Massnahmen gegen gewalttätigen Extremismus und Ausweitung des Informationssystems Hoogan
- ShortId
-
25.4484
- Id
-
20254484
- Updated
-
12.02.2026 08:27
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen gewalttätigen Extremismus und Ausweitung des Informationssystems Hoogan
- AdditionalIndexing
-
09;28;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die jüngsten Demonstrationen in Lausanne, Genf und Bern waren von schweren Gewalttaten begleitet, darunter Fahrzeugbrände, umfangreiche Sachbeschädigungen an öffentlichem und privatem Eigentum sowie Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften, bei denen mehrere Personen verletzt wurden.<br>Diese Ausschreitungen gehen häufig auf organisierte Gruppen aus dem Umfeld gewalttätiger extremistischer Bewegungen zurück, insbesondere auf den sogenannten <i>schwarzen Block</i>, dessen systematische Teilnahme darauf abzielt, friedliche Versammlungen zu instrumentalisieren und dort Chaos zu stiften.</p><p>Mit dem Informationssystem HOOGAN steht den Behörden im Sportbereich bereits ein wirksames Instrument zur Prävention von Gewalt zur Verfügung. Dieses auf der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beruhende System ermöglicht es, Personen, die für ihre Gewaltbereitschaft bekannt sind, zu beobachten und gezielte präventive Massnahmen umzusetzen.</p><p>Eine Ausweitung von HOOGAN auf andere Formen kollektiver Gewalt würde es ermöglichen, gewaltbereite Personen besser zu identifizieren, die Koordination zwischen den Kantonspolizeien zu verbessern und die Sicherheit der Bevölkerung bei öffentlichen Demonstrationen zu stärken.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, die rechtlichen und technischen Anpassungen vorzuschlagen, um der Schweiz ein wirksames nationales Instrument zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen.</p><p> </p>
- <span><ol><li><span>Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung, wobei sie ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren (Art.</span><span> </span><span>57 Abs.</span><span> </span><span>1 und 2 BV, SR 101). Die Früherkennung gewalttätig-extremistischer Aktivitäten erfolgt durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Demonstrationen sind ein zentrales Tätigkeitsgebiet der kantonalen Polizeikräfte. Gewalttätige Handlungen wie Körperverletzung, Tätlichkeiten oder Sachbeschädigungen sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB; SR</span><span> </span><span>311.0) strafbar und werden durch die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Damit existiert bereits ein umfassendes und wirksames Instrumentarium zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Im elektronischen Informationssystem HOOGAN werden Daten von Personen erfasst, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben und gegen die folglich eine Massnahme verfügt wurde. Die möglichen Massnahmen bezwecken gezielt die Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. In HOOGAN sind nur Fälle verzeichnet, in welchen die Gewalttätigkeit erwiesen ist. Die Massnahmen stützen sich auf Abschnitt 5a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) und auf das Konkordat der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und </span><span>‑</span><span>direktoren über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Sie werden mittels verwaltungsrechtlicher Verfügung ausgesprochen, inkl. rechtlichem Gehör und Beschwerdemöglichkeit.</span><br><span>Da sich Gewalt an Sportveranstaltungen und gewalttätiger Extremismus kaum überschneiden und nicht dieselbe Motivation dahintersteckt, ist es weder sachlich richtig noch zweckmässig, diese beiden Phänomene im selben Informationssystem zu bearbeiten.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="3"><li><span>Der Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen findet bereits statt und soll weiter gestärkt werden. Der Bund verfügt nach dem geltenden Verfassungsrecht nicht über die Kompetenz, für die kantonalen und kommunalen Behörden die Bekanntgabe von polizeilichen Daten zu regeln, die in die ausschliessliche kantonale Zuständigkeit fallen. Das Parlament hat mit der Motion</span><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183592"><u><span>18.3592</span></u></a><span> </span><span>Eichenberger (Nationaler polizeilicher Datenaustausch)</span><span> </span><span>einen Auftrag zur Verbesserung des Informationsaustauschs erteilt und mit der Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234311"><u><span>23.4311</span></u></a><span> der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches) eine Verfassungsänderung gefordert. Für die Vernetzung der kantonalen Polizeidatenbanken mit jenen des Bundes planen der Bund und die Kantone, die polizeiliche Abfrageplattform (POLAP) auszubauen. Die Vernehmlassung zur nötigen Änderung der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR</span><span> </span><span>361) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 eröffnet. Gleichzeitig arbeiten die Kantone an einem Konkordat, das denselben Zweck verfolgt.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="4"><li><span>Wird gegen einen gewalttätigen Fussballfan ein Rayonverbot ausgesprochen, erfolgt dies mit einer verwaltungsrechtlichen Verfügung, die präzisiert, für welche Klubspiele, für welchen Zeitraum und für welches Gebiet das Rayonverbot gilt. Im Gegensatz zu Fussballspielen mit offiziellen Spielkalendern, Anspielzeiten und Spielorten, ist bei gewalttätigem Extremismus nicht vorhersehbar, wann und wo künftige Demonstrationen oder Versammlungen stattfinden werden. Deshalb könnten Rayonverbote zur Verhinderung von Gewaltextremismus in einer verwaltungsrechtlichen Verfügung nicht genügend präzis und verhältnismässig umschrieben werden.</span></li></ol></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p> </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>– die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um gewalttätige extremistische Bewegungen wirksam zu bekämpfen, insbesondere Gruppen und Einzelpersonen, die bei Demonstrationen oder Versammlungen für Gewalt, Sachbeschädigungen und Angriffe auf Sicherheitskräfte verantwortlich sind;</li><li>– das Informationssystem HOOGAN, das derzeit zur Identifikation gewalttätiger Hooligans im Sportbereich eingesetzt wird, dahingehend zu erweitern, dass auch Personen erfasst werden können, die wegen ihrer Beteiligung an politisch oder ideologisch motivierten Gewalthandlungen im Rahmen öffentlicher Demonstrationen oder Versammlungen bekannt sind;</li><li>– eine klare gesetzliche Grundlage für den Informationsaustausch zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie zwischen den verschiedenen Polizeikorps zu schaffen, um die Teilnahme solcher Personen an künftigen Demonstrationen zu verhindern;</li><li>– Massnahmen wie Rayon- oder Demonstrationsverbote einzuführen, analog zu den bestehenden Stadionverboten, gegenüber Personen, die als Angehörige gewalttätiger extremistischer Bewegungen identifiziert wurden.</li></ol>
- Massnahmen gegen gewalttätigen Extremismus und Ausweitung des Informationssystems Hoogan
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die jüngsten Demonstrationen in Lausanne, Genf und Bern waren von schweren Gewalttaten begleitet, darunter Fahrzeugbrände, umfangreiche Sachbeschädigungen an öffentlichem und privatem Eigentum sowie Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften, bei denen mehrere Personen verletzt wurden.<br>Diese Ausschreitungen gehen häufig auf organisierte Gruppen aus dem Umfeld gewalttätiger extremistischer Bewegungen zurück, insbesondere auf den sogenannten <i>schwarzen Block</i>, dessen systematische Teilnahme darauf abzielt, friedliche Versammlungen zu instrumentalisieren und dort Chaos zu stiften.</p><p>Mit dem Informationssystem HOOGAN steht den Behörden im Sportbereich bereits ein wirksames Instrument zur Prävention von Gewalt zur Verfügung. Dieses auf der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beruhende System ermöglicht es, Personen, die für ihre Gewaltbereitschaft bekannt sind, zu beobachten und gezielte präventive Massnahmen umzusetzen.</p><p>Eine Ausweitung von HOOGAN auf andere Formen kollektiver Gewalt würde es ermöglichen, gewaltbereite Personen besser zu identifizieren, die Koordination zwischen den Kantonspolizeien zu verbessern und die Sicherheit der Bevölkerung bei öffentlichen Demonstrationen zu stärken.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, die rechtlichen und technischen Anpassungen vorzuschlagen, um der Schweiz ein wirksames nationales Instrument zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen.</p><p> </p>
- <span><ol><li><span>Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung, wobei sie ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren (Art.</span><span> </span><span>57 Abs.</span><span> </span><span>1 und 2 BV, SR 101). Die Früherkennung gewalttätig-extremistischer Aktivitäten erfolgt durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Demonstrationen sind ein zentrales Tätigkeitsgebiet der kantonalen Polizeikräfte. Gewalttätige Handlungen wie Körperverletzung, Tätlichkeiten oder Sachbeschädigungen sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB; SR</span><span> </span><span>311.0) strafbar und werden durch die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Damit existiert bereits ein umfassendes und wirksames Instrumentarium zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Im elektronischen Informationssystem HOOGAN werden Daten von Personen erfasst, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben und gegen die folglich eine Massnahme verfügt wurde. Die möglichen Massnahmen bezwecken gezielt die Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. In HOOGAN sind nur Fälle verzeichnet, in welchen die Gewalttätigkeit erwiesen ist. Die Massnahmen stützen sich auf Abschnitt 5a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) und auf das Konkordat der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und </span><span>‑</span><span>direktoren über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Sie werden mittels verwaltungsrechtlicher Verfügung ausgesprochen, inkl. rechtlichem Gehör und Beschwerdemöglichkeit.</span><br><span>Da sich Gewalt an Sportveranstaltungen und gewalttätiger Extremismus kaum überschneiden und nicht dieselbe Motivation dahintersteckt, ist es weder sachlich richtig noch zweckmässig, diese beiden Phänomene im selben Informationssystem zu bearbeiten.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="3"><li><span>Der Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen findet bereits statt und soll weiter gestärkt werden. Der Bund verfügt nach dem geltenden Verfassungsrecht nicht über die Kompetenz, für die kantonalen und kommunalen Behörden die Bekanntgabe von polizeilichen Daten zu regeln, die in die ausschliessliche kantonale Zuständigkeit fallen. Das Parlament hat mit der Motion</span><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183592"><u><span>18.3592</span></u></a><span> </span><span>Eichenberger (Nationaler polizeilicher Datenaustausch)</span><span> </span><span>einen Auftrag zur Verbesserung des Informationsaustauschs erteilt und mit der Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234311"><u><span>23.4311</span></u></a><span> der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches) eine Verfassungsänderung gefordert. Für die Vernetzung der kantonalen Polizeidatenbanken mit jenen des Bundes planen der Bund und die Kantone, die polizeiliche Abfrageplattform (POLAP) auszubauen. Die Vernehmlassung zur nötigen Änderung der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR</span><span> </span><span>361) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 eröffnet. Gleichzeitig arbeiten die Kantone an einem Konkordat, das denselben Zweck verfolgt.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="4"><li><span>Wird gegen einen gewalttätigen Fussballfan ein Rayonverbot ausgesprochen, erfolgt dies mit einer verwaltungsrechtlichen Verfügung, die präzisiert, für welche Klubspiele, für welchen Zeitraum und für welches Gebiet das Rayonverbot gilt. Im Gegensatz zu Fussballspielen mit offiziellen Spielkalendern, Anspielzeiten und Spielorten, ist bei gewalttätigem Extremismus nicht vorhersehbar, wann und wo künftige Demonstrationen oder Versammlungen stattfinden werden. Deshalb könnten Rayonverbote zur Verhinderung von Gewaltextremismus in einer verwaltungsrechtlichen Verfügung nicht genügend präzis und verhältnismässig umschrieben werden.</span></li></ol></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p> </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>– die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um gewalttätige extremistische Bewegungen wirksam zu bekämpfen, insbesondere Gruppen und Einzelpersonen, die bei Demonstrationen oder Versammlungen für Gewalt, Sachbeschädigungen und Angriffe auf Sicherheitskräfte verantwortlich sind;</li><li>– das Informationssystem HOOGAN, das derzeit zur Identifikation gewalttätiger Hooligans im Sportbereich eingesetzt wird, dahingehend zu erweitern, dass auch Personen erfasst werden können, die wegen ihrer Beteiligung an politisch oder ideologisch motivierten Gewalthandlungen im Rahmen öffentlicher Demonstrationen oder Versammlungen bekannt sind;</li><li>– eine klare gesetzliche Grundlage für den Informationsaustausch zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie zwischen den verschiedenen Polizeikorps zu schaffen, um die Teilnahme solcher Personen an künftigen Demonstrationen zu verhindern;</li><li>– Massnahmen wie Rayon- oder Demonstrationsverbote einzuführen, analog zu den bestehenden Stadionverboten, gegenüber Personen, die als Angehörige gewalttätiger extremistischer Bewegungen identifiziert wurden.</li></ol>
- Massnahmen gegen gewalttätigen Extremismus und Ausweitung des Informationssystems Hoogan
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