Versorgungssicherheit der elektrischen Energieversorgung, Ersatz der rotierenden Massen (Generatoren) durch statische Energiewandler (PV, Wind)
- ShortId
-
25.4476
- Id
-
20254476
- Updated
-
18.02.2026 21:13
- Language
-
de
- Title
-
Versorgungssicherheit der elektrischen Energieversorgung, Ersatz der rotierenden Massen (Generatoren) durch statische Energiewandler (PV, Wind)
- AdditionalIndexing
-
66;09;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Unser Elektrizitäts-Netz wird heute durch die rotierenden Massen der konventionellen Kraftwerke stabilisiert. Plötzliche Schwankungen, verursacht durch Netzstörungen (rasanter Überschuss oder Wegfall an PV-, Wind-Leistungen, Wegfall von Wasser- oder Kernkraftwerken etc.) werden durch die Trägheit im Netz kurzzeitig kompensiert. Bei einem markanten Leistungsausfall braucht es ein mehrfaches an Netzträgheit, damit die Frequenz nicht innert Sekunden abstürzt, bevor die Primär-Regelung einsetzen kann - sonst besteht die akute Gefahr der Schutzabschaltungskaskade. (Wie beim Netzkollaps in Spanien vom 28. April 2025 passiert!) Fallen die rotierenden Massen (auch jene unserer KKW‘s) weg und werden durch Nicht- oder unzureichend trägheits-kompensierte PV- und Wind-Anlagen ersetzt, fehlt die netzstabilisierende Trägheit. Nicht- oder unzureichend künstlich trägheits-kompensierter PV- und Windstromersatz für Grosskraftwerke bringt keine physikalische Trägheit, sondern vernichtet Trägheit resp. intrinsische Stromnetz-Stabilität:<br>- Leistungselektronik (NEE-Erzeuger und neue grosse leistungselektronisch basierte Verbraucher) erhöhen die Empfindlichkeit für Netzschwingungen<br>- Schnellladestationen, Wärmepumpen und KI-Server wirken trägheitsreduzierend<br>- solche neuen Verbraucher verstärken Oszillationen, Oberwellen und Frequenz- und Spannungseinbrüche<br>- subventionierte schnellwachsende Anteile an NEE (PV / Wind) plus moderne leistungselektronische Verbraucher verlangen einen ebenso schnell wachsenden erhöhten und sehr teuren, in-<br> standhaltungsintensiven Bedarf, an artifizieller Stabilitätstechnik, damit das Netz seine Stabilität weiterhin auf gleich hohem Niveau behält!</p>
- <span><p>1. und 3. Gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR <em>734.7</em>) obliegt den Netzbetreibern die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes. </p><p>Da das Schweizer Stromnetz mit dem europäischen verbunden ist, muss die Netzstabilität, insbesondere der Trägheitsbedarf, ganzheitlich betrachtet werden. Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) erarbeitet derzeit technische Spezifikationen zur minimal verfügbaren rotierenden Masse und integriert diese in die bestehenden EU-Netzkodizes. Die Schweiz wird diese Normen übernehmen. Nach ihrer Verabschiedung werden die entsprechenden Bestimmungen in die nationalen Spezifikationen und sektoriellen Regelungen aufgenommen. </p><p> </p><p>Dank des hohen Anteils der Wasserkraft (2024: 59,6 %) und der Kernkraft (2024: 28,4 %) an der Stromproduktion (www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik > Energiestatistiken > Elektrizitätsstatistik > Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2024, S. 2 Fig. 1) verfügt die Schweiz gegenwärtig über genügend Trägheit, damit sie ihren Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes leisten kann. Zudem gibt es eine neue Wechselrichtertechnologie, die als Ersatz für die bei der Abschaltung von Kraftwerken wegfallende Trägheit synthetische Trägheit bereitstellen kann. Geräte, die auf dieser Technologie basieren, können anstelle von herkömmlichen Wechselrichtern in Verbindung mit Batterien, Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder statischen Blindleistungskompensatoren eingesetzt werden. Eine neue Richtlinie von Swissgrid (<a href="http://www.swissgrid.ch"><u>www.swissgrid.ch</u></a> > Partner > Alle Themen > Branchenverträge und Anhänge > Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von konverterbasierten Energiespeichersystemen (kESS), Version 1.01 vom 14. Dezember 2025) schreibt diese Art von Wechselrichtern für jedes neue an das Übertragungsnetz angeschlossene Speichersystem vor. Diese Technologie kann künftig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Für das Verteilnetz sind solche Regelungen noch nicht vorgesehen.</p><p> </p><p>2. Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet (BBl <em>2025</em> 2563). Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Bau von neuen Kernkraftwerken wieder bewilligt werden könnte. Damit wird die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offengehalten. Ziel ist es, die Schweizer Energiepolitik technologieneutral zu gestalten. </p><p> </p><p>4. Die Wechselrichtertechnologie, mit der synthetische Trägheit erzeugt werden kann, ist noch neu und daher bislang wenig verbreitet. Für an das Verteilnetz angeschlossene Anlagen könnte der Bundesrat gegebenenfalls eine Anpassung der Gesetzgebung in Betracht ziehen.</p><p> </p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Entwicklung und Integration von neuen Energieerzeugungsanlagen das Stromnetz zusätzlich belastet und damit Kosten verursacht. Zur Begrenzung des Kostenanstiegs verfolgt der Bundesrat mehrere Ansätze. Mit dem Szenariorahmen für die Stromnetzplanung fördert er beispielsweise eine koordinierte und langfristige Netzplanung, damit Investitionen gezielt eingesetzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Die Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR <em>734.71</em>), die am 1. Januar 2026 im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS <em>2024</em> 679) in Kraft getreten ist, dürfte insbesondere im Bereich der Flexibilität und der Speicherlösungen ebenfalls dazu beitragen, die Netzausbaukosten zu senken. Schliesslich ist zu erwarten, dass innovative Technologien wie Wechselrichter, die synthetische Trägheit bereitstellen, weiterentwickelt und damit rentabler werden. Sie können zusätzliche Systemdienstleistungen ermöglichen und so den Bedarf an kostspieligen Netzausbauten verringern. Insgesamt verfolgt der Bundesrat das Ziel, durch eine Kombination aus effizienter Netzplanung, technologischer Innovation und geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen die Integrationskosten so niedrig wie möglich zu halten.</p></span>
- <p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol><li>Wie will der Bundesrat die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung sicherstellen, wenn die rotierenden Massen (Generatoren) durch statische Energiewandler (z.B. Photovoltaik) ersetzt werden?</li><li>Prüft der Bundesrat ernsthaft die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offenzuhalten?</li><li>Welche anderen kostengünstigen und netzstabilisierende Massnahmen prüft der Bundesrat?</li><li>Prüft der Bundesrat eine Änderung seiner Förderpolitik zu Gunsten mehr Netzstabilität? </li><li>Wie begegnet der Bundesrat den enormen Integrationsfolge-Kosten, die der stabile Netzausbau verursachen wird?</li></ol>
- Versorgungssicherheit der elektrischen Energieversorgung, Ersatz der rotierenden Massen (Generatoren) durch statische Energiewandler (PV, Wind)
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Unser Elektrizitäts-Netz wird heute durch die rotierenden Massen der konventionellen Kraftwerke stabilisiert. Plötzliche Schwankungen, verursacht durch Netzstörungen (rasanter Überschuss oder Wegfall an PV-, Wind-Leistungen, Wegfall von Wasser- oder Kernkraftwerken etc.) werden durch die Trägheit im Netz kurzzeitig kompensiert. Bei einem markanten Leistungsausfall braucht es ein mehrfaches an Netzträgheit, damit die Frequenz nicht innert Sekunden abstürzt, bevor die Primär-Regelung einsetzen kann - sonst besteht die akute Gefahr der Schutzabschaltungskaskade. (Wie beim Netzkollaps in Spanien vom 28. April 2025 passiert!) Fallen die rotierenden Massen (auch jene unserer KKW‘s) weg und werden durch Nicht- oder unzureichend trägheits-kompensierte PV- und Wind-Anlagen ersetzt, fehlt die netzstabilisierende Trägheit. Nicht- oder unzureichend künstlich trägheits-kompensierter PV- und Windstromersatz für Grosskraftwerke bringt keine physikalische Trägheit, sondern vernichtet Trägheit resp. intrinsische Stromnetz-Stabilität:<br>- Leistungselektronik (NEE-Erzeuger und neue grosse leistungselektronisch basierte Verbraucher) erhöhen die Empfindlichkeit für Netzschwingungen<br>- Schnellladestationen, Wärmepumpen und KI-Server wirken trägheitsreduzierend<br>- solche neuen Verbraucher verstärken Oszillationen, Oberwellen und Frequenz- und Spannungseinbrüche<br>- subventionierte schnellwachsende Anteile an NEE (PV / Wind) plus moderne leistungselektronische Verbraucher verlangen einen ebenso schnell wachsenden erhöhten und sehr teuren, in-<br> standhaltungsintensiven Bedarf, an artifizieller Stabilitätstechnik, damit das Netz seine Stabilität weiterhin auf gleich hohem Niveau behält!</p>
- <span><p>1. und 3. Gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR <em>734.7</em>) obliegt den Netzbetreibern die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes. </p><p>Da das Schweizer Stromnetz mit dem europäischen verbunden ist, muss die Netzstabilität, insbesondere der Trägheitsbedarf, ganzheitlich betrachtet werden. Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) erarbeitet derzeit technische Spezifikationen zur minimal verfügbaren rotierenden Masse und integriert diese in die bestehenden EU-Netzkodizes. Die Schweiz wird diese Normen übernehmen. Nach ihrer Verabschiedung werden die entsprechenden Bestimmungen in die nationalen Spezifikationen und sektoriellen Regelungen aufgenommen. </p><p> </p><p>Dank des hohen Anteils der Wasserkraft (2024: 59,6 %) und der Kernkraft (2024: 28,4 %) an der Stromproduktion (www.bfe.admin.ch > Versorgung > Statistik > Energiestatistiken > Elektrizitätsstatistik > Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2024, S. 2 Fig. 1) verfügt die Schweiz gegenwärtig über genügend Trägheit, damit sie ihren Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes leisten kann. Zudem gibt es eine neue Wechselrichtertechnologie, die als Ersatz für die bei der Abschaltung von Kraftwerken wegfallende Trägheit synthetische Trägheit bereitstellen kann. Geräte, die auf dieser Technologie basieren, können anstelle von herkömmlichen Wechselrichtern in Verbindung mit Batterien, Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder statischen Blindleistungskompensatoren eingesetzt werden. Eine neue Richtlinie von Swissgrid (<a href="http://www.swissgrid.ch"><u>www.swissgrid.ch</u></a> > Partner > Alle Themen > Branchenverträge und Anhänge > Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von konverterbasierten Energiespeichersystemen (kESS), Version 1.01 vom 14. Dezember 2025) schreibt diese Art von Wechselrichtern für jedes neue an das Übertragungsnetz angeschlossene Speichersystem vor. Diese Technologie kann künftig einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Für das Verteilnetz sind solche Regelungen noch nicht vorgesehen.</p><p> </p><p>2. Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet (BBl <em>2025</em> 2563). Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Bau von neuen Kernkraftwerken wieder bewilligt werden könnte. Damit wird die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offengehalten. Ziel ist es, die Schweizer Energiepolitik technologieneutral zu gestalten. </p><p> </p><p>4. Die Wechselrichtertechnologie, mit der synthetische Trägheit erzeugt werden kann, ist noch neu und daher bislang wenig verbreitet. Für an das Verteilnetz angeschlossene Anlagen könnte der Bundesrat gegebenenfalls eine Anpassung der Gesetzgebung in Betracht ziehen.</p><p> </p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Entwicklung und Integration von neuen Energieerzeugungsanlagen das Stromnetz zusätzlich belastet und damit Kosten verursacht. Zur Begrenzung des Kostenanstiegs verfolgt der Bundesrat mehrere Ansätze. Mit dem Szenariorahmen für die Stromnetzplanung fördert er beispielsweise eine koordinierte und langfristige Netzplanung, damit Investitionen gezielt eingesetzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Die Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR <em>734.71</em>), die am 1. Januar 2026 im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS <em>2024</em> 679) in Kraft getreten ist, dürfte insbesondere im Bereich der Flexibilität und der Speicherlösungen ebenfalls dazu beitragen, die Netzausbaukosten zu senken. Schliesslich ist zu erwarten, dass innovative Technologien wie Wechselrichter, die synthetische Trägheit bereitstellen, weiterentwickelt und damit rentabler werden. Sie können zusätzliche Systemdienstleistungen ermöglichen und so den Bedarf an kostspieligen Netzausbauten verringern. Insgesamt verfolgt der Bundesrat das Ziel, durch eine Kombination aus effizienter Netzplanung, technologischer Innovation und geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen die Integrationskosten so niedrig wie möglich zu halten.</p></span>
- <p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol><li>Wie will der Bundesrat die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung sicherstellen, wenn die rotierenden Massen (Generatoren) durch statische Energiewandler (z.B. Photovoltaik) ersetzt werden?</li><li>Prüft der Bundesrat ernsthaft die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offenzuhalten?</li><li>Welche anderen kostengünstigen und netzstabilisierende Massnahmen prüft der Bundesrat?</li><li>Prüft der Bundesrat eine Änderung seiner Förderpolitik zu Gunsten mehr Netzstabilität? </li><li>Wie begegnet der Bundesrat den enormen Integrationsfolge-Kosten, die der stabile Netzausbau verursachen wird?</li></ol>
- Versorgungssicherheit der elektrischen Energieversorgung, Ersatz der rotierenden Massen (Generatoren) durch statische Energiewandler (PV, Wind)
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