Sanktionen bei Missbrauch durch die Post-Gewerkschaft
- ShortId
-
25.4491
- Id
-
20254491
- Updated
-
12.02.2026 08:21
- Language
-
de
- Title
-
Sanktionen bei Missbrauch durch die Post-Gewerkschaft
- AdditionalIndexing
-
34;44;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Dabei erwartet er, dass für die Post und die Postkonzerngesellschaften in der Schweiz Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages geführt werden. Der Bundesrat ist in diese Verhandlungen zwischen der Post und ihren Sozialpartnern nicht involviert. Er hatte auch keine Kenntnisse des vorliegend zur Diskussion stehenden Flyers der Gewerkschaft syndicom. Ebenso stehen dem Bundesrat keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Gewerkschaften zu.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Per 1.1.2026 ist der neue GAV PostAuto in Kraft getreten, welcher zwischen der PostAuto AG sowie der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair abgeschlossen wurde und für die Mitarbeitenden der PostAuto AG gilt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In der ganzen Schweiz wird ein Teil der Postauto-Linien von PostAuto-Unternehmern (private Busunternehmen) gefahren, welchen von PostAuto die Leistungserbringung im regionalen Personenverkehr übertragen wird. Ebenfalls per 1.1.2026 ist eine neue Vereinbarung zu den «Mindeststandards in den Anstellbedingungen für die PostAuto-Unternehmer (PU)» in Kraft getreten, welche zwischen der Schweizerischen Post AG, der PostAuto AG sowie syndicom und transfair abgeschlossen wurde und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der PostAuto-Unternehmer Anwendung findet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Post entspricht es der langjährigen Praxis, dass die Gewerkschaften die abgeschlossenen GAV-Vereinbarungen auf ihren Websites publizieren. Flyer werden vor der Veröffentlichung durch die Gewerkschaften der Post zur Kenntnis gebracht. Die Post interveniert bei den Gewerkschaften, wenn Falschaussagen gemacht werden oder vertrauliche Informationen veröffentlicht werden sollen. Nach Ansicht der Post war dies beim vorliegend zur Diskussion stehenden Flyer der Gewerkschaft syndicom nicht der Fall. Denn die auf Seite 5 des Flyers dargestellten Anstellungsgrundlagen würden sich auf den GAV PostAuto und nicht auf die PU-Vereinbarung stützen. Die neuen Bestimmungen für die PostAuto-Unternehmer würden ausschliesslich und korrekt auf Seite 7 des Flyers wiedergegeben.</span></p></span>
- <p>In einem neuen Flyer der Gewerkschaft Syndicom über den Gesamtarbeitsvertrag mit PostAuto werden durch die Gewerkschaft Informationen missbräuchlich verwendet. Zum Beispiel wird insinuiert, der Gesamtarbeitsvertrag mit PostAuto gelte auch für die selbständigen PostAuto-Unternehmer, was nachweislich falsch ist. Die Gewerkschaften verfügen über keinerlei Verhandlungsmandat gegenüber den rechtlich unabhängigen Unternehmerbetrieben. Zudem wird von der Gewerkschaft unterstellt, sie verhandle im Interesse und im Namen aller Mitarbeitenden der PostAuto-Unternehmer, obwohl diese weder Teil des GAV sind, noch in diese Verhandlungen einbezogen wurden. Der Kommunikationsstil der Post-Gewerkschaft führt zur bewussten Irreführung von Mitarbeitenden, Unternehmerbetrieben sowie der Öffentlichkeit. Offensichtlich wird dieser Stil durch den Bundesbetrieb Post toleriert.</p><p> </p><p>Das führt zu folgenden Fragen:</p><ol><li>Weshalb lässt der Bundesbetrieb Post es zu, dass die Gewerkschaft Syndicom einen Flyer veröffentlichen kann, der zur bewussten Irreführung von Unternehmen, Arbeitnehmer sowie der Öffentlichkeit führt?</li><li>Dürfen Post-Gewerkschaften grundsätzlich tun und lassen was sie wollen, wenn sie Informationen über den Bundesbetrieb Post veröffentlichen? Wer weist die Post-Gewerkschaft in die Schranken?</li><li>Wie lauten die Prozesse bei der Post hinsichtlich der Veröffentlichung von Gewerkschafts-Informationen?</li><li>Wer war seitens der Post im Freigabeprozess des besagten Syndicom-Flyers involviert?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit entsprechende Verfehlungen in Zukunft nicht mehr vorkommen?</li><li>Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht der Bundesrat vor, wenn Syndicom wiederholt Fake-News verbreitet und die Öffentlichkeit täuscht?</li><li>Wie stellt sich die Post die zukünftige Zusammenarbeit mit Postunternehmer vor, wenn sie diese wiederholt und in aller Öffentlichkeit blossstellt?</li></ol>
- Sanktionen bei Missbrauch durch die Post-Gewerkschaft
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Dabei erwartet er, dass für die Post und die Postkonzerngesellschaften in der Schweiz Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages geführt werden. Der Bundesrat ist in diese Verhandlungen zwischen der Post und ihren Sozialpartnern nicht involviert. Er hatte auch keine Kenntnisse des vorliegend zur Diskussion stehenden Flyers der Gewerkschaft syndicom. Ebenso stehen dem Bundesrat keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Gewerkschaften zu.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Per 1.1.2026 ist der neue GAV PostAuto in Kraft getreten, welcher zwischen der PostAuto AG sowie der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair abgeschlossen wurde und für die Mitarbeitenden der PostAuto AG gilt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In der ganzen Schweiz wird ein Teil der Postauto-Linien von PostAuto-Unternehmern (private Busunternehmen) gefahren, welchen von PostAuto die Leistungserbringung im regionalen Personenverkehr übertragen wird. Ebenfalls per 1.1.2026 ist eine neue Vereinbarung zu den «Mindeststandards in den Anstellbedingungen für die PostAuto-Unternehmer (PU)» in Kraft getreten, welche zwischen der Schweizerischen Post AG, der PostAuto AG sowie syndicom und transfair abgeschlossen wurde und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der PostAuto-Unternehmer Anwendung findet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Post entspricht es der langjährigen Praxis, dass die Gewerkschaften die abgeschlossenen GAV-Vereinbarungen auf ihren Websites publizieren. Flyer werden vor der Veröffentlichung durch die Gewerkschaften der Post zur Kenntnis gebracht. Die Post interveniert bei den Gewerkschaften, wenn Falschaussagen gemacht werden oder vertrauliche Informationen veröffentlicht werden sollen. Nach Ansicht der Post war dies beim vorliegend zur Diskussion stehenden Flyer der Gewerkschaft syndicom nicht der Fall. Denn die auf Seite 5 des Flyers dargestellten Anstellungsgrundlagen würden sich auf den GAV PostAuto und nicht auf die PU-Vereinbarung stützen. Die neuen Bestimmungen für die PostAuto-Unternehmer würden ausschliesslich und korrekt auf Seite 7 des Flyers wiedergegeben.</span></p></span>
- <p>In einem neuen Flyer der Gewerkschaft Syndicom über den Gesamtarbeitsvertrag mit PostAuto werden durch die Gewerkschaft Informationen missbräuchlich verwendet. Zum Beispiel wird insinuiert, der Gesamtarbeitsvertrag mit PostAuto gelte auch für die selbständigen PostAuto-Unternehmer, was nachweislich falsch ist. Die Gewerkschaften verfügen über keinerlei Verhandlungsmandat gegenüber den rechtlich unabhängigen Unternehmerbetrieben. Zudem wird von der Gewerkschaft unterstellt, sie verhandle im Interesse und im Namen aller Mitarbeitenden der PostAuto-Unternehmer, obwohl diese weder Teil des GAV sind, noch in diese Verhandlungen einbezogen wurden. Der Kommunikationsstil der Post-Gewerkschaft führt zur bewussten Irreführung von Mitarbeitenden, Unternehmerbetrieben sowie der Öffentlichkeit. Offensichtlich wird dieser Stil durch den Bundesbetrieb Post toleriert.</p><p> </p><p>Das führt zu folgenden Fragen:</p><ol><li>Weshalb lässt der Bundesbetrieb Post es zu, dass die Gewerkschaft Syndicom einen Flyer veröffentlichen kann, der zur bewussten Irreführung von Unternehmen, Arbeitnehmer sowie der Öffentlichkeit führt?</li><li>Dürfen Post-Gewerkschaften grundsätzlich tun und lassen was sie wollen, wenn sie Informationen über den Bundesbetrieb Post veröffentlichen? Wer weist die Post-Gewerkschaft in die Schranken?</li><li>Wie lauten die Prozesse bei der Post hinsichtlich der Veröffentlichung von Gewerkschafts-Informationen?</li><li>Wer war seitens der Post im Freigabeprozess des besagten Syndicom-Flyers involviert?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit entsprechende Verfehlungen in Zukunft nicht mehr vorkommen?</li><li>Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht der Bundesrat vor, wenn Syndicom wiederholt Fake-News verbreitet und die Öffentlichkeit täuscht?</li><li>Wie stellt sich die Post die zukünftige Zusammenarbeit mit Postunternehmer vor, wenn sie diese wiederholt und in aller Öffentlichkeit blossstellt?</li></ol>
- Sanktionen bei Missbrauch durch die Post-Gewerkschaft
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