Eskalierende Sicherheitslage rund um das Bundesasylzentrum Kreuzlingen – Verletzte, schwer Verletzte oder Tote: Was braucht der Bund, um ins Handeln zu kommen?

ShortId
25.4512
Id
20254512
Updated
23.02.2026 17:01
Language
de
Title
Eskalierende Sicherheitslage rund um das Bundesasylzentrum Kreuzlingen – Verletzte, schwer Verletzte oder Tote: Was braucht der Bund, um ins Handeln zu kommen?
AdditionalIndexing
2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./6. Der Bundesrat nimmt die öffentliche Sicherheit und Ordnung in und um die Bundesasylzentren (BAZ) ernst. Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um die BAZ sind grundsätzlich die kantonalen Behörden zuständig, während das Staatssekretariat für Migration (SEM) seinerseits für die Sicherheit in den BAZ verantwortlich ist. Die Koordination und Zusammenarbeit zwischen dem SEM, der Kantonspolizei sowie der Staatsanwaltschaft Kanton Thurgau verlief beim Vorfall vom 10. Dezember 2025 sehr gut.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Unmittelbar nach dem Vorfall vom 10. Dezember 2025 wurde das Sicherheitsdispositiv im BAZ Kreuzlingen temporär verstärkt und die Kantonspolizei zeigte vermehrt Präsenz im BAZ. Um die Situation zu beruhigen, wurden drei beteiligte Asylsuchende in ein anderes BAZ verlegt. Zudem werden die Asylverfahren der beteiligten Asylsuchenden prioritär behandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Schweiz verfolgt schon heute eine konsequente Rückführungspolitik. Die kontrollierten Ausreisen nehmen seit einigen Jahren kontinuierlich zu. Rückführungen von straffälligen Personen haben Priorität.</p><p>&nbsp;</p><p>Seit Anfang 2024 stehen in allen Asylregionen sogenannte Verantwortliche für Gewaltprävention und Personensicherheit (VGPS) im Einsatz. Diese ehemaligen Polizeikader befinden sich in engem Austausch mit den lokalen Polizeien und verbessern den Informationsfluss bei sicherheitsrelevanten Ereignissen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem setzt das SEM seit 2024 in allen Asylregionen sogenannte strategische runde Tische ein, um die Zusammenarbeit sämtlicher betroffener Behörden zu intensivieren und die Möglichkeiten der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen auszuschöpfen. Ein wichtiges Ziel ist dabei der Ausbau des Case Managements in den Asylregionen, insbesondere für Wiederholungstäter, damit diese nach Möglichkeit rasch weggewiesen werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem soll die von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektor­innen und -direktoren (KKJPD) und SEM geschaffene «Taskforce Intensivtäter AIG/AsylG» (TIA) sicherstellen, dass Wiederholungstäter in Gewahrsam genommen und möglichst rasch in ihre Herkunftsstaaten rückgeführt werden können. Seit dem 15. Juni 2025 ist TIA operativ tätig. Es handelt sich dabei um ein 12-monatiges Pilotprojekt von Bund und Kantonen unter der Leitung der KKJPD und des SEM. Die TIA hat zum Zweck, die Koordination beim Asyl- und Strafverfahren auf der einen Seite und beim Straf- und Wegweisungsvollzug auf der anderen Seite zu verbessern. Sie führt ein nationales Case Management von Fällen, die ihr aus den Kantonen gemeldet werden und unterstützt die zuständigen Behörden dabei, diese Fälle abzuschliessen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Das Thema Sicherheit hat für Bund, Kantone und Gemeinden sehr hohe Priorität. Die Behörden arbeiten laufend daran, die Situation im Sicherheitsbereich zu verbessern. Diverse Massnahmen wurden daher bereits ergriffen oder werden derzeit geprüft.</p>
  • <p>Die jüngsten Ereignisse vor dem Bundesasylzentrum in Kreuzlingen zeigen erneut eine absolut inakzeptable Eskalation der Sicherheitslage. Am Abend des 10. Dezember 2025 kam es zu einer Massenschlägerei, an der mehrere Asylsuchende beteiligt waren. Drei Personen wurden verletzt, darunter ein Polizist, der unbestimmte Kopfverletzungen erlitt. Die eingesetzten Kräfte wurden beschimpft, bedrängt und mussten in einer hochaggressiven Situation deeskalieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Vorfälle reihen sich ein in eine länger bekannte Problematik rund um das Zentrum: wiederholte Sachbeschädigungen, Einbrüche, Belästigungen der Anwohner. Trotz vereinzelter Anpassungen des Dispositivs bleibt festzustellen: Die bisherigen Massnahmen wirken nicht!<br>&nbsp;</p><p>Die Bevölkerung und die Einsatzkräfte haben Anspruch auf Schutz – und zwar sofort, nicht irgendwann.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat, insbesondere Bundesrat Beat Jans als verantwortlichen Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die erneute Eskalation vor dem Bundesasylzentrum in Kreuzlingen, insbesondere die Verletzung eines kantonalen Polizeibeamten?</li><li>Wie erklärt sich der Bundesrat, dass sich Personen, die in der Schweiz doch eigentlich Schutz suchen, in derart unnötige und schandhafte, gewalttätige Auseinandersetzungen verwickeln?</li><li>Welche konkreten, sofort wirksamen Massnahmen setzt der Bundesrat in Kraft, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Einsatzkräfte (Polizei, Sicherheitsdienste, Mitarbeitende der Zentren) zu gewährleisten?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat Personen, die sich im Asylverfahren befinden und gewalt- und straftätig werden, konsequent zu sanktionieren – etwa durch sofortige Ausschaffung, Inhaftierung oder Verlegung in abgesperrte Einrichtungen?</li><li>Wie wird verhindert, dass erst ein schwer verletzter – oder gar toter – Polizist, Sicherheitsangestellter oder Unbeteiligter notwendig ist, bevor endlich entschieden durchgegriffen wird?</li><li>Wer übernimmt Verantwortung, wenn es durch das untätig bleiben früher oder später zu einem Angriff mit tödlichem Ausgang kommt?</li></ol>
  • Eskalierende Sicherheitslage rund um das Bundesasylzentrum Kreuzlingen – Verletzte, schwer Verletzte oder Tote: Was braucht der Bund, um ins Handeln zu kommen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./6. Der Bundesrat nimmt die öffentliche Sicherheit und Ordnung in und um die Bundesasylzentren (BAZ) ernst. Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um die BAZ sind grundsätzlich die kantonalen Behörden zuständig, während das Staatssekretariat für Migration (SEM) seinerseits für die Sicherheit in den BAZ verantwortlich ist. Die Koordination und Zusammenarbeit zwischen dem SEM, der Kantonspolizei sowie der Staatsanwaltschaft Kanton Thurgau verlief beim Vorfall vom 10. Dezember 2025 sehr gut.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Unmittelbar nach dem Vorfall vom 10. Dezember 2025 wurde das Sicherheitsdispositiv im BAZ Kreuzlingen temporär verstärkt und die Kantonspolizei zeigte vermehrt Präsenz im BAZ. Um die Situation zu beruhigen, wurden drei beteiligte Asylsuchende in ein anderes BAZ verlegt. Zudem werden die Asylverfahren der beteiligten Asylsuchenden prioritär behandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Schweiz verfolgt schon heute eine konsequente Rückführungspolitik. Die kontrollierten Ausreisen nehmen seit einigen Jahren kontinuierlich zu. Rückführungen von straffälligen Personen haben Priorität.</p><p>&nbsp;</p><p>Seit Anfang 2024 stehen in allen Asylregionen sogenannte Verantwortliche für Gewaltprävention und Personensicherheit (VGPS) im Einsatz. Diese ehemaligen Polizeikader befinden sich in engem Austausch mit den lokalen Polizeien und verbessern den Informationsfluss bei sicherheitsrelevanten Ereignissen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem setzt das SEM seit 2024 in allen Asylregionen sogenannte strategische runde Tische ein, um die Zusammenarbeit sämtlicher betroffener Behörden zu intensivieren und die Möglichkeiten der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen auszuschöpfen. Ein wichtiges Ziel ist dabei der Ausbau des Case Managements in den Asylregionen, insbesondere für Wiederholungstäter, damit diese nach Möglichkeit rasch weggewiesen werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem soll die von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektor­innen und -direktoren (KKJPD) und SEM geschaffene «Taskforce Intensivtäter AIG/AsylG» (TIA) sicherstellen, dass Wiederholungstäter in Gewahrsam genommen und möglichst rasch in ihre Herkunftsstaaten rückgeführt werden können. Seit dem 15. Juni 2025 ist TIA operativ tätig. Es handelt sich dabei um ein 12-monatiges Pilotprojekt von Bund und Kantonen unter der Leitung der KKJPD und des SEM. Die TIA hat zum Zweck, die Koordination beim Asyl- und Strafverfahren auf der einen Seite und beim Straf- und Wegweisungsvollzug auf der anderen Seite zu verbessern. Sie führt ein nationales Case Management von Fällen, die ihr aus den Kantonen gemeldet werden und unterstützt die zuständigen Behörden dabei, diese Fälle abzuschliessen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Das Thema Sicherheit hat für Bund, Kantone und Gemeinden sehr hohe Priorität. Die Behörden arbeiten laufend daran, die Situation im Sicherheitsbereich zu verbessern. Diverse Massnahmen wurden daher bereits ergriffen oder werden derzeit geprüft.</p>
    • <p>Die jüngsten Ereignisse vor dem Bundesasylzentrum in Kreuzlingen zeigen erneut eine absolut inakzeptable Eskalation der Sicherheitslage. Am Abend des 10. Dezember 2025 kam es zu einer Massenschlägerei, an der mehrere Asylsuchende beteiligt waren. Drei Personen wurden verletzt, darunter ein Polizist, der unbestimmte Kopfverletzungen erlitt. Die eingesetzten Kräfte wurden beschimpft, bedrängt und mussten in einer hochaggressiven Situation deeskalieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Vorfälle reihen sich ein in eine länger bekannte Problematik rund um das Zentrum: wiederholte Sachbeschädigungen, Einbrüche, Belästigungen der Anwohner. Trotz vereinzelter Anpassungen des Dispositivs bleibt festzustellen: Die bisherigen Massnahmen wirken nicht!<br>&nbsp;</p><p>Die Bevölkerung und die Einsatzkräfte haben Anspruch auf Schutz – und zwar sofort, nicht irgendwann.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat, insbesondere Bundesrat Beat Jans als verantwortlichen Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die erneute Eskalation vor dem Bundesasylzentrum in Kreuzlingen, insbesondere die Verletzung eines kantonalen Polizeibeamten?</li><li>Wie erklärt sich der Bundesrat, dass sich Personen, die in der Schweiz doch eigentlich Schutz suchen, in derart unnötige und schandhafte, gewalttätige Auseinandersetzungen verwickeln?</li><li>Welche konkreten, sofort wirksamen Massnahmen setzt der Bundesrat in Kraft, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Einsatzkräfte (Polizei, Sicherheitsdienste, Mitarbeitende der Zentren) zu gewährleisten?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat Personen, die sich im Asylverfahren befinden und gewalt- und straftätig werden, konsequent zu sanktionieren – etwa durch sofortige Ausschaffung, Inhaftierung oder Verlegung in abgesperrte Einrichtungen?</li><li>Wie wird verhindert, dass erst ein schwer verletzter – oder gar toter – Polizist, Sicherheitsangestellter oder Unbeteiligter notwendig ist, bevor endlich entschieden durchgegriffen wird?</li><li>Wer übernimmt Verantwortung, wenn es durch das untätig bleiben früher oder später zu einem Angriff mit tödlichem Ausgang kommt?</li></ol>
    • Eskalierende Sicherheitslage rund um das Bundesasylzentrum Kreuzlingen – Verletzte, schwer Verletzte oder Tote: Was braucht der Bund, um ins Handeln zu kommen?

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