Übersicht über gewährte Nachteilsausgleiche bei Bildungsabschlüssen

ShortId
25.4483
Id
20254483
Updated
12.02.2026 08:24
Language
de
Title
Übersicht über gewährte Nachteilsausgleiche bei Bildungsabschlüssen
AdditionalIndexing
32;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren ist die Zahl der Gesuche für einen Nachteilsausgleich deutlich gestiegen – insbesondere bei nicht sichtbaren Beeinträchtigungen wie ADHS, Dyslexie oder Autismus. Studien der Sekundarstufe II und der Universität Zürich zeigen einen kontinuierlichen Anstieg sowie eine zunehmende Vielfalt der geltend gemachten Bedürfnisse.</p><p>Für Arbeitgebende stellt sich die dringliche Frage, inwieweit sie bei Arbeitnehmenden inskünftig mit einem Nachteilsausgleich rechnen müssen und welche Auswirkungen das auf die Qualifikationen und die Aussagekraft von Qualifikationsnachweisen der Arbeitnehmenden hat. Da heute weder eine gesamtschweizerische Übersicht über die Praxis noch eine vertiefte Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt vorliegt, besteht Klärungs- und Prüfbedarf. Ein Bericht des Bundesrates würde diesbezüglich Transparenz schaffen.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Menschen mit Behinderungen einen chancengerechten Bildungszugang erhalten. Auf die Zuständigkeit der Kantone für die adäquate Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderung hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223616"><u><span>22.3616</span></u></a><span> hingewiesen.</span></p><p><span>Bund und Kantone führen gemeinsam das Bildungsmonitoring durch. In diesem Rahmen wurde 2021 der Bericht «Sonderpädagogik in der Schweiz» veröffentlicht (</span><a href="http://www.sbfi.admin.ch"><u><span>www.sbfi.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Bildung &gt; Bildungsraum Schweiz &gt; Bildungszusammenarbeit Bund–Kantone &gt; </span><a href="https://www.sbfi.admin.ch/de/bildungsmonitoring"><u><span>Bildungsmonitoring</span></u></a><span>). Der Bericht geht insbesondere auf die Thematik des Nachteilsausgleichs ein, der definiert wird als Massnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Benachteiligungen, die sich aus einer Behinderung ergeben. Personen mit nachgewiesener Beeinträchtigung können im Rahmen der Verhältnismässigkeit von diesen Massnahmen profitieren. Es geht also darum, die Lern- und Prüfungsbedingungen anzupassen, nicht aber die Lern- oder Ausbildungsziele. Die Aussagekraft und Vergleichbarkeit formaler Qualifikationen wird durch die Umsetzung von Nachteilsausgleichsmassnahmen daher grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Eine teils geringere Valorisierung der Qualifikationen am Arbeitsmarkt kann dennoch nicht ganz ausgeschlossen werden, beispielsweise wenn für Arbeitgebende der Zeitfaktor bei der Aufgabenerledigung entscheidend ist und den ausführenden Arbeitnehmenden während ihrer Ausbildung Prüfungszeitverlängerungen gewährt wurden.</span></p><p><span>In Bezug auf die Datenerhebung ist Folgendes zu erwähnen: Das Bundesamt für Statistik (BFS) sammelt auf nationaler Ebene Daten zur Sonderpädagogik in der obligatorischen Schule. Allerdings werden Informationen, die sich speziell auf den Nachteilsausgleich beziehen, derzeit nicht gesondert erfasst. Im Rahmen der Erhebung über die soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden an Hochschulen liefert das BFS Informationen zu Nachteilsausgleichsmassnahmen im Tertiärbereich. Ähnliche Daten werden auch von einigen Kantonen und Bildungseinrichtungen gesammelt, ohne dass diese systematisch veröffentlicht werden. Für die obligatorische Schule und die Allgemeinbildung auf Sekundarstufe</span><span>&nbsp;</span><span>II führt das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik zudem eine Landkarte mit Informationen und Richtlinien aus den Kantonen zum Nachteilsausgleich. Im Auftrag der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz wurde zudem eine Bestandesaufnahme zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs in den Kantonen erstellt</span><span>.</span></p><p><span>Zur Umsetzung von Nachteilsausgleichsmassnahmen auf den verschiedenen Bildungsstufen lässt sich festhalten: Im Bereich der Berufsbildung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBG, SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>412.10</span></em><span>) die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Massnahmen zum Nachteilsausgleich können in der Berufsfachschule, in den überbetrieblichen Kursen und für das Qualifikationsverfahren gewährt werden. Ein Abschluss der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung bescheinigt den Erwerb der beruflichen Kompetenzen, die für die Ausübung des betreffenden Berufs erforderlich sind. Das Berufsbildungssystem basiert auf Anforderungen, die von der Wirtschaft definiert und anerkannt werden. Dies gewährleistet, dass die Abschlüsse den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen. Im Hinblick auf eine landesweite Harmonisierung der Nachteilsausgleichsmassnahmen für die gymnasiale Maturität hat die Schweizerische Maturitätskommission eine verbindliche Richtlinie erarbeitet. Die Umsetzung auf der Sekundarstufe</span><span>&nbsp;</span><span>II liegt in der Verantwortung der Kantone. Mit dem Ziel einer gemeinsamen Haltung und Praxis hat swissuniversities ein Papier zum Umgang mit Anträgen auf Nachteilsausgleiche und eine Handreichung zuhanden der Hochschulen erarbeitet. Weitere Informationen zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen im Studium werden vom Netzwerk Studium und Behinderung bereitgestellt, beispielsweise im Leitfaden für Hochschulen.</span></p><p><span>Angesichts der Tatsache, dass das Erreichen der Lern- oder Ausbildungsziele durch die Nachteilsausgleichsmassnahmen nicht beeinträchtigt wird, der laufenden Arbeiten auf allen Bildungsstufen und der fehlenden Zuständigkeit des Bundes für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderung empfiehlt der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie in der Schweiz Nachteilsausgleichsmassnahmen auf den verschiedenen Bildungsstufen (Volksschule, Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) gewährt werden, wie sich deren Anzahl und Anwendung in den letzten Jahren entwickelt haben und welche Auswirkungen dies auf die Aussagekraft von Zeugnissen, Diplomen und anderen Qualifikationsnachweisen für Arbeitgebende haben kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte aufzeigen:</p><ul><li>Übersicht über die Entwicklung der Nachteilsausgleichsgesuche der letzten Jahre&nbsp;<br>(differenziert nach Bildungsstufen und Art der Behinderung)</li><li>Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt</li><li>Beeinflussung der bestehenden Praxis auf die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit von Qualifikationen für die Arbeitgeber</li></ul>
  • Übersicht über gewährte Nachteilsausgleiche bei Bildungsabschlüssen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren ist die Zahl der Gesuche für einen Nachteilsausgleich deutlich gestiegen – insbesondere bei nicht sichtbaren Beeinträchtigungen wie ADHS, Dyslexie oder Autismus. Studien der Sekundarstufe II und der Universität Zürich zeigen einen kontinuierlichen Anstieg sowie eine zunehmende Vielfalt der geltend gemachten Bedürfnisse.</p><p>Für Arbeitgebende stellt sich die dringliche Frage, inwieweit sie bei Arbeitnehmenden inskünftig mit einem Nachteilsausgleich rechnen müssen und welche Auswirkungen das auf die Qualifikationen und die Aussagekraft von Qualifikationsnachweisen der Arbeitnehmenden hat. Da heute weder eine gesamtschweizerische Übersicht über die Praxis noch eine vertiefte Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt vorliegt, besteht Klärungs- und Prüfbedarf. Ein Bericht des Bundesrates würde diesbezüglich Transparenz schaffen.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Menschen mit Behinderungen einen chancengerechten Bildungszugang erhalten. Auf die Zuständigkeit der Kantone für die adäquate Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderung hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223616"><u><span>22.3616</span></u></a><span> hingewiesen.</span></p><p><span>Bund und Kantone führen gemeinsam das Bildungsmonitoring durch. In diesem Rahmen wurde 2021 der Bericht «Sonderpädagogik in der Schweiz» veröffentlicht (</span><a href="http://www.sbfi.admin.ch"><u><span>www.sbfi.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Bildung &gt; Bildungsraum Schweiz &gt; Bildungszusammenarbeit Bund–Kantone &gt; </span><a href="https://www.sbfi.admin.ch/de/bildungsmonitoring"><u><span>Bildungsmonitoring</span></u></a><span>). Der Bericht geht insbesondere auf die Thematik des Nachteilsausgleichs ein, der definiert wird als Massnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Benachteiligungen, die sich aus einer Behinderung ergeben. Personen mit nachgewiesener Beeinträchtigung können im Rahmen der Verhältnismässigkeit von diesen Massnahmen profitieren. Es geht also darum, die Lern- und Prüfungsbedingungen anzupassen, nicht aber die Lern- oder Ausbildungsziele. Die Aussagekraft und Vergleichbarkeit formaler Qualifikationen wird durch die Umsetzung von Nachteilsausgleichsmassnahmen daher grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Eine teils geringere Valorisierung der Qualifikationen am Arbeitsmarkt kann dennoch nicht ganz ausgeschlossen werden, beispielsweise wenn für Arbeitgebende der Zeitfaktor bei der Aufgabenerledigung entscheidend ist und den ausführenden Arbeitnehmenden während ihrer Ausbildung Prüfungszeitverlängerungen gewährt wurden.</span></p><p><span>In Bezug auf die Datenerhebung ist Folgendes zu erwähnen: Das Bundesamt für Statistik (BFS) sammelt auf nationaler Ebene Daten zur Sonderpädagogik in der obligatorischen Schule. Allerdings werden Informationen, die sich speziell auf den Nachteilsausgleich beziehen, derzeit nicht gesondert erfasst. Im Rahmen der Erhebung über die soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden an Hochschulen liefert das BFS Informationen zu Nachteilsausgleichsmassnahmen im Tertiärbereich. Ähnliche Daten werden auch von einigen Kantonen und Bildungseinrichtungen gesammelt, ohne dass diese systematisch veröffentlicht werden. Für die obligatorische Schule und die Allgemeinbildung auf Sekundarstufe</span><span>&nbsp;</span><span>II führt das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik zudem eine Landkarte mit Informationen und Richtlinien aus den Kantonen zum Nachteilsausgleich. Im Auftrag der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz wurde zudem eine Bestandesaufnahme zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs in den Kantonen erstellt</span><span>.</span></p><p><span>Zur Umsetzung von Nachteilsausgleichsmassnahmen auf den verschiedenen Bildungsstufen lässt sich festhalten: Im Bereich der Berufsbildung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBG, SR</span><span>&nbsp;</span><em><span>412.10</span></em><span>) die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Massnahmen zum Nachteilsausgleich können in der Berufsfachschule, in den überbetrieblichen Kursen und für das Qualifikationsverfahren gewährt werden. Ein Abschluss der beruflichen Grundbildung oder der höheren Berufsbildung bescheinigt den Erwerb der beruflichen Kompetenzen, die für die Ausübung des betreffenden Berufs erforderlich sind. Das Berufsbildungssystem basiert auf Anforderungen, die von der Wirtschaft definiert und anerkannt werden. Dies gewährleistet, dass die Abschlüsse den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen. Im Hinblick auf eine landesweite Harmonisierung der Nachteilsausgleichsmassnahmen für die gymnasiale Maturität hat die Schweizerische Maturitätskommission eine verbindliche Richtlinie erarbeitet. Die Umsetzung auf der Sekundarstufe</span><span>&nbsp;</span><span>II liegt in der Verantwortung der Kantone. Mit dem Ziel einer gemeinsamen Haltung und Praxis hat swissuniversities ein Papier zum Umgang mit Anträgen auf Nachteilsausgleiche und eine Handreichung zuhanden der Hochschulen erarbeitet. Weitere Informationen zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen im Studium werden vom Netzwerk Studium und Behinderung bereitgestellt, beispielsweise im Leitfaden für Hochschulen.</span></p><p><span>Angesichts der Tatsache, dass das Erreichen der Lern- oder Ausbildungsziele durch die Nachteilsausgleichsmassnahmen nicht beeinträchtigt wird, der laufenden Arbeiten auf allen Bildungsstufen und der fehlenden Zuständigkeit des Bundes für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderung empfiehlt der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie in der Schweiz Nachteilsausgleichsmassnahmen auf den verschiedenen Bildungsstufen (Volksschule, Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) gewährt werden, wie sich deren Anzahl und Anwendung in den letzten Jahren entwickelt haben und welche Auswirkungen dies auf die Aussagekraft von Zeugnissen, Diplomen und anderen Qualifikationsnachweisen für Arbeitgebende haben kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte aufzeigen:</p><ul><li>Übersicht über die Entwicklung der Nachteilsausgleichsgesuche der letzten Jahre&nbsp;<br>(differenziert nach Bildungsstufen und Art der Behinderung)</li><li>Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt</li><li>Beeinflussung der bestehenden Praxis auf die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit von Qualifikationen für die Arbeitgeber</li></ul>
    • Übersicht über gewährte Nachteilsausgleiche bei Bildungsabschlüssen

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