Pilotprojekte zur innovativen Bewältigung der klimabedingten Extremereignisse in der Siedlungsentwässerung
- ShortId
-
25.4482
- Id
-
20254482
- Updated
-
12.02.2026 08:25
- Language
-
de
- Title
-
Pilotprojekte zur innovativen Bewältigung der klimabedingten Extremereignisse in der Siedlungsentwässerung
- AdditionalIndexing
-
52;2446;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Folgen der Veränderungen des Klimas manifestiert sich insbesondere im Bereich des Wassermanagements. Extremereignisse wie Starkniederschläge stellen die Siedlungsentwässerung vor grosse Herausforderungen. Eine Möglichkeit zur Anpassung an diese Herausforderungen sind sogenannte «Schwammstadtmassnahmen». In der Schweiz gibt es erste Beispiele dazu. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, braucht es aber noch innovativere Ansätze, grössere Projekte und eine beschleunigte Umsetzung. Projekte aus dem Ausland − z.B. Nutzung grösserer Infrastrukturen für Abflusskorridore und zur Wasserspeicherung − zeigen, dass dies möglich ist. Die Projekte haben dabei Rücksicht auf das gute Funktionieren der Verkehrswege sowie die landwirtschaftliche Nutzung zu nehmen.</p><p>Im Rahmen des Förderprogramms Adapt+ kann der Bund solche Projekte mitfinanzieren. Die finanziellen, administrativen und raumplanerischen Hürden sind jedoch immer noch sehr hoch. Die Umsetzung braucht von den entsprechenden Gemeinden und Verbänden viel Mut, Geld und Ausdauer. Solche Pilotprojekte sollen einfacher ermöglicht werden. Dies könnte z.B. durch Erleichterungen in der Erstellungsphase (raumplanerische Erleichterungen, vereinfachtes Baubewilligungsverfahren) sowie in der Betriebsphase (z.B. Tolerierung von behördlich überwachten und klar befristeten Grenzwertüberschreitungen) erfolgen.</p><p>Statt dafür neue Abgaben und Steuern einzuführen, wäre es grundsätzlich sinnvoll, innerhalb des verpflichteten Plafonds der CO2-Abgabe auf Brennstoffen ein Finanzierungsinstrument für die Anpassungen an den Klimawandel zu erschliessen.</p>
- <span><p><span>Gemäss den neuen Klimaszenarien (Klima CH2025) muss in der Schweiz zukünftig mit einer deutlichen Erwärmung und in der Folge mit häufigeren und intensiveren Starkniederschlagsereignissen gerechnet werden. Im Ereignisfall werden lokal die bestehenden Anlagen für die Siedlungsentwässerung an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, so dass anfallendes Wasser nicht immer vollständig gesichert abgeführt werden kann. </span></p><p><span>Mit so genannten Schwammstadtmassnahmen können zusätzliche Kapazitäten für die Siedlungsentwässerung geschaffen werden. Solche Massnahmen leisten einen Beitrag zum Hochwasserschutz, zur Verminderung von Hitzeinseln und zur Bewältigung von Trockenheit. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Zuständigkeiten der verschiedenen institutionellen Ebenen für die Planung und Erstellung von Schwammstadtmassnahmen sind auf Bundesebene im Wasserbau- (SR 721.100) und im Raumplanungsgesetz (SR 700) ausreichend geklärt und unter anderem im Bericht «Regenwasser im Siedlungsraum» der Bundesämter für Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) dargestellt (</span><a href="https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Klima > Anpassung an den Klimawandel > Herausforderungen und Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel). Die konkreten planerischen Schritte und Entscheide fallen in den Bereich kantonaler bzw. kommunaler Bestimmungen. Auf Ebene Bund besteht keine Notwendigkeit für Anpassungen des gesetzlichen Rahmens. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus verfassungsrechtlichen Gründen dürfen die Mittel aus der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe einzig für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eingesetzt werden. Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandel werden für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Art. 37</span><em><span>b</span></em><span> CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz; SR 641.71) im Rahmen des Förderprogramms Anpassung an den Klimawandel Adapt+ eingesetzt. Mit Adapt+ werden auch Projekte mit Schwammstadtelementen unterstützt. So wurde 2025 beispielsweise die Planung von Schwammstadtmassnahmen in Landquart und Wädenswil gefördert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Angesichts der bereits bestehenden Grundlagen sieht der Bundesrat zurzeit keinen Mehrwert in einem weiteren Prüfbericht zu diesem Thema.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Umsetzung von innovativen klimarelevanten Infrastrukturprojekten der Siedlungsentwässerung «Pilotprojekte» beschleunigt werden kann. Dazu soll er aufzeigen:</p><ol><li>Klärung der Zuständigkeiten zwischen allen drei Staatseben und die Etappenziele zur Anpassung an den Klimawandel</li><li>Vorschläge zur allfälligen Änderung betroffener Gesetzgebungen wie z.B. das CO2-Gesetz, das Gewässerschutzgesetz, das Wasserbaugesetz, das Raumplanungsgesetz und gegebenenfalls weiterer Gesetze</li><li>Abklärung einer möglichen haushaltsneutralen Finanzierungsinstrumente ohne neue Steuern und Abgaben</li></ol>
- Pilotprojekte zur innovativen Bewältigung der klimabedingten Extremereignisse in der Siedlungsentwässerung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Folgen der Veränderungen des Klimas manifestiert sich insbesondere im Bereich des Wassermanagements. Extremereignisse wie Starkniederschläge stellen die Siedlungsentwässerung vor grosse Herausforderungen. Eine Möglichkeit zur Anpassung an diese Herausforderungen sind sogenannte «Schwammstadtmassnahmen». In der Schweiz gibt es erste Beispiele dazu. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, braucht es aber noch innovativere Ansätze, grössere Projekte und eine beschleunigte Umsetzung. Projekte aus dem Ausland − z.B. Nutzung grösserer Infrastrukturen für Abflusskorridore und zur Wasserspeicherung − zeigen, dass dies möglich ist. Die Projekte haben dabei Rücksicht auf das gute Funktionieren der Verkehrswege sowie die landwirtschaftliche Nutzung zu nehmen.</p><p>Im Rahmen des Förderprogramms Adapt+ kann der Bund solche Projekte mitfinanzieren. Die finanziellen, administrativen und raumplanerischen Hürden sind jedoch immer noch sehr hoch. Die Umsetzung braucht von den entsprechenden Gemeinden und Verbänden viel Mut, Geld und Ausdauer. Solche Pilotprojekte sollen einfacher ermöglicht werden. Dies könnte z.B. durch Erleichterungen in der Erstellungsphase (raumplanerische Erleichterungen, vereinfachtes Baubewilligungsverfahren) sowie in der Betriebsphase (z.B. Tolerierung von behördlich überwachten und klar befristeten Grenzwertüberschreitungen) erfolgen.</p><p>Statt dafür neue Abgaben und Steuern einzuführen, wäre es grundsätzlich sinnvoll, innerhalb des verpflichteten Plafonds der CO2-Abgabe auf Brennstoffen ein Finanzierungsinstrument für die Anpassungen an den Klimawandel zu erschliessen.</p>
- <span><p><span>Gemäss den neuen Klimaszenarien (Klima CH2025) muss in der Schweiz zukünftig mit einer deutlichen Erwärmung und in der Folge mit häufigeren und intensiveren Starkniederschlagsereignissen gerechnet werden. Im Ereignisfall werden lokal die bestehenden Anlagen für die Siedlungsentwässerung an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, so dass anfallendes Wasser nicht immer vollständig gesichert abgeführt werden kann. </span></p><p><span>Mit so genannten Schwammstadtmassnahmen können zusätzliche Kapazitäten für die Siedlungsentwässerung geschaffen werden. Solche Massnahmen leisten einen Beitrag zum Hochwasserschutz, zur Verminderung von Hitzeinseln und zur Bewältigung von Trockenheit. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Zuständigkeiten der verschiedenen institutionellen Ebenen für die Planung und Erstellung von Schwammstadtmassnahmen sind auf Bundesebene im Wasserbau- (SR 721.100) und im Raumplanungsgesetz (SR 700) ausreichend geklärt und unter anderem im Bericht «Regenwasser im Siedlungsraum» der Bundesämter für Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) dargestellt (</span><a href="https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Klima > Anpassung an den Klimawandel > Herausforderungen und Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel). Die konkreten planerischen Schritte und Entscheide fallen in den Bereich kantonaler bzw. kommunaler Bestimmungen. Auf Ebene Bund besteht keine Notwendigkeit für Anpassungen des gesetzlichen Rahmens. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus verfassungsrechtlichen Gründen dürfen die Mittel aus der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Abgabe einzig für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen eingesetzt werden. Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandel werden für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Art. 37</span><em><span>b</span></em><span> CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz; SR 641.71) im Rahmen des Förderprogramms Anpassung an den Klimawandel Adapt+ eingesetzt. Mit Adapt+ werden auch Projekte mit Schwammstadtelementen unterstützt. So wurde 2025 beispielsweise die Planung von Schwammstadtmassnahmen in Landquart und Wädenswil gefördert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Angesichts der bereits bestehenden Grundlagen sieht der Bundesrat zurzeit keinen Mehrwert in einem weiteren Prüfbericht zu diesem Thema.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Umsetzung von innovativen klimarelevanten Infrastrukturprojekten der Siedlungsentwässerung «Pilotprojekte» beschleunigt werden kann. Dazu soll er aufzeigen:</p><ol><li>Klärung der Zuständigkeiten zwischen allen drei Staatseben und die Etappenziele zur Anpassung an den Klimawandel</li><li>Vorschläge zur allfälligen Änderung betroffener Gesetzgebungen wie z.B. das CO2-Gesetz, das Gewässerschutzgesetz, das Wasserbaugesetz, das Raumplanungsgesetz und gegebenenfalls weiterer Gesetze</li><li>Abklärung einer möglichen haushaltsneutralen Finanzierungsinstrumente ohne neue Steuern und Abgaben</li></ol>
- Pilotprojekte zur innovativen Bewältigung der klimabedingten Extremereignisse in der Siedlungsentwässerung
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