Drastischer Bürokratieabbau für eine starke Landwirtschaft
- ShortId
-
25.4509
- Id
-
20254509
- Updated
-
15.01.2026 08:19
- Language
-
de
- Title
-
Drastischer Bürokratieabbau für eine starke Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Artikel 104 und 104a der Bundesverfassung verpflichten die Landwirtschaft, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Ressourcen nachhaltig zu nutzen, die Produktionsgrundlagen zu erhalten und die Resilienz der Lieferketten sicherzustellen. Das Landwirtschaftsgesetz verlangt geeignete Rahmenbedingungen, die eine multifunktionale Landwirtschaft, eine ausreichende Lebensmittelproduktion sowie existenzsichernde Einkommen ermöglichen.<br>Zu diesen Rahmenbedingungen gehören insbesondere geordnete, einfache und effiziente Verwaltungsprozesse. Das ist gegenwärtig jedoch nicht gegeben. Die bürokratischen Hürden sind ungemein hoch. Statt sich auf die landwirtschaftliche Produktion zu konzentrieren, verbringen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Zeit mit Kontrollen, dem Ausfüllen von Formularen und der Bewältigung des aufwendigen Direktzahlungssystems.<br>Die Agrarpolitik 2030+ bietet die Gelegenheit, die Bürokratie in der Landwirtschaft effektiv zu reduzieren. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die landwirtschaftliche Produktion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ einen Entwurf vorzulegen, in dem die agrarpolitischen Massnahmen so ausgestaltet sind, dass die Landwirtschaftsbetriebe ihre verfassungsmässigen Aufgaben wieder erfüllen können, ohne wie heute durch unverhältnismässige und unnötige administrative Auflagen behindert zu werden.</p><p>Der Entwurf hat insbesondere einen drastischen Abbau der Bürokratie sowie eine wesentliche Reduktion der landwirtschaftlichen Kontrollen vorzusehen.</p><p>Er muss mindestens folgende Massnahmen umfassen:</p><p>– eine Reduktion der Anzahl der Kontrollen und Kontrollpunkte sowie eine tatsächliche und wirksame Koordination aller Kontrollen, denen Landwirtschaftsbetriebe unterliegen;</p><p>– eine drastische Vereinfachung der Umsetzung der Agrarpolitik des Bundes für die Kantone;</p><p>– eine Vereinfachung der Anforderungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Leistungsnachweis;</p><p>– eine Vereinfachung des Systems der Direktzahlungen auf wenige, klar messbare Basisbeiträge, die von den Labels losgelöst sind.</p>
- Drastischer Bürokratieabbau für eine starke Landwirtschaft
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Artikel 104 und 104a der Bundesverfassung verpflichten die Landwirtschaft, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Ressourcen nachhaltig zu nutzen, die Produktionsgrundlagen zu erhalten und die Resilienz der Lieferketten sicherzustellen. Das Landwirtschaftsgesetz verlangt geeignete Rahmenbedingungen, die eine multifunktionale Landwirtschaft, eine ausreichende Lebensmittelproduktion sowie existenzsichernde Einkommen ermöglichen.<br>Zu diesen Rahmenbedingungen gehören insbesondere geordnete, einfache und effiziente Verwaltungsprozesse. Das ist gegenwärtig jedoch nicht gegeben. Die bürokratischen Hürden sind ungemein hoch. Statt sich auf die landwirtschaftliche Produktion zu konzentrieren, verbringen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Zeit mit Kontrollen, dem Ausfüllen von Formularen und der Bewältigung des aufwendigen Direktzahlungssystems.<br>Die Agrarpolitik 2030+ bietet die Gelegenheit, die Bürokratie in der Landwirtschaft effektiv zu reduzieren. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die landwirtschaftliche Produktion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ einen Entwurf vorzulegen, in dem die agrarpolitischen Massnahmen so ausgestaltet sind, dass die Landwirtschaftsbetriebe ihre verfassungsmässigen Aufgaben wieder erfüllen können, ohne wie heute durch unverhältnismässige und unnötige administrative Auflagen behindert zu werden.</p><p>Der Entwurf hat insbesondere einen drastischen Abbau der Bürokratie sowie eine wesentliche Reduktion der landwirtschaftlichen Kontrollen vorzusehen.</p><p>Er muss mindestens folgende Massnahmen umfassen:</p><p>– eine Reduktion der Anzahl der Kontrollen und Kontrollpunkte sowie eine tatsächliche und wirksame Koordination aller Kontrollen, denen Landwirtschaftsbetriebe unterliegen;</p><p>– eine drastische Vereinfachung der Umsetzung der Agrarpolitik des Bundes für die Kantone;</p><p>– eine Vereinfachung der Anforderungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Leistungsnachweis;</p><p>– eine Vereinfachung des Systems der Direktzahlungen auf wenige, klar messbare Basisbeiträge, die von den Labels losgelöst sind.</p>
- Drastischer Bürokratieabbau für eine starke Landwirtschaft
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