General Guisans Plan gegen die Zivilbevölkerung. Aufarbeitung eines dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte
- ShortId
-
25.4490
- Id
-
20254490
- Updated
-
18.02.2026 13:50
- Language
-
de
- Title
-
General Guisans Plan gegen die Zivilbevölkerung. Aufarbeitung eines dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte
- AdditionalIndexing
-
04;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Unterlagen zur «Réduit-Planung und -Durchführung» können im Online-Zugang des Schweizerischen Bundesarchivs recherchiert werden. Die Dossiers liegen ausserhalb der Schutzfristen gemäss dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA; SR 152.1) und sind frei zugänglich.</p><p> </p><p>2. Nein, gemäss Bundesrat existieren zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung verschiedene Möglichkeiten. Für ihn besteht kein weiterer Handlungsbedarf.</p><p> </p><p>3. Die Kriegsvorbereitungen der Schweizer Armee von 1939-1945 folgten nicht militärischen Eigeninteressen, sondern dem Auftrag des Bundesrates an den Oberbefehlshaber vom 31. August 1939. Dieser hatte demnach nicht nur das Schweizer Territorium zu schützen, sondern auch die Unabhängigkeit des Landes zu behaupten. Nach der Einkreisung der Schweiz im Sommer 1940 kam der Oberbefehlshaber zum Schluss, dass diese Unabhängigkeit im Falle eines Angriffs durch die Achsenmächte militärisch nur noch im Réduit länger verteidigt werden konnte. Im zentralen Alpenraum gab es keine Aufnahmeinfrastrukturen, um grössere Flüchtlingsgruppen unterbringen, verpflegen oder schützen zu können. Die vom Interpellanten erwähnten "geschützten Stellungen" waren militärische Kampf- und Führungsbauten und keine Schutzräume für die Bevölkerung. Zusätzlich wäre das Réduit im Falle eines Angriffs durch die Achsenmächte eine militärische Hauptkampfzone ohne weitere Fluchtmöglichkeit geworden. Vor diesem Hintergrund galt es richtigerweise zu vermeiden, dass überhaupt Bevölkerungsteile aus dem Mittelland in Richtung Réduit geflohen wären.</p><p> </p><p>4. Der Bundesrat verweist auf die Antworten zu den Fragen <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20237379"><u>23.7379</u></a> «150. Geburtstag von Henri Guisan (21.10.1874 – 7.4.1960)» und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20237423"><u>23.7423</u></a> «Was unternimmt der Bund 2024 zum Gedenken an den 150. Geburtstag von General Guisan?».</p><p> </p><p>5. Die Beurteilung der Schweiz und ihrer Armee von 1939-1945 ist fester Bestandteil einer kritischen Gesichtsschreibung der letzten Jahrzehnte. Es ist das Verdienst dieser historischen Aufarbeitung und namentlich des mit Sorgfalt verfassten Berichts der «Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg», dass heute in der Bildung ein fundiertes Geschichtsbild existiert, das sich auch als stabil gegenüber geschichtspolitischen Instrumentalisierungen erwiesen hat.</p><p> </p><p>6./7. Es gibt und gab keine Ausschlussmechanismen. Gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung verteidigt die Armee Land und Bevölkerung. Sobald ein grösseres Truppenaufgebot im Aktivdienst erlassen wird, wählt die Bundesversammlung den Oberbefehlshaber der Armee. Dieser erhält seine Aufträge durch den Bundesrat.</p>
- <p>Mit der Einsetzung der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) im Jahr 1996 leistete der Bund einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Rolle der Schweiz während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Zahlreiche Aspekte der damaligen offiziellen Schweizer Politik blieben jedoch unerforscht, wurden nie offiziell aufgearbeitet, und das begangene Unrecht wurde niemals offiziell anerkannt.</p><p>Jüngst veröffentlichte historische Dokumente zeigen, dass die damalige Armeeführung unter der Leitung von General Henri Guisan im Rahmen der Réduit-Strategie während des Zweiten Weltkriegs geplant hatte, im Kriegsfall grosse Teile der Zivilbevölkerung vom Zugang zu geschützten Stellungen auszuschliessen – notfalls durch die Anwendung von Waffengewalt. «Auf Befehl des Generals also hätte die Armee der schutzsuchenden Bevölkerung mit Waffengewalt den Zugang zum Réduit verwehren müssen», fasst der Historiker Erich Keller den Plan in einem Beitrag in der WOZ<i> </i>vom 20.11.2025 zusammen. Diese neuen Erkenntnisse werfen nicht nur ein neues Licht auf die Person Henri Guisans, sondern auf den Réduit-Plan insgesamt und stellen gewichtige Fragen zur historischen Verantwortung des damaligen Bundesrats in den Raum, die eine Aufarbeitung erfordern.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche relevanten Dokumente zur Réduit-Planung und -Durchführung sind heute vollständig zugänglich, und existieren noch gesperrte oder unerschlossene Aktenbestände?</li><li>Plant der Bundesrat eine unabhängige historische Untersuchung der damaligen Entscheidungsprozesse und deren Folgen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat aus heutiger Sicht die damalige Priorisierung militärischer Interessen gegenüber dem Schutz der Bevölkerung?</li><li>Würde der Bundesrat erneut «wertschätzende Inhalte für die Kommunikationskanäle der Schweizer Armee» vorsehen, wie er dies zum 150. Geburtstag General Guisans getan hat?</li><li>Welche Schritte erwägt der Bundesrat, um diese Aspekte der Schweizer Geschichte in Erinnerungskultur, Bildung und Öffentlichkeit angemessen aufzuarbeiten?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat für die heutige Sicherheits- und Bevölkerungsschutzpolitik aus der damaligen historischen Praxis?</li><li>Wie ist heute sichergestellt, dass die Zivilbevölkerung im Krisen- und Konfliktfall oberste Priorität hat und keine vergleichbaren Ausschlussmechanismen existieren?</li></ol>
- General Guisans Plan gegen die Zivilbevölkerung. Aufarbeitung eines dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Unterlagen zur «Réduit-Planung und -Durchführung» können im Online-Zugang des Schweizerischen Bundesarchivs recherchiert werden. Die Dossiers liegen ausserhalb der Schutzfristen gemäss dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA; SR 152.1) und sind frei zugänglich.</p><p> </p><p>2. Nein, gemäss Bundesrat existieren zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung verschiedene Möglichkeiten. Für ihn besteht kein weiterer Handlungsbedarf.</p><p> </p><p>3. Die Kriegsvorbereitungen der Schweizer Armee von 1939-1945 folgten nicht militärischen Eigeninteressen, sondern dem Auftrag des Bundesrates an den Oberbefehlshaber vom 31. August 1939. Dieser hatte demnach nicht nur das Schweizer Territorium zu schützen, sondern auch die Unabhängigkeit des Landes zu behaupten. Nach der Einkreisung der Schweiz im Sommer 1940 kam der Oberbefehlshaber zum Schluss, dass diese Unabhängigkeit im Falle eines Angriffs durch die Achsenmächte militärisch nur noch im Réduit länger verteidigt werden konnte. Im zentralen Alpenraum gab es keine Aufnahmeinfrastrukturen, um grössere Flüchtlingsgruppen unterbringen, verpflegen oder schützen zu können. Die vom Interpellanten erwähnten "geschützten Stellungen" waren militärische Kampf- und Führungsbauten und keine Schutzräume für die Bevölkerung. Zusätzlich wäre das Réduit im Falle eines Angriffs durch die Achsenmächte eine militärische Hauptkampfzone ohne weitere Fluchtmöglichkeit geworden. Vor diesem Hintergrund galt es richtigerweise zu vermeiden, dass überhaupt Bevölkerungsteile aus dem Mittelland in Richtung Réduit geflohen wären.</p><p> </p><p>4. Der Bundesrat verweist auf die Antworten zu den Fragen <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20237379"><u>23.7379</u></a> «150. Geburtstag von Henri Guisan (21.10.1874 – 7.4.1960)» und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20237423"><u>23.7423</u></a> «Was unternimmt der Bund 2024 zum Gedenken an den 150. Geburtstag von General Guisan?».</p><p> </p><p>5. Die Beurteilung der Schweiz und ihrer Armee von 1939-1945 ist fester Bestandteil einer kritischen Gesichtsschreibung der letzten Jahrzehnte. Es ist das Verdienst dieser historischen Aufarbeitung und namentlich des mit Sorgfalt verfassten Berichts der «Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg», dass heute in der Bildung ein fundiertes Geschichtsbild existiert, das sich auch als stabil gegenüber geschichtspolitischen Instrumentalisierungen erwiesen hat.</p><p> </p><p>6./7. Es gibt und gab keine Ausschlussmechanismen. Gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung verteidigt die Armee Land und Bevölkerung. Sobald ein grösseres Truppenaufgebot im Aktivdienst erlassen wird, wählt die Bundesversammlung den Oberbefehlshaber der Armee. Dieser erhält seine Aufträge durch den Bundesrat.</p>
- <p>Mit der Einsetzung der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) im Jahr 1996 leistete der Bund einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Rolle der Schweiz während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Zahlreiche Aspekte der damaligen offiziellen Schweizer Politik blieben jedoch unerforscht, wurden nie offiziell aufgearbeitet, und das begangene Unrecht wurde niemals offiziell anerkannt.</p><p>Jüngst veröffentlichte historische Dokumente zeigen, dass die damalige Armeeführung unter der Leitung von General Henri Guisan im Rahmen der Réduit-Strategie während des Zweiten Weltkriegs geplant hatte, im Kriegsfall grosse Teile der Zivilbevölkerung vom Zugang zu geschützten Stellungen auszuschliessen – notfalls durch die Anwendung von Waffengewalt. «Auf Befehl des Generals also hätte die Armee der schutzsuchenden Bevölkerung mit Waffengewalt den Zugang zum Réduit verwehren müssen», fasst der Historiker Erich Keller den Plan in einem Beitrag in der WOZ<i> </i>vom 20.11.2025 zusammen. Diese neuen Erkenntnisse werfen nicht nur ein neues Licht auf die Person Henri Guisans, sondern auf den Réduit-Plan insgesamt und stellen gewichtige Fragen zur historischen Verantwortung des damaligen Bundesrats in den Raum, die eine Aufarbeitung erfordern.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche relevanten Dokumente zur Réduit-Planung und -Durchführung sind heute vollständig zugänglich, und existieren noch gesperrte oder unerschlossene Aktenbestände?</li><li>Plant der Bundesrat eine unabhängige historische Untersuchung der damaligen Entscheidungsprozesse und deren Folgen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat aus heutiger Sicht die damalige Priorisierung militärischer Interessen gegenüber dem Schutz der Bevölkerung?</li><li>Würde der Bundesrat erneut «wertschätzende Inhalte für die Kommunikationskanäle der Schweizer Armee» vorsehen, wie er dies zum 150. Geburtstag General Guisans getan hat?</li><li>Welche Schritte erwägt der Bundesrat, um diese Aspekte der Schweizer Geschichte in Erinnerungskultur, Bildung und Öffentlichkeit angemessen aufzuarbeiten?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat für die heutige Sicherheits- und Bevölkerungsschutzpolitik aus der damaligen historischen Praxis?</li><li>Wie ist heute sichergestellt, dass die Zivilbevölkerung im Krisen- und Konfliktfall oberste Priorität hat und keine vergleichbaren Ausschlussmechanismen existieren?</li></ol>
- General Guisans Plan gegen die Zivilbevölkerung. Aufarbeitung eines dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte
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