Frühe Förderung mit einem zusätzlichen ärztlichen Kontrolluntersuch stärken

ShortId
25.4493
Id
20254493
Updated
20.02.2026 09:31
Language
de
Title
Frühe Förderung mit einem zusätzlichen ärztlichen Kontrolluntersuch stärken
AdditionalIndexing
28;2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) im Vorschulalter die Kosten von 8 Untersuchungen entsprechend den von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie herausgegebenen «Checklisten Vorsorgeuntersuchungen». Diese Checklisten wurden per 1. Januar 2017 auf Antrag der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie als Referenzdokument in die KLV aufgenommen. Damit hat der Inhalt der Checkliste einen rechtlich verbindlichen Charakter, was die Leistungspflicht durch die OKP betrifft.</p><p>Die Fachgesellschaft kann jederzeit einen Antrag zur Anpassung der KLV beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen. Dieser Antrag sollte darlegen, dass eine weitere Untersuchung im Vorschulalter die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllt. Ein allfälliger Antrag wird der Eidgenössischen Kommission für Allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) vorgelegt. Diese wird den Antrag auf die Erfüllung der WZW-Kriterien prüfen und eine Empfehlung an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) abgeben. Das EDI fällt danach den Entscheid bezüglich der Leistungspflicht durch die OKP.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieses Antragsverfahren wurde von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle im Jahre 2008 geprüft und für angemessen befunden. Entsprechend ist es nicht die Aufgabe des Bundesrates, eine Bewertung vorzunehmen oder Empfehlungen auszusprechen. Es existiert zudem keine Rechtsgrundlage, die es erlauben würde, die Teilnahme an den Untersuchungen für obligatorisch zu erklären.</p><p>Im ab 1. Januar 2026 geltenden Arzttarif TARDOC sind 8 Untersuchungen im Vorschulalter tarifiert, was dem Umfang der aktuellen OKP-Leistungspflicht entspricht. Bei den ärztlichen Leistungen ist die Tarifierung Aufgabe der Tarifpartner. Aufgrund dieser Tarifautonomie der Tarifpartner ist der Handlungsspielraum des Bundesrates beschränkt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 4.<strong> </strong>Der Bundesrat erachtet die frühe Förderung und mit dieser die Politik der frühen Kindheit als wichtiges gesellschaftspolitisches Handlungsfeld.&nbsp;Beides liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden.</p><p>&nbsp;</p><p>In seinem Bericht vom 3. Februar 2021 «Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene» hat der Bundesrat eine Auslegeordnung zu den Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden vorgenommen. Er kam dabei zum Schluss, dass es keinen Bedarf gibt, die Aktivitäten des Bundes auszuweiten. Um die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen zu verstärken und um Massnahmen aufeinander abzustimmen, wurde eine Koordinationsgruppe vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlament hat im Übrigen im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zur Umsetzung der Pa. Iv. 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» darauf verzichtet, die frühe Kindheit als einen Förderbereich für die Einrichtung von Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen aufzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Unterstützung des Ansatzes der Familienzentrierten Vernetzung durch den Bund ist ein Beispiel für die Umsetzung der oben erwähnten Massnahmen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, durch bessere Vernetzung von Fachpersonen im Bereich der frühen Kindheit und eine bedarfsgerechte Familienbegleitung den Zugang von mehrfachbelasteten Familien zu Angeboten der frühen Förderung sicherzustellen. Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden in diesem Bereich z.B. durch Vernetzungsanlässe, die Erarbeitung von Grundlagen und Erfahrungswissen (z.B. Begleitforschung zu Pilotprojekten) sowie über ein Webportal in allen drei Landessprachen (www.familienzentrierte-vernetzung.ch).</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich unterstützt die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Rahmen der Projektförderung der Kantonalen Aktionsprogramme verschiedene Projekte im Bereich der frühen Kindheit. Nähere Informationen zu den geförderten Projekten finden sich auf der Webseite der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz.</p>
  • <p>Die «Frühe Förderung» hat zum Ziel, die Heterogenität der Kinder bereits im frühen Alter zu erfassen und bei Bedarf abzufedern. So sollen sie in ihren emotionalen, sozialen, kreativen, motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten und in ihrer Entwicklung angemessen gefördert und unterstützt werden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Ein wichtiges Mittel sind ärztliche Kontrolluntersuchungen. Sie sind – obwohl empfohlen – freiwillig. Erst nach der Einschulung sind drei obligatorische Pflichtuntersuche (Kindergarten, 5. Klasse und 2. Oberstufe) vorgesehen. Die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie bzw. deren Checklisten (Stand 2017) empfiehlt bis zum Alter von 14 Jahren 15 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, darunter auch eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung im Alter von drei Jahren.&nbsp;</p><p>&nbsp;<br>Die Tarife Tarmed (resp. der 1.1.2026 gültige Tardoc) vergüten Vorsorgeuntersuchung bei Kindern bis 24 Monaten, danach erst wieder im Alter von vier bis fünf (Tarmed) resp. fünf Jahren (Tardoc). Dazwischen liegt ein Zeitraum von drei Jahren, in dem kein Arzttermin vorgesehen ist. Gerade in diesem Alter kann die Entwicklung der Kinder besser evaluiert werden, vor allem bezüglich Sprachentwicklung und sozialen Fähigkeiten. Diese sind grundlegend für den Eintritt in den Kindergarten mit vier Jahren.&nbsp;</p><p>Eine zusätzliche ärztliche Kontrolluntersuchung im Alter von 3 Jahren würde erlauben, einen Rückstand oder Fehlentwicklungen zu erkennen und Fördermassnahmen einzuleiten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit und der Entwicklung der Kinder. Zudem würde das Schulsystem entlastet (Stichwort «heterogene Klassen).</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Inwiefern teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von drei Jahren sinnvoll ist?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine – oder weitere – solche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen zu empfehlen oder für obligatorisch zu erklären, und im Tarif Tardoc entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen?&nbsp;</li><li>Welche weiteren Massnahmen erachtet der Bundesrat für zielführend, um die frühere Förderung zu stärken?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um Kantone und Gemeinden in diesem Bereich zu unterstützen?&nbsp;</li></ol>
  • Frühe Förderung mit einem zusätzlichen ärztlichen Kontrolluntersuch stärken
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) im Vorschulalter die Kosten von 8 Untersuchungen entsprechend den von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie herausgegebenen «Checklisten Vorsorgeuntersuchungen». Diese Checklisten wurden per 1. Januar 2017 auf Antrag der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie als Referenzdokument in die KLV aufgenommen. Damit hat der Inhalt der Checkliste einen rechtlich verbindlichen Charakter, was die Leistungspflicht durch die OKP betrifft.</p><p>Die Fachgesellschaft kann jederzeit einen Antrag zur Anpassung der KLV beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen. Dieser Antrag sollte darlegen, dass eine weitere Untersuchung im Vorschulalter die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllt. Ein allfälliger Antrag wird der Eidgenössischen Kommission für Allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) vorgelegt. Diese wird den Antrag auf die Erfüllung der WZW-Kriterien prüfen und eine Empfehlung an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) abgeben. Das EDI fällt danach den Entscheid bezüglich der Leistungspflicht durch die OKP.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieses Antragsverfahren wurde von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle im Jahre 2008 geprüft und für angemessen befunden. Entsprechend ist es nicht die Aufgabe des Bundesrates, eine Bewertung vorzunehmen oder Empfehlungen auszusprechen. Es existiert zudem keine Rechtsgrundlage, die es erlauben würde, die Teilnahme an den Untersuchungen für obligatorisch zu erklären.</p><p>Im ab 1. Januar 2026 geltenden Arzttarif TARDOC sind 8 Untersuchungen im Vorschulalter tarifiert, was dem Umfang der aktuellen OKP-Leistungspflicht entspricht. Bei den ärztlichen Leistungen ist die Tarifierung Aufgabe der Tarifpartner. Aufgrund dieser Tarifautonomie der Tarifpartner ist der Handlungsspielraum des Bundesrates beschränkt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 4.<strong> </strong>Der Bundesrat erachtet die frühe Förderung und mit dieser die Politik der frühen Kindheit als wichtiges gesellschaftspolitisches Handlungsfeld.&nbsp;Beides liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden.</p><p>&nbsp;</p><p>In seinem Bericht vom 3. Februar 2021 «Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene» hat der Bundesrat eine Auslegeordnung zu den Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden vorgenommen. Er kam dabei zum Schluss, dass es keinen Bedarf gibt, die Aktivitäten des Bundes auszuweiten. Um die Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen zu verstärken und um Massnahmen aufeinander abzustimmen, wurde eine Koordinationsgruppe vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlament hat im Übrigen im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zur Umsetzung der Pa. Iv. 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» darauf verzichtet, die frühe Kindheit als einen Förderbereich für die Einrichtung von Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen aufzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Unterstützung des Ansatzes der Familienzentrierten Vernetzung durch den Bund ist ein Beispiel für die Umsetzung der oben erwähnten Massnahmen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, durch bessere Vernetzung von Fachpersonen im Bereich der frühen Kindheit und eine bedarfsgerechte Familienbegleitung den Zugang von mehrfachbelasteten Familien zu Angeboten der frühen Förderung sicherzustellen. Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden in diesem Bereich z.B. durch Vernetzungsanlässe, die Erarbeitung von Grundlagen und Erfahrungswissen (z.B. Begleitforschung zu Pilotprojekten) sowie über ein Webportal in allen drei Landessprachen (www.familienzentrierte-vernetzung.ch).</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich unterstützt die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Rahmen der Projektförderung der Kantonalen Aktionsprogramme verschiedene Projekte im Bereich der frühen Kindheit. Nähere Informationen zu den geförderten Projekten finden sich auf der Webseite der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz.</p>
    • <p>Die «Frühe Förderung» hat zum Ziel, die Heterogenität der Kinder bereits im frühen Alter zu erfassen und bei Bedarf abzufedern. So sollen sie in ihren emotionalen, sozialen, kreativen, motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten und in ihrer Entwicklung angemessen gefördert und unterstützt werden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Ein wichtiges Mittel sind ärztliche Kontrolluntersuchungen. Sie sind – obwohl empfohlen – freiwillig. Erst nach der Einschulung sind drei obligatorische Pflichtuntersuche (Kindergarten, 5. Klasse und 2. Oberstufe) vorgesehen. Die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie bzw. deren Checklisten (Stand 2017) empfiehlt bis zum Alter von 14 Jahren 15 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, darunter auch eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung im Alter von drei Jahren.&nbsp;</p><p>&nbsp;<br>Die Tarife Tarmed (resp. der 1.1.2026 gültige Tardoc) vergüten Vorsorgeuntersuchung bei Kindern bis 24 Monaten, danach erst wieder im Alter von vier bis fünf (Tarmed) resp. fünf Jahren (Tardoc). Dazwischen liegt ein Zeitraum von drei Jahren, in dem kein Arzttermin vorgesehen ist. Gerade in diesem Alter kann die Entwicklung der Kinder besser evaluiert werden, vor allem bezüglich Sprachentwicklung und sozialen Fähigkeiten. Diese sind grundlegend für den Eintritt in den Kindergarten mit vier Jahren.&nbsp;</p><p>Eine zusätzliche ärztliche Kontrolluntersuchung im Alter von 3 Jahren würde erlauben, einen Rückstand oder Fehlentwicklungen zu erkennen und Fördermassnahmen einzuleiten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit und der Entwicklung der Kinder. Zudem würde das Schulsystem entlastet (Stichwort «heterogene Klassen).</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Inwiefern teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von drei Jahren sinnvoll ist?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, eine – oder weitere – solche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen zu empfehlen oder für obligatorisch zu erklären, und im Tarif Tardoc entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen?&nbsp;</li><li>Welche weiteren Massnahmen erachtet der Bundesrat für zielführend, um die frühere Förderung zu stärken?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um Kantone und Gemeinden in diesem Bereich zu unterstützen?&nbsp;</li></ol>
    • Frühe Förderung mit einem zusätzlichen ärztlichen Kontrolluntersuch stärken

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