Massnahmen für eine höhere Stimm- und Wahlbeteiligung
- ShortId
-
25.4502
- Id
-
20254502
- Updated
-
12.02.2026 08:11
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen für eine höhere Stimm- und Wahlbeteiligung
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Zu Frage 1: Die durchschnittliche Stimm- und Wahlbeteiligung der Schweiz der Jahre 2011 bis 2024 lag mit rund 47.1% höher als diejenige der entsprechenden Vorperiode (1991-2010: rund 44.1%). Gemäss Studien nehmen rund 20% der Stimmbevölkerung nie an einer Wahl oder an einer Abstimmung teil. Die restliche Stimmbevölkerung – also rund 80% – beteiligt sich entweder häufig oder selektiv an Wahlen und Abstimmungen. Die Stimmbeteiligung hängt unter anderem von der Intensität der politischen Auseinandersetzung im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen ab.</p><p>Bund und Kantone stellen bereits verschiedene Angebote zur Förderung und Stärkung der Stimm- und Wahlbeteiligung auf Bundesebene zur Verfügung (beispielsweise ch.ch, VoteInfo, «Erklär mir das Parlament», Juniorparl, «Der Bund kurz erklärt» oder die offiziellen Informationen, die in der «Schweizer Revue» zu jeder Abstimmung erscheinen). Darüber hinaus wird spezifisch die politische Partizipation von Jugendlichen im Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (SR 446.1; KJFG) gestärkt (Art. 10 KJFG). Die briefliche Stimmabgabe, die möglichst einfachen und übersichtlichen Abstimmungserläuterungen sowie der Versuchsbetrieb von E-Voting und die Einführung einer Abstimmungsschablone stellen nur einige der Massnahmen dar, welche den Zugang zu Wahlen und Abstimmungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen erleichtern. Der Bundesrat begrüsst es, dass die kantonalen und kommunalen Behörden, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft sich an entsprechenden Massnahmen beteiligen oder eigene initiieren. In welchem Umfang die einzelnen Massnahmen die Partizipation auf Bundesebene fördern, ist nicht bekannt. </p><p> </p><p>Zu Frage 2: Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, landesweit eine sanktionierte Stimmpflicht (Stimmzwang) einzuführen. Vergleichende Studien zeigen, dass die Einführung eines Stimmzwangs zwar in der Regel zu einer höheren Stimmbeteiligung führt. Allerdings führt dies nicht unbedingt zu einer politisch informierteren Beteiligung oder zu einem gesteigerten politischen Engagement. Den Kantonen steht es frei, auch für Wahlen und Abstimmungen auf Bundesebene eine (sanktionierte) Stimmpflicht vorzusehen, wie dies etwa im Kanton Schaffhausen der Fall ist.</p><p> </p><p>Zu Frage 3: Die Weiterentwicklung der Stimmkanäle, wie etwa der elektronischen Stimmabgabe, hat zum Ziel, auch in Zukunft eine zeitgemässe Methode zur Stimmabgabe zu gewährleisten und damit die Stimmbeteiligung langfristig zu erhalten. Der Bund plant im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Versuchsbetriebs verschiedene Erhebungen, mit denen auch die Frage der Auswirkungen von E-Voting auf die Partizipation analysiert werden soll. Diese Erhebungen werden unter anderem eine Grundlage für eine Auswertung des Versuchsbetriebs von E-Voting bilden. Mit dieser Auswertung wird der Bundesrat über den Stand des Versuchsbetriebs Bericht erstatten und damit eine Grundlage für einen Richtungsentscheid zum weiteren Vorgehen bei der Einführung von E-Voting bieten. Die Auswertung des Versuchsbetriebs soll zu Beginn der nächsten Legislatur vorliegen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Einführung der elektronischen Stimmabgabe als wichtig. Sie bietet grosse Vorteile einer orts- und zeitunabhängigen Stimmabgabe, eine rasche Ergebnisermittlung und verhindert die Abgabe ungültiger Stimmen. Ausserdem profitieren Stimmberechtigte, insbesondere auch jene im Ausland, davon, dass der Rückversand entfällt und Stimmberechtigten mit einer Behinderung wird eine autonome barrierefreie Stimmabgabe ermöglicht. Der Bund legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und die Kantone entscheiden, ob sie die elektronische Stimmabgabe einem Teil ihrer Stimmberechtigten anbieten möchten. Der Bundesrat begrüsst die Initiative derjenigen Kantone ausdrücklich, welche sich am Versuchsbetrieb beteiligen.</p></span>
- <p>Unsere Demokratie lebt von der aktiven politischen Partizipation der Stimmbevölkerung und der daraus abgeleiteten Legitimität und Akzeptanz der Institutionen und Ergebnisse. Allerdings liegt die Stimm- und Wahlbeteiligung auf Bundesebene seit Jahrzehnten im Schnitt zwischen 40 und 50 Prozent. Auf Ebene der Kantone und Gemeinden sind die Zahlen teilweise deutlich tiefer.</p><p> </p><p>Angesichts dieser Umstände bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Mit welchen Massnahmen können die Stimm- und Wahlbeteiligung auf Bundesebene sowie die Qualität der politischen Partizipation verbessert werden?</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Einführung einer nationalen Stimmpflicht oder eines Stimmzwangs, wie er im Kanton Schaffhausen mit dem Resultat einer weitaus höheren Stimmbeteiligung praktiziert wird?</li><li>Wie steht der Bundesrat in diesem Kontext zur schweizweiten Einführung der elektronischen Stimmabgabe im Inland sowie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer?</li></ol>
- Massnahmen für eine höhere Stimm- und Wahlbeteiligung
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Zu Frage 1: Die durchschnittliche Stimm- und Wahlbeteiligung der Schweiz der Jahre 2011 bis 2024 lag mit rund 47.1% höher als diejenige der entsprechenden Vorperiode (1991-2010: rund 44.1%). Gemäss Studien nehmen rund 20% der Stimmbevölkerung nie an einer Wahl oder an einer Abstimmung teil. Die restliche Stimmbevölkerung – also rund 80% – beteiligt sich entweder häufig oder selektiv an Wahlen und Abstimmungen. Die Stimmbeteiligung hängt unter anderem von der Intensität der politischen Auseinandersetzung im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen ab.</p><p>Bund und Kantone stellen bereits verschiedene Angebote zur Förderung und Stärkung der Stimm- und Wahlbeteiligung auf Bundesebene zur Verfügung (beispielsweise ch.ch, VoteInfo, «Erklär mir das Parlament», Juniorparl, «Der Bund kurz erklärt» oder die offiziellen Informationen, die in der «Schweizer Revue» zu jeder Abstimmung erscheinen). Darüber hinaus wird spezifisch die politische Partizipation von Jugendlichen im Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (SR 446.1; KJFG) gestärkt (Art. 10 KJFG). Die briefliche Stimmabgabe, die möglichst einfachen und übersichtlichen Abstimmungserläuterungen sowie der Versuchsbetrieb von E-Voting und die Einführung einer Abstimmungsschablone stellen nur einige der Massnahmen dar, welche den Zugang zu Wahlen und Abstimmungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen erleichtern. Der Bundesrat begrüsst es, dass die kantonalen und kommunalen Behörden, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft sich an entsprechenden Massnahmen beteiligen oder eigene initiieren. In welchem Umfang die einzelnen Massnahmen die Partizipation auf Bundesebene fördern, ist nicht bekannt. </p><p> </p><p>Zu Frage 2: Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, landesweit eine sanktionierte Stimmpflicht (Stimmzwang) einzuführen. Vergleichende Studien zeigen, dass die Einführung eines Stimmzwangs zwar in der Regel zu einer höheren Stimmbeteiligung führt. Allerdings führt dies nicht unbedingt zu einer politisch informierteren Beteiligung oder zu einem gesteigerten politischen Engagement. Den Kantonen steht es frei, auch für Wahlen und Abstimmungen auf Bundesebene eine (sanktionierte) Stimmpflicht vorzusehen, wie dies etwa im Kanton Schaffhausen der Fall ist.</p><p> </p><p>Zu Frage 3: Die Weiterentwicklung der Stimmkanäle, wie etwa der elektronischen Stimmabgabe, hat zum Ziel, auch in Zukunft eine zeitgemässe Methode zur Stimmabgabe zu gewährleisten und damit die Stimmbeteiligung langfristig zu erhalten. Der Bund plant im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Versuchsbetriebs verschiedene Erhebungen, mit denen auch die Frage der Auswirkungen von E-Voting auf die Partizipation analysiert werden soll. Diese Erhebungen werden unter anderem eine Grundlage für eine Auswertung des Versuchsbetriebs von E-Voting bilden. Mit dieser Auswertung wird der Bundesrat über den Stand des Versuchsbetriebs Bericht erstatten und damit eine Grundlage für einen Richtungsentscheid zum weiteren Vorgehen bei der Einführung von E-Voting bieten. Die Auswertung des Versuchsbetriebs soll zu Beginn der nächsten Legislatur vorliegen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Einführung der elektronischen Stimmabgabe als wichtig. Sie bietet grosse Vorteile einer orts- und zeitunabhängigen Stimmabgabe, eine rasche Ergebnisermittlung und verhindert die Abgabe ungültiger Stimmen. Ausserdem profitieren Stimmberechtigte, insbesondere auch jene im Ausland, davon, dass der Rückversand entfällt und Stimmberechtigten mit einer Behinderung wird eine autonome barrierefreie Stimmabgabe ermöglicht. Der Bund legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und die Kantone entscheiden, ob sie die elektronische Stimmabgabe einem Teil ihrer Stimmberechtigten anbieten möchten. Der Bundesrat begrüsst die Initiative derjenigen Kantone ausdrücklich, welche sich am Versuchsbetrieb beteiligen.</p></span>
- <p>Unsere Demokratie lebt von der aktiven politischen Partizipation der Stimmbevölkerung und der daraus abgeleiteten Legitimität und Akzeptanz der Institutionen und Ergebnisse. Allerdings liegt die Stimm- und Wahlbeteiligung auf Bundesebene seit Jahrzehnten im Schnitt zwischen 40 und 50 Prozent. Auf Ebene der Kantone und Gemeinden sind die Zahlen teilweise deutlich tiefer.</p><p> </p><p>Angesichts dieser Umstände bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Mit welchen Massnahmen können die Stimm- und Wahlbeteiligung auf Bundesebene sowie die Qualität der politischen Partizipation verbessert werden?</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Einführung einer nationalen Stimmpflicht oder eines Stimmzwangs, wie er im Kanton Schaffhausen mit dem Resultat einer weitaus höheren Stimmbeteiligung praktiziert wird?</li><li>Wie steht der Bundesrat in diesem Kontext zur schweizweiten Einführung der elektronischen Stimmabgabe im Inland sowie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer?</li></ol>
- Massnahmen für eine höhere Stimm- und Wahlbeteiligung
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