Wie kann das Bundesamt für Statistik (BFS) die Aufgaben des Swiss Data Steward erfüllen?
- ShortId
-
25.4479
- Id
-
20254479
- Updated
-
18.02.2026 21:12
- Language
-
de
- Title
-
Wie kann das Bundesamt für Statistik (BFS) die Aufgaben des Swiss Data Steward erfüllen?
- AdditionalIndexing
-
04;34;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu 1 und 8: Die Rolle des Swiss Data Steward ist gemäss Artikel 10 Absatz 4 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (SR 172.212.1) beim Bundesamt für Statistik (BFS) angesiedelt. Die Aufgaben sind in den Artikeln 15-19 der Digitalisierungsverordnung (SR 172.019.1) festgehalten. Der Bundesrat hat die Rolle dem BFS zugewiesen, weil es als zentraler Informations- und Datendienstleister des Bundes langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenzen in Bezug auf die Harmonisierung von Daten hat. Das BFS treibt den Prozess der Harmonisierung der Daten des Bundes voran, indem es die notwendigen Instrumente entwickelt, wie ein öffentliches Verzeichnis der vorhandenen Datensammlungen, und andere Verwaltungseinheiten berät. Es kann ausserhalb des Bereichs der Statistik keine Standards vorschreiben. Der Bundesrat prüft, ob die Zuweisung der Aufgaben im Bereich der Harmonisierung an das BFS anlässlich einer zukünftigen Verordnungsrevision präzisiert werden kann, etwa durch einen Verweis zwischen den genannten Verordnungen.</p><p> </p><p>Zu 2 und 4: Mangels Weisungsrechts des Swiss Data Steward, hängt der Fortschritt der Datenharmonisierung auf Bundesebene von den Digitalisierungsstrategien, vorhandenen Ressourcen und den Prioritäten der Verwaltungseinheiten ab. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Juni 2025 der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 eine gemeinsame Wirkungszielsetzung der Arbeiten zur Förderung der Interoperabilität von Daten zu erarbeiten und einen Umsetzungsplan im Rahmen der Teilstrategie Daten Bund vorzulegen. Bezüglich der Harmonisierungsaufgaben gemäss Digitalisierungsverordnung gilt: Das Dashboard der Interoperabilitätsplattform weist den Fortschritt der Erfassung von Datensets, Schnittstellen und Behördenleistungen aus. Die Erfahrungen des BFS zeigen, dass die Dokumentation und Publikation der bestehenden Datensammlungen mehr Zeit, als ursprünglich angenommen benötigt.</p><p> </p><p>Zu 3: Der Bundesrat hat dem BFS den Auftrag erteilt, die benötigten Mittel für die Unterstützung der Datenharmonisierung intern zu kompensieren. Einen Grossteil, rund 30 Millionen Franken, des Gesamtaufwands von 37.7 Millionen Franken hat das BFS in der Folge selbst aufgebracht.</p><p> </p><p>Zu 5: Damit die qualitativ guten und vertrauenswürdigen Behördendaten von KI-Systemen gefunden werden, müssen sie einheitlich beschrieben und (wo sinnvoll) standardisiert sind. So kann falsche oder irreführende Information bekämpft werden. Die Rolle des Swiss Data Steward bekommt somit mit der weiten Verbreitung und Nutzung von KI-Systemen zusätzliche Bedeutung.</p><p> </p><p>Zu 6: Weil Daten der Verwaltung nicht ausreichend standardisiert und beschrieben sind, sind sie nicht auffindbar und können nicht verwaltungsübergreifend genutzt werden. Somit kann das Potenzial von KI noch nicht voll ausgeschöpft werden. Mit der Beschreibung von Use Cases können weitere Potenziale identifiziert werden, beziehungsweise auf Potenziale aufmerksam gemacht werden.</p><p> </p><p>Zu 7: Der Bundesrat wurde am 21. März 2025 über eine KI-Strategie für die Bundesverwaltung und am 12. Dezember 2025 über die Umsetzungsmassnahmen dazu sowie über das Konzept zur Stärkung der Koordination und Governance rund um KI informiert. Die Ziele werden mit ausgewählten Massnahmen und einer gestärkten Koordination vorangetrieben. Das EJPD erarbeitet zurzeit eine Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Mo. WBK-S 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten», womit auch die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Behördendaten verbessert werden sollen.</p><p> </p><p>Zu 9: Die Ausweitung der Aufgaben des Swiss Data Steward auf Kantons- und Gemeindeverwaltungen würde eine zweifache Anpassung bedingen: Der Data Steward müsste auf der <i>Bundesebene</i> eine Kompetenz zur verbindlichen Standardsetzung erhalten. Ausserdem müsste eine entsprechende <i>Bundeskompetenz</i> geschaffen werden.</p><p> </p><p>Heute fehlt jedoch die Verfassungsgrundlage für eine verbindliche über alle Staatsebenen übergreifende Standardsetzung. Zur Steuerung der digitalen Transformation im föderalistischen System haben Bund und Kantone die Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) gegründet. Der Bundesrat hat am 19. September 2025 das Zielbild der DVS zu Kenntnis genommen. Es umfasst auch einen Prüfauftrag zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage, um Standards in der Digitalisierung über alle Staatsebenen hinweg für verbindlich erklären zu können.</p><p> </p><p>Zu 10: Eine Umbenennung für sich hat allein keine Auswirkungen auf die hier beschriebenen datenpolitischen Herausforderungen. Aus diesem Grund hat eine neue Namensgebung aus Sicht des Bundesrats aktuell keine Priorität.</p>
- <p>Einwandfreie, harmonisierte, standardisierte und interoperable Behördendaten sind ein äusserst wertvolles Gut für Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Dieses hat in den letzten Jahren durch die Nutzung in KI-Systemen zusätzlich stark an Bedeutung gewonnen.Der Bundesrat hat seit 2019 dem Bundesamt für Statistik (BFS) unter dem Titel «Swiss Data Steward» wichtige Aufgaben zur Verbesserung der Qualität, Verfügbarkeit, Harmonisierung und Standardisierung der Daten der Bundesverwaltung übertragen. Ich bitte daher den Bundesrat, in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die Beauftragung des BFS als Swiss Data Steward und wie lautet dieser Auftrag?</li><li>Welche Wirkungsziele mit welchem Zeithorizont wurden dem BFS in Zusammenhang mit diesem Auftrag gesetzt?</li><li>Mit welchen finanziellen und personellen Mitteln wurde das BFS für die Erfüllung der Aufgaben des Swiss Data Steward ausgestattet?</li><li>Wie wurde die Zielerreichung bis anhin überprüft und welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dieser Überprüfung ?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung und Veränderung der Aufgaben des Swiss Data Steward unter dem Aspekt der stark zunehmenden Nutzung von Behördendaten im Rahmen von KI-Systemen in den letzten drei Jahren?</li><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das Potenzial von KI-Systemen aktuell noch nicht ausgeschöpft werden kann, weil diese Systeme die Behördendaten zu wenig nutzen können?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat diesbezüglich?</li><li>Sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, die Aufgaben und Kompetenzen des Swiss Data Steward im Bundesstatistikgesetz (BStatG), Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) und weiteren Gesetzen sowie den zugehörigen Verordnungen explizit zu verankern?</li><li>Zieht der Bundesrat eine Ausweitung der Aufgaben des Swiss Data Steward auf Kantons- und Gemeindeverwaltungen sowie ausgewählte weitere Anwendungsbereiche, z. B. kritische Infrastrukturen, zumindest mittelfristig in Betracht?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, das Bundesamt für Statistik umzubenennen, damit dessen zentrale Rolle im Datenbereich auch im Namen sichtbar wird?</li></ol><p> </p>
- Wie kann das Bundesamt für Statistik (BFS) die Aufgaben des Swiss Data Steward erfüllen?
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zu 1 und 8: Die Rolle des Swiss Data Steward ist gemäss Artikel 10 Absatz 4 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (SR 172.212.1) beim Bundesamt für Statistik (BFS) angesiedelt. Die Aufgaben sind in den Artikeln 15-19 der Digitalisierungsverordnung (SR 172.019.1) festgehalten. Der Bundesrat hat die Rolle dem BFS zugewiesen, weil es als zentraler Informations- und Datendienstleister des Bundes langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenzen in Bezug auf die Harmonisierung von Daten hat. Das BFS treibt den Prozess der Harmonisierung der Daten des Bundes voran, indem es die notwendigen Instrumente entwickelt, wie ein öffentliches Verzeichnis der vorhandenen Datensammlungen, und andere Verwaltungseinheiten berät. Es kann ausserhalb des Bereichs der Statistik keine Standards vorschreiben. Der Bundesrat prüft, ob die Zuweisung der Aufgaben im Bereich der Harmonisierung an das BFS anlässlich einer zukünftigen Verordnungsrevision präzisiert werden kann, etwa durch einen Verweis zwischen den genannten Verordnungen.</p><p> </p><p>Zu 2 und 4: Mangels Weisungsrechts des Swiss Data Steward, hängt der Fortschritt der Datenharmonisierung auf Bundesebene von den Digitalisierungsstrategien, vorhandenen Ressourcen und den Prioritäten der Verwaltungseinheiten ab. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Juni 2025 der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 eine gemeinsame Wirkungszielsetzung der Arbeiten zur Förderung der Interoperabilität von Daten zu erarbeiten und einen Umsetzungsplan im Rahmen der Teilstrategie Daten Bund vorzulegen. Bezüglich der Harmonisierungsaufgaben gemäss Digitalisierungsverordnung gilt: Das Dashboard der Interoperabilitätsplattform weist den Fortschritt der Erfassung von Datensets, Schnittstellen und Behördenleistungen aus. Die Erfahrungen des BFS zeigen, dass die Dokumentation und Publikation der bestehenden Datensammlungen mehr Zeit, als ursprünglich angenommen benötigt.</p><p> </p><p>Zu 3: Der Bundesrat hat dem BFS den Auftrag erteilt, die benötigten Mittel für die Unterstützung der Datenharmonisierung intern zu kompensieren. Einen Grossteil, rund 30 Millionen Franken, des Gesamtaufwands von 37.7 Millionen Franken hat das BFS in der Folge selbst aufgebracht.</p><p> </p><p>Zu 5: Damit die qualitativ guten und vertrauenswürdigen Behördendaten von KI-Systemen gefunden werden, müssen sie einheitlich beschrieben und (wo sinnvoll) standardisiert sind. So kann falsche oder irreführende Information bekämpft werden. Die Rolle des Swiss Data Steward bekommt somit mit der weiten Verbreitung und Nutzung von KI-Systemen zusätzliche Bedeutung.</p><p> </p><p>Zu 6: Weil Daten der Verwaltung nicht ausreichend standardisiert und beschrieben sind, sind sie nicht auffindbar und können nicht verwaltungsübergreifend genutzt werden. Somit kann das Potenzial von KI noch nicht voll ausgeschöpft werden. Mit der Beschreibung von Use Cases können weitere Potenziale identifiziert werden, beziehungsweise auf Potenziale aufmerksam gemacht werden.</p><p> </p><p>Zu 7: Der Bundesrat wurde am 21. März 2025 über eine KI-Strategie für die Bundesverwaltung und am 12. Dezember 2025 über die Umsetzungsmassnahmen dazu sowie über das Konzept zur Stärkung der Koordination und Governance rund um KI informiert. Die Ziele werden mit ausgewählten Massnahmen und einer gestärkten Koordination vorangetrieben. Das EJPD erarbeitet zurzeit eine Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Mo. WBK-S 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten», womit auch die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Behördendaten verbessert werden sollen.</p><p> </p><p>Zu 9: Die Ausweitung der Aufgaben des Swiss Data Steward auf Kantons- und Gemeindeverwaltungen würde eine zweifache Anpassung bedingen: Der Data Steward müsste auf der <i>Bundesebene</i> eine Kompetenz zur verbindlichen Standardsetzung erhalten. Ausserdem müsste eine entsprechende <i>Bundeskompetenz</i> geschaffen werden.</p><p> </p><p>Heute fehlt jedoch die Verfassungsgrundlage für eine verbindliche über alle Staatsebenen übergreifende Standardsetzung. Zur Steuerung der digitalen Transformation im föderalistischen System haben Bund und Kantone die Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) gegründet. Der Bundesrat hat am 19. September 2025 das Zielbild der DVS zu Kenntnis genommen. Es umfasst auch einen Prüfauftrag zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage, um Standards in der Digitalisierung über alle Staatsebenen hinweg für verbindlich erklären zu können.</p><p> </p><p>Zu 10: Eine Umbenennung für sich hat allein keine Auswirkungen auf die hier beschriebenen datenpolitischen Herausforderungen. Aus diesem Grund hat eine neue Namensgebung aus Sicht des Bundesrats aktuell keine Priorität.</p>
- <p>Einwandfreie, harmonisierte, standardisierte und interoperable Behördendaten sind ein äusserst wertvolles Gut für Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Dieses hat in den letzten Jahren durch die Nutzung in KI-Systemen zusätzlich stark an Bedeutung gewonnen.Der Bundesrat hat seit 2019 dem Bundesamt für Statistik (BFS) unter dem Titel «Swiss Data Steward» wichtige Aufgaben zur Verbesserung der Qualität, Verfügbarkeit, Harmonisierung und Standardisierung der Daten der Bundesverwaltung übertragen. Ich bitte daher den Bundesrat, in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><ol><li>Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die Beauftragung des BFS als Swiss Data Steward und wie lautet dieser Auftrag?</li><li>Welche Wirkungsziele mit welchem Zeithorizont wurden dem BFS in Zusammenhang mit diesem Auftrag gesetzt?</li><li>Mit welchen finanziellen und personellen Mitteln wurde das BFS für die Erfüllung der Aufgaben des Swiss Data Steward ausgestattet?</li><li>Wie wurde die Zielerreichung bis anhin überprüft und welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dieser Überprüfung ?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung und Veränderung der Aufgaben des Swiss Data Steward unter dem Aspekt der stark zunehmenden Nutzung von Behördendaten im Rahmen von KI-Systemen in den letzten drei Jahren?</li><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das Potenzial von KI-Systemen aktuell noch nicht ausgeschöpft werden kann, weil diese Systeme die Behördendaten zu wenig nutzen können?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat diesbezüglich?</li><li>Sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, die Aufgaben und Kompetenzen des Swiss Data Steward im Bundesstatistikgesetz (BStatG), Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) und weiteren Gesetzen sowie den zugehörigen Verordnungen explizit zu verankern?</li><li>Zieht der Bundesrat eine Ausweitung der Aufgaben des Swiss Data Steward auf Kantons- und Gemeindeverwaltungen sowie ausgewählte weitere Anwendungsbereiche, z. B. kritische Infrastrukturen, zumindest mittelfristig in Betracht?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Idee, das Bundesamt für Statistik umzubenennen, damit dessen zentrale Rolle im Datenbereich auch im Namen sichtbar wird?</li></ol><p> </p>
- Wie kann das Bundesamt für Statistik (BFS) die Aufgaben des Swiss Data Steward erfüllen?
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