot von Tabakprodukten. </p><p><br>Solche Massnahmen sind Ausdruck einer prohibitionistischen Ideologie und haben sich in der Vergangenheit – wie das Beispiel der Alkoholprohibition zeigt – als ineffektiv erwiesen. Sie führen zu Schwarzmarkt, Kriminalität und Steuerausfällen, ohne den Konsum nachhaltig zu senken. Die Schweizer Dachverbände der Wirtschaft appellierten daher im Nov. 2025 an Bundesrat und Parlament, die Rahmenkonvention der WHO zur Tabakkontrolle (FCTC) nicht zu ratifizieren. Die Schweiz solle weiterhin auf Dialog, Aufklärung und Innovation setzen – statt auf Verbote und Ideologien.</p>
- <span><p><span>1. Die Schweiz erfüllt ihre internationalen Verpflichtungen unter Einhaltung der Bundesverfassung (BV; SR 101). Der Entscheid über die Ratifizierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) liegt in der Zuständigkeit des Parlaments. Eine solche Ratifizierung des Übereinkommens würde die Schweiz gegebenenfalls an den Wortlaut des Übereinkommens binden, wie es 2004 unterzeichnet wurde. Seit seiner Verabschiedung wurden keine Änderungen daran vorgenommen. Das Übereinkommen ist zudem vom Zusatzprotokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen aus dem Jahr 2012 zu unterscheiden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Im Rahmen des FCTC sind die einzigen rechtsverbindlichen Instrumente – für die Staaten, die sie ratifiziert haben – das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs und das Zusatzprotokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen aus dem Jahr 2012. Die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen und die anderen in diesem Rahmen verabschiedeten Instrumente sind nicht rechtsverbindlich. Die Ratifizierung des Textes von 2004 kann nicht mit einer unbefristeten Kompetenzübertragung auf künftige Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz (COP) gleichgesetzt werden. Die Beschlüsse der COP sind in erster Linie Leitlinien für die Umsetzung des Übereinkommens und werden gemäss den verfassungsmässigen nationalen Verfahren der Vertragsstaaten umgesetzt. Bei Verabschiedung eines verbindlichen Instruments wie dem Zusatzprotokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen wird dieses Instrument nur für diejenigen Vertragsstaaten verbindlich, die es gemäss ihren verfassungsmässigen nationalen Verfahren ausdrücklich ratifiziert haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die COP11 hat Beschlüsse gefasst und Massnahmen vorgeschlagen, die insbesondere auf die Reduzierung von Abfällen im Zusammenhang mit Tabakprodukten sowie auf die Stärkung des Jugendschutzes abzielen. Diese Ziele entsprechen auch den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach der Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» (Art. 41 Abs. 1 Bst. g und Art. 118 Abs. 2 Bst. b BV). Die Beschlüsse und Massnahmen der COP11 schreiben kein vollständiges Verbot eines Produkts auf nationaler Ebene vor. Die Vertragsstaaten bleiben in ihrer Umsetzung frei (siehe Punkt 2 oben).</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Die Ratifizierung des Übereinkommens bedeutet kein Verbot von Subventionen für den Tabakanbau, sondern zielt vielmehr darauf ab, wirtschaftlich tragfähige Alternativen für Tabakpflanzerinnen und -pflanzer zu fördern. Die von der COP, auch an der COP11, vorgeschlagenen Massnahmen sind nicht rechtsverbindlich, und jede Änderung des Subventionssystems würde einem Parlamentsentscheid unterliegen. Bei jedem internationalen Übereinkommen, dessen Ratifizierung in die Zuständigkeit des Parlaments fällt, muss die Genehmigungsbotschaft an das Parlament zudem eine Folgenabschätzung, einschliesslich sozioökonomischer Auswirkungen, sowie eine Analyse der Vereinbarkeit mit bestehenden internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Wirtschafts- und Handelsbereich, enthalten. Der Botschaftsentwurf muss zudem einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werden, damit die Kantone, die politischen Parteien und die betroffenen Kreise ihre Stellungnahme zur Ratifizierung abgeben können.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat heute – insbesondere auch aus demokratiepolitscher- und verfassungsrechtlicher Sicht - eine Ratifizierung des damaligen FCTC-Vertragstextes, angesichts des Faktums, dass die tatsächlichen Verpflichtungen des FCTC-Regelwerkes heute weit über den 2004 unterzeichneten Vertragstext hinausgehen? </li><li>Würde eine Ratifikation des 2004 unterzeichneten Vertragstextes faktisch nicht eine Blanko-Anbindung an bisherige und künftige FCTC COP- Mehrheitsbeschlüsse bedeuten? </li><li>Wie positioniert sich der Bundesrat angesichts seiner historischen Erfahrungen mit der Verbotspolitik gegenüber der von der FCTC COP11 vorgeschlagenen Prohibitionspolitik bei der Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten? </li><li>Wie schätzt der Bundesrat die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für Tabakpflanzer ein, wenn Subventionen für den Tabakanbau, wie von der FCTC COP11 vorgeschlagen, verboten werden? </li><li>Welche Risiken sieht der Bundesrat bei dem von der FCTC COP11 vorgeschlagenen Einfrieren des Tabakangebots und der Reduzierung von Markenvarianten, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Sicht sowie im Hinblick auf Verpflichtungen aus WTO-Abkommen (GATT, TRIPS) und bilateralen Freihandelsabkommen? </li></ol>
- WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC). Dialog, Aufklärung und Innovation – statt Verbote und Ideologien
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