Vollzug von Landesverweisungen. Statistik zu den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen kriminelle Ausländerinnen und Ausländer und zu deren Vollzug

ShortId
25.4480
Id
20254480
Updated
20.02.2026 16:45
Language
de
Title
Vollzug von Landesverweisungen. Statistik zu den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen kriminelle Ausländerinnen und Ausländer und zu deren Vollzug
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Seit der Einführung von eMap (Anwendungssystem zur Erfassung von Verwaltungs- und Strafmassnahmen) im Jahr 2023 publiziert das Staatsekretariat für Migration (SEM) die Statistiken zu den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie deren Vollzug jährlich, letztmals am 1. Dezember 2025, unter dem Link: </span><a href="https://www.sem.admin.ch"><u><span>https://www.sem.admin.ch</span></u></a><span> &gt; </span></p><p><span>Publikationen &amp; Service &gt; Statistiken &gt; Vollzugsstatistik.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die erwähnte Statistik stellt die von den Kantonen als vollziehbar erfassten Landesverweisungen den kontrollierten Ausreisen im selben Jahr gegenüber. Die tatsächliche Ausreise kann jedoch in das Folgejahr fallen, wenn die Landesverweisung gegen Ende des Jahres erlassen wird. Ferner kann sich die Ausreise auch aufgrund von Identifikationsabklärungen und der Papierbeschaffung zeitlich verzögern. Die Dauer des Vollzugsprozesses hängt wesentlich von der Mitwirkung der betroffenen Person und deren Herkunftsstaat ab. Die Anzahl der kontrollierten Ausreisen wird demzufolge im Verlauf der folgenden Jahre weiter steigen.</span></p><p><span>Im Rahmen der Erfüllung der Motion Salzmann </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233082"><u><span>23.3082</span></u></a><span> «Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern» prüft der Bundesrat weitere Optimierungsmassnahmen im Vollzugsbereich und wird darüber im laufenden Jahr Bericht erstatten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Schweiz verfügt über rasche und funktionierende Rückübernahmeverfahren mit Albanien und Algerien. Mit Marokko führt die Schweiz einen strukturierten Migrationsdialog. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit den genannten Staaten gut funktioniert und dass dank der bestehenden Strukturen für den behördlichen Austausch Fragen in Zusammenhang mit der Identifizierung und Rückübernahme effizient geregelt werden können. Bei diesen drei Staaten ist die tatsächliche Rückführungsquote von Straftätern zwischen 2023 und 2024 gestiegen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Rückkehr stellt einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Migrationspolitik dar. Gleichzeitig spricht sich die Schweiz auch für eine europäische Koordination aus, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Rückkehr zu verbessern. Diesbezüglich ist die Bestimmung von Artikel 25a des EU-Visakodexes ein zentrales Instrument. Der erwähnte Artikel enthält einen Mechanismus, um im Schengen-Raum gemeinsame Massnahmen zur Beschränkung oder Erleichterung der Erteilung von Schengen-Visa zu ergreifen, die von der Kooperation der Drittstaaten bei der Rückkehr abhängen. Die Schweiz unterstützt die Anwendung dieses Mechanismus und bringt ihre Position im Rahmen der Beratungen der europäischen Justiz- und Innenminister (JI-Rat) jeweils aktiv ein. Hinsichtlich der in der Interpellation erwähnten Staaten erachtet der Bundesrat die bestehende Zusammenarbeit als gut und zusätzliche Massnahmen als nicht erforderlich. </span></p></span>
  • <p>In Erfüllung der Motion&nbsp;13.3455 und als Reaktion auf diverse Fragen aus dem Parlament hat das Staatssekretariat für Migration einen Statistikbericht vorgelegt, basierend auf den Daten von 2023. Laut diesem wurden lediglich 68&nbsp;Prozent der von den Strafverfolgungsbehörden angeordneten Landesverweisungen vollzogen. Interessanterweise scheint der Vollzug von Landesverweisungen in Drittstaaten – namentlich Albanien, Marokko und Algerien – schwieriger zu sein als in EU- oder EFTA-Staaten, wo er relativ problemlos ist. So betreffen beispielsweise 13&nbsp;Prozent der vollziehbaren, aber nur 9,8&nbsp;Prozent der vollzogenen Landesverweisungen algerische Staatsangehörige.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welches sind die neuesten verfügbaren Statistiken zu sämtlichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen (Einreiseverbote, Landesverweisungen und Wegweisungen) sowie deren Vollzug?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Vollzugsquote bei den Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen deutlich zu erhöhen?</li><li>Unternimmt er die nötigen diplomatischen Anstrengungen, damit die bei den erwähnten Drittstaaten beobachtete Diskrepanz zwischen vollziehbaren und vollzogenen Entscheiden verringert werden kann?</li><li>Zieht er nebst dem diplomatischen Weg weitere Mittel in Betracht, um Druck auf die erwähnten Drittstaaten auszuüben?</li></ol>
  • Vollzug von Landesverweisungen. Statistik zu den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen kriminelle Ausländerinnen und Ausländer und zu deren Vollzug
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Seit der Einführung von eMap (Anwendungssystem zur Erfassung von Verwaltungs- und Strafmassnahmen) im Jahr 2023 publiziert das Staatsekretariat für Migration (SEM) die Statistiken zu den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie deren Vollzug jährlich, letztmals am 1. Dezember 2025, unter dem Link: </span><a href="https://www.sem.admin.ch"><u><span>https://www.sem.admin.ch</span></u></a><span> &gt; </span></p><p><span>Publikationen &amp; Service &gt; Statistiken &gt; Vollzugsstatistik.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die erwähnte Statistik stellt die von den Kantonen als vollziehbar erfassten Landesverweisungen den kontrollierten Ausreisen im selben Jahr gegenüber. Die tatsächliche Ausreise kann jedoch in das Folgejahr fallen, wenn die Landesverweisung gegen Ende des Jahres erlassen wird. Ferner kann sich die Ausreise auch aufgrund von Identifikationsabklärungen und der Papierbeschaffung zeitlich verzögern. Die Dauer des Vollzugsprozesses hängt wesentlich von der Mitwirkung der betroffenen Person und deren Herkunftsstaat ab. Die Anzahl der kontrollierten Ausreisen wird demzufolge im Verlauf der folgenden Jahre weiter steigen.</span></p><p><span>Im Rahmen der Erfüllung der Motion Salzmann </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233082"><u><span>23.3082</span></u></a><span> «Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern» prüft der Bundesrat weitere Optimierungsmassnahmen im Vollzugsbereich und wird darüber im laufenden Jahr Bericht erstatten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Schweiz verfügt über rasche und funktionierende Rückübernahmeverfahren mit Albanien und Algerien. Mit Marokko führt die Schweiz einen strukturierten Migrationsdialog. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit den genannten Staaten gut funktioniert und dass dank der bestehenden Strukturen für den behördlichen Austausch Fragen in Zusammenhang mit der Identifizierung und Rückübernahme effizient geregelt werden können. Bei diesen drei Staaten ist die tatsächliche Rückführungsquote von Straftätern zwischen 2023 und 2024 gestiegen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Rückkehr stellt einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Migrationspolitik dar. Gleichzeitig spricht sich die Schweiz auch für eine europäische Koordination aus, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Rückkehr zu verbessern. Diesbezüglich ist die Bestimmung von Artikel 25a des EU-Visakodexes ein zentrales Instrument. Der erwähnte Artikel enthält einen Mechanismus, um im Schengen-Raum gemeinsame Massnahmen zur Beschränkung oder Erleichterung der Erteilung von Schengen-Visa zu ergreifen, die von der Kooperation der Drittstaaten bei der Rückkehr abhängen. Die Schweiz unterstützt die Anwendung dieses Mechanismus und bringt ihre Position im Rahmen der Beratungen der europäischen Justiz- und Innenminister (JI-Rat) jeweils aktiv ein. Hinsichtlich der in der Interpellation erwähnten Staaten erachtet der Bundesrat die bestehende Zusammenarbeit als gut und zusätzliche Massnahmen als nicht erforderlich. </span></p></span>
    • <p>In Erfüllung der Motion&nbsp;13.3455 und als Reaktion auf diverse Fragen aus dem Parlament hat das Staatssekretariat für Migration einen Statistikbericht vorgelegt, basierend auf den Daten von 2023. Laut diesem wurden lediglich 68&nbsp;Prozent der von den Strafverfolgungsbehörden angeordneten Landesverweisungen vollzogen. Interessanterweise scheint der Vollzug von Landesverweisungen in Drittstaaten – namentlich Albanien, Marokko und Algerien – schwieriger zu sein als in EU- oder EFTA-Staaten, wo er relativ problemlos ist. So betreffen beispielsweise 13&nbsp;Prozent der vollziehbaren, aber nur 9,8&nbsp;Prozent der vollzogenen Landesverweisungen algerische Staatsangehörige.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welches sind die neuesten verfügbaren Statistiken zu sämtlichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen (Einreiseverbote, Landesverweisungen und Wegweisungen) sowie deren Vollzug?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Vollzugsquote bei den Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen deutlich zu erhöhen?</li><li>Unternimmt er die nötigen diplomatischen Anstrengungen, damit die bei den erwähnten Drittstaaten beobachtete Diskrepanz zwischen vollziehbaren und vollzogenen Entscheiden verringert werden kann?</li><li>Zieht er nebst dem diplomatischen Weg weitere Mittel in Betracht, um Druck auf die erwähnten Drittstaaten auszuüben?</li></ol>
    • Vollzug von Landesverweisungen. Statistik zu den Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gegen kriminelle Ausländerinnen und Ausländer und zu deren Vollzug

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