Rekrutenschule und Studium

ShortId
25.4494
Id
20254494
Updated
12.02.2026 15:14
Language
de
Title
Rekrutenschule und Studium
AdditionalIndexing
32;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Vereinbarkeit von Militärdienst und Studium einer gewissen Koordination bedarf. Die Vereinbarkeit der militärischen Dienstleistung und einem Hochschulstudium wird durch einige Massnahmen und Möglichkeiten verbessert. Es ist jedoch üblich, dass Stellungspflichtige zwischen dem Maturitätsabschluss und dem Beginn eines Hochschulstudiums einen Unterbruch in Kauf nehmen müssen, um ihren Beitrag zur Sicherheit der Schweiz zu leisten.</p><p>Seit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) 2018 kann die Rekrutenschule bis zur Vollendung des 25. Altersjahres absolviert werden (Art. 49 Militärgesetz: SR 510.10). Dies ermöglicht es, zwischen dem Maturitätsabschluss und dem Start der Rekrutenschule ein Hochschulstudium in der regulären Studienzeit zu absolvieren. Überdies werden die Wünsche der Stellungspflichtigen zum Wunschzeitpunkt der Rekrutenschule so weit wie möglich berücksichtigt. Alternativ besteht in gewissen Funktionen die Möglichkeit, den gesamten Militärdienst an einem Stück zu leisten (Durchdienermodell). Im Durchdienermodell dauert der Dienst rund zehn Monate, wodurch die Zeit zwischen dem Maturitätsabschluss und dem Studienbeginn im Herbst des darauffolgenden Jahres beinahe vollständig überbrückt werden kann. Zudem ist es an vielen Universitäten möglich, das Studium im Frühjahrssemester zu beginnen. Dadurch kann die Rekrutenschule direkt nach der Matura absolviert werden, ohne dass der Studienstart auf das nächste akademische Jahr verschoben werden muss. Die Armee steht im ständigen Austausch mit der zivilen Bildungslandschaft, um die Vereinbarkeit eines Hochschulstudiums mit dem Militärdienst stetig auszubauen.</p><p>&nbsp;</p><p>3./4. Dem Bundesrat ist es nicht möglich, diese Fragen zu beantworten, da ihm keine Daten vorliegen, die eine Antwort ermöglichen würden. Angaben über die Berufstätigkeit oder Ausbildung werden zwar initial erfasst, aber in den seltensten Fällen auch aktualisiert. Deshalb entsprechen die erfassten Daten zum Beruf bei den meisten Armeeangehörigen nach wie vor der Ersteingabe bei der Rekrutenschule. Ein aussagekräftiger Zusammenhang zwischen Militärdienst oder Zivildienst und Berufstätigkeit bzw. Hochschulstudium kann deshalb nicht ausgewiesen werden.</p>
  • <p>Seit der Einführung des Bologna-Modells an den Schweizer Universitäten und Fachhochschulen beginnt das akademische Jahr ein paar Wochen früher als noch vor einigen Jahren. Damals fiel der Semesterstart auf Ende September und die Hochschulen erlaubten es Studierenden, das Studium erst einige Wochen nach Beginn des Wintersemesters oder aber im Sommersemester zu beginnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gleichzeitig wurde der Beginn der Sommer-Rekrutenschule schrittweise nach hinten verschoben (heute Ende Juni, ab 2027 sogar erst Ende Juli). Damit soll den Bedürfnissen von Arbeitgebern, die Lernende ausbilden, besser entsprochen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Rekrutinnen und Rekruten, die ein Hochschulstudium absolvieren möchten, sind angesichts dieser Situation gezwungen, ein Jahr länger mit dem Studienbeginn zu warten als Gleichaltrige, die keinen Militärdienst leisten.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der Arbeitgeber und all jener, die eine Berufslehre absolvieren, was vermutlich die Mehrheit der Dienstpflichtigen sein dürfte, frage ich den Bundesrat:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist er über die beschriebene Problemstellung informiert?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie beurteilt er diese generell?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Zahlen der letzten zehn Jahre, pro Jahr:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li><p>Wie viele Dienstpflichtige haben nach der Rekrutenschule ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie viele für dienstuntauglich erklärte Personen haben ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie viele Dienstpflichtige haben die Rekrutenschule abgebrochen und ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Wie viele Dienstpflichtige haben sich für den Zivildienst entschieden und danach ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</li></ol><p>4. Sieht der Bundesrat einen Zusammenhang zwischen den Zahlen der Antworten auf Frage&nbsp;3 Buchstaben&nbsp;b–d und der beschriebenen Problemstellung?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Sieht der Bundesrat eine mögliche Lösung, damit Personen, welche die Rekrutenschule absolvieren, nicht bis zum nächsten Studienjahr auf den Studienbeginn warten müssen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li><p>wenn das heutige System der Rekrutenschule beibehalten wird?</p><p>&nbsp;</p></li><li>wenn das System geändert würde?</li></ol>
  • Rekrutenschule und Studium
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Vereinbarkeit von Militärdienst und Studium einer gewissen Koordination bedarf. Die Vereinbarkeit der militärischen Dienstleistung und einem Hochschulstudium wird durch einige Massnahmen und Möglichkeiten verbessert. Es ist jedoch üblich, dass Stellungspflichtige zwischen dem Maturitätsabschluss und dem Beginn eines Hochschulstudiums einen Unterbruch in Kauf nehmen müssen, um ihren Beitrag zur Sicherheit der Schweiz zu leisten.</p><p>Seit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) 2018 kann die Rekrutenschule bis zur Vollendung des 25. Altersjahres absolviert werden (Art. 49 Militärgesetz: SR 510.10). Dies ermöglicht es, zwischen dem Maturitätsabschluss und dem Start der Rekrutenschule ein Hochschulstudium in der regulären Studienzeit zu absolvieren. Überdies werden die Wünsche der Stellungspflichtigen zum Wunschzeitpunkt der Rekrutenschule so weit wie möglich berücksichtigt. Alternativ besteht in gewissen Funktionen die Möglichkeit, den gesamten Militärdienst an einem Stück zu leisten (Durchdienermodell). Im Durchdienermodell dauert der Dienst rund zehn Monate, wodurch die Zeit zwischen dem Maturitätsabschluss und dem Studienbeginn im Herbst des darauffolgenden Jahres beinahe vollständig überbrückt werden kann. Zudem ist es an vielen Universitäten möglich, das Studium im Frühjahrssemester zu beginnen. Dadurch kann die Rekrutenschule direkt nach der Matura absolviert werden, ohne dass der Studienstart auf das nächste akademische Jahr verschoben werden muss. Die Armee steht im ständigen Austausch mit der zivilen Bildungslandschaft, um die Vereinbarkeit eines Hochschulstudiums mit dem Militärdienst stetig auszubauen.</p><p>&nbsp;</p><p>3./4. Dem Bundesrat ist es nicht möglich, diese Fragen zu beantworten, da ihm keine Daten vorliegen, die eine Antwort ermöglichen würden. Angaben über die Berufstätigkeit oder Ausbildung werden zwar initial erfasst, aber in den seltensten Fällen auch aktualisiert. Deshalb entsprechen die erfassten Daten zum Beruf bei den meisten Armeeangehörigen nach wie vor der Ersteingabe bei der Rekrutenschule. Ein aussagekräftiger Zusammenhang zwischen Militärdienst oder Zivildienst und Berufstätigkeit bzw. Hochschulstudium kann deshalb nicht ausgewiesen werden.</p>
    • <p>Seit der Einführung des Bologna-Modells an den Schweizer Universitäten und Fachhochschulen beginnt das akademische Jahr ein paar Wochen früher als noch vor einigen Jahren. Damals fiel der Semesterstart auf Ende September und die Hochschulen erlaubten es Studierenden, das Studium erst einige Wochen nach Beginn des Wintersemesters oder aber im Sommersemester zu beginnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gleichzeitig wurde der Beginn der Sommer-Rekrutenschule schrittweise nach hinten verschoben (heute Ende Juni, ab 2027 sogar erst Ende Juli). Damit soll den Bedürfnissen von Arbeitgebern, die Lernende ausbilden, besser entsprochen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Rekrutinnen und Rekruten, die ein Hochschulstudium absolvieren möchten, sind angesichts dieser Situation gezwungen, ein Jahr länger mit dem Studienbeginn zu warten als Gleichaltrige, die keinen Militärdienst leisten.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der Arbeitgeber und all jener, die eine Berufslehre absolvieren, was vermutlich die Mehrheit der Dienstpflichtigen sein dürfte, frage ich den Bundesrat:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist er über die beschriebene Problemstellung informiert?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie beurteilt er diese generell?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Zahlen der letzten zehn Jahre, pro Jahr:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li><p>Wie viele Dienstpflichtige haben nach der Rekrutenschule ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie viele für dienstuntauglich erklärte Personen haben ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie viele Dienstpflichtige haben die Rekrutenschule abgebrochen und ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Wie viele Dienstpflichtige haben sich für den Zivildienst entschieden und danach ein Studium begonnen, wie viele einen Beruf ergriffen?</li></ol><p>4. Sieht der Bundesrat einen Zusammenhang zwischen den Zahlen der Antworten auf Frage&nbsp;3 Buchstaben&nbsp;b–d und der beschriebenen Problemstellung?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Sieht der Bundesrat eine mögliche Lösung, damit Personen, welche die Rekrutenschule absolvieren, nicht bis zum nächsten Studienjahr auf den Studienbeginn warten müssen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li><p>wenn das heutige System der Rekrutenschule beibehalten wird?</p><p>&nbsp;</p></li><li>wenn das System geändert würde?</li></ol>
    • Rekrutenschule und Studium

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