Programm zur Verbesserung der genetischen Vielfalt der Luchspopulation

ShortId
25.4495
Id
20254495
Updated
23.02.2026 16:58
Language
de
Title
Programm zur Verbesserung der genetischen Vielfalt der Luchspopulation
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li>Der Bundesrat kennt den aktuellen Stand der Forschung. Das fachlich zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat sich daher für die Fortsetzung der Studie «Modellierung einer tödlichen Erbkrankheit im nationalen Managementkontext» entschieden, durchgeführt vom<strong> </strong>Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) zusammen mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) unter Beizug des Instituts für Genetik der Universität Bern und der Stiftung KORA. Mit dieser Studie konnte der Nachweis erbracht werden, dass die Organmineralisierungen, welche die Überlebensfähigkeit von Jungluchsen stark reduzieren, genetisch bedingt sind. Das BAFU erhofft sich mit weiterer Forschung auch Hinweise auf allfällige genetische Ursprünge der Herzerkrankungen beim Luchs vor allem in der Alpenpopulation.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="2"><li>Inzucht führt zur genetischen Verarmung und erhöht so die Wahrscheinlichkeit für genetische Veränderungen im Sinne von Defekten. Das Risiko für Inzucht ist kleiner, wenn die genetische Vielfalt der sich fortpflanzenden Individuen gross ist. Dies ist in der bestehenden Luchspopulation in der Schweiz nicht der Fall. Deshalb können Luchse aus anderen, entfernt liegenden Populationen einen wichtigen Impuls bei der Auffrischung leisten.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="3"><li>Erfahrungen aus der Praxis legen nahe, dass der Luchs einen positiven Einfluss auf die Waldentwicklung haben kann, in dem er den Reh- und Gamsbestand zusätzlich zur Jagd verteilt und dezimiert. Weitere Erkenntnisse wird der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulats 24.3277 Hess Lorenz «Luchsbestände in der Schweiz sind bezüglich Nutztier- und Jagdregalschäden zu untersuchen» vorlegen, welcher aktuell erarbeitet wird.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="4"><li>Die Konsequenzen der genetischen Verarmung des Luchsbestandes in der Schweiz sind an Praxisfällen erkennbar und wissenschaftlich belegt. Die Verbesserung der genetischen Situation ist sinnvoll und entspricht dem Auftrag des Natur- und Heimatschutzgesetzes, welches dem Bund ermöglicht, Arten, die in der Schweiz in ihrem Bestand bedroht sind, zu fördern. Weiter weist das Jagdgesetz dem Bund die Bewilligungskompetenz für das Aussetzen geschützter Tiere zu. Das BAFU wird mögliche Massnahmen gemeinsam mit den Kantonen und unter Beizug der Wissenschaft erörtern. Dabei wird das BAFU auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und weiterer Stakeholder berücksichtigen.</li></ol>
  • <p>Der Luchs gehört zur einheimischen Wildtierfauna und wurde vor über einem halben Jahrhundert in der Schweiz erfolgreich wieder angesiedelt. Nach 50 Jahren Wiederansiedlungsgeschichte zeigt sich, dass der Luchs für die Nutztierhaltung keine nennenswerte Bedrohung darstellt. Der Luchs hat jedoch – ergänzend zur Jagd – einen positiven Einfluss auf die Waldverjüngung und hilft, sich akzentuierende Wald-Wild-Probleme zu entspannen. Rehe und Gämsen im Wald sind nämlich seine Hauptspeise.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Tierart Luchs ist durch internationale Abkommen und durch das Jagdgesetz (JSG) als geschützte Wildart eingestuft. Gemäss Zweckartikel gehört der Schutz bedrohter Tierarten zu den Kernaufgaben des JSG. Gemäss Liste der national prioritären Arten (BAFU 2025) besteht für die Luchs-Population nationaler Handlungsbedarf der Prioritätsstufe 1.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Forschungsresultate zeigen heute,, dass die Schweizer Luchse bedroht sind. Durch mangelnden genetischen Austausch und Inzucht kommt es zur genetischen Verarmung und es treten Erbkrankheiten auf. Nur die Einbringung neuer Gene («Blutauffrischung») kann den Schweizer Luchsbestand langfristig erhalten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Hat der Bundesrat Kenntnis vom aktuellen Stand der Forschung und teilt er die Erkenntnis, dass der Luchs in der Schweiz, insbesondere die Alpenluchs-Population, durch genetische Inzuchteffekte, inkl. Erbkrankheiten, zunehmend bedroht ist?<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass nur das Einbringen neuer Gene («Blutauffrischung») die sich akzentuierenden Inzuchteffekte wirksam stoppen kann?<br>&nbsp;</li><li><p>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der Luchs positive direkte (Wildtierrisse) und indirekte (bessere Verteilung der Wildbestände) Effekte auf die Reh- und Waldgamsbestände hat und dadurch – ergänzend zur jagdlichen Regulation – hilft, die Waldverjüngung zu verbessern?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Die wenig transparente und unkoordinierte Ansiedlungsgeschichte des Luchses im 20. Jahrhundert soll sich nicht wiederholen. Zudem unterliegt aller Umgang mit Tieren dieser Art (Ein-/Ausfuhr, Aussetzen) der Bewilligungspflicht des Bundes. Unterstützt deshalb auch der Bundesrat die Sicht, dass ein genetisches Sanierungsprogramm unter Federführung und mit Projektauftrag des zuständigen Bundesamtes für Umwelt sinnvoll und nötig ist?</li></ol>
  • Programm zur Verbesserung der genetischen Vielfalt der Luchspopulation
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li>Der Bundesrat kennt den aktuellen Stand der Forschung. Das fachlich zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat sich daher für die Fortsetzung der Studie «Modellierung einer tödlichen Erbkrankheit im nationalen Managementkontext» entschieden, durchgeführt vom<strong> </strong>Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) zusammen mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) unter Beizug des Instituts für Genetik der Universität Bern und der Stiftung KORA. Mit dieser Studie konnte der Nachweis erbracht werden, dass die Organmineralisierungen, welche die Überlebensfähigkeit von Jungluchsen stark reduzieren, genetisch bedingt sind. Das BAFU erhofft sich mit weiterer Forschung auch Hinweise auf allfällige genetische Ursprünge der Herzerkrankungen beim Luchs vor allem in der Alpenpopulation.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="2"><li>Inzucht führt zur genetischen Verarmung und erhöht so die Wahrscheinlichkeit für genetische Veränderungen im Sinne von Defekten. Das Risiko für Inzucht ist kleiner, wenn die genetische Vielfalt der sich fortpflanzenden Individuen gross ist. Dies ist in der bestehenden Luchspopulation in der Schweiz nicht der Fall. Deshalb können Luchse aus anderen, entfernt liegenden Populationen einen wichtigen Impuls bei der Auffrischung leisten.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="3"><li>Erfahrungen aus der Praxis legen nahe, dass der Luchs einen positiven Einfluss auf die Waldentwicklung haben kann, in dem er den Reh- und Gamsbestand zusätzlich zur Jagd verteilt und dezimiert. Weitere Erkenntnisse wird der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulats 24.3277 Hess Lorenz «Luchsbestände in der Schweiz sind bezüglich Nutztier- und Jagdregalschäden zu untersuchen» vorlegen, welcher aktuell erarbeitet wird.</li></ol><p>&nbsp;</p><ol start="4"><li>Die Konsequenzen der genetischen Verarmung des Luchsbestandes in der Schweiz sind an Praxisfällen erkennbar und wissenschaftlich belegt. Die Verbesserung der genetischen Situation ist sinnvoll und entspricht dem Auftrag des Natur- und Heimatschutzgesetzes, welches dem Bund ermöglicht, Arten, die in der Schweiz in ihrem Bestand bedroht sind, zu fördern. Weiter weist das Jagdgesetz dem Bund die Bewilligungskompetenz für das Aussetzen geschützter Tiere zu. Das BAFU wird mögliche Massnahmen gemeinsam mit den Kantonen und unter Beizug der Wissenschaft erörtern. Dabei wird das BAFU auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und weiterer Stakeholder berücksichtigen.</li></ol>
    • <p>Der Luchs gehört zur einheimischen Wildtierfauna und wurde vor über einem halben Jahrhundert in der Schweiz erfolgreich wieder angesiedelt. Nach 50 Jahren Wiederansiedlungsgeschichte zeigt sich, dass der Luchs für die Nutztierhaltung keine nennenswerte Bedrohung darstellt. Der Luchs hat jedoch – ergänzend zur Jagd – einen positiven Einfluss auf die Waldverjüngung und hilft, sich akzentuierende Wald-Wild-Probleme zu entspannen. Rehe und Gämsen im Wald sind nämlich seine Hauptspeise.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Tierart Luchs ist durch internationale Abkommen und durch das Jagdgesetz (JSG) als geschützte Wildart eingestuft. Gemäss Zweckartikel gehört der Schutz bedrohter Tierarten zu den Kernaufgaben des JSG. Gemäss Liste der national prioritären Arten (BAFU 2025) besteht für die Luchs-Population nationaler Handlungsbedarf der Prioritätsstufe 1.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Forschungsresultate zeigen heute,, dass die Schweizer Luchse bedroht sind. Durch mangelnden genetischen Austausch und Inzucht kommt es zur genetischen Verarmung und es treten Erbkrankheiten auf. Nur die Einbringung neuer Gene («Blutauffrischung») kann den Schweizer Luchsbestand langfristig erhalten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Hat der Bundesrat Kenntnis vom aktuellen Stand der Forschung und teilt er die Erkenntnis, dass der Luchs in der Schweiz, insbesondere die Alpenluchs-Population, durch genetische Inzuchteffekte, inkl. Erbkrankheiten, zunehmend bedroht ist?<br>&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass nur das Einbringen neuer Gene («Blutauffrischung») die sich akzentuierenden Inzuchteffekte wirksam stoppen kann?<br>&nbsp;</li><li><p>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der Luchs positive direkte (Wildtierrisse) und indirekte (bessere Verteilung der Wildbestände) Effekte auf die Reh- und Waldgamsbestände hat und dadurch – ergänzend zur jagdlichen Regulation – hilft, die Waldverjüngung zu verbessern?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Die wenig transparente und unkoordinierte Ansiedlungsgeschichte des Luchses im 20. Jahrhundert soll sich nicht wiederholen. Zudem unterliegt aller Umgang mit Tieren dieser Art (Ein-/Ausfuhr, Aussetzen) der Bewilligungspflicht des Bundes. Unterstützt deshalb auch der Bundesrat die Sicht, dass ein genetisches Sanierungsprogramm unter Federführung und mit Projektauftrag des zuständigen Bundesamtes für Umwelt sinnvoll und nötig ist?</li></ol>
    • Programm zur Verbesserung der genetischen Vielfalt der Luchspopulation

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