Öffentliche Aufträge in der Schweiz. Warum das Ausland zum Nachteil unserer Unternehmen bevorzugen?
- ShortId
-
25.4496
- Id
-
20254496
- Updated
-
18.02.2026 14:33
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliche Aufträge in der Schweiz. Warum das Ausland zum Nachteil unserer Unternehmen bevorzugen?
- AdditionalIndexing
-
48;15;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Laut BöB, SR 172.056.1 ist bei der Vergabe von Aufträgen auch die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Gemäss Botschaft des BR (17.019) heisst das z.B., dass Unternehmen berücksichtigt werden müssen, die zu einer Stärkung des inländischen Werk- und Ausbildungsplatzes beitragen. Mit Blick auf Schweizer Grossunternehmen sind auch deren KMU-Zulieferer zu berücksichtigen. Auch KMU-Zulieferer grosser Schweizer Unternehmen sind Teil dieser nachhaltigen Wertschöpfung. Mit der Totalrevision des BöB hat der Gesetzgeber die Zuschlagskriterien wesentlich erweitert, um dem Anspruch des vorteilhaftesten Angebotes und des Qualitätsniveaus in der Schweiz noch besser gerecht zu werden.</p>
- <span><p><span>Die SBB hat den Auftrag gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB/VöB) ausgeschrieben und den Zuschlag erteilt. Die Zuschlagskriterien betrafen unter anderem die Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten), projektspezifische Anforderungen und Qualität. Die Ausschreibung, die diese Zuschlagskriterien enthielt, wurde nicht angefochten. Die Bewertung der Angebote erfolgte gemäss den allen Anbieterinnen bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. </span></p><p><span>Das Beschaffungsrecht schreibt eine Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen vor. Nicht zulässig sind insbesondere die Bevorzugung inländischer Unternehmen oder die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für inländische Unternehmen.</span></p><p><span>Die Zuständigkeit zur Beurteilung von Beschwerden gegen Vergabeentscheide liegt beim Bundesverwaltungsgericht. Der Bundesrat kann zu einem laufenden Beschwerdeverfahren keine Angaben machen.</span></p><p><span>Abschliessend weist der Bundesrat darauf hin, dass Art. 29 Abs. 2 BöB (SR; 172.056.1) die in Frage 6 erwähnten Kriterien nur ausserhalb des Staatsvertragsbereichs vorsieht.</span><span></span></p></span>
- <p>Im Rahmen der SBB-Auftragsvergabe von 116 Doppelstockzügen für die ZH S-Bahn und die Westschweiz an Siemens Mobility stelle ich dem BR folgende Fragen: </p><ol><li>Art. 29 BöB nennt neben Preis und Qualität der Leistung Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Verlässlichkeit des Preises, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz und Effizienz der Methodik. Wie wurden die Angebote von Stadler und Siemens in diesen Punkten vergleichbar gemacht</li><li>Wie sehr hat die SBB die theoretischen Zahlen von Siemens 1:1 in ihre Bewertung übernommen?</li><li>Wie hat die SBB konkret die theoretischen Zahlen eines erst auf dem Papier existierenden Zuges von Siemens mit einem Stadler-Zug, der seit 2012 zu den zuverlässigsten überhaupt auf dem SBB-Netz fährt, vergleichbar gemacht?</li><li>Wie erklärt sich der Bundesrat, dass der Gewinner der Vergabe ohne Unterhaltswerk besser abschneidet im Unterhalt als die real existierenden Kosten?</li><li>Inwiefern ist das vom Parlament ausdrücklich festgesetzte Kriterium des unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, berücksichtigt worden?</li><li>Haben Kriterien wie Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose auch eine Rolle gespielt? Wenn ja, welche und in welchem Masse?</li><li>Wurden bei diesem Milliardenauftrag auch alle langfristigen Kosten und Risiken miteingerechnet und eine vollständige Lebenszyklusanalyse vorgelegt, die Wartung, Ersatzteilversorgung und Lieferrisiken einbezieht? </li></ol>
- Öffentliche Aufträge in der Schweiz. Warum das Ausland zum Nachteil unserer Unternehmen bevorzugen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Laut BöB, SR 172.056.1 ist bei der Vergabe von Aufträgen auch die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Gemäss Botschaft des BR (17.019) heisst das z.B., dass Unternehmen berücksichtigt werden müssen, die zu einer Stärkung des inländischen Werk- und Ausbildungsplatzes beitragen. Mit Blick auf Schweizer Grossunternehmen sind auch deren KMU-Zulieferer zu berücksichtigen. Auch KMU-Zulieferer grosser Schweizer Unternehmen sind Teil dieser nachhaltigen Wertschöpfung. Mit der Totalrevision des BöB hat der Gesetzgeber die Zuschlagskriterien wesentlich erweitert, um dem Anspruch des vorteilhaftesten Angebotes und des Qualitätsniveaus in der Schweiz noch besser gerecht zu werden.</p>
- <span><p><span>Die SBB hat den Auftrag gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB/VöB) ausgeschrieben und den Zuschlag erteilt. Die Zuschlagskriterien betrafen unter anderem die Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten), projektspezifische Anforderungen und Qualität. Die Ausschreibung, die diese Zuschlagskriterien enthielt, wurde nicht angefochten. Die Bewertung der Angebote erfolgte gemäss den allen Anbieterinnen bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. </span></p><p><span>Das Beschaffungsrecht schreibt eine Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen vor. Nicht zulässig sind insbesondere die Bevorzugung inländischer Unternehmen oder die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für inländische Unternehmen.</span></p><p><span>Die Zuständigkeit zur Beurteilung von Beschwerden gegen Vergabeentscheide liegt beim Bundesverwaltungsgericht. Der Bundesrat kann zu einem laufenden Beschwerdeverfahren keine Angaben machen.</span></p><p><span>Abschliessend weist der Bundesrat darauf hin, dass Art. 29 Abs. 2 BöB (SR; 172.056.1) die in Frage 6 erwähnten Kriterien nur ausserhalb des Staatsvertragsbereichs vorsieht.</span><span></span></p></span>
- <p>Im Rahmen der SBB-Auftragsvergabe von 116 Doppelstockzügen für die ZH S-Bahn und die Westschweiz an Siemens Mobility stelle ich dem BR folgende Fragen: </p><ol><li>Art. 29 BöB nennt neben Preis und Qualität der Leistung Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Verlässlichkeit des Preises, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz und Effizienz der Methodik. Wie wurden die Angebote von Stadler und Siemens in diesen Punkten vergleichbar gemacht</li><li>Wie sehr hat die SBB die theoretischen Zahlen von Siemens 1:1 in ihre Bewertung übernommen?</li><li>Wie hat die SBB konkret die theoretischen Zahlen eines erst auf dem Papier existierenden Zuges von Siemens mit einem Stadler-Zug, der seit 2012 zu den zuverlässigsten überhaupt auf dem SBB-Netz fährt, vergleichbar gemacht?</li><li>Wie erklärt sich der Bundesrat, dass der Gewinner der Vergabe ohne Unterhaltswerk besser abschneidet im Unterhalt als die real existierenden Kosten?</li><li>Inwiefern ist das vom Parlament ausdrücklich festgesetzte Kriterium des unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, berücksichtigt worden?</li><li>Haben Kriterien wie Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose auch eine Rolle gespielt? Wenn ja, welche und in welchem Masse?</li><li>Wurden bei diesem Milliardenauftrag auch alle langfristigen Kosten und Risiken miteingerechnet und eine vollständige Lebenszyklusanalyse vorgelegt, die Wartung, Ersatzteilversorgung und Lieferrisiken einbezieht? </li></ol>
- Öffentliche Aufträge in der Schweiz. Warum das Ausland zum Nachteil unserer Unternehmen bevorzugen?
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